Moin zusammen,
für Kosten der Schulspeisung und der Fahrkarten hat m.E. die Mutter zu sorgen.
Ich wollte diesen Aspekt noch einmal aufgreifen.
Nachdem ich das Fahrgeld ja nun komplett vom Schulamt zurück bekomme, geht es mir um das Schulessen. Sieht das noch jemand so, dass es eigentlich vom Unterhalt durch die KM zu bezahlen ist?
Ich muss am 24. wieder KU überweisen und würde es am liebsten einfach abziehen .... Eine Quittung vom Versorgungscenter würde ich bekommen....
Wie seht ihr das und wie würdet ihr die Sache angehen?
Gruß Horschti, der eine ziemlich coole Zeit mit seinen Söhnen hat
Moin
Nachdem ich das Fahrgeld ja nun komplett vom Schulamt zurück bekomme, geht es mir um das Schulessen. Sieht das noch jemand so, dass es eigentlich vom Unterhalt durch die KM zu bezahlen ist?
Aber selbstverständlich.
Ich muss am 24. wieder KU überweisen und würde es am liebsten einfach abziehen .... Eine Quittung vom Versorgungscenter würde ich bekommen....
Nun - das geht nunwider nicht, da dann UH-Schulden auflaufen würden und sie diese quasie problemlos pfänden lassen könnte. Rechtlich betrachtet klafft hier eine Lücke, unter solchen Bedingungen sogar eine ganz gewaltige.
Als einzige, rechtlich abgedeckte Chance, sehe ich bei Dir, dieses Essensgeld erst einmal zu bezahlen und dann bei Verweigerung der Rückerstattung durch die KM dies zivilrechtlich einzuklagen. Und Du siehst augenblicklich, hier kann keiner schon angesichts der Gerichtskosten keiner gewinnen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin oldie,
Als einzige, rechtlich abgedeckte Chance, sehe ich bei Dir, dieses Essensgeld erst einmal zu bezahlen und dann bei Verweigerung der Rückerstattung durch die KM dies zivilrechtlich einzuklagen. Und Du siehst augenblicklich, hier kann keiner schon angesichts der Gerichtskosten keiner gewinnen.
... Du meinst, meine Chancen ständen gut. Muss nicht die unterlegene Partei die Verfahrens- und Anwaltskosten bezahlen?
... ich glaube, ich mal wieder zu naiv ...
Gruß Horschti
hm, ich ahbs nicht mehr auf dem Schirm, zahlst du eine Summe X per Titel, wo im Titel steht, dass in der Summe X Essengeld mit der Summe y enthalten ist, sodass Ku z+ Essengeld y=Zahlbetrag X ist?
Oder zahlst du KU per Titel und zusätzlich nicht tituliertes Essengeld?
Bei letzterem Fall kann er sehr wohl das Geld behalten, da es quasi freiwillig ist. Bei ersterem würde ich es auf eine Klage ankommen lassen, da mit KU alles abgedeckt ist.
Bei "nur" erhöhtem KU ohne explizite Ausweisung des Essengeldes wird es schwieriger...
LG Romy
Moin zusammen,
@ RomyH
Sorry, dass ich nicht mehr geantwortet habe. Die 75,- € für´s Schulessen habe ich irgendwie schon abgeschrieben. Ich bezahle titulierten KU im Mangelfall unterhalb des Mindest-KU. Das Essengeld ist dabei nicht gesondert ausgewiesen.
@ all
Der wirklich nette Mann vom Schulamt verlangt einen Nachweis der Erziehungsberechtigung. Schicke ich ihm da eine Kopie des Scheidungsurteils oder wie weise ich mein gemeinsames Sorgerecht nach?
Er soll von mir aus das Scheidungsurteil bekommen - Datenschutz hin und her - ... er war sehr nett und entgegenkommend ... aber geht das auch einfacher?
Gruß Horschti
Hi Horschti,
wie weise ich mein gemeinsames Sorgerecht nach?
Gar nicht. Du kannst nachweisen, dass das Kind ehelich geboren wurde und daher GSR bestand. Du kannst aber nicht nachweisen, dass Dir das SR später nicht irgendwann entzogen wurde. Das ist aber auch nicht Dein Job.
Zu dem Thema siehe hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1159.html
Wenn er mit dem Urteil zufrieden ist, dann mach's halt so.
Gruss von der Insel