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Kind wird diesen Monat 18 - Beistandschaft und befristeter Titel

 
(@lifeislife)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

diesen Monat ist es soweit. Mein Junior wird 18. Jetzt hab ich trotzdem noch ein paar kleine Fragen die, sowie ich dieses Forum kenne wahrscheinlich leicht zu beantworten sind.

Die Fakten:
- Kind wird wie erwähnt im April 20 18 Jahre alt.
- Kind befindet sich in einer Berufsausbildung
- Das Jugendamt hat die Beistandschaft
- Titel ist vorhanden, aber auf den 18ten Geburtstag begrenzt.

Die Fragen:
- Ist jetzt meine letzte Zahlung im April oder im Mai fällig? Ich habe bis heute nicht verstanden (obwohl ich behaupte nicht dumm zu sein 🙂 ) ob jetzt der Unterhalt Rückwirkend oder im Voraus für das laufende Monat bezahlt wird!

- Wie läuft das jetzt im Normalfall ab? Bekomme ich hier ein Schreiben vom JA, dass die Beistandschaft beendet ist und mein Sohn sich mit mir in Kontakt setzen soll/muss?

- Nach meiner Berechnung bleibt dann nur noch ein geringer Restbetrag über. (siehe auch Post von früher zur Frage der Berechnung!). Wenn jetzt mein Sohn allerdings auf einen Titel drängen würde, ist mir auch klar, daß ich einen neuen machen muss. Jedoch wie sollte der dann aussehen, da ja im nächsten Lehrjahr im September keine Rest Zahlung mehr übrig bleiben würde.

Hoffe ich habe meine Fragen verständlich rüber bringen können.

Bleibt Gesund Leidensgenossen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2020 20:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LifeIsLife,

- Ist jetzt meine letzte Zahlung im April oder im Mai fällig? Ich habe bis heute nicht verstanden (...) ob jetzt der Unterhalt Rückwirkend oder im Voraus für das laufende Monat bezahlt wird!

Normalerweise im Voraus, und die Grundlage dafür ist BGB § 1612: "Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. (...) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen." Falls also in deinem Titel nicht ausdrücklich etwas anderes drinsteht, wird wohl diese Regelung gelten.

Somit zahlst du also Anfang April den Unterhalt für April; im Mai ist der Bursche dann ja bereits volljährig und der befristete Titel somit nicht mehr von Bedeutung.

- Wie läuft das jetzt im Normalfall ab? Bekomme ich hier ein Schreiben vom JA, dass die Beistandschaft beendet ist und mein Sohn sich mit mir in Kontakt setzen soll/muss?

Wenn du freundlich bist, dann machst du deinem Junior ein paar Tage vor seinem Geburtstag den Vorschlag, dass ihr euch zusammensetzt und darüber redet, wie das ab Mai weitergehen soll. Wenn du unfreundlich bist, dann tust du - genau gar nichts. Der Titel ist auf den 18. Geburtstag befristet, also könntest du die Unterhaltszahlung einstellen; wenn er meint, er ist noch unterhaltsbedürftig, dann muss er selbst den Unterhalt von dir einfordern.

Ich bin im Moment zu faul, um deine früheren Beiträge zu lesen, d.h. ich weiß nicht, ob du hier besser freundlich oder unfreundlich sein solltest 😉

Denk aber bitte insbesondere auch daran: Ab Volljährigkeit ist die Frau Mama im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit genau so barunterhaltspflichtig wie du.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2020 21:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie die Zeit vergeht.... 😉

- Ist jetzt meine letzte Zahlung im April oder im Mai fällig? Ich habe bis heute nicht verstanden (obwohl ich behaupte nicht dumm zu sein 🙂 ) ob jetzt der Unterhalt Rückwirkend oder im Voraus für das laufende Monat bezahlt wird!

Unterhalt ist immer im Voraus, ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube für den April müsste bis zum Tag des 18 Geburtstags gezahlt werden, aber ich würde Dir empfehlen diesen komplett zu zahlen, das mindert das Streitpotenzial.

- Wie läuft das jetzt im Normalfall ab? Bekomme ich hier ein Schreiben vom JA, dass die Beistandschaft beendet ist und mein Sohn sich mit mir in Kontakt setzen soll/muss?

Die werden Dir vermutlich etwas husten. Da sie für das Kind da sind, werden die Dich nicht darauf hinweisen, dass Du nicht mehr zu zahlen hättest. Vielmehr werden die nicht gerechtfertigte Sachverhalte erfinden, warum Du weiterzahlen solltest.
Fakt ist, die Beistandschaft endet mit dem 18. Geburtstag. Genauso wie die Gültigkeit des Titels. Ich würde dieses dennoch zurück verlangen, da es sein könnte, dass sie Rückständigen KU pfänden wollten, obwohl dieser Bezahlt wurde.

- Nach meiner Berechnung bleibt dann nur noch ein geringer Restbetrag über. (siehe auch Post von früher zur Frage der Berechnung!). Wenn jetzt mein Sohn allerdings auf einen Titel drängen würde, ist mir auch klar, daß ich einen neuen machen muss. Jedoch wie sollte der dann aussehen, da ja im nächsten Lehrjahr im September keine Rest Zahlung mehr übrig bleiben würde.

Erst einmal müsste er "beide" Elternteile zur Einkommensauskunft auffordern, denn nun sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Dann wir gerechnet, und wenn tatsächlich etwas über bleibt, dann "könnte" dieser auch tituliert werden, aber eben nur wieder mit einer Begrenzung.
Erfahrungsgemäß scheitert es daran, dass die KM nun auch ebenfalls Auskunft geben muss, was diesen in der Regel nur nicht passt, sondern auch verweigert wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2020 21:26
(@lifeislife)
Schon was gesagt Registriert

Fakt ist, die Beistandschaft endet mit dem 18. Geburtstag. Genauso wie die Gültigkeit des Titels. Ich würde dieses dennoch zurück verlangen, da es sein könnte, dass sie Rückständigen KU pfänden wollten, obwohl dieser Bezahlt wurde.

Ja, das halbe Jahr war jetzt wie ein Wisch! 🙂

Was sowas wird wirklich probiert? Ich meine man hat ja Dank online Banking die letzten 10 Jahre eh gespeichert. Mit sowas kann doch keiner (ausser es gibt wirklich Rückstand) durchkommen oder?

@All
Dank euch schon mal für die Antworten... Wie immer einfach Top hier.
Na dann freu ich mich doch das erste mal seit 18 Jahren drauf, dass ich nicht in der Pflicht bin und lass das alles mal auf mich zu kommen. 🙂 Denn es kann ja jetzt erstmal nicht viel passieren!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2020 22:58
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LifeslLife
Denk bitte auch bei der Neu Berechnung daran, das ab dem 18. Lebensjahr das Kindergeld voll auf den Unterhaltsanspruch gerechnet wird und wenn er einer bezahlten  Ausbildung nachgeht, dieses Entgelt bis auf ( je nach OLG 90 € oder 100 €) eine Pauschale ebenfalls voll angerechnet wird. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher (vielleicht wissen da andere hier im Forum mehr) glaube aber das sich dann Dein Selbstbehalt auf 1400 € erhöht .

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2020 10:51
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @LifeIisLife

Hallo zusammen,
diesen Monat ist es soweit. Mein Junior wird 18. Jetzt hab ich trotzdem noch ein paar kleine Fragen die, sowie ich dieses Forum kenne wahrscheinlich leicht zu beantworten sind.
[...]
- Wie läuft das jetzt im Normalfall ab? Bekomme ich hier ein Schreiben vom JA, dass die Beistandschaft beendet ist und mein Sohn sich mit mir in Kontakt setzen soll/muss?
- Nach meiner Berechnung bleibt dann nur noch ein geringer Restbetrag über. (siehe auch Post von früher zur Frage der Berechnung!). Wenn jetzt mein Sohn allerdings auf einen Titel drängen würde, ist mir auch klar, daß ich einen neuen machen muss. Jedoch wie sollte der dann aussehen, da ja im nächsten Lehrjahr im September keine Rest Zahlung mehr übrig bleiben würde.

Hoffe ich habe meine Fragen verständlich rüber bringen können.

Bleibt Gesund Leidensgenossen!

Mit oder ohne Schreiben des JA - die Beistandsschaft ist mit dem 18 Geb. beendet.
Allerdings kann Junior immer noch die Hilfe des JA in Anspruch nehmen...

Im Moment würde ich den Junior anschreiben und auf die Veränderung ab Volljahrigkeit hinweisen, die da wären:
- Zahlung wird (ab Mai) eingestellt*
- KM ist mit Volljährigkeit - entsprechend Ihres Einkommens - mit Barunterhaltspflichtig  (Stichwort Quotelung)
- Junior muß sich selbst um seinen Unterhalt kümmern: Nachweis der Bedürftigkeit, Bei Bedürftigkeit beleghafte Offenlegung der eigenen Einkommenssituation und(!) der Einkommenssituation der KM.
Aktuell würde ich - sozusagen als "GoodWill" - auch die KM (in einem extra Schreiben) anschreiben und die Situation kurz darlegen. Gleichzeitig hier schon mal die Einkommenssituation abklopfen.

