Moin nochmal,
habe nun die Termine vorgesetzt bekommen. Madame war vorsorglich bei ihrer Anwältin und kommt mir daher natürlich finanziel nicht entgegen ... und da ich meine Jungs genau so wenig hängen lasse, bin ich mal wieder der Blöde, mit dem sie alles machen kann. Gut, dass ich seit 6 Wochen nicht mehr rauche ... als wenn ich´s gewusst hätte.
Es bringt jedenfalls nichts, sich mit "Gerechtigkeit"; "Fairness" oder "Moral" aufzuhalten, denn diese Dinge sind nicht einklagbar.
... ich weiß auch nicht, warum ich immer an das Gute im Menschen glauben möchte ...
Freue mich trotzdem auf die Zeit mit den Jungs. Mal sehen wie wir das hinbekommen. Habe meinen Chef schon mal vorgewarnt, dass es in der Zeit etwas chaotisch und definitiv überstundenfrei werden wird.
Gruß Horschti
Moin zusammen,
hier einkleines update für Interessierte.
Ich habe in den letzten Tagen die finanziellen Eckpunkte meiner Betreuungskosten in Erfahrung gebracht und musste leider feststellen, dass alleine das Nichrauchen nicht ausreichen wird (aber hilft). 😉
Verpflegung: 7,50€ pro Tag und Kind (inkl. 2,50€ Schulspeisung) x 3 x 15 Tage = 337,50€
Fahrtkosten: (Schule liegt in anderem Landkreis) 3 Monatskarten zu je 42,50 x 3 = 127,50€
Macht in der Summe schwindelerregende und Angstschweiß erzeugende 465,00€
Eh, ich lebe vom Selbstbehalt von 878,75€! Mir ist echt ein bischen Bange.
Wenn ich nun mal die Fahrtekosten herausrechne und die Verpflegungskosten pro Monat mit 600,00€ ansetze, dann bleiben der KM von mir 93,00 € KU und das gesamte Kindergeld für Klamotten und sonstige Kosten - ohne, dass sie auch nur ein Cent ihres Einkommens aufwenden muss! ... Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich spucken könnte ... Rechtslage hin und her - mich ärgert diese Arschkrampigkeit noch immer maßlos! ... aber es hilft ja nichts ...
Bezüglich der Fahrtkosten hatte ich heute ein ziemlich aufbauendes Gespräch mit dem SA des Schulamtes, der für den Schülertransport zuständig ist. Er machte mir Hoffnung, dass der LK in diesem Sonderfall wenigstens einen Teil der Fahrtkosten übernehmen könnte. Ich stelle jetzt einen formlosen Antrag und schaue mal, was dabei rüberkommt.
Gruß Horschti
Hi,
kannst Du für diesen Monat einen Antrag auf ergänzende Sozialleistungen für die Kinder stellen? Vielleicht weiß da Deep Bescheid.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
kannst Du für diesen Monat einen Antrag auf ergänzende Sozialleistungen für die Kinder stellen? Vielleicht weiß da Deep Bescheid.
LG LBM
Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es ab 50%er Betreuung. Darüber hätten die Behörden natürlich gerne eine Urteil eines
Familiengerichts mit der Umgangsregelung oder einen Wisch vom Jugendamt. Zur Not würde ich letzteres Ansprechen, das für diesen
Fall das JA die aktuelle Situation so bescheinigt und das Papier bei der Sozialbehörde vorlegen.
Ich kann allerdings aus gelebter Praxis berichten, das man viel Geduld braucht, bis man bei denen Bares sieht.
Bis dahin ist der Monat lange, lange rum (und jährt auch noch). Kommt sicher darauf an, an welche Sachbearbeiter man dort gerät. Persönlich würde ich
mich nicht scheuen, auch den Ortsbürgermeister darauf anzusprechen. Der freut sich doch über über jede Stimme.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo,
warum zahlt die Mutter nicht die Schulspeisung? Schließlich bekommt sie dafür ja den KU? Wird der bar gezahlt oder überwiesen?
Sophie
Moin,
die Essenmarken werden beim Betreiber der Schulspeisung (auch öffentliche Kantine) von den Kindern bar bezahlt.
An welche Sozialbehörde müsste ich mich denn wenden, an die meiner Heimatstadt oder an den Landkreis, in dem die Kinder wohnen? Und welches Jugendamt sollte ich kontaktieren.
Wenn es einen positiven Bescheid geben sollte, wäre mir der Zeitpunkt zwar nicht völlig egal (es sollte schon noch zu Lebzeiten sein), aber ein wenig warten könnte ich schon.
Gruß Horschti
Hallo Horschti,
für Kosten der Schulspeisung und der Fahrkarten hat m.E. die Mutter zu sorgen.
Ansonsten glaube ich, dass Du die "Lebensmittelkalkulation" mit 15,00 € pro Tag für die Kinder zu hoch hängst :wink:.
lg
sleepy
Sleepy
An welche Sozialbehörde müsste ich mich denn wenden, an die meiner Heimatstadt oder an den Landkreis, in dem die Kinder wohnen? Und welches Jugendamt sollte ich kontaktieren.
Wenn es einen positiven Bescheid geben sollte, wäre mir der Zeitpunkt zwar nicht völlig egal (es sollte schon noch zu Lebzeiten sein), aber ein wenig warten könnte ich schon.
Gruß Horschti
Zuständig für Anträge zum anteiligen Sozialgeld für die Kinder und ggf. Mehrbedarf für Alleinerziehende ist dein örtliches Jobcenter (Kreis).
Anspruchsgrundlage wäre §38 SGBII für das Sozialgeld. Für Mehrbedarf wg. Alleinerziehung habe ich gerade keinen § parat.
Du wirst mit ggf. mit Widerstand rechnen müssen, das dein Antrag überhaupt angenommen wird. Daher wäre es gut, wenn du jemanden vom JA mit ins Boot
nimmst, um deine verschärfte finanzielle Schieflage dort zu untermauern (sofern das JA dich unterstützten will, aber einen Versuch wäre es wert).
Schliesslich wäre es ja auch schädlich, wenn die Kinder wochenlang nur Haferflocken mit Wasser deswegen bei dir essen müssten. 😉
Ich bin kein grosser Kumpel von Jugendämtern, aber uns haben sie in einer echten Krisensituation schon geholfen.
Vielleicht kann ja die zuständige Tante vom Amt ja einmal selber mit der Mutter reden und sie weichklopfen, bevor du dich durch den wirklich dichten Dschungel
des SGBII kämpfen mußt. Zuständig wäre m. E. das JA am Wohnort der Kinder.
Für deinen Fall kannst dir mal den Forumsfred vom Erwerbslosenforum durchkauen. Da steht für den Umgang mit dem Jobcenter eigentlich alles drin, was du wissen musst.
http://www.elo-forum.org/alg-ii/80913-umgangskosten-unfall-dringend.html
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo nochmal,
für Kosten der Schulspeisung und der Fahrkarten hat m.E. die Mutter zu sorgen.
Das mit dem Essengeld sehe ich ähnlich. Ich habe heute schon mit einer MA des Versorgungscenters gesprochen. Sie werden mir Quittungen ausstellen. Mit dem Fahrgeld bin ich mir nicht so sicher. Da warte ich erst mal die Entscheidung des Schulamtes ab. Ansonsten würde ich das aber als außergewöhnliche Belastungen ansehen - unerwarteter geht es ja wohl kaum ... bei ihrem Gehalt + KU + KG kann es ja gut sein, dass ihr Anteil 100% beträgt, oder? 😉
Ansonsten glaube ich, dass Du die "Lebensmittelkalkulation" mit 15,00 pro Tag für die Kinder zu hoch hängst :wink:.
... das ist gut möglich. Aber 1€ Getränke, 1€ Frühstück und 1,50€ Abendbrot und ´ne Kleinigkeit zwischendurch ... dann sind es eben (12€ + vorerst 7,50€) x 15 = 292,50€ ... vielleicht kommt man noch auf 250€ runter ... aber schließlich sind wir ja auch nicht im Krieg.
