Kasper: nicht kann, sondern es wird teurer. Der Nicht-Abzug ist steuerlich gesehen eine Schenkung an das Kind. Das Kindergeld gilt trotzdem als bezogen.
Hallo,
@Olli Das Ministerium arbeitet exakt, es geht nicht um den Zahlbetrag sondern um den Mindestunterhalt.
Der Mindestunterhalt ist 424 Euro, ohne Abzug des halben Kindergeldes.
Wer also den Mindestunterhalt im Residenzmodell zu zahlen hat, zahlt den Mindestunterhalt 424 Euro abzüglich des halben Kindergeldes = 322 Euro Zahlbetrag, da ihm das halbe KG zusteht.
Nicht den Zahlbetrag mit dem Unterhalt verwechseln.
VG Susi
Du darfst es vom September- und Oktoberunterhalt abziehen und nicht von irgend einem. Zahlt sie es nicht, kannst du es nicht einfach in einem anderen Monat abziehen, weil a) da kein Anspruch auf den Bonus besteht und b) zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht gilt.
Keine gute Lösung.
LG LBM
Wenn die ersten 100,00 nicht bis Ende September da sind, ziehe ich die Gesamtsumme von 150,00 im Oktober ab. Fertig.
Hallo RichardvonWeizsaecker,
(...) meine jetzigen Anwälte, fragen mich ob ich dumm bin, wenn ich 3k ausgebe um mich gegen eine 150eu forderung zu wehren.
Bei der nächsten Rechnung dieser Anwälte einfach 150 Euro weniger überweisen und ihnen mitteilen, dass sie gemäß ihrer eigenen Überzeugungen ja wohl nicht so dumm sein können, sich dagegen zu wehren.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@Samson1978:
Was du da vorhast ist rechtlich unzulässig. Du hast mehr Unterhalt überwiesen als du hättest, damit hast du deinem Kind Geld geschenkt. Du hast diesen Unterhalt nicht vorab als Darlehn angeboten, damit kann sich die Mutter auf Entreicherung berufen, das Geld ist also weg. Du kannst nächsten Monat also nur 50 EUR abziehen, alles andere führt dazu, dass eine Pfändung rechtmäßig wäre.
Hoffe, dass das Geld ankommt. Wenn nicht, hast du dich halt über den Tisch ziehen lassen.
warum so kompliziert
du teilst der KM mit - das du den Unterhalt im Monat September und Oktober kürzt ( mit dem entsprechenden Link von dir bmfs....)Das funktioniert aber nur bei Zahlung des Mindestunterhaltes oder mehr
bei mir ist das JA dafür zuständig (die KM hat die Beistandschaft für das Kind )
ich habe dem JA vorige Woche schriftlich die Kürzung für die Monate September-100Euro- und Oktober-50Euro- mitgeteilt -
diese Woche kam die Bestätigung vom JA - Zitat " es steht ihnen frei , ihre Unterhaltszahlung anzupassen , eine nachträgliche Kürzung des Unterhalts ist rechtlich nicht möglich...
ich muß natürlich nun auch mit einer Einkommensüberprüfung demnächst rechnen ( eventuell schlafende Hunde geweckt )
@kaktusmike darf man auch normale Kindergeld 1/2 abziehen wenn man mehr als Mindestunterhalt bezahlt? Die Seite deutet in die Richtung?
Danke
Hallo FuetstVon...
ich verstehe deine Frage nicht so richtig:
das halbe Kindergeld kannst du nur abziehen - wenn du für das Kind Kindergeldberechtigt bist
das Kindergeld bekommt meistens derjenige ausgezahlt bei dem das Kind lebt
Anspruch haben die Eltern ,die das gemeinsame Sorgerecht haben - theoretisch zur Hälfte die Mutter + die andere Hälfte der Vater
ich erkläre das hier bestimmt auch kompliziert - vielleicht kann das hier jemand besser und verständlicher erklären
bei der Unterhaltszahlung wird diese "Hälfte " berücksichtigt
In der Düsseldorfer Tabelle gibt es 2 Beträge.
Einmal den Bedarf und einmal den Zahlbetrag. Der Zahlbetrag ist das, was man überweist, da ist dan schon das halbe Kindergeld abgezogen (der Bedarf ist, das was das Kind "benötigt, inkl. hälftige Kindergeld)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das halbe Kindergeld kannst du nur abziehen - wenn du für das Kind Kindergeldberechtigt bist
das Kindergeld bekommt meistens derjenige ausgezahlt bei dem das Kind lebt
Soweit ich das verstanden habe, hat jeder Anspruch auf 0,5 Kindergeld pro Kind und 0,5 Kinderfreibeträge. Zumindest die Kinderfreibeträge sind bei mir automatisch auf der Lohnsteuerkarte gelandet, ohne dass ich das separat irgendwo beantragen/mitteilen musste.
Das Kindergeld wird üblicherweise an den ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Die "Hälfte" des Elternteils, wo das Kind nicht lebt, reduziert den Unterhalt um derzeit 102 €.
Bzgl. Kinderbonus steht auf irgendeiner offiziellen Seite (Finanzministerium?), dass der auch bei getrennten Eltern gezahlt wird und beiden je zur Hälfte zusteht. Meine Anwältin hat mitgeteilt, dass ich die Zahlungen für Sept und Okt entsprechend kürze und es wurde nicht widersprochen.
