Kinderbonus und Unt...
 
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Kinderbonus und Unterhalt

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(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich mache hier einmal das Thema auf, nach dem einmalig 300€ je Kind beschlossen wurden, welche nicht auf Grundsicherung angerechnet werden aber versteuert werden sollen.

Es gab 2008 bereits einen Kinderbonus der zur hälfte auf Unterhalt angerechnet wurde.

Der jetzige Bonus hat einige offene Fragen.

1. Kann der Unterhalt für den Auszahlungsmonat um 150€ je Kind gesenkt werden?

2. Wird der Bonus beim Versteuern wie Elterngeld behandelt? 

Sollte der Bonus nicht vom Kindesunterhalt abgezogen werden dürfen, so würde man selbst 300€ fiktives Geld versteuern müssen. Es würde also für jedes Kind 300€ Brutto bei der Steuer drauf kommen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2020 10:22
(@inselreif)
Moderator

Dazu sollte man erst mal den Gesetzesentwurf abwarten, vorher kann man über Details nur spekulieren.
Meine Spekulation lautet, dass der kindergeldberechtigte Elternteil den Bonus erhält und versteuern muss aber keine Anrechnung auf den Unterhalt erfolgt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 10:59
(@inselreif)
Moderator

Im Eckpunktepapier des BMF findet sich dieser Abschnitt:

26. Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes
kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen
Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag
vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung
angerechnet. {Finanzbedarf: 4,3 Mrd. Euro}

Vergleichbar Kindergeld heisst nicht, dass es Kindergeld wäre. Dafür spricht auch die wörtliche Unterstützung der "Familie" und nicht des "Kindes". Damit bleibt aber der Unterhaltspflichtige zunächst einmal aussen vor, sowohl beim Empfangen als auch beim Zahlen.

Im besten Fall (wenn sich das jemand traut ins Gesetz zu giessen) findet eine hälftige Anrechnung beim Unterhalt statt und bei wem der Kinderfreibetrag greift, der guckt dann ganz oder teilweise in die Röhre.

"Versteuert" wird gar nichts, das ist mal wieder Geschlampe der Medien.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 11:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bedeutet Kindergeld berechtigtes Kind dann auch ü18 oder eben nur für minderjährige?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 11:50
(@inselreif)
Moderator

ich lese das auch für ü18

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 11:56
(@wasserfee)
Registriert

@Inselreif
bekommt das Geld dann mein erwachsener, nicht im Haushalt lebender aber kindergeldberechtigter Sohn oder ich?

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 12:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

kindergeldberechtigtes Kind heißt genau das, ansonsten würde man von minderjährigen Kindern sprechen.

Da auf das Kindergeld abgestellt wird gehe ich davon aus, dass der Bonus wie das Kindergeld überwiesen wird, als an denjenigen der Kindergeld bekommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 12:42
(@wasserfee)
Registriert

@Susi64

super. Genau da soll es auch hin. Mein Sohn hat als Pfleger den versprochenen und vielbeklatschten Bonus nämlich immer noch nicht bekommen, da wird er sich über die 300.- echt freuen (ich hätte es ihm iohnehin weitergeleitet, auch wenn es bei mir angekommen wäre)

EF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 13:02
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja ich habe dass so verstanden dass es für jedes Kind 300€ gibt welches mit dem Kindergeld gezahlt wird. Dieses Geld soll dann  bei der Steuererklärung als Einkommen versteuert werden. Bei 4 kindern würde sich die Steuerlast um die 1200€ erhöhen. Dann würde sich dass zu versteuernde Brutto  um die 1200€ erhöhen. Das wäre wie beim Elterngeld.

Der Kinderbonus von 2008 war 2009. Er betrug 100€ und wurde mit dem Kindergeld ausgezahlt.

Wenn nun die 300€ ausgezahlt werden, so ist zu berücksichtigen dass beide Eltern kindergeldberechtigt sind, aber immer nur einer das Kindergeld erhält. dann könnte man die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle abschaffen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2020 15:16
(@inselreif)
Moderator

Dieses Geld soll dann  bei der Steuererklärung als Einkommen versteuert werden.

Das ist das einzige, was man aus den derzeitigen Veröffentlichungen sicher ausschliessen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 16:20




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

<a href="https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/kinderbonus-wer-bekommt-die-300-euro-aus-dem-konjunkturpaket/25886576.html>hier</a>" wird der Kinderbonus gut erklärt.

Der Bonus wird mit dem Kindergeld ausgezahlt und nicht versteuert. Aber wie beim Kindergeld wird vom Finanzamt geprüft, ob der steuerliche Kinderfreibetrag nicht höher ist als das gezahlte Kindergeld plus Bonus. Wenn das zu versteuernde Einkommen so hoch ist, dass der steuerliche Kinderfreibetrag höher ist, dann wird dieser gewährt.

