Hallo zusammen,
ich dachte es wäre jetzt endlich alles erledigt mit Trennung und Scheidung usw. und nun dies.
Gestern bekomm ich ein Schreiben von der Kindergeldstelle, in dem die mich auffordern das Kindergeld in Höhe von über 5000 Euro für die Trennungszeit zurückzuzahlen.
Aber wir haben ja ein Wechselmodell
1. ein Kind hat sein Erstwohnsitz bei mir und
2. das Kindergeld für meine andere Tochter hab ich an meine Frau ausgezahlt, per Dauerauftrag und auch als Kindergeld gekennzeichnet bei den Überweisungen.
Was soll ich nun machen??? Ich bin pleite und kann das Geld nich zahlen!
Mit der Bitte um Hilfe
Einen schönendritten Advent
wünscht Euch
Peter
Was soll ich nun machen?
Erstmal rausfinden, was da passiert ist, oder vielleicht geht das ja auch aus dem Schreiben hervor. 5000€ verschwinden ja nicht so einfach, also:
- 1) entweder hat Deine Ex heimlich doppelt kassiert, dann ist das Betrug.
- 2) Oder ihr habt das wissentlich oder unwissentlich tatsächlich falsch gemacht
- 3) Oder die Behörde hat einen Fehler gemacht
Das musst Du erstmal beantworten.
Hallo Peter,
eine beliebte Falle (in die ich auch reingeplumpst bin) besteht darin, den feinen Unterschied nicht zu kennen zwischen "an wen wird das Kindergeld ausgezahlt" und "wer ist Anspruchsberechtigter für das Kindergeld". In meinem Fall war es so, dass ich zwar auf dem Formblatt "Veränderungsmitteilung" die neue Kontoverbindung angegeben hatte (vor der Trennung wurde das Kindergeld an mich ausgezahlt, nach der Trennung dann an meine Ex) und dass ich das Kreuzle gemacht habe bei "Mein Familienstand hat sich geändert, ich bin <getrennt lebend>" - aber das ist noch nicht alles, sondern man muss diesen amtsschimmeligen Torfköpfen offenbar auch noch ausdrücklich auf die Nase binden, dass nach der Trennung das Geld nicht nur aus reiner Menschenliebe auf das Konto des anderen Elternteils geht, sondern dass der andere Elternteil tatsächlich der neue Anspruchsberechtigte für das Kindergeld ist. Aus dem Formblatt selbst geht diese Notwendigkeit natürlich nicht hervor, dies kann man offenbar nur als Freitext unter "sonstige Veränderung" kundtun. Die Information über diesen Sachverhalt versteckt sich, glaube ich, irgendwo in einem zwanzigseitigen "Merkblatt über das Kindergeld" ... ;-(
Wie auch immer: In meinem Fall musste meine Ex also der Kindergeldkasse ausdrücklich bestätigen, dass die Kindergeldkasse das Kindergeld tatsächlich an sie und nicht an mich überwiesen hatte. Warum die Behörde diese Information nicht aus ihren eigenen Unterlagen hat entnehmen können, wird mir auf ewig ein Rätsel bleiben. Der einfache Hinweis meinerseits, dass die Jungs einfach mal in ihrer eigenen Buchhaltung nachsehen sollten, an wen sie das Kindergeld denn nun tatsächlich ausgezahlt hatten, wurde quittiert mit einem Schreiben im Sinne von "das können wir so nicht akzeptieren, wir brauchen die Weiterleitungserklärung ihrer Frau". Sie musste also sinngemäß bestätigen, dass das Geld von der Kindergeldkasse zu meinen Händen auf ihr eigenes Konto überwiesen wurde und sie anschließend mit meinem Einverständnis darüber verfügen durfte ...