Für deinen Fall kannst dir mal den Forumsfred vom Erwerbslosenforum durchkauen. Da steht für den Umgang mit dem Jobcenter eigentlich alles drin, was du wissen musst.
... danke für den Tipp. Habe mich da mal durchgearbeitet. Die wissen aber verdammt gut bescheid, was ihnen so alles zusteht ... 😉
Mal ´ne dumme Frage, da ich nicht erwerbslos bin und es niemals war - ist das JC für mich Zuständig und wenn ja, haben die auch moderate Sprechzeiten für Arbeitnehmer?
Mein SB ist wegen Haushaltskostenersparnis herabgesetzt. Wird das JC versuchen, meine LG mit ins Boot zu holen? Immerhin hat sie ja mit der Versorgung der Kinder nichts zu tun.
Gruß Horschti
. Ansonsten würde ich das aber als außergewöhnliche Belastungen ansehen - unerwarteter geht es ja wohl kaum ...
Das klappt leider nicht. Alle Aufwendungen die Kinder betreffend sind a) mit der Berücksichtigung des Kindergeldes / Kinderfreibetrages abgegolten und b) gelten als Kosten der privaten Lebensführung, die nicht von der Steuer absetzbar sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
sorry, meint Mehrbedarf
Hi
Mehrbedarf gilt als Kindesunterhalt und ist meistens gleichzusetzen mit dem KU laut DT (+ reale Aufwendung). Oder was wolltest Du sagen ?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Mal ´ne dumme Frage, da ich nicht erwerbslos bin und es niemals war - ist das JC für mich Zuständig
Die Frage ist nicht dumm, sondern berechtigt. Der Gesetztestext bezieht sich auf "erwerbsfähige" Personen. Damit bist auch du anspruchsberechtigt.
und wenn ja, haben die auch moderate Sprechzeiten für Arbeitnehmer?
Selten. Hier auf dem Land von 8 bis 12 und einmal wöchentlich Nachmittags von 14-18 Uhr. In grösseren Städten mag das anders sein.
Mein SB ist wegen Haushaltskostenersparnis herabgesetzt. Wird das JC versuchen, meine LG mit ins Boot zu holen? Immerhin hat sie ja mit der Versorgung der Kinder nichts zu tun.
Kommt darauf an, was deine LG verdient (und ob sie ihre Einkünfte preisgeben möchte). Aus Sicht der ARGE seit ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft, wo alle Haushaltmitglieder füreinander einstehen,
bevor der Staat einspringt.
Eine Bedarfsgemeinschaft wird vermutet, wenn ihr gemeinsam wirtschaftet, oder Kinder betreut (insb. die eigenen) oder gegenseitig über das Vermögen des anderen verfügen könnt.
Die Freiwilligkeit, füreinander einzustehen, wird spätestens dann unterstellt, wenn die eheähnliche Gemeinschaft länger als ein Jahr begründet ist.
Das haben wir dem Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz zu verdanken, das 2006 in Kraft getreten ist. Von daher wird es schwierig, Sozialleistungen zu erhalten, wenn deine LG finanziell in
der Lage wäre, deine Kinder mit "durchzubringen". Da kann man vielleicht schon verstehen, wenn da jemand sagt "Tut mir leid Schatz, ich kann mir dich nicht mehr leisten."
Wenn deine LG allerdings Sozialleistungen beziehen sollte, gäbe es auch nichts, wovon sie dich finanzieren könnte.
Sieh das doch mal so wie bei der Steuererklärung beim Finanzamt: Erst mal ordentlich Aufwendungen eintragen, streichen tut das Finanzamt dann schon von alleine.
Wenn ihr wirklich auf das Geld angewiesen seid, dann verschenkst du/ihr dir mit einem Antrag doch nichts, außer ein wenig Zeit, eventuell.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin,
Mehrbedarf gilt als Kindesunterhalt und ist meistens gleichzusetzen mit dem KU laut DT (+ reale Aufwendung). Oder was wolltest Du sagen ?
