Kinderbonus und Unt...
 
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Kinderbonus und Unterhalt

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(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Bedeutet das: ich kann am 1.9. und 1.10. die Unterhaltszahlung jeweils um 75 Euro kürzen?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 11:52
(@wasserfee)
Registriert

ja

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 12:03
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Und das ist auch save?
Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge die Pfändungen hereinflattern.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 14:54
(@wasserfee)
Registriert

https://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/300-euro-kinderbonus-beim-unterhalt-das-sollten-sie-wissen.html

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 15:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lt. Gesetz vom 29.6.2020 sollen im September 200 Euro und im Oktober 100 Euro gezahlt werden. Es wären dann 100 bzw 50 Euro abzuziehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 15:56
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Und hier kommt dann schon das Praktische Problem:
"Betreuenden Elternteil zur Anrechnung auffordern
Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den Kindesunterhalt nach einem Unterhaltstitel zahlt, darf diesen nicht einfach um den Betrag des Kinderbonus kürzen. Werden die 300 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zu je 150 Euro ausgezahlt, muss der unterghaltspflichtige Elternteil den betreuenden Elternteil schriftlich und nachweislich auffordern, jeweils in diesen Monaten auf 75 Euro zu verzichten."

Ich fordere meine Madame auf und werde keine Antwort bekommen.
Weiß ich jetzt schon.
Was dann? Klagen?

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Geschrieben : 03.07.2020 16:08
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Problem sehe ich auch.
Ich werde aber im August eine Mail schicken wo ich auf die 100€ und 50€ und den jeweiligen Abzug im Sept und Okt hinweise.
Eine Antwort werde ich dann vermutlich vom Gerichtsvollzieher oder ihrer RAin erhalten... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 16:13
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Jaja, aber das Problem ist doch, das dadurch ein Unterhaltsrückstand entsteht und man damit quasi in eine Dauerpfändung rutschen kann.
Meine Ex wird sofort die Vollstreckung in Gang setzen und ich sehe mich schon mit mehreren Tausend Euro Anwaltskosten konfrontiert um den Mist dann wieder los zu werden.

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Geschrieben : 03.07.2020 16:15
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Na Gott sei Dank gibt es keinen Unterhaltstitel bei mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 16:34
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ex wird sofort die Vollstreckung in Gang setzen und ich sehe mich schon mit mehreren Tausend Euro Anwaltskosten konfrontiert um den Mist dann wieder los zu werden.

Wie ist das mit der Ankündigung? Aufgrund der einmaligen Situation und wenn man das entsprechend ankündigt (keine Reaktion ist stillschweigende Zustimmung) kann das doch nicht zum Problem werden.
Anderfalls soll sie einen Vorschlag machen, wie man als Unterhaltszahler an den 50% Anteil für das Kind kommt.
Einfacher wäre eine entsprechende Überweisung ihrerseits.
Ich spinne mal weiter, den Anspruch kannst du ja auch im Ernstfall vor Gericht/ einem GV geltend machen...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 17:07




(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe sie jetzt mal per email aufgefordert, mir einen entsprechenden Verzicht zu erklären.
Wird keine Rückmeldung kommen, das weiß ich schon.
Keine Reaktion ist nicht zwangsläufig eine Zustimmung.
Klar kann ich den Anspruch vor Gericht geltend machen, dann brauche ich einen Anwalt der für mich bei einem lächerlichen Streitwert von 150€ eine Klage einreicht.
Nehme ich meine normale Familienrechtlerin, die nach Stunde bezahlt wird, dann zahle ich für den Anruf oder die E-Mail schon mehr als 150€

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 17:25
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist ja noch etwas Zeit. Vielleicht ergibt sich noch eine unkomplizierte Lösung.
Letztlich bleibt ja die Frage ob durch Ankündigung mit Verweis auf die Sonderzahlung der Regierung (und einem Angebot zur Überweisung durch die KM) der Grund für eine Vollstreckung gegeben ist.
Zumal der Anspruch auf das Geld besteht. Es wäre also keine Unterhaltskürzung ohne vorhandenen Gegenanspruch.

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Geschrieben : 03.07.2020 18:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich ist es ein blöde Situation, den Unterhalt kürzen geht nicht! Aber, man sollte einfach auf der Überweisung vermerken KU für "Herzchen" 9/2020 abzüglich Kinderbonus (oder so).
Damit wird man der aktuellen Situation gerecht. Sollte dann doch versucht werden zu pfänden, dann muss man leider in die Vollstreckungsabwehr gehen und wenn es sich um eine Gehaltspfändung handelt ist es besonders ärgerlich. Trotzdem gehe ich davon aus, dass es in 99,99% der Fälle keine Probleme gibt.
Probleme gibt es eher, wenn nicht der Mindestunterhalt gezahlt wird.