Jedenfalls, nach ein paar Wochen kam dann die amtliche Bestätigung, dass das Kindergeld tatsächlich da gelandet ist, wo es hingehört, und ich somit nichts zurückzahlen musste ... nun ja, das war sozusagen mein ganz persönlicher Passierschein A-38 😉
Diese Story nur als Hintergrundinformation zu den Fragen von Pappasorglos, damit du einen gewissen Einblick hast, wie die Sportsfreunde bei der Familienkasse ticken. Erzähle du uns also bitte mal, wie der Ablauf bei dir genau gewesen ist. Insbesondere müsstest du uns bitte sagen, wer aus Sicht der Familienkasse der Anspruchsberechtigte gewesen ist (wahrscheinlich du für beide Kinder), wer tatsächlich der richtige Anspruchsberechtigte gewesen wäre (anscheinend du für ein Kind und deine Ex für das andere Kind), und wer das Geld von der Familienkasse ausgezahlt bekommen hat (wahrscheinlich du für beide Kinder).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
wir betreuen die Kinder zu gleichen Teilen, ein Kind hat den Erstwohnsitz bei mir und den Zweitwohnsitz bei meiner Exfrau, bei dem anderen Kind ist es andres herum, so haben wir beide die Steuerklasse 2. Das ist seit der Trennung so und seitdem auch beim Einwohnermeldeamt so gemeldet!
Das gesamte Kindergeld wurde an mich ausgezahlt und ich hab dann wie gesagt die hälfte der Summe an meine Frau per Dauerauftrag weitergeleitet (auf jeder Überweisung steht auch Kindergeld!). Weil wir erstmal warten wollten ob das so funktioniert. Die Scheidung ist nun durch und alles funktioniert bestens. Nun haben wir bei der Familienkasse die Veränderung gemeldet.
Wer ist denn Anspruchsberechtigter für das Kindergeld? doch derjenige bei dem das Kind den Erstwohnsitz hat oder???
Danke und Gruß
Peter
Wer ist denn Anspruchsberechtigter für das Kindergeld? doch derjenige bei dem das Kind den Erstwohnsitz hat oder???
Richtig.
Ansonsten ist es so, wie Malachit gesagt hat.
Die Rückforderung entfällt nur, wenn sie der Behörde bestätigt, dass sie das KG erhalten hat.
Und für das Kind das bei dir lebt musst du eben die Meldebescheinigung hin schicken.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
habe grad mit der Familienkasse telefoniert, leider kann man den zuständigen Sachbearbeiter nicht persönlich sprechen, dass läuft alles über eine Service- Nummer.
Ich hab mal gefragt wie man dort darauf kommt das beide Kinder bei der Mutter gemeldet sind, die Antwort hat mich ein bischen geschockt. Man geht davon aus, dass die Kinder im "Normalfall" bei der Mutter bleiben, wenn es in Ausnahmefällen anders ist, muß der Vater dies halt beweisen. Also muss ich jetzt Einspruch einlegen und die Meldebescheinigung von meiner einen Tochter dorthin schicken und mich darum kümmern das meine Exfrau mir bestätigt das ich das Kindergeld für meine andere Tochter an meine Exfrau weitergeleitet hab.
Wie kann sowas sein, dass ein Amt davon ausgeht das die Kinder bei der Mutter bleiben, unglaublich und das der Vater dann noch beweisen soll wenn ein anderer "Normalfall" vorliegt.
Gruß
Peter
Na das würde ich mir doch nochmal schriftlich geben lassen!
Das Kindergeld wäre ordnungsgemäß an die richtigen Personen ausgezahlt worden.
Sie mögen bitte ihre Rückforderung so begründen, dass sie einer juristischen Überprüfung standhält.
Solange erhebst bis auf Weiteres Einspruch gegen die Rückforderung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo nochmal,
ich hab zur Sicherheit nochmal mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt telefoniert, nicht das meine Frau heimlich eine Ummeldung vorgenommen hat (soll es ja geben), aber nein alles wie es sein soll, ein Kind bei mir gemeldet, eins bei meiner Exfrau.
Ich schreibe jetzt erstmal einen Einspruch bzw. Stellungnahme wo ich nochmal den Sachverhalt erläutere an die Familiengeldstelle. Da schreib ich auch rein das meine Frau für mich nicht erreichbar ist, da sie sich bis auf weiteres im Krankenhaus befindet. Dann mal abwarten, ich halte Euch auf dem laufenden, bzw. belästige Euch nochmal bei weiteren Problemen :redhead:.
Dies ganze Theater hätte doch mit einem kurzen Anruf von der Familienkasse beim zuständigen Einwohnermeldeamt vermieden werden können, oder nicht.