* es sei denn, die Einkommenssituation (der KM und des Juniors) hat sich bis dahin geklärt und es konnte/ kann schon eine quotierte Berechnung stattfinden (wovon ich mal nicht aussgehe).

PS: Ich habe es jetzt nicht so auf dem Schirm: wurde das Einkommen Deines Juniors bei Deinen aktuellen Unterhaltszahlungen schon berückssichtigt?
In der Regel tun sich alle Beteiligten (Kind und KM) schwer, Ihre Einkommenssituation vollumfänglich offenzulegen, es wird (vermutlich) einige Zeit vergehen bis es zu einer Berechnung kommt. Das mit der Titulierung würde ich erst gar nicht ansprechen....
Bitte beachte, dass weitere Unterhaltszahlungen (ab 18) ausschließlich auf das Konto des Juniors gehen!

Edith: Benutze zur Kontaktaufnahme nur seriöse Wege: kein WhatssApp und Fratzebook o.ä., alles in Briefform und mindestens per Einschreiben (Rückschein).

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2020 11:02
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @LifIsLife
habe mir gerade nochmal den alten Faden hier:
https://www.vatersein.de/Forum-action-profile-u-16012-sa-showPosts.html durchgelesen...
Eigentlich gibt es da ja gar nichts weiter hinzuzufügen.
Wenn sich da jetzt nicht die Rahmenbedingungen (zB. Deine Einkommenssituation) grundsätzlich geändert haben, würde ich - wie von @Lausebackesmama vorgeschlagen -  die 31 € monatlich zahlen und gut ist... (eventuell noch ein bischen Runden  :wink:), dann fällt auch eine (eventuelle) Titulierung unter den Tisch...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2020 11:22
(@lifeislife)
Schon was gesagt Registriert

@Kakadu59

Auch dir nochmal ein großes Dankeschön!

Nein es hat sich nichts mehr geändert. Da ich mit dem Junior eine gute Beziehung Pflege, sehe ich da erstmal kein Problem.

Aber ich will vorab immer auf Nummer sicher gehen, denn als Vater ist man ja leider in den meisten Fällen nur der, der immer gern versucht wird über den Tisch gezogen zu werden.

Und 1. weiß man nie wie der Junior auf die Kürzung reagiert (Verhältnis ist meistens wenn es ums Geld geht schnell nebensächlich) und 2. gilt für die Mutter hier (leider) immernoch der Titel "Teufel in Person" 🙂 ... Hier bin ich mir ziemlich sicher, das wenn nächstes Monat mal 245€ (jetziger Zahlbetrag, da Ausbildung ja schon berücksichtigt durch Verzicht aus Titel) weniger auf der Gehaltsliste stehen, sie relativ schnell aktiv werden und ein Feuer entfachen wird!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2020 22:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LifeIsLife,

und 2. gilt für die Mutter hier (leider) immernoch der Titel "Teufel in Person"  ... Hier bin ich mir ziemlich sicher, das wenn nächstes Monat mal 245€ (...) weniger auf der Gehaltsliste stehen, sie relativ schnell aktiv werden und ein Feuer entfachen wird!

Wie gesagt: Sie ist dann nach den gleichen Maßstäben barunterhaltspflichtig wie du - d.h. an diesem Feuer kann sie sich leicht selbst die Finger verbrennen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2020 23:39
(@lifeislife)
Schon was gesagt Registriert

Ok... Dann schauen wir mal wie das wird... Iwie ist es auch mal ein befreiendes Gefühl, wenn sich der Spieß wendet! 🙂

Danke an alle hier, die mir immer mit Rat zur Seite standen. Wirklich das beste Forum wenn es ums Thema Vaterschaft geht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2020 16:38




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @lLifeIsLife & @All

[...]
Und 1. weiß man nie wie der Junior auf die Kürzung reagiert (Verhältnis ist meistens wenn es ums Geld geht schnell nebensächlich) und 2. gilt für die Mutter hier (leider) immernoch der Titel "Teufel in Person" 🙂 ... Hier bin ich mir ziemlich sicher, das wenn nächstes Monat mal 245€ (jetziger Zahlbetrag, da Ausbildung ja schon berücksichtigt durch Verzicht aus Titel) weniger auf der Gehaltsliste stehen, sie relativ schnell aktiv werden und ein Feuer entfachen wird!

