Moin Alfi1984xyz,
SB´s sind so richtig.
Der Anwalt fordert was das Gesetz hergibt, so den Ausgleich zum fehlenden Einkommen der KM.
Berechnet wird die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen was dann zu Zahlbeträgen führt.
Diese werden nach der in §1609 BGB definierten Rangfolge abgerechnet.
Die SB´s sind in der DD´er Tabelle definiert.Frage: wie alt ist das Kind? BU fällt nur (bis auf wenige Ausnahmen) bis zum 3. Lebensjahr an.
Kind ist 1,5 Jahre alt und kommt nächsten Monat in die KITA.
Was sagt ihr denn zu meinen Rückfragen.
Ich habe hier auch mal explizite Zahlen für euch.
Von der Beistandsschaft errechnetes und von mir abgesegnetes unerhaltstrechtlich relavantes Einkommen = 1843,54€
Damit werde ich in Stufe eins DD Tabelle eingeordnet = 251 Euro Unterhalt fürs Kind. Das zahle ich
Wie wird weiter berechnet? Der Mehrbedarf für KITA steht ja noch nicht, da nicht bekannt ist, wie hoch die Kosten sind?
Aktuell ist vom Jobcenter ein Betreuungsunterhalt für meine Ex in Höhe von 295 € gefordert. Das zahle ich aktuell auch.
Komischerweise hat der Anwalt von ihr ( ich hoffe fälschlicherweise !! ) einen Unterhalt BU in Höhe von knappen 800€ gefordert und möchte das gerichtlich geltend machen?! Wie soll ich denn bitte 800€ BU und 251€ KU zahlen wenn die Beistandschaft 1843,54€ ausgerechnet hat?
Könnte mir einer Erklären wie er nach dem KU also 1843,54 - 251 € weiterrechnen würde?
DANKE
Hallo Alfi,
der Anwalt fordert das was sich rechtlich (Ausgleich der Einkommensminderung der KM) ergibt.
Dies spiegelt aber in keinster Weise deine Leistungsfähigkeit wieder sondern wäre nur der maximal zu leistende Betrag.
Ohne Zahlen zum KiGa-Beitrag kann dir hier niemand ausrechnen was kommt.
Sollte die KM wieder arbeiten gehen wenn das Kind im KiGa ist wird ihr Einkommen auf den BU angerechnet.
Wie die Rechnung weitergeht habe ich oben schon beschrieben.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Wie soll ich denn bitte 800€ BU und 251€ KU zahlen wenn die Beistandschaft 1843,54€ ausgerechnet hat?
Es geht ja nicht um das Einkommen, das die Beistandschaft berechnet hat. Wie Du in einem anderen Thread geschrieben hast, hast Du seit zwei Monaten ein Nebengewerbe mit zusätzlichen Einkünften von etwa 30%.
Wenn die Ex davon erfahren hat, dann wird ihr Anwalt das Einkommen aus dem Gewerbe erst einmal geschätzt haben. Natürlich zählt dieses Einkommen auch in Bezug auf Unterhalt.
der Anwalt fordert das was sich rechtlich (Ausgleich der Einkommensminderung der KM) ergibt.
mit den Bedarfssätzen von 2014...
Gruss von der Insel
Moin Celine,
Es geht ja nicht um das Einkommen, das die Beistandschaft berechnet hat. Wie Du in einem anderen Thread geschrieben hast, hast Du seit zwei Monaten ein Nebengewerbe mit zusätzlichen Einkünften von etwa 30%.
Wenn die Ex davon erfahren hat, dann wird ihr Anwalt das Einkommen aus dem Gewerbe erst einmal geschätzt haben. Natürlich zählt dieses Einkommen auch in Bezug auf Unterhalt.
In Bezug auf BU wäre dieses Einkommen überobligatorisch und fällt aus der Berechnung.
Es besteht für den BU keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo Alfi,
der Anwalt fordert das was sich rechtlich (Ausgleich der Einkommensminderung der KM) ergibt.
Dies spiegelt aber in keinster Weise deine Leistungsfähigkeit wieder sondern wäre nur der maximal zu leistende Betrag.Ohne Zahlen zum KiGa-Beitrag kann dir hier niemand ausrechnen was kommt.
Sollte die KM wieder arbeiten gehen wenn das Kind im KiGa ist wird ihr Einkommen auf den BU angerechnet.Wie die Rechnung weitergeht habe ich oben schon beschrieben.
Und wie wird sowas dann korrekter Weise weiter berechnet?
Gerade jetzt wo es überschneidungen gibt mit dem KIGA + Mutter geht ab November wieder arbeiten?
Das ganze Ding ist ja schon beim gericht eingegangen und dort geht es noch drum um KM Verfahrenskostenhilfe bekommt...
Aber bestenfalls wird doch dort bei der Verhandlung gleich mit angegeben dass KIGA Gelder in den Startlöchern stehen und das KM ab November wieder arbeitet
Ich verstehe hier null die bohne!
Hallo Alfi,
ich bin dann mal raus.
Mit jeder Antwort von dir kommt eine neue Info dazu.
Unterhaltssachen unterliegen der Anwaltspflicht, stell deine Fragen doch deinem Anwalt.
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L.G.
Sturkopp