Hallo,
da ich gerade in der Phase des nachehelichen Unterhalts stecke und dieser demänchst auch mich zukommen soll habe ich eine Frage.
Die Kinder 4 und 8 sind in der Nachmittagsbetreuung bis ca. 16 versorgt. Die liebe Ex arbeitet 20 Wochenstunden und möchte natürlich von mir BU haben. Da ich aber am Nachmittag die Kinder betreuen könnte, wären die Kinder bei mir und meine Ex würde Kosten sparen und könnte doch bestimmt etwas mehr arbeiten als diese 20 Stunden ?
Kann so ein Vorschlag vom Gericht aufgegriffen werden ? Wäre ja ein gangbarer Weg, wenn jemand zu wenig verdient, um sich sein Leben zu finanzieren ?
lg
Michael
Moin.
Der BGH hat das jüngst nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen.
Was natürlich nicht heißt, dass das von deinem Richter auch so gesehen wird.
Aber versuchen solltest du es.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.