Hallo,
die Frage ist, was Dir das Ganze wert ist. Aber Du kannst ja durchaus Verständnis bekunden (schliesslich hat Du Unterstützung angeboten) und ansonsten ein gerichtliches Mahnverfahren androhen und gleichzeitig die Varianten der Zahlung wiederholen.
VG Susi
Hi @Samson1978,
mal so quergedacht...
Wie ist denn der Abzug des Kindergeldes in dem Unterhaltstitel ausformuliert - als Festbetrag oder als hälftiger Betrag?
Als Regelfall sollte da wohl "hälftiges Kindergeld" stehen (oft mit dem Zusatz "von z.Zt XX €monatl.")??
Da ja dieser Kinderbonus rechtlich wie Kindergeld behandelt wird (werden soll) sollte er dann auch entsprechend abzugsfähig sein (ohne Pfändungsfolgen)...
Da könnte man der KM ja (ggf) nochmal kurz Nachhilfe in Sachen "Lesen eines Unterhaltstitels" geben?
Edith: sehe gerade, dass @Lausebackesmama das (mit dem Abzug) in #74 auch schon so vorgeschlagen hat....
Hattest Du @Samson1978 die KM damit schon konfrontiert...?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Wie ist denn der Abzug des Kindergeldes in dem Unterhaltstitel ausformuliert - als Festbetrag oder als hälftiger Betrag?
Meist steht da wohl "hälftiges Kindergeld" da man eher davon ausgehen kann, dass es mehr Kindergeld gibt. Wenn dann ein fester Betrag dort stünde, würde dies zu regelmäßigen Anpassungsklagen führen. Dies möchte man natürlich umgehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@Kasper:
So steht es in meinem Beschluss:
"Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin KIND, geboren am XXX, zu-Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters ab dem 01.01.2020 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß § 1612 a Abs. 1 BGB der jeweiligen Altersstufe, derzeit erste Altersstufe, gemindert um das hälftige Kindergeld für ein erstes Kind, derzeit 102,00 , damit derzeit 267,00, zu bezahlen, abzüglich der bereits nachweislich durch den Antragsgegner an die Antragsgegnerin geleisteten Kindesunterhaltszahlungen."
Im übrigen hat meine KM bisher nicht reagiert, es wird als tumult geben, wenn ich die Abzüge vornehme, davon gehe ich fest aus.
Dann zahlt sie die Kosten für den PfüB oben drauf. Vielleicht kann @Inselreif noch erläutern, wie man die unrechtmäßige Pfändung abwendet.
Ich würde ihr das noch mal schreiben, dass du a) per Mail vom xx.yy. deine Betreuungsunterstützung angeboten hast und sie daraud nicht reagiert hat und b) das aber tatsächlich unerheblich für die Anrechnung ist und sie einfach nur Tante Google befragen muss, um heraus zu finden, dass du das abziehen kannst und sie auf den Vollstreckungskosten dann auch noch sitzen bleibt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich habe ebenfalls eine Titulierung wo eindeutige drin steht dass das Kindergeld hälftig abgezogen wird. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, zählt der Kinderbonus ebenfalls dazu. Hier ist es unerheblich ob das Kind zu den Zeigen der Schulschliessung durch Mutter oder Vater betreut wurde. Das übliche Kindergeld wird auch zu 50/50 aufgeteilt und nicht In einer anderen unsachgemäßen Größenordnung.
Mein Anwalt hat mir geraten, eine Woche vor Abzug des Kinderbonus, die Kindesmutter schriftlich per Mail oder Ähnliches wie z.B. WhatsApp zu informieren, das der Unterhalt für September um 100€ und für Oktober um 50€ gekürzt wird. Sollte Sie dagegen angehen wollen, würde eine Klage ihrerseits von Gericht abgelehnt werden.
Sicherlich gibt es hier je nach Titulierung noch Einzelfälle, doch lasst euch nicht von dem Geschwafel der Kindesmütter beeindrucken. Auch wir Väter betreuen unsere Kinder und haben Ausgaben die ausgeglichen werden müssen.
Hier noch ein Link eines Anwalts:
Hier noch ein Link eines Anwalts:
Finde in dem Artikel folgendes:
„9. Frage: Darf ich bei einem titulierten Unterhalstitel einfach die Differenz einbehalten?
Nein,
denn aus dem Titel kann sofort vollstreckt werden. Der betreuende Elternteil sollte daher nachweislich aufgefordert werden, den Unterhaltsverpflichteten in Höhe der Beträge freizustellen und auf die Geltendmachung zu verzichten.“
Das ist wieder diese unrealistische Variante, bei mir wird die KM den Teufel tun und mich freistellen, wenn ich sie direkt anschreibe.
Da Ich den Unterhalt direkt ans JA überweise, werde ich es dort ankündigen mit der Bitte um Weitergabe der Info an die KM. Ich gehe davon aus, dass JA vollstrecken müsste, die KM bekommt ja Unterhaltsvorschuss. Mal sehen, wie es kommt...