VG Susi

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Geschrieben : 04.06.2020 16:51
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Also heisst es erstmal abwarten was genau definiert wird.
Bevor man den Unterhalt mit Ankündigung kürzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2020 20:07
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

HAllo Zusammen,

so wie ich das sehe, ist der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro noch nicht beschlossen, so weit ich weiß. Aber das dürfte wohl so durchgehen.

Geplant ist es, den Bonus verteilt auf drei Monate auszuzahlen und zwar zusammen mit dem Kindergeld. Und damit fließt das Geld auf das Konto des Elternteils wo das Kind lebt, wie wir schon befürchtet haben.

Da der Bonus mit dem Kindergeld ausgezahlt wird und wohl auch steuerlich auf das gezahlte Kindergeld angerechnet wird, gehe ich ziemlich sicher davon aus, dass es sich hier auch um Kindergeld handelt.

Und deshalb würde ich die Hälfte des jeweils gezahlten Zuschusses von den Unterhaltszahlungen absetzen. Denn so ist es austituliert: Satz der Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftigem Kindergeld.

Natürlich sollte man das mit dem anderen Elterteil vorher absprechen ...

Wenn es hart auf hart kommt, könnte dieser sofern ein Titel existiert, mit diesem versuchen den Abzug per Gerichttsvollzieher eintreiben zu lassen. Dagegen müsste man sich dann per Vollstreckungsgegenklage zur Wehr setzen ... und dann wird notfalls ein Gericht darüber entscheiden, was Sache ist. Die Kosten dürften den Bonus um ein Vielfaches übersteigen. Wer dann was bezahlt, bestimmt das Gericht per Kostenentscheid.

Am besten ist, man versucht es mit dem anderen Elterteil einvernehmlich zu klären. Aber zahlen würde ich nicht. Denn sonst sieht man das Geld nicht wieder.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 13:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich möchte nur darauf hinweisen, dass, wenn ein Titel besteht nicht unbedingt der Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt wird sondern der Arbeitgeber im Rahmen einer Gehaltspfändung plus Vorratspfändung.
Auch dagegen kann man natürlich rechtlich vorgehen, ich würde aber trotzdem erst einmal abwarten, wie es denn nun tatsächlich geregelt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 13:39
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Die Frage die jetzt erst mal offen steht, darf der Unterhaltpflichtige die 300€ hälftig vom Kindesunterhalt abziehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 14:27
(@inselreif)
Moderator

Es ist im Moment alles Spekulation und @Papilein, auch wenn die Zahlung zusammen mit dem Kindergeld erfolgt, ist ein Kinderbonus kein Kindergeld.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 15:04
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Warum heißt es dann Auszahlung an die ELTERN? Sonst müsste man das Ganze bei getrennt lebenden klarer ausformulieren. „Nur der Elternteil wo das Kind lebt ist auch berechtigt dieses zu erhalten und der Unterhaltspflichtige hat KEIN Anrecht auf hälftiger Auszahlung.“ So wie jetzt werden wir hier mit offenen Fragen stehen gelassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 15:12
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle, zum Kinderbonus kommt ja noch hinzu das er so wie geschrieben wird  im nächsten Jahr bei der Steuerklärung mit einfließt und dadurch bei den Unterhaltspflichtigen das steuerliche Einkommen erhöhen kann. Wenn dann dadurch die Steuererstattung geringer ausfällt ist der Unterhaltspflichtige gleich doppelt gestraft.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 15:40
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Moin.

War 2008 auch bereits 48 Stunden, nach verkünden eines Kinderbonus, die genauen Umstände einer möglichen Anrechnung auf den Unterhalt bekannt? Oder erst nachdem auch alle Einzelheiten schriftlich veröffentlicht wurden?

Diese tollen Politiker haben sich selber noch keine Ahnung wie es genau laufen wird. Momentan haben diese "Geschenke" doch nur den Zweck einen "Aufstand" zu verhindern, Wählerstimmen abzugreifen und überzogene EU Subventionen zu begründen.

Soziale Gerechtigkeit oder uneigennützige Hilfe hat sicherlich keine Priorität.

Nach der Krise holen Sie sich das Geld doppelt zurück.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 15:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im Moment ist vieles noch Spekulation.

1) Der Bonus ist nicht zu versteuern, er erhöht nicht zu versteuernde Einkommen. Es wird aber wie im Fall des Kindergeldes geprüft ob der steuerliche Kinderfreibetrag mehr bringt als Kindergeld plus Bonus.

2) Das Kindergeld steht den Eltern zu (und nicht dem Kind). Beim Bonus ist es genauso.
Daraus könnte man schliessen, dass es ähnlich wie das KG unter den Eltern aufzuteilen ist, da nur einer das KG und damit den Bonus überwiesen bekommt.

3) Eine "Verrechnung" mit dem Unterhalt ist aus meiner Sicht nicht vorgesehen, deshalb müsste der KG-Empfänger, die Hälfte extra an den anderen Elternteil überweisen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2020 15:54




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