Du musst halt einschätzen, ob du das Risiko eingehen willst. Eine Menge unterhaltspflichtige Menschen wären fröh, wenn sie keinen Titel hätten.
Den Titel kann sie ja auch unabhängig von den 100 oder 50 Euro jederzeit erwirken. Ist eigentlich ein Wunder dass sie es noch nicht gemacht hat. Danke auf jeden Fall für deine Meinung.
Gruß
Christian.
Hi @christian242
Kann mir jemand kurz helfen? Meine beiden Jungs sind 9 und 11 Jahre - ich habe das irgendwie verpeilt und wie immer 365 Euro überwiesen. Was hätte ich denn überweisen müssen? Also für den September und Oktober?
Sehe ich das richtig dass ich ich September 265 Euro pro Kinder hätte überweisen müssen und für den Oktober jeweils 315 Euro?
Gruß
Christian.
Fett: die 265,- € wären tatsächlich das Mindeste,was Du hättest überweisen müssen.
An der Stelle (und eher neugierigerweise): wie wurden dieser Unterhaltsbetrag ermittelt?
Ansonsten gilt bei dem (Corona-)Bonus: Du hättest ihn im September abziehen können (nicht müssen :wink:).
Da Du es versäumt (verpeilt hast) ist - zumindest für September - der Markt verlaufen.
Deine Ex in der Sache freundlich anzuschreiben ist das Einzige was da möglich ist, um das Geld "zurückzubekommen"...
Ansonsten sehe ich es wie @Wasserfee:
Halte Dir die mehr als komfortable Situation, keinen Titel an der Backe zu haben unbedingt und so lange es geht aufrecht.
Und ja, natürlich kann die KM jederzeit einen Titel erwirken, aber warum sollte man so etwas (unnötigerweise) provozieren?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Christian,
meine Partnerin hat auch keinen Titel, es gab auch nie eine Berechnung. Das Interesse mit dem Jugendamt reden zu müssen, um an einen Titel zu kommen ist meistens nur da, wenn man dem Ex eins auswischen will oder wenn der Unterhalt nicht regelmäßig pünktlich da ist. Leistest du also wie verabredet weiter, kann es sein, dass du ohne Titel da raus kommst. Hast du einen Titel über die Volljährigkeit hinaus, können dir sicher andere sagen wie viel Spaß das macht, wenn das Kind dann 18 wird.
An der Stelle (und eher neugierigerweise): wie wurden dieser Unterhaltsbetrag ermittelt?
Deine Ex in der Sache freundlich anzuschreiben ist das Einzige was da möglich ist, um das Geld "zurückzubekommen"...
Hallo Kakadu59,
der Unterhaltsbetrag wurde über einen der diversen Online Rechner im Netzt ermittelt. Das war auch nie ein Streitpunkt. Mail ist raus - entweder es kommt was zurück oder nicht. Ich werde dann im Oktober um jeweils 50 Euro reduzieren und gut ist.
Gruß
Christian.
Hallo Christian,
[...] Hast du einen Titel über die Volljährigkeit hinaus, können dir sicher andere sagen wie viel Spaß das macht, wenn das Kind dann 18 wird.
Es macht weder Spaß, den Titel wegzuprozessieren noch ist es (im Regelfall) kostenneutral...
Ich habe die ganze Prozedur gerade durch.
Trotz "Sieg" im Unterhaltsteil ist mir die Angelegenheit in 2. Instanz (=OLG) auf Grund eines unsäglichen Richters und einer (in meinen Augen) unfähigen (da im Prozesss untätigen) Anwältin kostentechnisch und bergründungstechnisch auf die Füße gefallen (aber dazu an anderer Stelle mehr).
Ein weiteres Problem eines Titels, welchen man gerichtlich absenken muß: man hat einen neuen UNBEFRISTETEN(!) gerichtlichen Beschluß (oder Vergleich) an der Backe, der im Ernstfall am Ende wieder einer gerichtlichen Abänderung bedarf...
Edith:
Hallo Kakadu59,
[...] Ich werde dann im Oktober um jeweils 50 Euro reduzieren und gut ist.
Gruß
Christian.
Eine weise Entscheidung :genauso:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich hatte den Unterhalt um 100€ gekürzt. Und werde wohl nun doch nachträglich die 100€ nachzahlen. Der Grund ist dass die 100€ welche ich weniger zahle dazu führt, dass die Kostenübernahme für den Kindergarten damit nicht mehr vom Jugendamt erfolgt, da ich ja nur 320€ (statt 420€) Unterhalt gezahlt habe. So kann man es erreichen das der Kinderbonus zu 100% an den betreuenden Elternteil gehen, bei dem es kein Einkommen ist.
wer behauptet das?
So kann man es erreichen das der Kinderbonus zu 100% an den betreuenden Elternteil gehen, bei dem es kein Einkommen ist.
Da der Kinderbonus nicht auf Sozialleistungen (ARGE; Wohngeld; etc.) angerechnet wird, kann man dies nicht auf diesem Weg von Dir verlangen. Das kling eher so, als wenn man Dich aufs Glatteis führen will.
Daher stelle ich die gleiche Frage wie der Inselreife:
Wer hat das behauptet?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nur mal so: die Elternbeiträge im Kindergarten (darum geht es doch) sind in den meisten Kommunen gestaffelt nach Einkommen. Einige wenige nehmen einen festen Beitrag und erlassen den, wenn man unter einem gewissen Gehalt liegt. Wieso sollte jetzt die Übernahme eingestellt werden, nur weil du deinen Anteil am Kinderbonus eingestellt hast? Auf Grund welcher Rechtsnorm?
Wie geschrieben behaupten das das Jugendamt wegen der Kostenübernahme des Kindergartens. Die Aussage von denen ist, dass nur 320€ Unterhalt gezahlt wurden. Da ich mit gerade mal wegen ein paar € bisher die Kostenerstattung bekam. Laut Amt Kinderbonus wird nicht angerechnet, aber es wird bei der Berechnung nur der "gezahlte Unterhalt" berechnet. Das bedeutet, das mir zwar die hälfte des Kinderbonus zusteht, der nicht angerechnet wird (ich habe die 100€ nicht erhalten), aber der geminderte Unterhalt angesetzt wird. Also die 100€ Einnahmen sein sollen.
Bei dem Kinderzuschlag spielen die 100€ auch eine Rolle. Es kann sein, dass es so keinen Kinderzuschlag gibt. Die Agentur für Arbeit kritisiert dass nur 320€ Unterhalt gezahlt wurden. Ich aber 420€ angegeben habe. Das Thema Kinderbonus konnte ich denen auch nicht erklären.
Anmerkung: Ich habe 2 Kleine Kinder im Haushalt (4 und 6).
@MaxMustermann1234
Bei uns in der Gemeinde sind die Kindergartenkosten seit 5 Jahren nicht mehr gestaffelt, was bedeutet alle zahlen gleich. Der kostet 178€ im Monat. wer das nicht zahlen kann, muss wie ich einen Antrag stellen.
,oin,
mein, für den KiZ und das Wohngeld spielt der Kinderbonus keine Rolle
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus
Punkt 7
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
die Kostenübernahme der Kindergartenkosten durch das JA ist geregelt in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html>§" 90 SGB VIII</a>
Es ist damit keine Sozialleistung nach den SGB II sondern SGB VIII, was vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht erwähnt wird.
Ansonsten hast Du selbstverständlich 420 Euro Unterhalt gezahlt, da die 100 Euro der anteilige Kinderbonus darstellen. Das würde ich dem JA auch so mitteilen. Es kann natürlich sein, dass JA der Meinung ist, dass die 100 Euro für den Kiga-Beitrag einzusetzen sind, das müsste dann aber auch so mitgeteilt werden.
VG Susi
Hallo zusammen,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat er unterhaltsberechtigte Kinder und Kinder, die bei ihm leben. Nun verweigert im Die Kommune die Kostenübernahme der KiTa-Kosten für die Kinder, die bei ihm leben, weil er in diesem Monat mehr Geld zur Verfügung hatte (was ja faktisch richtig ist, er hat in diesem Monat mehr Kindergeld bekommen). Ob das jetzt wirklich korrekt ist kann nur geprüft werden, wenn man mal in die Gebührenordnung der Kommune guckt.
In dem Fall wäre es schon ziemlich blöd, denn dann wäre es sinnvoller gewesen den Kinderbonus nicht abzuziehen.
Hast du mal die Satzung oder den Namen der Stadt in welcher die Kinder, die bei dir leben, in den Kindergarten gehen?
Die Gebühren werden doch aber im Normalfall am Einkommen im SInne des EStG festgelegt und KG ist kein Einkommen.
Du hast Recht, wir brauchen die Gebührenordnung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
überall steht, dass das dieser Bonus anrechnungsfrei ist. ARGE, etc. da wäre es sinnfreien und würde zu einem Aufschrei führen, wenn jetzt der Kinderbonus - der übrigens einen Ausgleich für das Schließen der Schulen und Kindergärten gezahlt wird - nun gegen diese Kosten aufgerechnet werden sollen.
Meiner Meinung nach veräppeln die Dich.
Schreib denen, dass sie Dir bitte die Rechtsgrundlage übersenden sollen. Ich würde wetten, dass sie dies nicht können.
Ansonsten siehe Vorschreiben!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nein, die Einnahmen werden in den wenigsten Fällen als Einkommen i.S.d. ESTG angesetzt. Meistens nehmen die die Summe aller Einkünfte beider Eltern bzw. bei Alleinerziehenden wird der Unterhalt drauf gerechnet. Bei uns wird auch das Kindergeld draufgerechnet. Bei Beamten wird das Einkommen sogar um 10% erhöhrt, weil die ja keine Sozialabgaben zahlen.
Offenbar darf Olli gezahlten Unterhalt abziehen. Aber es kann gut sein, dass die Kommune den Kinderbonus mit anrechnet, weil er den Unterhalt reduziert.
Bitte nicht so vorschnell sein. Wenn der Bund behauptet, dass der Kinderbonus nicht angerechnet wird, mag das stimmen. Die Kommune muss sich aber nicht daran halten.
<a href="https://fs.egov.sachsen.de/formserv/getform/Elternbeitrag_14272_PDF/000-001/Kindertageseinrichtung_Uebernahme_Kostenbeitraege_neu.pdf>Hier</a>" findet man das Antragsformular des Landkreises Bautzen, wo das Kindergeld eindeutig bei den Einnahmen anzugeben ist.
Ich gehe davon aus, dass es bei anderen Landkreisen genauso ist. Damit wäre es auch richtig, dass für den entsprechenden Monat die Übernahme der Kita-Kosten ausgesetzt wird.
Das mag unlogisch sein, es ist aber ebenso, dass das Kindergeld und auch der Kinderbonus den Kindern zu gute kommen soll und damit eben auch die Kita-Kosten gedeckt werden sollen, so es möglich ist.
VG Susi
Das mag unlogisch sein, es ist aber ebenso, dass das Kindergeld und auch der Kinderbonus den Kindern zu gute kommen soll und damit eben auch die Kita-Kosten gedeckt werden sollen, so es möglich ist.
Unabhängig von der sachlichen und juristischen Lage, ist es aber schon auf eine gewisse Art pervers, wenn die Bundesregierung diesen Kinderbonus anschiebt, als kleine finanzielle Entlastung, weil Kindergärten und Schule längere Zeit geschlossen hatten und Eltern nicht arbeiten konnten, und gleichzeitig diesen Betrag dann gegen die (fehlende) Betreuung Gegenrechnen wollen.
Zumal es hier auch wieder eine Ungleichbehandlung gibt, da den Hilfeempfängern dies nicht abgezogen wird. Treffen tut es (mal wieder) nur diejenigen, die brav arbeiten und versuchen über die Runden zu kommen und gerade eben nicht umfänglich auf Hilfen angewiesen sein wollen.
Aber das nur am Rande.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
alle Hilfeempfänger nach dem SGB II würden gar nichts bekommen, wenn diese Leistungen nicht explizit davon aufgenommen würden.
Der Sonderfall von Olli betrifft deshalb auch das SGB VIII (und nicht SGB II). Hier wird aber das Kindergeld prinzipiell angerechnet. Dabei ist nicht klar ob nicht trotzdem zumindest etwas vom Kinderbonus über bleibt.
VG Susi
Hier eine Antwort vom Anwalt zu dem Thema.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anmerkung. Zutreffend ist, dass sich die Kürzung des Unterhalts an anderer Stelle auswirkt, weil dadurch beim Unterhaltspflichtigen ein Stück Leistungsfähigkeit gewonnen wird. Das ist im SGB II so, aber auch im wenn z.B. Trennungsunterhalt geschuldet wird: Dann ist plötzlich mehr für den getrennt lebenden Partner da. Das ist im Rahmen eines kurzen Beitrags im Internet, der jeweils auch in der lokalen Wochenzeitung erscheint, leider nicht im Detail darstellbar.
Im Internet werden wir hierzu noch einen Satz ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Schäfer, MBA
Rechtsanwaltwendelmuth Rechtsanwälte
Fachkanzlei für Erb- und Familienrecht
"
Da facto ist die die Unterhaltskürzung eine Steigerung der Leistungsfähigkeit. stellt man im September oder Oktober Anträge, so wirken sich Anträge dann auf den gezahlten Unterhalt aus. Den halben Kinderbonus hat man ja nicht erhalten, sondern nur um den halben Bonus gekürzt. Da setzt wohl das Amt an.