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Kindergartenbeiträge rückwirkend einfordern?

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(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wie sind denn die Ferien aufgeteilt? Jeder die Hälfte?
Wenn ja, dann würde es ja um ihre Ferienhälfte gehen.
Wie sieht es bei deiner Ferienhälfte aus?

Sophie

Ich habe die Kinder in den Ferien nicht bei mir da sie erst bei den Eltern meiner Ex-Frau sind, dann 2 Wochen in der Betreuung und dann 2 Wochen auf einer Balearen Insel sind. Ich habe 30 Tage Urlaub und nehme mir 15 Tage für die Kinder. Das ist mit meiner Ex-Frau Anfang des Jahres festgelegt. War auch nie ein Problem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2018 21:04
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Was spricht denn dagegen, wenn Du die Kinder in den zwei Wochen nimmst, in denen eigentlich die kostenpflichtige Betreuung wäre? Die Betreuungskosten würden dann wegfallen...Du müsstest sie nur in dieser Zeit ernähren und bespaßen...ob das günstiger ist, wage ich zu bezweifeln.

Ehrlich, Du nimmst die Kinder von 12 Wochen Ferien gerade mal 3 Wochen...die KM soll die restlichen Ferien abdecken, wie soll das gehen?

Zahl die 150 Euro und gut ist's.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2018 21:44
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

… glaube das führt jetzt alles zu weit. Ich habe die Kinder pro Monat bei 8-10 Übernachtungen. Das mit dem Urlaub ist alles geklärt am Anfang des Jahres und es war auch kein Problem. Im Mai hatte ich die Kinder an jedem Brückentagswochenende. Ich mache deutlich mehr als ich muss. Wenn ich dann erpresst werde von jemandem dem ich 65.000 Euro geschenkt habe ist irgendwann auch mal Schluss. Ich habe weder eine Altervorsorge noch irgendwelche Rücklagen weil einfach nichts im Monat übrig bleibt und ich den Kindern nicht nur Knäckebrot auf den Tisch stellen möchte.

Gruß
Christian.

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Themenstarter Geschrieben : 26.06.2018 22:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es tut mir leid, aber was Du der KM geschenkt hast interessiert einfach nicht mehr.

Das einzige, was bleibt ist eine ordnungsgemäße Berechnung des KU und ggf. des Mehrbedarfs. Auch das JA kann nicht mehr fordern als vorgesehen ist.
Wenn Du gemäß Unterhaltsleitlinien und DDT KU zahlst, dann kannst Du auch auf einer ordnungsgemäßen Berechnung des Mehrbedarfs bestehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2018 23:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Christian, aber das:

Ich habe die Kinder pro Monat bei 8-10 Übernachtungen. Das mit dem Urlaub ist alles geklärt am Anfang des Jahres und es war auch kein Problem. Im Mai hatte ich die Kinder an jedem Brückentagswochenende. Ich mache deutlich mehr als ich muss.

in Zusammenhang mit den Umgängen list sich, als ob Du auch nicht mehr Umgang wahrnimmst, als Du musst (bzw. dass es zuviel für Dich ist). Schade, wenn dem so wäre...

… mit den 150 Euro hätte ich ja auch nicht das Problem. Es geht hier eher um das Prinzip.

Ich persönlich finde Prinzipien generell auch in Ordnung; man muss nur wissen, wann es sich lohnt, dafür einzustehen und wann nicht … hier würde ich zahlen und meine Ruhe haben wollen.
Dein großzügiges Geschenk in allen Ehren, aber was weg ist weg und interessiert bei der jetzigen Problematik nullkommanull.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2018 12:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich denke,

1) mehr machen wie man muss, hört sich immer so negativ an. Man darf nicht vergessen, dass der Unterhaltsschuldner auch die Zeit für die Erwirtschaftung des KU haben muss ... das hört sich immer so an, als wenn man sich bis in die Unendlichkeit verbiegen muss. Das geht nur halt nicht immer.

2) Ok, jetzt geht es nur um 150 Euro. Allerdings kann dies auch nur der Anfang sein. Ich kann den TE absolut verstehen, wenn er der KM seinen Hausanteil für keinen Gegenwert überschrieben hat, und diese dann imemr noch mit Kleinbeträgen ankommt und von allem die Hälfte haben will.
Es kann passieren, dass - wenn er jetzt nachgibt - die nächsten "Beträge" kommen, an denen er sich zu beteiligen hat und dann hört das nie auf bzw. geht immer weiter. Und dann hat der TE garnichts davon und der KM geht es richtig gut ... das kann es auch nicht sein.

Wenn man immer nachgibt, kann es passieren, dass man irgendwann auf der Strecke bleibt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2018 12:52
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

… ich habe die 150 Euro gerade überwiesen. Ich denke damit sind die Wogen erstmal geglättet. Ich habe mich auch damit abgefunden dass es nicht das Ende der Forderungen ist. Ich hätte halt auf den Hauskauf bestehen müssen. Sie sitzt nun mal am längeren Hebel. Ich habe keine Druckmittel sondern kann halt nur aggieren statt zu reagieren. Im nächsten Leben würde ich auf den Hauskauf bestehen. Für mich hat es gezeigt dass ich mit meiner Ex-Frau halt niemals mehr an einen Tisch kommen werde. Von daher auch mal eine Lehre.

Gruß und vielen Dank für alle Antworten!
Christian.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2018 14:06
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Wenn man immer nachgibt, kann es passieren, dass man irgendwann auf der Strecke bleibt.
Gruß
Kasper

Danke für die netten Worte. Das ist halt auch meine Angst. Ich habe wirklich alles was ich hatte aufgegeben und beteilige mich jetzt an Dingen die meine Ex-Frau locker zahlen könnte. Sie kommt aber mit rund 3.300 Euro netto im Monat nicht klar und kann nur dank einer Erbschaft überleben.

Das tut alles weh.

Gruß
Christian.

**Quoting korrigiert**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2018 16:54
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Christian,

Ich weiss nicht, wer bei Euch mehr verdient.

Hast eigentlich Du auf einen Ehegattenunterhaltsanspruch  gegenüber Deiner Frau verzichtet ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2018 20:43
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hallo Christian
Ich weiss nicht, wer bei Euch mehr verdient.
Hast eigentlich Du auf einen Ehegattenunterhaltsanspruch  gegenüber Deiner Frau verzichtet ?
VG,
Tsubame.

Ich habe damals ein klein wenig mehr verdient - bekomme in meiner Branche aber keine tariflichen Erhöhungen im Gegensatz zu meiner Ex-Frau. Nachehelicher Unterhalt ist ausgeschlossen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2018 20:46




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Man könnte auch einen anderen Weg einschlagen ...

Wenn die KM soviel verdient, plus das Haus ... jetzt kommt es auf Dein Netto an ... wenn sie zwei bis dreimal mehr verdient, dann bist Du nciht mehr KU pflichtig.

Damit wäre auch ein Anteil an der Ferienbetreuung erledigt, da dieses (wenn denn überhaupt) gequotelt werden würde.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2018 23:24
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