Hallo zusammen,
weiß jemand von euch wann das Kindergeld ausgezahlt wird?
Vor Gericht wurde vereinbart das die Mutter zumindest das Kindergeld an mich weiterleiten muss, da sie ja nicht bereit ist den Kindesunterhalt rauszurücken.
Der Junge braucht dringend neue Essensmarken (25,-€) usw. Ich bin auf das Kindergeld angewiesen...
Danke elwu :thumbup:
Ich weiss zwar nicht welche Nummer mein Sohn hat, aber dann sollte es wohl bald kommen.
wat et all gibt - sorry für offtopic.
Wusste ich echt noch nicht, dass das von der Kindergeldnummer abhängig ist. Hab ich ja wohl Glück gehabt, dass ich so ziemlich regelmäßig das Plus auf dem Konto am 8. des Monats erhalte.
Gruß pk
Macht ja nix prokids 😉
Bin gerade am überlegen ob ich das Kindergeld bei der Mutter pfänden lasse wenn sie es nicht überweist... :3affen:
Ich würde eher die Kindergeldkasse informieren un ddas KG für dich beantragen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Ich würde eher die Kindergeldkasse informieren un ddas KG für dich beantragen
Und zwar schleunigst. Falls die KM in einem anderen Bundesland lebt können schon mal ein paar Monate verstreichen, bevor das Beamtenmikado beendet ist.
Und KG kann auch rückwirkend noch bezogen werden. Bei Übertragung auf eine andere Person sind es, glaube ich, 6 Monate. Das KG wird dann vom vorherigen Bezieher rückgefordert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@Tina und @Oldie!
Wäre es nicht sinnvoller, hier das endgültige Urteil für ABR abzuwarten? Der jetzige Aufenthalt ist m.W. auf drei Monate begrenzt...
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wäre es nicht sinnvoller, hier das endgültige Urteil für ABR abzuwarten? Der jetzige Aufenthalt ist m.W. auf drei Monate begrenzt...
Nö,
schließlich hat er seinen Lebensmittelpunkt nun beim TO und da muss er gemeldet werden und dorthin geht das KG.
Das kann ruhig auch so dokumentiert werden, und schließlich heißt die Befristung ja nicht, dass er nach 3 Monaten wieder zurück geht, sondern nur, dass dann nochmal geprüft wird.
Dass die Möglichkeit zum Rückzug besteht, sollte keinerlei Beachtung finden.
Schaffe soviel Kontinuität wie möglich. Die Ummeldung gehört dazu.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nein, der KG-Anspruch ist klar geregelt. Freilich muss mikkian selbst abschätzen, ob der Aufwand lohnt. Andererseits kann ihm hier ein Loch von 3 x 184€ entstehen - und so dicke hat er es wohl nicht um es einfach wegzustecken. Ist der Anspruch von der FamK erst einmal anerkannt (Datum des Antrages ist entscheidend für die Anspruchsanerkennung) gibt es auch keine Entreicherung oder solch Blödsinn.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.