Guten Morgen,
verstehe ich das richtig: Im Juli kann man den Unterhalt um 50 Euro pro Kind kürzen, da der Kinderbonus im Juli 2022 ausgezahlt wird? Hab das hier gefunden:
Gruß
Christian.
Ja, das ist korrekt.
Meine Ex-Frau behauptet, dass ich den Unterhalt nicht kürzen kann, da das nur gehen würde, wenn man im Wechselmodell lebt.
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind auszugeben – zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge.
Meine Ex-Frau fordert jetzt, dass ich den Unterhalt nachzahle. Da ist sie doch im Unrecht, oder?
Der Kinderbonus ist anzusehen wie Kindergeld und steht beiden Elternteilen hälftig zu. So steht es auch auf der Website des BFM und so habe ich das auch gehandhabt und die KM hat das anstandslos akzeptiert. Das hat nichts mit Wechselmodell zu tun.
Laß sich ruhig klagen.
Zahlst Du Mindestunterhalt oder mehr? Im ersten Satz steht ein „oder“, das ist entscheidend. Du musst also nicht hälftig betreuen, um den Kinderbonus vom Unterhalt zur Hälfte abziehen zu können. Entweder hälftige Betreuung ODER mindestens Mindestunterhalt. Deine EX ist also im Unrecht, sofern Du keine Mangelfall bist.
Zahle 110%. Also auf jeden Fall den Mindestunterhalt.
Nur mal so gefragt... von welchem kinderbonus ist hier die Rede? Mir ist nicht bekannt das es aktuell einen gibt... du schreibst einmal vom Juli bonus der war 2022 und vom September/Oktober bonus welcher 2020 war.
Fals du diesen September 2022 gekürzt hast, das geht natürlich nicht. Bei den alten musst du nichts nachzahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt waren.
Zahle 110%. Also auf jeden Fall den Mindestunterhalt.
Na dann hast Du alles richtig gemacht.
Nur mal so gefragt... von welchem kinderbonus ist hier die Rede? Mir ist nicht bekannt das es aktuell einen gibt... du schreibst einmal vom Juli bonus der war 2022 und vom September/Oktober bonus welcher 2020 war.
Es geht um den Bonus vom Juli 2022.
Es wird jetzt mit dem Anwalt gedroht. Hat jemand die offizielle Quelle vom BMFA dazu wo drinnen steht, dass man den Unterhalt kürzen kann? Es ist wirklich zum verzweifeln.
Es wird jetzt mit dem Anwalt gedroht. Hat jemand die offizielle Quelle vom BMFA dazu wo drinnen steht, dass man den Unterhalt kürzen kann? Es ist wirklich zum verzweifeln.
Nun ja der Fehler-(Teufel) liegt bei Dir und im Detail...
Du solltest aus meiner Sicht den von Dir im September zurückbehaltenen (Juli-)Bonus schnell zurückzahlen...
Der Bonus wurde, wie in Deinem Link beschrieben für den Juli/ 2022 gezahlt und hätte demzufolge auch nur im Juli/ 2022 von Dir hälftig in Abzug gebracht werden dürfen. Ein späteres Abziehen ist nicht mehr möglich (es sei denn man spricht das einvernehmlich mit dem BET ab...).
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich habe im Juli 50 Euro weniger überwiesen. An welcher Stelle hab ich denn geschrieben, das ich das später gemacht habe? Das Zitat was ich weiter oben gepostet habe bezog sich auf die Regelung, dass man Unterhalt kürzen kann da man dass ja bei frühere Zahlungen auch machen konnte.
Ich habe im Juli 50 Euro weniger überwiesen.
dann ignoriere einfach meinen Beitrag. Da Du im Eingangsbeitrag die Julipauschale (Link) ins Gespräch gebracht hast und später die September/ Oktobergeschichte war ich auf der falschen Fährte (@Ruffy hatte wohl ähnliche Gedanken)... Sorry.
In dem Link des Anwaltes steht doch unmißverständlich:
Zitat "Auch der „Kinderbonus“ 2022 ist im Recht auf Kindergeld verankert und wird im Juli 2022 pro Kind in Höhe von 100 € ausgezahlt. Dies bedeutet, dass der Unterhaltspflichtige (falls das minderjährige Kind beim anderen Elternteil lebt), den geschuldeten Unterhaltzahlbetrag für Juli um 50 € pro Kind kürzen kann."
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Danke Dir. Sorry - du hast Recht. Da hab ich eine falsche Fährte aus Versehen gelegt. Danke für den Link - den hatte ich auch gefunden. Ich hab nur nichts auf der Seite vom BMFA gefunden. Aber dann warten wir mal ab was die nächsten Tage bringen. Verstehe ich das richtig. Zahle ich 100 Prozent gemäß DDT ist das der Mindestunterhalt, korrekt?
Zahle ich 100 Prozent gemäß DDT ist das der Mindestunterhalt, korrekt?
Grundsätzlich ja und auch immer in Abhängigkeit der Altersgruppe...
Edith: ist der Unterhalt tituliert?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Kinderbonus ist wie Kindergeld zu behandeln also hälftig abzugsfähig wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Schau mal hier steht auch im BGB
1612b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 (BGB)
@Kakadu, hab eben was gefunden wo geschrieben wird das der Bonus nachträglich zurück gefordert werden kann wenn man ihn vergessen hatte abzuziehen. Ob das stimmt weiß ich nicht
Sofern eine Verrechnung nicht erfolgt ist, kann die Hälfte des Kinderbonus auch rückwirkend zurückgefordert werden. Da der Kinderbonus nicht als Unterhalt, sondern vielmehr als Kindergeld zu qualifizieren ist, greift eine Rückschlagsperre nicht ein. Überzahlter Unterhalt kann hingegen nachträglich in aller Regel nicht zurückverlangt werden.
Edith: ist der Unterhalt tituliert?
Nein. Nur notariell über eine Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt.