nochmal Nachfrage:
also bekomme ich den vollen Unterhaltsvorschuss, nur für den Ex laufen in den 2 Monaten um pro Kind 75.- weniger Unterhaltsschulden auf?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
@Wasserfee:
"Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet .... "
Du bekommst den UHV also ungekürzt.
"Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. ... "
Der Bonus wird vollständig an Dich ausgezahlt. Da Dein Ex aber weniger als den Mindestunterhalt zahlt, laufen bei ihm eigentlich sogar volle Schulden auf.
VG Susi
Hier steht es auch ganz offiziell
Dieser Link findet sich schon weiter oben.
Offiziell ist nur das, was im Gesetz steht. Und nach den Falschspekulationen, die Frau Minister vor ein paar Tagen in ähnlichem Format verbreitet hat, würde ich einer Aussage von ihr nicht wirklich vertrauen.
PS: oder, wie der Jurist im Erstsemester lernt: "ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung". Gewöhnt Euch das an, Sekundärquellen müssen nicht zuverlässig sein und lassen im Zweifel zu viel Spielraum für Fehlinterpretation.
Hallo
ich bin neu hier und lese schon etwas länger mit und hab gleich mal eine Frage:
ich bezahle den Mindestunterhalt für einen 15-jährigen (395 €) - wenn ich ,die weiter oben beschriebenen -75 € für September und Oktober vom Unterhalt abziehe, zahle ich doch nicht mehr den Mindestunterhalt
Hat dann die Kindesmutter das Recht bzw. könnte sie für diese fehlenden 75 € Unterhaltsvorschuß beantragen ?
Wenn ja - zahle ich den Vorschuß eh wieder zurück ( hab ich da einen Denkfehler ? )
Danke für die Antworten
Moin,
Nein, sie kann keinen Unterhaltsvorschusskasse beantragen, der ist weniger als Mindestunterhalt (Ich meine, es sind aktuell 204€ in der Alterstufe 6-11 Jahre.
Mindestunterhalt wäre 309.- (plusminus, hab ich grad nicht auf dem Schirm)
WF
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ich bezahle den Mindestunterhalt für einen 15-jährigen (395 €) - wenn ich ,die weiter oben beschriebenen -75 € für September und Oktober vom Unterhalt abziehe, zahle ich doch nicht mehr den Mindestunterhalt
Ich versuche es mal bildlich: die KM bekommt deinen Anteil vom Bonus ausgezahlt. Es gäbe jetzt zwei Möglichkeiten:
a) sie überweist dir 75 Euro und du zahlst den Unterhalt unverändert.
b) sie tut nichts, verwendet die 75 Euro als Unterhalt und du verrechnest das mit dem KU.
Deine Unterhaltspflicht ist voll erfüllt, auch wenn du den Bonus abziehst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich habe mal die Jugendamts Mitarbeiterin, die die Beistandschaft meines Sohnes betreut per E-Mail angeschrieben, wie sich das mit dem Kinderbonus September, Oktober 2020 verhält:
Folgende Antwort habe ich erhalten:
"Hallo Herr XXX,
Der Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes des Bundesfinanzministeriums (Stand: 16.6.2020)
Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf
sieht unter Art. 9 eine Ergänzung des § 6 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetzes vor, wonach für die Monate September und Oktober 2020 jeweils ein Einmalbetrag in Höhe von 150 EUR gezahlt wird.
Bereits das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 2. 3. 2009 (BGBl. I 2009, 416 ff.) sah ua die Zahlung eines Kinderbonus vor. Dieser war in § 66 Abs. 1 S. 2 EStG sowie in § 6 Abs. 3 BKGG verankert.
Es bleibt zwar noch abzuwarten, wie die letztendlich neue konkrete gesetzliche Regelung verabschiedet wird.
Noch ist keine endgültige Entscheidung hierzu getroffen wurden."
Mit freundlichem Gruß
Das hättest Du auch hier nachlesen können.
Die Gesetzgebung kann niemand beschleunigen und "Korrekturen" in letzter Minute sind immer drin.
Der Kinderbonus kann nun hälftig abgezogen werden.
Aber nicht aufgrund dieses fast drei Wochen alten Links, der weiter oben schon zwei Mal gepostet wurde.
Sondern weil Bundestag und Bundesrat das Gesetz gestern tatsächlich so beschlossen haben.
Das sind natürlich gute Nachrichten.
Zieht ihr den Betrag nun einfach ab? Fragt ihr euren Ex Partner? Oder teilt ihr es eurem Ex Partner einfach mit das ihr den Betrag hälftig abzieht?
Hat jemand eine Idee, wie es im WM läuft? Kriege ich da auch nur die Hälfte, selbst wenn ich Unterhalt zahlen muss, weil meine Haftungsquote über 50% liegt? Wird das so wie mit dem Kindergeld gerechnet?
Der Kinderbonus wird unterhaltsrechtlich wie das Kindergeld aufgeteilt - beim WM also 25% für den Betreuungsanteil plus 0-50% je nach Zahlungsanteil.
Es ist allerdings die Frage, ob man für die paar Euro gross rechnen und streiten muss.
Gruss von der Insel
Ich habe drei Kinde, da macht jedes Prozent 9€ aus. Ich habe auch nichts an meine Ex zu verschenken.
Würde doch ganz lapidar beudeten, dass sowohl für Sep. und Okt. 2020 je Kind 75€ weniger an KU abzuführen sind.
Würde doch ganz lapidar beudeten, dass sowohl für Sep. und Okt. 2020 je Kind 75€ weniger an KU abzuführen sind.
WENN du Mindestunterhalt oder mehr zahlst
WF
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Das mag schon so sein, aber der link ist so im aktuellen Beschluss.
Hier der link vom 29.6.20
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kinderbonus-beschlossen-1759764