_______________
Edit: Zitat repariert
Kann mir jemand kurz helfen? Meine beiden Jungs sind 9 und 11 Jahre - ich habe das irgendwie verpeilt und wie immer 365 Euro überwiesen. Was hätte ich denn überweisen müssen? Also für den September und Oktober?
Sehe ich das richtig dass ich ich September 265 Euro pro Kinder hätte überweisen müssen und für den Oktober jeweils 315 Euro?
Gruß
Christian.
genau! So wäre es gewesen.
Nun ist das für den September aber durch, du kannst jetzt nur noch die 2× 50€ für Oktober abziehen, d.h. 2x 315.- zahlen.
September mit Oktober verrechnen geht nicht.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Sehe ich nicht so.
Jetzt die Hälfte fordern bzw. die Aufrechnung mit dem nächsten Monat ankündigen. Der Anspruch auf die Hälfte der Bonuszahlungen verfällt ja nicht, weil man den regelbaren gestellt hat. Und der Verbrauch müsste erst mal dargelegt werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
genau! So wäre es gewesen.
Nun ist das für den September aber durch, du kannst jetzt nur noch die 2× 50€ für Oktober abziehen, d.h. 2x 315.- zahlen.
September mit Oktober verrechnen geht nicht.
Moin O.
Naja, fragen kannst Du die KM ja immer, denn rechtlich hättest Du es eben im September abziehen dürfen. Vielleicht kannst Du es ja der KM schmackhaft machen, dass Du es bisher nicht abziehen wolltest, da sie den Bonus ja noch nicht erhalten hatte. Ich würde mich es auf jeden Fall versuchen. Aber auch klar ist, sollte KM nicht mehr „teilen wollen“, dann hast Du es in der Tat verpennt.
toto
frag nochmal die Profis aber mMn kannst du das Geld nur in dem Monat abziehen, in dem es zufließt.
Ansonsten musst du auf ein Einsehen der KM hoffen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
frag nochmal die Profis aber mMn kannst du das Geld nur in dem Monat abziehen, in dem es zufließt.
Ansonsten musst du auf ein Einsehen der KM hoffen.
Ein Unterhaltstitel liegt übrigens nicht vor. Das sollte ja auch relavant sein, oder?
na, dann kannst du das natürlich abziehen und die KM kann auch nichts pfänden.
Allerdings kannst du sicher sein, dass du nach dieser Aktion einen Unterhaltstitel haben wirst!
Ich an deiner Stelle würde tunlichst versuchen, mir diese wirklich komfortable Situation zu erhalten.
Mit Titel musst du sogar bei Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang den titulierten Unterhalt weiterzahlen, musst dich alle 2 Jahre neu berechnen lassen, musst im Falle einer Änderung deiner finanziellen und/oder familiären Situation auf Abänderung klagen, wenn die KM sich querstellt. Und du bist sofort vollstreckbar (was du ohne Titel nicht bist), d.h., die KM kann jederzeit eine Pfändung reinkloppen, auch wenn du nur 5€ zuwenig zahlst oder den Unterhalt nicht rechtzeitig anpasst.
Würde ich ganz genau abwägen an deiner Stelle.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
na, dann kannst du das natürlich abziehen und die KM kann auch nichts pfänden.
Allerdings kannst du sicher sein, dass du nach dieser Aktion einen Unterhaltstitel haben wirst!
Ich an deiner Stelle würde tunlichst versuchen, mir diese wirklich komfortable Situation zu erhalten.
Mit Titel musst du sogar bei Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate lang den titulierten Unterhalt weiterzahlen, musst dich alle 2 Jahre neu berechnen lassen, musst im Falle einer Änderung deiner finanziellen und/oder familiären Situation auf Abänderung klagen, wenn die KM sich querstellt. Und du bist sofort vollstreckbar (was du ohne Titel nicht bist), d.h., die KM kann jederzeit eine Pfändung reinkloppen, auch wenn du nur 5€ zuwenig zahlst oder den Unterhalt nicht rechtzeitig anpasst.
Würde ich ganz genau abwägen an deiner Stelle.
WF
Danke Dir - ich habe sie höflich aufgefordert 100 Euro pro Kind zurück zu überweisen. D.h. aber wenn ich im nächsten Monat 50 Euro abziehe pro Kind bin ich auf der sicheren Seite, oder?
Gruß
Christian.
na, auf der "sicheren Seite" ist man nur, wenn sich beide wohlgesonnen sind und als Eltern im Sinne des Kindes zusammenarbeiten.
Offensichtlich ist das ja bei dir nicht der Fall.
Fakt ist: die KM braucht keinen Grund, einen Titel zu erwirken, die Kinder haben ein Recht draus, sie kann das einfach so machen. Ist halt nicht so komfortabel für dich (bzw. kann - je nach Situation . auch richtig mies werden) aber du musst halt für dich entscheiden, wie hoch das Risiko ist und ob du das in kauf nimmst.
Also wenn du die 2x 50@ im Oktober abziehst kann ie nicht pfänden, wenn du den Betrag vom September gleich mit abziehst kann sie es auch nicht. Weil sie eben (noch) keinen Titel hat.
Du musst halt einschätzen, ob du das Risiko eingehen willst. Eine Menge unterhaltspflichtige Menschen wären fröh, wenn sie keinen Titel hätten.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen