Tach Biggi,
Ach?
Und deswegen muss der Mann der Frau diese 300 Euro als nachehelichen Unterhalt zahlen?
Nicht ganz.
Das hängt vom Einzelfall ab.
Unter anderem von der Leistungsfähigkeit.
Und von ...
... den ehelichen Lebensverhältnissen.
... der Dauer der Ehe.
Aber auch vom ...
... Vorhandensein minderjähriger Kinder bzw. privilegierter Volljähriger.
... Verhandlungsgeschick der Geschiedenen.
... Auftreten der Anwälte.
... der Tagesform des Richters.
... der Witterung am Gerichtsort.
... Stand der Sonne und der Mondphase. :ironie:
Ja verdammt nochmal, dann kriegt aber die Frau ihren Nachteil ausgeglichen, und stattdessen hat plötzlich der Mann einen ehebedingten Nachteil an der Backe: Denn nichts anderes als ein ehebedingter Nachteil ist es, wenn man aufgrund einer gewesenen Ehe an den gewesenen Partner Unterhalt zahlen muss ...
Alles eine Frage der Perspektive.
Diese Behauptung ist wider jede Logik. Sogar wenn wir annehmen, dass es einen so-und-so-hohen Anteil unfähiger Anwälte gibt, die so ein Verfahren in den Sand setzen, so gibt es auf der Gegenseite ebenfalls einen Anwalt.
Logik? Du fragst allen Ernstes nach Logik? In einem Familiengerichtsverfahren?
Ist nicht dein Ernst, oder?
Hat irgendwer gesagt, dass solche Verfahren vorhersehbar und nachvollziehbar verlaufen?
Falls ja: Ich war's nicht.
Da nicht ersichtlich ist, warum Frauen im statistischen Durchschnitt ein wesentlich besseres Händchen für die Auswahl eines kompetenten Anwalts haben sollten, kann es ja wohl in der Gesamtschau nicht an den mangelnden Künsten des Anwalts liegen ...
Eben. deshalb wird die Leistungsfähigkeit nach §1581 ja auch üblicherweise überprüft.
Nein. Die Tendenz geht glasklar dahin, dass unser femikommunistisch verseuchtes Politiker- und Juristengesocks in Ehrfurcht niederkniet vor einem weit verbreiteten Gejammere, so wie du es hier schon fast lehrbuchmäßig zelebrierst; und dass immer mehr Männer dies als genau die Verarsche erkennen, die dies in Wirklichkeit ist - und jeweils ihre ganz persönlichen Konsequenzen daraus ziehen ...
Nix für ungut,
Malachit.
Deine Polemik ändert nichts daran, dass eine Ehe laut BGB auf Lebenszeit geschlossen wird.
Wenn sie nicht aus gutem Grund annuliert werden kann, bleiben die Ehefolgen (inklusive Unterhaltspflicht) mindestens so lange erhalten, wie gemeinsame Kinder im Spiel sind. Unter Umständen halt auf Lebenszeit.
Im Rahmen von Trennung und Scheidung wird zuerst "die eheliche Lebensgemeinschaft" beendet und frühstens ein Jahr später die Ehe geschieden. Geschieden ist nicht annuliert. Auch eine geschieden Ehe ist immer noch eine Ehe. Nur eben eine geschiedene.
Aus Ehemann und Ehefrau wird dann geschiedener Ehemann und geschiedene Ehefrau. Das Ganze unter dem Schutz von Artikel 6 GG.
Insoweit ist die Eheschließung (als zivilrechtlicher Verwaltungskt) tatsächlich eher mit einer Adoption als mit einem Arbeitsvertrag o.ä. vergleichbar. Spätestens wenn aus einer Ehe gemeinsame Kinder (können auch Adoptivkinder sein) hervorgehen, ist sie - Scheidungsverfahren hin oder her - unauflöslich.
So gibt es - außer im Falle der Annulierung einer unrechtmäßig geschlossenen Ehe - aus einer rechtmäßig geschlossenen Ehe auch keinen Weg zurück von Familienstand "verheiratet " zum Familienstand "ledig". Nur zum Familienstand "geschieden" oder "verwitwet".