Bei mir kam jetzt Post von Hexis Anwältin;
So grob: "Der zu zahlende Unterhalt ergibt sich aus dem Titel, dort heißt es gemindert um das hälftige Kindergeld, daher muss kein Verzicht erklärt werden".
Immerhin eine Antwort.
Es scheint auch von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein.
In dem Teilanerkenntnisbeschluss des FamG vom Feb 2019 steht drin:
...der Vater wird verpflichtet, für das Kind XXX zu Händen der gesetzlichen Vertreterin am März 2019 laufenden Unterhalt in H.v. 110% des jeweiligen Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe jeweils monatlich zum Ersten im Voraus abzgl. des hälftigen Kindergeldes, derzeit xxx Euro zu zahlen, nebst Zinsen i.H.v. 5 % ü.d.jeweiligen Basiszinssatz...
Damit ist das Thema Kinderbonus ja rechtlich abgesichert.
Aber ist der Teilanerkenntnisbeschluss ein vollstreckbarer Titel?
ja, ist er
Den Text hat Madame erhalten. Damit ist eigentlich sauber argumentiert und ich komme ihr auch noch entgegen als Anerkennung der Betreuungsumstände.
Hallo Sargnagel,
ich kann deine Ansichtsweise verstehen.
Auch den Ansatz der Bundesregierung die 300,00 als kleines "Dankeschön" für die schwierige Zeit als die Kitas geschlossen waren.
Nur sind diese 300,00€ gesetzlich regelt wie das Kindergeld. Und dazu steht ja im Beschluss, dass dies hälftig angerechnet wird.Und bitte nicht vergessen, ich habe dir meine Hilfe angeboten. Siehe WA Nachricht vom 17.03.2020. Leider kam darauf noch nicht mal eine Antwort.
Daher greift die Argumentation hinsichtlich Betreuung zu kurz.Um eine Eskalation zu vermeiden, biete ich dir folgendes an. Ich ziehe nur im September 100,00€ von der Unterhaltssumme xxx,xx€ ab und damit entsteht eine Drittelung des Bonusbetrages.
Damit ist dein Betreuungsmehraufwand anerkannt und die rechtliche Regelung zum Bonus findet auch seine Anwendung.Natürlich steht es dir frei, dies trotzdem zur Pfändung zu geben. Angesichts der Rechtslage gehe ich aber davon aus, dass du sämtliche Vollstreckungskosten bezahlen darfst.
Gib mir bitte eine kurze Info, ob du meinen Vorschlag akzeptierst.
Ganz schön nett von dir. Auf die Antwort bin ich gespannt. Ich hätte noch ergänzt, wenn sie sich dazu nicht räuspert, wirst du den Abzug wie gesetzlich vorgesehen vornehmen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Die Reaktion werde ich ja spätestens im September sehen. Kommt nix, bleibt es bei 100€, macht sie Radau, dann sind 50€ im Oktober fällig...
Die Antwort ist da: da keine zusätzliche Betreuung während des lockdown durch mich stattfand, steht mir der Anteil nicht zu. Sollte ich den UH kürzen, gibt es Pfändung beim AG.
Ich bin nun etwas hin und hergerissen. Einerseits habe ich ihr Hilfe angeboten, wenn sie diese ablehnt, ist das nicht mein Problem. Rechtlich ist es auch klar in den Bereich des KG geschoben worden.
Andererseits will ich wegen 150,-€ jetzt nicht neuen Unmut fabrizieren. Das gibt wieder böses Blut, viele Schreiben und entsprechendes Reagieren auf die Pfändung.
Aber damit würde sie ja wieder ihren Willen bekommen...
Tja,
du hast angekündigt
Natürlich steht es dir frei, dies trotzdem zur Pfändung zu geben. Angesichts der Rechtslage gehe ich aber davon aus, dass du sämtliche Vollstreckungskosten bezahlen darfst.
wenn du das nun scheust, hättest ud es erst gar nicht reinschreiben brauchen. Spätestens mit deinem Rückzieher wird sie endgültig wissen, wie sie dich auch weiterhin am Nasenring duch die Manage führt und die Forderungen werden immer mehr.
Für´s nächste mal merk dir, dass man mir Konesequenzen nur dann droht, wenn man auch bereit ist sie durchzuführen und nicht selber einen Rückzieher macht, weil es eben auch für dich unbequem werden kann
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Haste auch wieder recht...
Zieh es durch. Sie muss durch Schmerz lernen. 50/50, so wie es gesetzlich vorgesehen ist. Ich würde jetzt mal
a) den Inselreifen bitten dir zu sagen, wie du dich gegen eine unrechtmäßige Pfändung wehren kannst
und
b) ihr sagen, dass sie sich ggf. schadenersatzpflichtig macht, wenn sie unrechtmäßig pfändet.
Vielleicht rasselt sie auch nur mit den Säbeln.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."