Kinderbonus und Unt...
 
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Kinderbonus und Unterhalt

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(@wasserfee)
Registriert

nochmal Nachfrage:
also bekomme ich den vollen Unterhaltsvorschuss, nur für den Ex laufen in den 2 Monaten um pro Kind 75.- weniger Unterhaltsschulden auf?

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 13.06.2020 13:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

@Wasserfee:
"Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet .... "
Du bekommst den UHV also ungekürzt.

"Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. ... "
Der Bonus wird vollständig an Dich ausgezahlt. Da Dein Ex aber weniger als den Mindestunterhalt zahlt, laufen bei ihm eigentlich sogar volle Schulden auf.

VG Susi

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Geschrieben : 13.06.2020 14:57
(@wasserfee)
Registriert

@Susi
Danke!

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 13.06.2020 16:56
(@nordlicht84)
Rege dabei Registriert

Hier steht es auch ganz offiziell

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556

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Geschrieben : 13.06.2020 19:59
(@inselreif)
Moderator

Dieser Link findet sich schon weiter oben.
Offiziell ist nur das, was im Gesetz steht. Und nach den Falschspekulationen, die Frau Minister vor ein paar Tagen in ähnlichem Format verbreitet hat, würde ich einer Aussage von ihr nicht wirklich vertrauen.

PS: oder, wie der Jurist im Erstsemester lernt: "ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung". Gewöhnt Euch das an, Sekundärquellen müssen nicht zuverlässig sein und lassen im Zweifel zu viel Spielraum für Fehlinterpretation.

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Geschrieben : 13.06.2020 22:31
(@kaktusmike)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
ich bin neu hier und lese schon etwas länger mit und hab gleich mal eine Frage:
ich bezahle den Mindestunterhalt für einen 15-jährigen (395 €) - wenn ich ,die weiter oben beschriebenen -75 € für September und Oktober vom Unterhalt abziehe, zahle ich doch nicht mehr den Mindestunterhalt
Hat dann die Kindesmutter das Recht bzw. könnte sie für diese fehlenden 75 €  Unterhaltsvorschuß beantragen ?
Wenn ja - zahle  ich den  Vorschuß eh wieder zurück ( hab ich da einen Denkfehler ? )

Danke für die Antworten

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Geschrieben : 14.06.2020 15:54
(@wasserfee)
Registriert

Moin,
Nein, sie kann keinen Unterhaltsvorschusskasse beantragen, der ist weniger als Mindestunterhalt (Ich meine, es sind aktuell 204€ in der Alterstufe 6-11 Jahre.
Mindestunterhalt wäre 309.- (plusminus, hab ich grad nicht auf dem Schirm)

WF

nicht mein Zoo
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Geschrieben : 14.06.2020 16:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich bezahle den Mindestunterhalt für einen 15-jährigen (395 €) - wenn ich ,die weiter oben beschriebenen -75 € für September und Oktober vom Unterhalt abziehe, zahle ich doch nicht mehr den Mindestunterhalt

Ich versuche es mal bildlich: die KM bekommt deinen Anteil vom Bonus ausgezahlt. Es gäbe jetzt zwei Möglichkeiten:
a) sie überweist dir 75 Euro und du zahlst den Unterhalt unverändert.
b) sie tut nichts, verwendet die 75 Euro als Unterhalt und du verrechnest das mit dem KU.

Deine Unterhaltspflicht ist voll erfüllt, auch wenn du den Bonus abziehst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 14.06.2020 16:57
(@albertvater)
Zeigt sich öfters Registriert

ich habe mal die Jugendamts Mitarbeiterin, die die Beistandschaft meines Sohnes betreut per E-Mail angeschrieben, wie sich das mit dem Kinderbonus September, Oktober 2020 verhält:

Folgende Antwort habe ich erhalten:

"Hallo Herr XXX,

Der Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes des Bundesfinanzministeriums (Stand: 16.6.2020)
Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf
sieht unter Art. 9 eine Ergänzung des § 6 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetzes vor, wonach für die Monate September und Oktober 2020 jeweils ein Einmalbetrag in Höhe von 150 EUR gezahlt wird.

Bereits das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. 3. 2009 (BGBl. I 2009, 416 ff.) sah ua die Zahlung eines Kinderbonus vor. Dieser war in § 66 Abs. 1 S. 2 EStG sowie in § 6 Abs. 3 BKGG verankert.

Es bleibt zwar noch abzuwarten, wie die letztendlich neue konkrete gesetzliche Regelung verabschiedet wird.

Noch ist keine endgültige Entscheidung hierzu getroffen wurden."

Mit freundlichem Gruß

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Geschrieben : 23.06.2020 23:07
(@inselreif)
Moderator

Das hättest Du auch hier nachlesen können.
Die Gesetzgebung kann niemand beschleunigen und "Korrekturen" in letzter Minute sind immer drin.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2020 23:36




(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Kinderbonus kann nun hälftig abgezogen werden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556

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Themenstarter Geschrieben : 30.06.2020 14:51
(@inselreif)
Moderator

Aber nicht aufgrund dieses fast drei Wochen alten Links, der weiter oben schon zwei Mal gepostet wurde.
Sondern weil Bundestag und Bundesrat das Gesetz gestern tatsächlich so beschlossen haben.

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Geschrieben : 30.06.2020 15:27
(@papalein2013)
Rege dabei Registriert

Das sind natürlich gute Nachrichten.

Zieht ihr den Betrag nun einfach ab? Fragt ihr euren Ex Partner? Oder teilt ihr es eurem Ex Partner einfach mit das ihr den Betrag hälftig abzieht?

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Geschrieben : 30.06.2020 21:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hat jemand eine Idee, wie es im WM läuft? Kriege ich da auch nur die Hälfte, selbst wenn ich Unterhalt zahlen muss, weil meine Haftungsquote über 50% liegt? Wird das so wie mit dem Kindergeld gerechnet?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 09:18
(@inselreif)
Moderator

Der Kinderbonus wird unterhaltsrechtlich wie das Kindergeld aufgeteilt - beim WM also 25% für den Betreuungsanteil plus 0-50% je nach Zahlungsanteil.
Es ist allerdings die Frage, ob man für die paar Euro gross rechnen und streiten muss.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 01.07.2020 10:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich habe drei Kinde, da macht jedes Prozent 9€ aus. Ich habe auch nichts an meine Ex zu verschenken.

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Geschrieben : 01.07.2020 12:45
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Würde doch ganz lapidar beudeten, dass sowohl für Sep. und Okt. 2020 je Kind 75€ weniger an KU abzuführen sind.

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Geschrieben : 01.07.2020 13:03
(@wasserfee)
Registriert

Würde doch ganz lapidar beudeten, dass sowohl für Sep. und Okt. 2020 je Kind 75€ weniger an KU abzuführen sind.

WENN du Mindestunterhalt oder mehr zahlst

WF

nicht mein Zoo
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Geschrieben : 01.07.2020 13:54
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

WENN du Mindestunterhalt oder mehr zahlst
WF

Stufe 7 abzgl. KG.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2020 15:09
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

@inselreif

Das mag schon so sein, aber der link ist so im aktuellen Beschluss.

Hier der link vom 29.6.20

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kinderbonus-beschlossen-1759764

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2020 23:15




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