Kinderbonus und Unt...
 
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Kinderbonus und Unterhalt

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(@inselreif)
Moderator

Ich schwanke beim Rechtsmittel
Vollstreckungserinnerung - Begründung: der zu vollstreckende Betrag ist "falsch" berechnet. Das setzt voraus, dass tatsächlich nur der vermeintlich fehlende Betrag gepfändet wird. Vorteil: geht sehr rasch, formlos, einfach, kostenfrei. Nachteil: der Rechtspfleger hat keine Lust auf Korrektur seiner Entscheidung. Wenn er freundlich ist, kann man vorher mit ihm drüber reden.

Vollstreckungsabwehrklage - Einwand der vollständigen Erfüllung des Titels für den betreffenden Monat.
Vorteil: wirkt auch gegen weitere Vollstreckungsmassnahmen. Nachteil: teuer, nicht ganz trivial zu beantragen, ganzes Verfahren.

Die Kosten für die Abwehrklage gehen dann zu Lasten der Ex. Dagegen sind die <50 Euro für die Vollstreckungskosten peanuts.
Schaden müsste man gesondert geltend machen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2020 23:57
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Zusammenfassung.

Wo leite ich die entsprechenden Vorgänge ein?
Einfach zum Amtsgericht gehen und an die Rechtsstelle wenden oder muss das ein Anwalt machen?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2020 10:07
(@inselreif)
Moderator

Muss kein Anwalt machen aber Vollstreckungsabwehrklage ist schon etwas diffizil. Da die Exe eh die Kosten erstatten muss, lass doch den Anwalt arbeiten...

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 31.07.2020 22:11
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie ist das denn in dem Fall mit dem Streitwert?
Für 200eu Streitwert ist es schwierig einen Anwalt Kosteneffizient damit zu beauftragen.

Und wann wird diese Klage eingereicht?
Wenn die Pfändung schon da ist, oder vorher schon?
Was ist wenn die Gegenseite bei einer Proformaklage sagt "ich hatte gar nicht vor zu Pfänden" ?
Mir ist das ganze noch etwas mulmig.

Bei mir ist es jetzt so, dass meine ex der Meinung ist, sie müsste mir gegenüber keinen Verzicht erklären.
Das wäre "nicht notwendig".
Das impliziert für mich nicht, das sie auf eine Vollstreckung verzichtet.

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Geschrieben : 01.08.2020 14:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da hat sie meines Erachtens auch Recht. Es ist ja gesetzlich klar geregelt,  daher muss sie auch keinen Verzicht erklären.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 01.08.2020 14:38
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi zusammen:
da ja morgen der hofffentlich ultimative Termin vorm OLG ist, auf die Schnelle mal die Frage in den Raum geworfen:
wann wird nun der Coronabonus gezahlt?
2 "hochoffizielle" Versionen sind hier im Faden im Umlauf

1.) je 150,- € im September und Oktober
Quelle hier:

Der Kinderbonus kann nun hälftig abgezogen werden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kabinett-beschliesst-kinderbonus-fuer-jedes-kind/156556

2.) 200,- € im September; 100,- € im Oktober
Quelle hier:

Artikel 9 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht."
[...]
LG LBM

Welche ist die richtige  :question: :question:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2020 21:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Meine  😀

Hier auch noch mal neu in den FAQ vom BMFSFJ:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 02.08.2020 22:11
(@inselreif)
Moderator

Immer das was im Gesetz steht. Alles andere ist unverbindlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2020 22:25
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

:schilddanke:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 02.08.2020 22:33
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Jetzt muss ich auch mal was los werden: habe die Kindsmutter schriftlich informiert das ich den Kinderbonus hälftig abziehe vom Unterhalt im Sep und Okt. Meine Anwältin sagt ich kann das so machen. Der Gegner Anwalt sagt: ich darf das keinesfalls machen! Titel ist seit 1.8. vorhanden. Steht drin: hälftig Kindergeld darf abgezogen werden. Ist wieder so ein Zwielichtig...?sehe jetzt schon massiv Ärger kommen. Bin sehr unsicher. Die Kindsmutter ist leider „geldgierig“.

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Geschrieben : 03.08.2020 22:15




(@inselreif)
Moderator

wäre ich auf der Gegenseite, würde ich das auch sagen. Der gegnerische Anwalt ist nicht verpflichtet, Dich korrekt zu beraten 😉

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Geschrieben : 03.08.2020 22:20
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ziehen wir den Kinderbonus jetzt in der kommenden Zahlung ab, und sehen was passiert?
Wenn vollstreckungsmaßnahmen von der KM eingeleitet werden, dann entsprechend Vollstreckungsgegenklage?

Korrekt?

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Geschrieben : 04.08.2020 02:54
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich ruf nachmittag mal beim Jugendamt an was die so sagen. Hab erst vor ner Woche Titel unterschrieben. Sag dir dann Bescheid. Nerviges Thema 😑

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2020 07:16
(@inselreif)
Moderator

Korrekt Richard

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Geschrieben : 04.08.2020 11:04
(@jean123)
Zeigt sich öfters Registriert

Bei mir hat sich das Jugendamt bzw. Beistandschaft selbst gemeldet und alle erforderlichen Unterlagen zum ausfüllen geschickt. Das ist doch in jedem Fall anders 🙄

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2020 12:02
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Die gute Frau ist nur von 9-12 im Haus des Jugendamts. Habe ihr eine e Mail geschrieben. Sage Bescheid wenn was kommt

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2020 15:13
(@robshome86)
Zeigt sich öfters Registriert

Jugendamt sagt: das Recht die Hälfte abzuziehen habe ich. Nun... trotzdem bleibt ein mulmiges Gefühl.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2020 13:02
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn ein Titel existiert, schwebt im das Schwert der Pfändung über dir. Aber auf das Geld verzichten, weil du ungerechtfertigt gepfändet werden könntest?

Kommt der Gerichtsvollzieher nicht eh erstmal persönlich vorbei? Ich kenne mich da nicht gut genug aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2020 14:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn ein Titel existiert, schwebt im das Schwert der Pfändung über dir. Aber auf das Geld verzichten, weil du ungerechtfertigt gepfändet werden könntest?

Ich bin mir da nicht so sicher ... natürlich gibt es einen Titel und damit "kann" gepfändet werden. Die Pfändung wäre aber unrechtmäßig, da die Titel immer darauf abstellen, dass das hälftige Kindergeld angerechnet wird.

Kommt der Gerichtsvollzieher nicht eh erstmal persönlich vorbei? Ich kenne mich da nicht gut genug aus.

Ja, aber er hat dann einen Auftrag und kann nicht entscheiden, was richtig und was falsch ist. Das ist nicht seine Aufgabe und er hat auch nicht die Unterlagen.
Darauf sollte man sich nicht verlassen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2020 14:49
(@inselreif)
Moderator

Na ja, pfänden kann man vieles, auch ohne Gerichtsvollzieher und Ankündigung.
Aber, sorry, das ist allgemeines Lebensrisiko. Es kann auch jeder zum Spaß einen Mahnbescheid, eine Klage oder, noch besser, eine einstweilige Anordnung beantragen. Dagegen kann man sich wehren.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2020 15:08




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