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Kinder und was so dazu gehört

 
(@ein-bischen-mehr-frieden)
Schon was gesagt Registriert

:question: :heartpump:
Hallo,

ich bin ganz glücklich so eine tolle Seite gefunden zu haben und freue mich auf netten Austausch und evtl. Informationen zu brennenden Fragen.

Aus meiner ersten Ehe stammen zwei tolle Kinder die bislang bei mir leben. Nun hat sich mein "Kleiner" entschieden in Zukunft bei seinem Papa zu leben. Ich freue mich für mein Kind, dass es so eine Gute Beziehung zu ihm hat - aber natürlich tut es auch weh ihn "ziehen" zu lassen.
Dies ist das Eine - eine andere Angelegenheit ist der Unterhalt und hier blicke ich überhaupt nicht mehr durch.
Klar ist: ich zahle für meinen Kleinen, er für den Großen. Doch wie berechnet sich die ganze Sache.
Da ich nur über ein geringes Einkommen verfüge (derzeit nochmals eine Ausbildung gewagt) kann ich natürlich nicht so viel zahlen. Jetzt heißt es - nein nein, das Einkommen deines Mannes wird anteilig angerechnet da er dir gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Mein Ex-Mann ist auch wieder glücklich verheiratet und vertritt die Ansicht, das das Einkommen seiner Frau jedoch nicht zur Berechnung herangezogen wird.
HILFE - was ist richtig was ist falsch

ein bischen mehr frieden

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2004 22:57
(@kater-freddy)
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Da hat Dein Ex glücklichweise Recht.
Stell Dir vor es wäre wirklich so-welche Frau würde denn noch einen geschiedenen hairaten ? :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2004 03:24
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo ein bisschen mehr frieden,

tut mir leid, dass es jetzt so lange gedauert hat, aber Deine Anfrage war unter "Deine Geschichte" nicht ganz so glücklich und ich hab's auch erst jetzt gesehen. Ich verschiebe mal in "Unterhalt".

nein nein, das Einkommen deines Mannes wird anteilig angerechnet da er dir gegenüber unterhaltspflichtig ist.
Mein Ex-Mann ist auch wieder glücklich verheiratet und vertritt die Ansicht, das das Einkommen seiner Frau jedoch nicht zur Berechnung herangezogen wird.

Der Ehegatte (also Dein jetziger Mann und die jetzige Ehefrau Deines geschiedenen Mannes) kann nicht direkt zur Berechnung herangezogen. Indirekt nur dann, wenn der/die Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist und um eben diese Leistungsfähigkeit zu sichern. Das geschieht über den Familienunterhalt (§1360 BGB) und kann z.B führen: Zur Kürzung des Selbstbehaltes des Pflichtigen wegen Haushaltsersparnis, gänzlichem Wegfall des Selbstbehaltes des Pflichtigen, wenn der Ehegatte soviel verdient, dass der Bedarf des Pflichtigen über Familienunterhalt gesichert ist. Einsatz des Taschengeldanspruchs des Pflichtigen gegen den Ehegatten usw..

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2004 11:22
(@ein-bischen-mehr-frieden)
Schon was gesagt Registriert

:heu:
Hi, vielen Dank für die Antwort. Dies klingt alles ja ganz logisch.
Aber wo liegt die Einkommensgrenze. Wie bereits genannt verdiene ich auf Grund meiner Ausbildung derzeit nicht viel - ca. 550 €. Davon bin ich natürlich bereit Unterhalt zu zahlen. Kann jedoch nicht die Mindestsumme von € 284 (?) zahlen.
Mein Mann verdient ca. 2100 € netto und zahlt davon unser Haus ab, Lebenshaltungskosten, Autos usw. Von meinem Geld zahle ich z.B. unsere Telefonrechnung und alles was die Kinder betrifft. Kann jetzt das Gehalt meines Mannes herangezogen werden??
Mein Ex verdient mehr.

Freue mich auf eine Antwort
ein bischen mehr Frieden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2004 13:02
(@ein-bischen-mehr-frieden)
Schon was gesagt Registriert

:yltype:

Hi Kater Freddy,

ups ... das tat weh!!!!

Schön das mein Ex Recht hat - ich gehe dann davon aus das auch mein Mann keinen Unterhalt an mich zahlen muss - denn welcher Mann würde sonst eine geschiedene Frau - auch noch mit Kindern - heiraten.

Grüße
ein bischen mehr Frieden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2004 13:04
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo ein bisschen mehr frieden,

Also berechnen kann und werde ich hier nichts, weil eine solche Berechnung von vielen Faktoren abhängig ist. Tendenziell vermute ich mal, dass Deine Leistungsfähigkeit (teilweise) durch den Familienunterhalt gesichert ist.

Der verehrte Herr Richter könnte also sagen: Fein, sie verdienen selbst 550Eur, dass liegt unter dem Selbstbehalt. Aber wie dufte, ihr jetziger Ehemann ist ihnen zum Unterhalt verpflichtet und nach vielem hin und herrechnen, kommt er dann auf den Betrag X. Selbstbehalt wird also um XEur gekürzt, Dein Einkommen dagegen gerechnet und wenn da ein Betrag von mindestens 284Eur bei rauskommt.........

So funktioniert das, mehr kann ich nicht tun.

Mit "Einkommensgrenze" meinst Du sicher den Selbstbehalt. Dieser ist vom Beitrittsgebiet abhängig und den maßgeblichen Unterhaltsleitlinien und Tabellen unter "Aufsätze,Urteile" zu entnehmen.

Wieviel Dein geschiedener Ehemann verdient, ist für die Berechnung (für das Kind, das jetzt zum Vater ziehen möchte), nicht relevant.

Gruß
Sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2004 02:07
(@ein-bischen-mehr-frieden)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky,

vielen Dank für die, für mich besser verständliche Erklärung.

Wir werden sehen wie wir uns einigen, ich hoffe sehr - friedlich - allein schon wegen der Kyds.

Liebe Grüße
ein bischen mehr frieden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2004 12:44