Vorweihnachtliche Grüße
Peter
Hi peter
Schicke der Kindergeldstelle (FamK) eine Kopie der poliz. Anmeldung des Kindes bei Dir und eine Bestätigung über den Lebensmittelpunkt des Kindes durch die KM und Dir mit der Aufforderung, wenn sie nichts Gegenteiliges belegen können, sollen sie lieber Weihnachtseinkäufe tätigen. Aber im Ernst, die pers. Auffassung über Familienleben eines FamK-MA ist irrelevant.
Wenn also das Kind weiterhin bei Dir gemeldet ist und es auch seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bei Dir hat (WM reicht da aus), bist Du auch anspruchsberechtigt. Hintergrund ist die Formulierung im EStG, dass derjenige KG-anspruchsberechtigt ist, in wessen Haushalt das Kind tatsächlich lebt. Die poliz. Anmeldung alleine ist da zwar ein ganz guter Hinweis, allerdings kann selbst dieser durch die Realität ausgehebelt werden.
Gruss oldie
PS: Bist Du Dir sicher, dass nicht eventuell die KM dennoch das KG selber beantragt hat oder irgendwas ggü. der FamK geäussert hat?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
PS: Bist Du Dir sicher, dass nicht eventuell die KM dennoch das KG selber beantragt hat oder irgendwas ggü. der FamK geäussert hat?
Nein bin ich leider nicht, ich hab wie gesagt jetzt erstmal schriftlich Einspruch eingelegt und eine Kopie der Meldung vom Einwohnermeldeamt beigefügt. Falls die nicht reichen sollte, könnte ich noch unsere Vereinbarung aus der Trennungszeit mit einreichen wo Ex und ich diese Regelung aufgeschrieben haben und auch beide unterschrieben haben. Ich hab auch dokumentiert wann und wie lange die Kinder bei mir waren.
Ex wird bestimmt keine Erklärung abgeben, deswegen muss ich wohl alle Kontoauszüge über die monatlichen Zahlungen einreichen. Zur Zeit liegt sie im Krankenhaus und es geht ihr nicht so besonders. Außerdem ist sie mit dem Scheidungsurteil und der Scheidungsfolgevereinbarung nicht so glücklich und wird sich wahrscheinlich freuen wenn sie mir mein Leben schwer machen kann.
LG
Peter
Hi
..., deswegen muss ich wohl alle Kontoauszüge über die monatlichen Zahlungen einreichen.
Wenn es dazu kommt bedeutet das Dein Einverständnis, dass Du nicht anspruchsberechtigt warst. Wenn die KM hier querschiesst kann sie genauso gut behaupten, dass dies lediglich eine Ausgleichszahlung für "was weiss ich" war und Du das KG dadurch selber verwendet hast (und somit zurück zahlen musst).
Zur Zeit liegt sie im Krankenhaus und es geht ihr nicht so besonders. Außerdem ist sie mit dem Scheidungsurteil und der Scheidungsfolgevereinbarung nicht so glücklich und wird sich wahrscheinlich freuen wenn sie mir mein Leben schwer machen kann.
Immerhin war sie vermutlich so fit, Dich des Sozialbetruges zu bezichtigen und das KG ein zweites mal zu kassieren, was Du natürlich dann ausbaden musst.
Die FamK ist bei sowas knallhart und kennt kein Erbarmen. Du hast nur die Möglichkeit unmissverständlich darzulegen, dass Du anspruchsberechtigt warst und weiterhin bist. Denn das KG geht ab jetzt wahrscheinlich mit Anspruchsberechtigung der KM auf ihr Konto. Ich glaube, Du hast keine Wahlmöglichkeit und musst energisch vorgehen - egal ob KM im Krankenhaus liegt oder nicht. An dieser Situation/Konfrontation ist sie (vermutlich) ganz alleine dran schuld und auch verantwortlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
dann warte ich jetzt erstmal ab was kommt, wie gesagt Einspruch hab ich erstmal eingelegt und die Meldebescheinigungen mitgeschickt. Ich hatte auch wie gesagt beim Einwohnermeldeamt angerufen, ob sich an dem Status etwas geändert hat, so ist es aber nicht. Also warte ich jetzt erstmal ab. Nächste Woche ist Ex ja wieder da (hat sich ein Krankenhaus in 300km Entfernung ausgesucht), dann kann ich das mit Ihr direkt klären und nicht über das Telefon.
