Kindergeld für ein ...
 
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Kindergeld für ein im Ausland lebendes deutsches Kind?

 
(@marecello)
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Ich habe bezüglich wegen Kindergeld eine Auskunft.
Die Eltern eines in Deutschland geborenen Kindes sind verheiratet und bleiben verheiratet.
Die KM möchte zurück in ihre Heimat (Afrika).
DEr Vater zieht in ein paar Jahren nach.
KV möchte noch ein paar Jahre in Deutschland arbeiten, wegen Erfüllung der Rentenanwartschaft,
ist also weiterhin steuerpflichtig in Deutschland.
Kann er für sein im Ausland lebendes Kind Kindergeld beziehen?
Er zahlt schließlich KU.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2012 10:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Er muss sogar mehr KU bezahlen weil er das halbe KG nicht abziehen darf. Also den Tabellenbetrag.
Andererseits ist dann für den KU das afrikanische Land zuständig, was die deutsche Justiz aber oftmals nicht davon abhält trotzdem selbst die Keule zu schwingen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2012 11:06
(@marecello)
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Beppo,

die Eltern bleiben verheiratet.
Der Vater überweist Geld an sein Kind, zum Leben.
Er überweist keinen Kindesunterhalt nach dem Unterhaltsrecht. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.

Grüße
marecello

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2012 11:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

M.W.n bekommt nur der KG bei dem das Kind lebt.
Und das auch nur in D.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2012 11:28
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marecello,

wenn der KV in D weiterhin uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, könnte m.E. weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag bestehen (in Abhängigkeit Lebenshaltungskosten und vergleichbare Leistungen im Wohnsitzland des Kindes).

Am besten mal bei der Familienkasse anfragen ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2012 15:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Am besten mal bei der Familienkasse LBM anfragen ...

Und LBM sagt:

Wenn der KV im Inland lebt, KM und Kind im Ausland, dann kann der KV in seiner Einkommensteuererklärung den doppelten Kinderfreibetrag und Betreuungs- Erziehungs-Ausbildung-Freibetrag geltend machen, allerdings unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes. Gegengerechnet wird das tatsächlich erhaltene Kindergeld, das dem Kind im Ausland zusteht. Unterhaltsleistungen an den im Ausland lebenden Ehegatten können mangels Zusammenveranlagungsmöglichkeit als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, ebenfalls unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Wohnsitzstaat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2012 23:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn der KV im Inland lebt, KM und Kind im Ausland, dann kann der KV in seiner Einkommensteuererklärung den doppelten Kinderfreibetrag und Betreuungs- Erziehungs-Ausbildung-Freibetrag geltend machen, allerdings unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes.

Da ist LBM eigentlich nichts hinzuzufügen, aber vielleicht nochmal zu verdeutlichen für nicht-Finanz-Fuzzies:

Für ein im Ausland lebendes Kind kein Kindergeld zu erhalten kann ein Segen sein, denn der Abzug des vollen Kinderfreibetrags (7004€ pro Jahr) bringt einem Spitzen- und Kirchensteuerzahler ca 3500€ Steuerermässigung pro Jahr, also ca 290€ im Monat, und das ist deutlich mehr als das Kindergeld von 184€ pro Monat.

Allerdings kommt da ein Länderfaktor ins Spiel ( siehe z.B. http://www.steuerncheck.net/laendergruppen-unterhalt-ausland ), und das relativiert das ganze für Länder in Afrika dann natürlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 12:53
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hä,

habe ich jetzt was verpasst??

Du willst deiner Frau nach Afrika folgen? Ausgerechnet auch noch in so ein Land am Horn von Afrika? Warst du da schon mal und hast du einen Plan, wie man sein Leben gestalten kann?

Und warst du neulich nicht besorgt, dass deine Tochter dort extrem gefährdet ist?

Hat deine Frau dir den Kopf gewaschen und dich beschwichtigt, alle sei gar nicht so?

Bitte um Aufklärung!

mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 20:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du willst deiner Frau nach Afrika folgen?
[...]
Und warst du neulich nicht besorgt, dass deine Tochter dort extrem gefährdet ist?

Hat deine Frau dir den Kopf gewaschen und dich beschwichtigt, alle sei gar nicht so?

vor allem: Vor 8 Monaten war das noch die

Heute teilte mir meine Exfrau (lebt in Frankfurt) mit, dass sie im September für 3 - 4 Wochen nach Äthiopien fliegen möchte.

Ratlos
Martin
(der seiner Ex nirgendwohin folgen würde - schon gar nicht in eines der ärmsten Länder der Erde, in dem sein Kind voraussichtlich misshandelt wird und in dem er selbst keine Perspektive hätte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 21:01
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo Marecello

Was machts du dein Kind wird ab einen bestimmten alter im Genitalbereich beschnitten (verstümmelt) Kannst du das verantworten?? :crash: Ich nicht ! Mann Mann

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 21:09




(@marecello)
Zeigt sich öfters Registriert

Keine Panik.

Das ist nicht meine Ex, der würde ich nirgendwo hin folgen.
Und meine geliebte Tochter werde ich nie verraten.
Meine zweite Frau stammt aus Madagaskar.
In Madagaskar gibt es keine Genitalverstümmelung.

Sorry, dass ich euch diesbezüglich Sorgen gemacht habe.
Bei der anderen Angelegenheit bleibe ich nach wie vor am Ball, ich werde die Reise meiner Tochter nach Äthiopien verhindern.
RA Und Task Force unterstützen mich auf alle Fälle.
Sobald sich was tut, werde ich euch dies im besagten Thread mitteilen.

Grüße und bitte beruhigt euch,
marecello

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2012 20:08