Nichts davon ist geheim oder missverständlich formuliert.
Es gibt keine Pflicht zum Heiraten.
Weder für Männer noch für Frauen.
Auch nicht für Väter und Mütter.
Aber wenn zwei Erwachsene miteinander den Bund fürs Leben schließen, hat jeder vorher die Chance, sich über die Rechtsfolgen zu informieren. Insofern begreife ich nicht ganz, was es im Nachhinein zu jammern gibt.
Dass Antragsteller bzw. Kläger vor Gericht nur einen Beschluss bzw. ein Urteil bekommen.
Und nicht Gerechtigkeit oder Logik oder Fairness oder bunte Luftballons oder was weiß ich.
Auch das kann jeder Erwachsene mit ein wenig Lebenserfahrung und Allgemeinbildung wissen, bevor er sein Familienleben Juristen in die Hände spielt.
Dazu passt Jörgs Signatur wie die Faust aufs Auge
Ebenfalls nichts für Ungut.
:yltype: Biggi
PS: Wer oder was ist DJB?
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
Deine Polemik ändert nichts daran, dass eine Ehe laut BGB auf Lebenszeit geschlossen wird.
Wenn sie nicht aus gutem Grund annuliert werden kann, bleiben die Ehefolgen (inklusive Unterhaltspflicht) mindestens so lange erhalten, wie gemeinsame Kinder im Spiel sind. Unter Umständen halt auf Lebenszeit.
Aha: Und warum ist dann die Unterhaltspflicht die einzige Pflicht, die von diesem Bund fürs Leben über das Eheende hinaus bestehen bleibt? Der ganze Rest wird schließlich mit sofortiger Wirkung beendet - nur das finanzielle Rundum-Sorglos-Paket für die Dame des Hauses genießt aus unverständlichen Gründen Bestandsschutz ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Und Biggi, ich hatte dich schon mal darum gebeten:
Mach es etwas kürzer.
Ich weiss, das manche Ausführungen über seinen Standpunkt länger sein können, aber weniger ist manchmal mehr.
Ich halte es da wie die Richter in D., wer viel schreibt rechtfertigt nur seinen Standpunkt, der eigentlich egal ist, deswegen lese ich das erst gar nicht.
Zugegeben bin ich auch lesefaul, aber interessiert. 😉
Gruss Wedi
Und warum ist dann die Unterhaltspflicht die einzige Pflicht, die von diesem Bund fürs Leben über das Eheende hinaus bestehen bleibt?
...genießt aus unverständlichen Gründen Bestandsschutz ...
Guckst du hier.
Gute N8! :yltype: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin,
der Thread hat mit Kindergarten seit geraumer Zeit zwar nix mehr zu tun, dennoch nochmal mein Senf.
Sorry, obwohl ich eigentlich ein Lieber bin, zeilenweise etwas böse ...
Mach es etwas kürzer
Aufgrund der Romane, die in regelmäßigen Abständen von der RAtte meiner Ex kommen (in denen drei Seiten lang die Geschichte einer armen, alleinerziehenden Mutter und eines geizigen, ignoranten Kindsvaters erzählt wird) habe ich mir einen Filter angeeignet, der Schriftsätze auf Neuigkeiten reduziert ...
... bei diesem Filter bleibt in Deinem letzten Roman, liebe Biggi, leider nicht viel übrig.
Wie die Rechtslage ist, wissen hier ziemlich viele.
Diese stellst Du hier nach meinem Dafürhalten (wenn auch wiederholt) durchaus korrekt dar.
Um eines klar zu stellen: Ich jammere nicht (bin ja schliesslich geiziger, ignoranter Großverdiener), dennoch behalte ich mir vor, mein Unverständnis über die Rechtsfolgen einer auf Lebenszeit geschlossenen Ehe zu äussern.
Da die Ehe nicht bis zum Lebensende gehalten hat, schnall ich halt nicht, wieso eine Mutter - wegen der Ehe - besser gestellt ist, als eine Mutter ohne Ehe (oder als eine Mutter, deren Gatte das Zeitliche segnet).
Eben. deshalb wird die Leistungsfähigkeit nach §1581 ja auch üblicherweise überprüft.
Dann ist ja alles gut ... der legale Weg aus Unterhaltszahlungen für eine arme, nimmersatte Ex heisst: Ganz viele neue Unterhaltslasten organisieren.
Bombenidee.
Besten Gruß
United
PS: Wenn ich groß bin, schreibe ich auch Romane.
Moin,
kleiner Einwurf zum Herumreiten auf der Formulierung "die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen": Es gibt auch unbefristete Arbeits- und Mietverträge, ohne dass sich aus diesen das Recht auf lebenslange Gehaltszahlungen oder die unbefristete Überlassung einer bestimmten Wohnung ableiten liesse. In beiden Fällen gibt es Kündigungsmöglichkeiten und -fristen und ggf. die Zahlung einer Abfindung.
Die unbefristete Alimentierung eines erwachsenen, arbeitsfähigen Menschen durch seinen Ex(!)-Partner ist ein blödsinniges juristisches Konstrukt, für das es im richtigen Leben keinen einzigen nachvollziehbaren Grund gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
und zum "Ehe auf Lebenszeit"-Argument noch zum endgültigen Totschlage:
Ich würde als Unterhaltspflichtiger dann auch mein auf Lebenszeit manifestiertes Recht auf gewaschene Socken, gekochtes Essen und Beischlaf ins Feld führen.
Wenn schon, denn schon!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich nicht! :undwech1:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Manno Beppo 8)
Zumindest den Part mit den Socken und dem Kochen..... 😛
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
...das mit dem Beischlaf ist doch ne tolle Idee :rofl2:
Ach so, ich habe das missverstanden? Er wollte vor dem KOCHEN flüchten? *duckundwech*
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Zumindest den Part mit den Socken und dem Kochen..... 😛
Ne.
Die Socken sind das einzige, über das man ggf. reden könnte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Abend
Interessant hier wirklich, wir reden hier immer von Ehe und nachehelicher Solidarität ich hatte genau aus diesem Grund nie vor zu heiraten......und sitze genau so in der sch...... wie nach 10 jahren Ehe.
Eine Frechheit der Justiz ist das hier und unserer Saubande in Berlin, so schreib mir vor ca. 2Wochen der RA meiner EXe er fordere mich jetzt zum letzten mal auf meine Gehaltsnachw. einzureichen zur Berrechnung ...
Meiner EX Freundin würde ja BU aus Kinderbezogenen Gründen zustehen ,gibt es ja zum Glück nicht mehr ganz so lang :thumbup:dafür hat die Justiz gleich mal Nacheheliche Solidarität bei unverheirateten nicht grundsätzlich ausgeschlossen juhhh.
Ich befinde mich also in einer nachehelichen Solidarität ohne je eine Ehe eingegangen zu sein, was machen die mit uns eigentlich????
passt hier nicht ganz hin sorry, habe nur die Runde etwas verfolgt und könnte mich... :gunman:
...Recht auf gewaschene Socken, gekochtes Essen und Beischlaf...
Hi LBM, exakt diese Punkte definieren die "Eheliche Lebensgemeinschaft" nach § 1353, die im Trennungsjahr probeweise und nach der Scheidung endgültig beendet wird.
Die Paragrafen 1354 bis 1360 definieren im einzelnen, was der Gesetzgeber darunter versteht.
Auf http://lexetius.com/BGB/Inhalt kann jeder selbst schauen, was sich da in den letzten Jahren getan hat.
Nichts davon ist oder war jemals ein Geheimnis für Menschen, die als mündige Bürger alt genug sind, um nach deutschem Recht getraut zu werden.
Insofern begreife ich immer noch nicht ganz die Aufregung. Schließlich gibt es keine Pflicht zur Eheschließung.