Es ist immer wiedere ein Phänomen, wie sich die Betrachtungsweise in so einer Situation zu Ungunsten des UET (hier KV) aus Zeiten des Minderjährigenunterhaltes weiter regelrecht kanalsiert.
Der UET wird nach wie vor als die(!) einzige Geldquelle wahrgenommen, die quasi den Lebensstandard des Kindes aus minderjährigen Zeiten bestimmt hat (in der Regel heißt/ hieß das: dem Kind können/ konnten diese oder jene Wünsche nicht erfüllt werden, weil der UET (zu) wenig Unterhalt zahlt/ erwirtschaftet.
Diese Denke hat sich in der Regel (beim Kind) festgesetzt und bestimmt auch bei dem nun Volljährigen, dass eben nicht jetzt auch der ehemalige BET (hier KM) barunterhaltspflichtig ist (und vom Kind in die (finanzielle) Verantwortung genommen wird, sondern, dass nach wie vor der (ehemalige alleinige) UET weiterhin den alleinigen Zahlesel spielen soll.
Die merkt man nicht zuletzt auch in den Unterhaltsprozessen bei (zB) Titelabänderungen.
Sowohl die Seite der Kinder (vornedran die ehemaligen BET, als "Feuerentfacher") als auch die "Rechtshüter" wie Anwälte und Gerichtsbarkeit haben wenig Interresse daran auch die ehemaligen BET´s (zwingend) in die finanzielle Pflicht zu nehmen.
Dabei wäre alles recht einfach: Alle Unterhaltstitel auf Volljährigkeit zu befristen, einhergehend mit zeitlichen Instrumenten, die ein abreißen von Unterhalt beim (eventuell) immer noch Bedürftigen volljährigen Kind verhindern hilft.
Beide absehbar Barunterhaltspflichtige ET sollten - so meine Meinung - frühzeitig zur Offfenlegung Ihrer Einkommenssituation (von Gesetzes wegen) verpflichtet werden (können), so daß zeitnah die weiteren (eventuellen) Unterhaltsverpflichtungen ermittelt werden könn(t)en.
Es ist ein Unding per fristloser Unterhaltstitulierungen den UET vorprogrmmiert in eine Prozessflut zu treiben, weil Kind und BET den Titel nicht herausgeben wollen und auch sonst nicht bereit sind, sich außergerichtlich einigen zu wollen...

Edith: mir ist klar, dass es viele Zeitgenossen gibt, bei denen solche Sachen auch (friedlich) und einvernehmlich geregelt werden können: diese Mitmenschen seien hier ausdrücklich nicht angesprochen (und auch nicht kritisiert)!
Allerdings ist dieses Forum weniger für solche Situationen bekannt- leider....

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2020 11:06
(@lifeislife)
Schon was gesagt Registriert

@Kakadu59 dem kann ich dir nur beipflichten.

In Deutschland ist alles geregelt, jedoch anhand genau diesen Beispiels sieht man, mehr schlecht als recht!

Wie gesagt, hätte ich dieses Forum nicht gekannt, hätte ich bei der Titelerstellung ehrlich gesagt auch nicht an die Befristung gedacht und hätte jetzt echt einen extremen Klage Mehraufwand, was anhand der Corona Krise mittlerweile aussichtslos erscheinen würde zumindest bis dieser Spuk vorbei ist.

Und hier beginnt ja schon die Frechheit. Wie kann dann in einer Situation, die sich nach dem Erleben des 18 Lebensjahres vollkommen ändert, vor geltendem Recht noch so ausgenutzt werden und dem UHZ (meist der Vater) aus einem unbefristeten Titel vollstreckt werden, der Laut Recht seine Gültigkeit verloren hat (verlieren müsste) ohne dass im Nachgang Konsequenzen für den UHE eintreten.

Zudem spreche ich zumindest für meinen Fall negativ, da ich weiß dass vom Unterhalt nicht viel da angekommen ist, wo er ankommen hätte sollen!

Wo sich dann endlich nach 18 Jahren bei mir dann allerdings die Partysirenen einschalten, da für die KM nun eine Lihnkürzung wegen nicht vollbrachter Leistung Eintritt. PS. Auch ich kanns mit Sarkasmus! 😅

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2020 12:45