LG
Peter
Hallo zusammen,
mal ein Zwischenbericht:
Ich habe mittlerweile meine Ex erreicht, mit Ihr den Sachverhalt durchgesprochen und: Wunder über Wunder sie hat mir unterschrieben, dass sie den Unterhalt von mir erhalten hat :question:. Hätte ich nicht gedacht, vielleicht ist der Geist der Weihnacht in Sie gefahren, was weiß ich.
Dann haben wir ein Schreiben aufgesetzt das zukünftig das gesamte Kindergeld auf ihr Konto überwiesen werden soll, die kleine Tochter behält ihren Erstwohnsitz bei mir (ich kann Steuerklasse 2 behalten) und ich bin somit auch weiterhin Kindergeld Bezugsberechtigter(nützt mir im Moment nix, aber wer weiß was in den nächsten Jahren noch so alles passiert). Trotzdem bekommt Ex das gesamt Kindergeld (haben wir uns erstmal drauf geeinigt). Also alles Bestens gelaufen. Nun muss ich nur noch die Reaktion der Familiengeldstelle abwarten, ob die auch alles so verstehen wie wir es möchten.
Frohe Weihnachten
Peter68
Servus Peter!
Nun muss ich nur noch die Reaktion der Familiengeldstelle abwarten, ob die auch alles so verstehen wie wir es möchten.
Mei, und wenn nicht, richtest Du halt einen DA, mit welchem Du das Kindergeld überweist, ein, damit der Frieden weiter hält...
Dir auch schöne Weihnachten!
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
mal wieder ein Zwischenbericht.
Die Kindergeldstelle sagt icj bin Berechtigter für das Kindeld der Tochter welche bei mir gemeldet ist. Gut. Ich hatte ja zusammen mit meiner Frau vereinbart das sie das gesamte Kindergeld bekommt und dies haben wir in einem von uns beiden unterzeichneten Brief an die Kindergeldstelle geschrieben.
Die Kindergeldstell möchte nun aber noch einen extra Brief von mir mit der Konto Nummer meiner Frau, in welchem ich nochmal das gleich wie in dem gemeinsamen Brief schreibe :question: :knockout:. und die Bearbeitungszeit dauert zur Zeit etwa 6 Wochen.
Durch so einen Scheiß kann ein wackeliges "gutes Verhältnis" auch gestört werden.
Verständnislose Grüsse
Peter
Lasst doch bloß die Behörden raus!
Warum nimmst du das KG nicht einfach an und reichst es deiner Ex weiter?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
das hatten wir ja zuerst versucht, dann wollte die Behörde Kopien der Trennungsvereinbarung, Nachweise oder Aufzeichnungen wann welches Kind, wie lange bei welchem Elternteil war usw. und ich sollte ca. 5000 Euro angeblich zu Unrecht erhaltenes Kindergeld zurück zahlen.
Wie gesagt meine Frau hatte mir bestätigt das sie das ganze (!) Kindergeld erhalten hat und ich hab bestätigt das von nun an das ganze Kindergeld auf ein anderes Konto (zufällig das meiner EX) gezahlt werden soll. Der Behörde sollte es doch vollkommen egal sein, wo ich das mir zustehende Geld eingezahlt haben möchte, oder?
Eigentlich wundert es mich nicht das diese Behörde eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen hat.
Ich hab irgendwie das Gefühl für die Kindergeldstelle ist es schwer zu fassen, dass man sich auch halbwegs gütlich auf ein Wechselmodell einigt, bei dem der Vater trotzdem vollen Unterhalt zahlt (und sich so das Wechselmodell erkauft).
Grüsse
Peter
Nachtrag:
Lasst doch bloß die Behörden raus!
Warum nimmst du das KG nicht einfach an und reichst es deiner Ex weiter?
ganz einfach, weil die Behörde erstmal alle Zahlungen eingestellt hat, weder Ex noch ich haben ein Cent Kindergeld bekommen diesen Monat.
Grüsse
Peter