Gruß :yltype: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Ich befinde mich also in einer nachehelichen Solidarität ohne je eine Ehe eingegangen zu sein, was machen die mit uns eigentlich????
Hi Guru, irgendwann wurde im Rahmen einer Verfassungsklage vom BVG festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, unmündige Kinder - in Abhängigkeit vom Familienstand ihrer leiblichen Eltern - unterschiedlichen Rechtsnormen zu unterwerfen.
Seitdem sind alle Kinder - ehelich oder nichtehelich geboren - vor dem Gesetz gleichgestellt.
Seitdem gelten auch Kinder, die außerhalb einer Ehe gezeugt und geboren wurden, als leibliche Verwandte ihres Vaters und dessen Familie.
Was sich ja grundsätzlich mit den Zielen der meisten Schreiber und Leser hier deckt.
Dass das Argument "Verwandtschaft" auch mit finanziellen Pflichten verbunden ist, ging vor dieser Änderung nur zu Lasten der Mutter, ihrer Eltern und Großeltern. Seitdem auch nichteheliche Väter Verwandte sind, trifft es auch diese und deren Verwandte, falls das Kind oder dessen Mutter Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen sollte.
Zum notwendigen Bedarf aller Kinder gehören nicht nur finanzielle Mittel zur Deckung ihres Lebensunterhalts.
Dazu gehört auch das Recht auf Betreuung.
Dieses Recht aller Kinder - unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern - hat in der Steuergesetzgebung Niederschlag gefunden.
Und in der Heranziehung leistungsfähiger Väter zur Leistung von Betreuungsunterhalt an die Mutter ihres Kindes.
Dagegen hilft konsequente Verhütung.
Oder - falls beide Elternteile dazu bereit und in der Lage sind, zu kooperieren - die konsequente gegenseitige Unterstützung bei der Betreuung des gemeinsamen Nachwuchses.
Und die unnachgiebige Gewöhnung westdeutscher Arbeitgeber an Mütter und Väter, die bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit auf ihre familiäre Verpflichtungen Rücksicht nehmen.
Was wäre aus deiner Sicht gerechter, Guru?
Gruß :yltype: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
*seufz*
Ich weiß jetzt nicht, ob ich Dir sagen soll, dass Du das Talent hast, andere mit Worten so an die Wand zu quatschen, dass sie sich wie unmündige Schulkinder fühlen (sollen) oder Dich fragen soll, ob Du Dich zum Lachen in den Keller einschließt.
Oder ob ich mich fragen soll, wen Du hier eigentlich bekehren sollst. Und zu was. Und warum überhaupt.
Fragen über Fragen....
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Gibt es hier bei V.S.de eigentlich auch eine Ignorierfunktion.? 😡
Hi Guru, irgendwann wurde im Rahmen einer Verfassungsklage vom BVG festgestellt, dass es verfassungswidrig sei, unmündige Kinder - in Abhängigkeit vom Familienstand ihrer leiblichen Eltern - unterschiedlichen Rechtsnormen zu unterwerfen.
Es ist schon viel für vom BVG für verfassungswidrig festgestellt worden, siehe GSR uneheliche Kinder.
Seitdem sind alle Kinder - ehelich oder nichtehelich geboren - vor dem Gesetz gleichgestellt.
So sollte das sein
Seitdem gelten auch Kinder, die außerhalb einer Ehe gezeugt und geboren wurden, als leibliche Verwandte ihres Vaters und dessen Familie.
Jep, aber nur augenscheinlich, denn das GSR ist immer noch für viele Väter nicht zu erreichen.Gezahlt werden darf aber gerne.Da sind alle Väter gleichgestellt.
Zum notwendigen Bedarf aller Kinder gehören nicht nur finanzielle Mittel zur Deckung ihres Lebensunterhalts.
Dazu gehört auch das Recht auf Betreuung.
Das Recht zur Betreunung wird den Müttern zugeschrieben und das Recht den Unterhalt zu sichern den Richtern, jetzt rate mal wer den sichern muss.
