Na ja, pfänden kann man vieles, auch ohne Gerichtsvollzieher und Ankündigung.
Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
[...]
Kommt der Gerichtsvollzieher nicht eh erstmal persönlich vorbei? Ich kenne mich da nicht gut genug aus.
Nein, kommt er nicht.
Wenn´s richtig blöd läuft - wie vor ca 19 Jahren (einmalig) bei mir- erfährst Du es erst mit der nächsten Gehaltsabrechnung. Da fehlen dann auf dem Lohnzettel auf einmal der fast komplette Unterhaltsbetrag (-> Pfändungsfreigrenze)...
Erst auf Nachfrage bei der Entgeltstelle erfährst Du(ich) dann, was da eigentlich passiert ist/ war...
Bei mir war es seinerzeit so, das ich die (zweijährliche) Anhebung der DDT nicht im Auge hatte und auch die Mahnung des Anwaltes ignoriert hatte (ich hatte seinerzeit nicht auf dem Schirm, dass ich bei dynamischen Titel den entsprechend anpassen hätte müssen)
Der gegn. RA hat dann nicht nur die (so erinnerlich 25,- DM ) bei meinem Arbeitgeber pfänden lassen, sondern nochmals den gesamten Unterhalt zuzüglich der 25,- DM.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
bei mir hat sich ebenfalls das Jugendamt als Beistand schriftlich gemeldet und konkret mitgeteilt, dass ich im September 100€ und im Oktober nochmals 50€ auf den Barunterhalt anrechnen kann.
Bei mir gibt es einen Unterhaltstitel, nicht dynamisch.
Grüße
@pappaleo: Wieso melden sich eigentlich das Jugendamt selbstständig bei dir um zu sagen das du den Kinderbonus abziehen darfst? Einen Titel habe ich auch seit 1.8. Trotzdem bin ich mir sehr unsicher ob ich das wagen soll.
Hallo,
Bei pappaleo besteht eine Beistandschaft des JA und vertritt die Interessen des Kindes, das ist mehr als nur ein Titel, der beim JA erstellt wurde.
Ansonsten solltest Du es schlicht und einfach machen. Es steht Dir zu, so steht es in Gesetz, deshalb wäre eine Pfändung unrechtmäßig. D.h. natürlich nicht, dass die KM es nicht machen kann, aber in diesem Fall wäre es unrechtmäßig und die Kosten dürften sich dann bei ihr wieder finden, das sollte ihr auch jeder Anwalt sagen.
VG Susi
Hallo robshome86 ,
auch wenn das JA mir das nicht mitgeteilt hätte, abgezogen hätte ich den hälftigen Kinderbonus in jedem Fall.
Das hatte ich der Mutter auch schon schriftlich mitgeteilt. Zustimmen muss sie selbstredend nicht. Das ist egal. Jedem seine Meinung.
Du darfst den Kinderbonus anrechnen. Natürlich könnte die Mutter das Geld dann eintreiben lassen, aber das wäre unrechtmäßig und ließe sich korrigieren. Den Fehler würde sie tendenziell eher nur einmal machen.
Übrigens denke ich dass der Hintergedanke des JA nicht war, mir die Rechtslage mitzuteilen.
Denn: im Brief ist fett gedruckt, dass ich auch auf die Anrechnung verzichten kann und das Geld dem Kind direkt zukommen lassen kann, z.b. als Freizeitaktivität.
Das JA bietet hier seine Hilfe bei der Vermittlung an, was ich durchaus in Ordnung finde, aber schlicht nicht benötige.
Hatte mich zu dem Thema heute mit einem Steuerspezialisten unterhalten.
Was ist mit der Vorgehensweise: Verzichtserklärung der KM vorlegen
Sollte sie doch pfänden, dann ein Abänderungsverfahren für den Titel beauftragen...
Ist das genauso wirkungsvoll wie eine Vollstreckungsabwehrklage aber etwas einfacher in der Umsetzung?
Nöö, im Gegenteil - das ist komplizierter, sinnfrei und geht in die Hose.
Denn das was im Titel steht, ist ja zutreffend - Unterhalt abzüglich halbes Kindergeld - daran ist nichts zu rütteln.
Im Übrigen wäre eine Abänderung nur für die Zukunft möglich, die laufende Pfändung bekommt man damit auch nicht weg.
Gruss von der Insel
Okay, die KM hat nochmal geschrieben und das mit der Androhung zur Pfändung wiederholt.
Als letzten Versuch der gütlichen Einigung, habe ich also den link zum Familienministerium ( https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus)
mit Hinweis auf Punkt 9 geschickt.
Dazu noch eine vorgeschriebene Verzichtserklärung, die das Thema auch noch mal sauber absichert.
Mehr kann und werde ich jetzt nicht machen.
Unterhalt für Sept und Okt entsprechend kürzen und abwarten.
warum so kompliziert
du teilst der KM mit - das du den Unterhalt im Monat September und Oktober kürzt ( mit dem entsprechenden Link von dir bmfs....)
Das funktioniert aber nur bei Zahlung des Mindestunterhaltes oder mehr
bei mir ist das JA dafür zuständig (die KM hat die Beistandschaft für das Kind )
ich habe dem JA vorige Woche schriftlich die Kürzung für die Monate September-100Euro- und Oktober-50Euro- mitgeteilt -
diese Woche kam die Bestätigung vom JA - Zitat " es steht ihnen frei , ihre Unterhaltszahlung anzupassen , eine nachträgliche Kürzung des Unterhalts ist rechtlich nicht möglich...
ich muß natürlich nun auch mit einer Einkommensüberprüfung demnächst rechnen ( eventuell schlafende Hunde geweckt )
Hallo,
auch wenn es schon mehrfach gesagt wurde. Du kürzt den Unterhalt nicht sondern Du erhälst Deinen Teil des Kinderbonus. Die Verzichtserklärung ist sinnfrei. Die Seite des Ministeriums ist dagegen sinnvoll und hilfreich.
VG Susi
Aktueller Stand: sie wird die einzelnen Beträge mir überweisen (sobald sie diese hat). Warum es nun so kompliziert sein muss, weiß ich nicht. Mir auch egal, wenn die Kohle nicht ankommt, kann ich immernoch die Summe beim Unterhalt abziehen.
Du darfst es vom September- und Oktoberunterhalt abziehen und nicht von irgend einem. Zahlt sie es nicht, kannst du es nicht einfach in einem anderen Monat abziehen, weil a) da kein Anspruch auf den Bonus besteht und b) zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt.
Keine gute Lösung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Klingt so, als wüsste die Ex das. Wieso machst du es nicht so, wie vorgesehen?
Ich habe jetzt diesen Monat 100eu weniger überwiesen.
Meine Bargeld vorräte habe ich aufgestockt, falls etwas unliebsames passiert.
Mir ist jetzt schon mulmig dabei.
Ich hatte auch die 100€ weniger überwiesen. Gleich am 1.9. rief die Ex an, dass sie das nicht akzeptiert. Ihr Hinweis auch auf die Ministeriumsseite wo steht, dass man die hälfte nicht abziehen muss.
BMFSFJ"Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind auszugeben - zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge."
Entscheidend der Satz:
"Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher."
Sie will zum Anwalt. Sie will die 100€ haben. Sofort.
Ich gebe ihr sie? Wo ich gerade meine Tochter trotz Unterhaltszahlung (105%) 6 Wochen lang hatte und selbst mit 150€ im Hartz IV stecke.
Ich gebe ihr sie?
Wenn Du das machst, ist Dir nicht mehr zu helfen...
Sie will zum Anwalt. Sie will die 100€ haben. Sofort.
Soll sie, allein die Beratung wird sie mindestens ihren Anteil am Kinderbonus kosten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja Kasper das hast du recht. Ich sitze es aus.
hier noch einmal die Seite des Bundesministeriums.
Lest euch mal Punkt 9. durch.
Die wissen doch selbst nicht was die da schreiben.
Ausschnitt: "Berechnungsbeispiel für einen Fall mit Mindestunterhalt:
Ein Kind ist acht Jahre alt, also in der mittleren Altersgruppe. Der Mindestunterhalt beträgt hier 424 Euro.
Mindestunterhalt nach § 1612a BGB: 424 Euro
∙Abzug Kindergeld (die Hälfte von 204 Euro): minus 102 Euro
∙Zahlbetrag in Monaten ohne Kinderbonus: 322 Euro
bei Zahlung des Kinderbonus zusätzlich:
∙Abzug Kinderbonus September 2020 (die Hälfte von 200 Euro): minus 100 Euro
∙Verbleibender Zahlbetrag September 2020: 222 Euro
beziehungsweise
∙Abzug Kinderbonus Oktober 2020 (die Hälfte von 100 Euro): minus 50 Euro
∙Verbleibender Zahlbetrag Oktober 2020: 272 Euro
"
Die haben tatsächlich den Kindesunterhaltsbetrag ohne abzüglich halbes Kindergeld genommen. Danach ist der Kindesunterhalt für ein 8 Jahre altes Kind 424€ statt wie der Zahlbetrag von 322€.
Nach der Ministeriumsseite wären die 322€ dann kein Mindestunterhalt. ??
wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen
Das steigert mein Gefühl des unwohlseins.
Wenn Du das machst, ist Dir nicht mehr zu helfen...
Meine Ex hat zwar noch nicht reagiert, aber meine Anwälte haben mir letzte Woche augenrollend gesagt ich soll das Geld nicht abziehen sondern den vollen Unterhalt überweisen.
Ich werde mir einen anderen Anwalt suchen müssen, nur für diesen case, wenn es hart auf hart kommt, denn meine jetzigen Anwälte, fragen mich ob ich dumm bin, wenn ich 3k ausgebe um mich gegen eine 150eu forderung zu wehren.
...denn meine jetzigen Anwälte, fragen mich ob ich dumm bin, wenn ich 3k ausgebe um mich gegen eine 150eu forderung zu wehren.
Mit dieser Begründung hätte sich die Regierung die Abzugsfähigkeit auch schenken können. Dann hätten sie ins Gesetz pressen sollen, dass der Kinderbonus für die Betreuung gilt und nicht abgezogen werden darf. Aber dann hätten sie einen Teil nicht über die Steuer wiederholen können.
Übrigens, Wenn man sich den Anteil des Bonus nicht zieht, dann kann es sogar teurer werden, weil einem dies bei der Steuererklärung evtl. noch etwas abgezogen bekommt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.