... ich weiß gar nicht so richtig, was ich sagen wollte ... :redhead:
Ich verstehe bloß nicht, warum ich auf den Kosten für den Schulweg sitzen bleiben soll. Für die KM ist er schließlich vom Wohnort aus frei. Warum muss ich dafür also so bluten. Wenn sie noch weiter weg wohnen würde wäre ich sogar mit 180€ dabei. Immerhin habe ich die Situation nicht "verschuldet" und als gewöhnliche Umgangskosten mag ich das auch nicht auffassen.
Kommt darauf an, was deine LG verdient (und ob sie ihre Einkünfte preisgeben möchte). Aus Sicht der ARGE seit ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft, wo alle Haushaltmitglieder füreinander einstehen,
bevor der Staat einspringt.
... das würde ja bedeuten, dass sie für mich einspringen müsste, wenn ich den KU nicht bezahlen könnte - so ist es aber doch nicht. Sie verdient etwas besser als ich. Wenn das JC sie mit reinrechnet, würde sie also mal wieder indirekt meine 3 Großen mitfinanzieren müssen ... schönes Ding. Theoretisch hat sie finanziell doch mit ihnen genau so wenig zu tun wie du, oder?
Ich verstehe diese Welt nicht mehr... ich war so schön aus dem Weg vom Soll ins Haben ... ;(
Fühle mich echt ausgelutscht. :frustrierend: In diesem Sinne Gruß Horschti
Dass du die Situation k...e findest, kann ich nachvollziehen und das Familienrecht bietet dafür auch weitaus genug Anlass, nur sie es mal so, deine Leistung, hier jetzt einzuspringen ist freiwillig. Niemand kann dich dazu zwingen.
Wenn du das unter den gegebenen Umständen trotzdem tust, ist es dein Problem, wie du es finanzierst.
Wenn du das nicht kannst oder willst, bleibt dir nur, es abzulehnen.
Wenn du ins Feuer springst um deine Kinder zu retten, kannst du dich auch bei niemand beklagen, dass deine Klamotten ruiniert sind.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn du das nicht kannst oder willst, bleibt dir nur, es abzulehnen.
... das habe ich nicht eine Sekunde erwogen und das weiß die KM auch. Wat´n Raffzahn! 😡
Die Jungs sind ab dieser Woche nun bei mir. Mein Großer hat mich übrigens gefragt, was mit dem Unterhalt ist ... und ich habe ihm die Warheit gesagt. Er war sehr enttäuscht über seine Mutter. Zu Recht!
Vielleicht sollte ein Kindergremium die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze absegnen und nicht der Bundespräsident ... 😉
Würde wahrscheinlich gerechter in Deutschland zugehen, wäre wegen der Auswirkung auf die Zukunft der Kinder auch irgendwie fairer ... und letztendlich könnte man auch den in meinen Augen völlig unnützen Bundespräsidenten abschaffen 🙂
Ok - Spaß bei Seite. Wenn es was Neues z.B. vom Schulamt gibt, gebe ich euch Bescheid.
Gruß Horschti
Mein Großer hat mich übrigens gefragt, was mit dem Unterhalt ist ... und ich habe ihm die Warheit gesagt.
Findest du das wirklich gut?
Gruß pk
Hi prokids,
hätte er lügen sollen?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo prokids,
Mein Großer hat mich übrigens gefragt, was mit dem Unterhalt ist ... und ich habe ihm die Warheit gesagt.
Findest du das wirklich gut?
Offen gestanden, ich finde das sogar doppelt gut.
Erstens finde ich das gut von Horschtis ältestem Sohn: Der ist, wenn ich's richtig sehe, 14 Jahre jung, und offenbar ziemlich hell im Kopf, denn er stellt genau die richtigen Fragen. Und zweitens finde ich das gut von Horschti: Denn so schief wie die Dinge liegen in diesem unserem Lande, kann man Jungs im geschlechtsreifen Alter gar nicht häufig genug darauf hinweisen, wie hierzulande der Hase läuft ;-(
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin zusammen,
hatte gestern schon (Wahnsinn) die Bestätigung des Schulamtes für die Übernahme der gesamten Fahrtkosten für den Schulweg im Postfach. 🙂
Bin echt erleichtert.
Gruß Horschti