Dieses Recht aller Kinder - unabhängig vom Familienstand ihrer Eltern - hat in der Steuergesetzgebung Niederschlag gefunden.
Und in der Heranziehung leistungsfähiger Väter zur Leistung von Betreuungsunterhalt an die Mutter ihres Kindes.
Wenn sie aber nicht leistungsfähig sind, werden sie es eben fiktiv gemacht.
Dagegen hilft konsequente Verhütung.
Gibt es ein Verhütungsmittel gegen boykottierende Übermuttern oder Richter, die gesetzlich jeden Weg finden müssen um dem Vater jeden cent aus der Tasche zu ziehen, so dass der nicht mal seine Kinder abholen kann, weil der keine Mücken mehr hat um die Fahrten zu bewälltigen?
Was wäre aus deiner Sicht gerechter Biggi
Kleiner Nachtrag:
Verfassungswidrig ist es im Übrigen auch, wenn ein Unterhaltspflichtiger soviel Unterhalt zahlen muss, das er selber bedürftig wird.
Siehe den Polizisten, meine Wenigkeit und einigen Usern hier.
guten Morgen Biggi
findest du es so gerecht Biggi glaube wohl kaum, ich bin rein rechtlich als unehelicher Vater in bez. auf GSR ABR usw. in einer rechtlichen Grauzone ohne Rechte!!!Gerecht
Ich bin aber als unterhaltspflichtiger für meine stinkend faule EX ganz schnell zum Ehemann gemacht worden.
Kinderbezogen Gründe für BU lasse ich mir ja in einem gewissen Rahmen gefallen aber eine nacheheliche Solidarität bei geschiedenen und Elternbezogen Gründe bei nicht ehelichen bei Mondschein herbei zu beschwören
halte ich für eine absulute Sauerei......
Wenn ich mich trennne verheir. oder nicht lebe ich nicht mehr in diese evtl. jahrelangen Solidarität oder???sonst würde ich mich nicht trennen.
Z.b die EX geht wie in meinem Fall , sie bekommt die Kinder warum????sie bekommt Kinderunterhalt wegen Kindesbetreuung ok.... aber jetzt kommt der juristische Gau sie bekommt ihren Finanziellen ausgleich wie sie stehen würde wenn usw.....
Der BU wird in der Regel nicht befristet jeder von uns weiß genau wie lange so etwas geht oder????Freifahrtschein auf Jahre und unsere Justiz legt alles auf die Kinder um Kinderbezogen Gründe usw
sollte es nicht mehr Kinderbezogen sein kommt sich der nächste Dreck aus einem Dorfgericht....
Ich gebe dir recht Biggi das nicht eheliche Kinder gleich behandelt werden sollten als eheliche dieses ist im Grundsatz auch voll ok.
Es sollten alle genau gleich behandelt werden und es müßten eine einheitliche BU Regel geben für alle.
Betreuungsuterhalt ist auch ok aber alles im Rahmen es müßte nicht heißen bis 3 Jahre(juristischer Witz) oder gibt es auch nur eine Fall in D wo eine Mutter ab 3 Lebnsj. Vollzeit arbeiten musste wohl kaum oder???
Es müßte BU bis 6 oder evtl 8 Jahre geben es konnnte sich jeder auf diese Situation einstellen und ab diesen Alter ist generell fertig mit diesem Mist!!!!!
So liebe Biggi sehe ich die Sache es geht mir nicht um BU wenn die KM ein kleines Kind betreuuen muss ,aber mit etwas Augenmass.
aber ein paar Emma leserinen werden sich schon zu wehren wisen....
Biggi,
aber ein paar Emma leserinen werden sich schon zu wehren wisen....
Das bringt mich auf eine Idee: Warum bewirbst du dich nicht einfach als Schriftleiterin für die Emma-Redaktion? Da kriegst du für deine femifaschistischen Propagandabeiträge sogar noch Geld gezahlt - hier erntest du nichts als Widerspruch damit.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.