VG Susi

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Geschrieben : 03.07.2020 18:30
(@inselreif)
Moderator

Aus meiner Sicht bezieht sich der o.g. Blogbeitrag ausschliesslich auf statisch titulierten Unterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 18:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehe ich wie Inselreif.

Wenn im Titel steht xy% minus hälftige KG, dann zieht man den Bonus einfach ab, weil der Bonus rechtlich wie KG behandelt wird.

Hat man einen statischen Titel (xyz Euro), kann man ihn nicht abziehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 03.07.2020 18:54
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Was ist eigentlich mit einem Beschluss des Gerichtes, der die Höhe des Unterhaltes regelt. Ist ja auch ein Titel.
Ob er nun eine vollstreckbare Ausführung ist, kann ich nicht sagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 20:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich halte das mit dem Verzicht auch für Mist. Das klingt nämlich so als würde die KM auf dieses Geld verzichten müssen. Dem ist aber nicht so sondern dem Unterhaltszahler steht die Hälfte des Kinderbonus zu.
Deshalb wäre es sinnvoller, wenn die KM die Hälfte in 2 Raten oder insgesamt zeitnah überweisen würde oder ersatzweise sich damit einverstanden erklärt, dass die Unterhaltszahlungen für September/Oktober entsprechend angepasst werden. Diesen Vorschlag würde ich dann auch so kommunizieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 20:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Artikel 9 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht."

Ich finde, daraus ergibt sich ganz logisch die Behandlung als Kindergeld und somit logischerweise die hälftige Anrechnung. Eine Verpflichtung, "zu fragen", sehe ich nicht. Wie wäre es mit:

"Hallo Lieblings-Ex,

mit *obigem Gesetz* wurde der Kinderbonus beschlossen. Im September erhältst du mit dem KG 200 Euro, im Oktober 100 Euro ausbezahlt. Da der KInderbonus rechtlich wie Kindergeld behandelt wird, kann dieser - ebenso wie das Kindergeld - hälftig von der Unterhaltszahlung abgezogen werden. Ich werde dir daher im September statt xxx Euro yyy Euro für Pippilotta überweisen und im Oktober statt xxx Euro zzz Euro. Im November erhältst du dann wie üblich wieder xxx Euro.

Schöne Grüße,  dein Ex-Liebster"

Dann kann sie ja reagieren und sich einstellen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 22:57
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehr schöne Formulierung.
Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2020 23:51
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe nun eine Antwort von der goldigen Mutter.
Es gab zwei Optionen, separat überweisen oder ich ziehe es von den jeweiligen Unterhaltszahlungen im Sept und Okt ab.

ich nehme folgende Option: Du überweist den Unterhalt in Höhe des gerichtlich vollstreckbaren Titels weiterhin. Andernfalls habe ich das Recht bei Deinem Arbeitgeber das Gehalt pfänden zu lassen. Ich weiß nicht, ob der das so toll findet.

Der (Corona-) Kinderbonus von 300,- Euro wurde von der Bundesregierung als Dankeschön beschlossen. Er ist dafür gedacht, den erhöhten Betreuungsaufwand durch Kita/Schulschließungen auszugleichen.

Er ist nicht für Väter gedacht, deren Betreuung nicht über das übliche Maß hinaus ging, aber bei jeder Geldangelegenheit die Hand aufhalten.

Inwieweit hattest DU einen erhöhten Mehraufwand durch XXXs Kitaschließung?
Soweit ich weiß, konntest Du sogar Zeit sparen, indem die Kindsübergabe Montag früh bei uns zu Hause stattfand und Anstehen vor der Kita sowie das Prozedere in der Kita umgangen wurden.

Auch wenn ihr Ansatz sicherlich richtig gedacht ist und die 300€ sicherlich als Schweigegeld seitens der Regierung an die Eltern gedacht sind.
Sie blendet dabei aus, dass ich ihr Mitte März per WA angeboten habe, sie bei der Betreuung unseres Sohnes zu unterstützen. Das war die Zeit wo die Kitas schlossen.
Darauf kam aber nie eine Antwort...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2020 09:22




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