Eigentlich geht der KU ab dem Monat in dem das Kind 18 wird an das Kind. Nur mit dessen Zustimmung /am besten schrifltich) kann er weiter auf das Konto der Mutter gehen.
Ist allerdings die Zahlung so definiert, das am Ende des Monats für den Folgemonat zu zahlen ist, dann müßte schon die Juni-Überweisung an das Kind gehen, da das Geld ja für Juli gedacht ist.
Ich würde auch uner Vorbehalt zahlen, da ja eigentlich neu berechnet werden muß, da ja dann auch Mami für Barunterhalt zuständig wäre. Ein 18-jähriger muß nicht mehr betreut werden, außer er wäre nicht geschäftsfähig 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Den Unterhalt bekommt seit 18 Jahren Dein Kind und nicht die Mutter. Die Mutter hatte bisher nur die Aufgabe das Geld für Dein Kind zu verwalten. Wennst mit Deinem Kind sprechen kannst, so macht Euch was aus wies in Zukunft laufen soll und das auch schriftlich fixieren. Sollte kein Gespräch stattfinden können, Zahlungen absofort einstellen. Das Kind klagen lassen.
Sollte kein Gespräch stattfinden können, Zahlungen absofort einstellen. Das Kind klagen lassen
Schlechter Rat, wenn ein zeitlich unbegrenzter Titel besteht. Dann kann nämlich das Kind mit diesem Titel sofort pfänden lassen. Im Titel steht nämlich das die vollstreckbare Aufertigung für das Kind ist und zu Händen des gesetzl. Vertreters gegeben wird. Mit 18 kann das Kind selbst über den Titel verfügen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Schlechter Rat, wenn ein zeitlich unbegrenzter Titel besteht. Dann kann nämlich das Kind mit diesem Titel sofort pfänden lassen. Im Titel steht nämlich das die vollstreckbare Aufertigung für das Kind ist und zu Händen des gesetzl. Vertreters gegeben wird. Mit 18 kann das Kind selbst über den Titel verfügen.
Ja, aber genau dann besteht nichtmehr die Gefahr, das die Mutter KU einbehält und das Kind trotz alledem auch noch pfänden kann.
Nachdenken 😉
Von daher ist mein gesamter! Rat angebracht, es gab schon Pferde vor Apotheken die sich wegen Brechreiz was haben verschreiben lassen 😉
Das lässt sich aber auch mit dem Vermerk Unterhalt für xyz zu Händen von abc auf den Überweisungen händeln. Zusätzlich ein netter Breif, das die Mutter das Geld dem Sohn auszuhändigen hat bzw. der Sohn ein eigenes Konto zu benennen hat oder schriftlich derweitern Überweisung auf Mamas Konto zustimmt.
Eine Lohnpfändung macht sich bei den meisten Arbeitgebern nämlich nicht so gut, besonders wenn da was von KU draufsteht.
Ansonsten versteh ich schon was du meinst. Nur ist immer die Frage was mehr Schaden anrichtet.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Du willst das wohl nicht verstehen was ich geschrieben habe. Ich habe geschrieben das er sich mit dem Kind in Verbindung setzen sollte und schriftlich was fixieren sollte. So, wenn sich das Kind sträubt und er keine Kto.Nr. des Kindes hat, so läuft er Gefahr, das zwar die Mama das Geld auf dem Konto hat, aber das Kind eigenständig aufgrund des Titels denoch pfänden könnte. Gibs nicht? Gibs doch! So und ich weiss wirklich nicht was Du an meinem Post oben nicht verstanden hast.
Da kannst auf die Überweisung raufschreiben wies lustig bist, einen Titel kann man immer vollstrecken, wie Du auch selbst geschrieben hast, so ist der KU/Titel nach Vollendung aufs Kind übergegangen.
Schwierig, gell?
Ich hab schon verstanden was du geschrieben hast suffering. Klar muß er sich erstmal mit dem Kind auseinandersetzen.
Wenn er es so auf die Überweisung schreibt kann er nachweisen das er den KU gezahlt hat (sonst könnte die Mutter ja sagen, er hätte ihr das Geld gegeben für was weiß ich) und somit einer Vollstreckung entgegenwirken, bzw. das Geld zurückfordern. Dafür gibts ja Vollstreckungsschutz und so weiter... aber gut, wenn du meisnt das der Weg so richtig ist.... ich finde er kann zu größeren Problemen führen.
Es macht sich besser, wenn du deinem AG nachweisen kannst das KU gezahlt wurde und die Pfändung zu Unrecht besteht, als wenn du sagen mußt: Ja, ich hab nicht mehr gezahlt, weil mein Sohn mir keine Kontonummer gibt...aber ich will auch nicht mit dir drüber streiten.
Bei mir wird es dieses Problem eh nie geben, da der KU schon immer auf Konten der Kinder geht. Und da habe ich ab dem 18. Geburtstag eh keinen Zugriff mehr und es muß nix geändert werden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
diplomatisch angehaucht möchte ich zu bedenken geben, dass bei unrechtmäßiger KU-Zahlung auf das Konto der KM die Rückforderung teils schwierig wird, weil die KM mit der sog. Entreicherung argumentieren könnte. Eine Vollstreckung kann abgewendet werden, wenn der KV dem Kind gegenüber mtl. nachweist, den KU auf ein separates Konto einzuzahlen und darauf wartet, (endlich) eine verbindliche Kontonummer vom Kind zu erhalten. Die evtl. vom Kind eingeleitete Vollstreckung greift so wegen Mutwilligkeit und wider besseren Wissens ins Leere.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na das passt 😉
Entreicherung klingt interessant, ist es in etwas das, was monatlich auf unser aller Konten passiert?