Hallo zusammen,
es irretiert mich immerwieder zu lesen, das Kinder über 18 "persönlich" Kindergeld erhalten.
Das geht doch nur wenn das mit den/dem Eltern/teil abgesprochen ist bzw die das weiterleietn oder verrechnen, oder?
Da heißt es zum Beispiel bei AU Pairs "Du bekommst weiterhin Kindergeld, wenn Du
eine Sprachschule mit anerkanntem Zertifikat besuchst"
Also das ist doch so nicht ganz sauber oder?
Meine Tochter könnte das dazu verleiten selber einen Antrag zustellen.
Sie darf kein Kindergeld beantragen, da Sie keine Kinder hat.
Ihr Kindergeld läuft über den Elternteil, wo Sie Ihren Wohnsitz hat.
Selbst wenn Sie einen eigenen Hausstand hat, hätte Sie persönlich nur dann
Anspruch, wenn Sie von dem Elternteil, von dem Sie bisher Unterhalt bezogen hat,
keinen Unterhalt oder weniger Unterhalt als die Höhe des Kindergeldes, bekommen würde (Abtrennungs- oder Abzweigungsantrag oder so?).
Und das auch nur für den Fall, wenn Sie in einer anerkannten Ausbildung ist.
Bei den Familienkassen ist permanent besetzt, daher konnte ich dort auch noch nicht nachfragen.
ich denke Ihr seid eh schneller und genauer ;-))
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hallo !
Die Regelung ist eigentlich ganz eindeutig: Wenn ein Ü18 Kind Unterhaltszahlungen gegen einen oder beide Elternteile begehrt, so hat es ein Anrecht auf Auszahlung des Kindergeldes - welches dann aber wieder auf den Unterhalt voll angerechnet wird (So der BGH).
Ob eine Auszahlung durch die KG-Kasse im Streitfall auch direkt möglich ist halte ich in dem Kontext für unerheblich. Der Punkt ist vielmehr das ein K18 per Definition keine Betreuung mehr braucht (Im Gegensatz zu einem 17 Jährigen - dessen Betreuungsbedarf gemäß der Unterhaltslogik wohl noch sehr erheblich ist).
Nachdem keine Betreuung mehr erbracht werden muss steht dem bisher betreuunden Elternteil auch kein KG mehr zu.
Dank euch,
eigentlich ist/war alles klar, bis mir folgender Gedanke kam.
Wenn eine Partei ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt, "kann" ja das KG
an das Kind ausgezahlt werden.
Nun erhält diese Partei aber in der Regel garnicht das KG. Was ist dann?
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hi
Also wenn die Partei, welche weder KU zahlt noch das KG erhält: wer erhält denn dann das KG? Und wer leistet Unterhalt?
Könntest Du das bitte mal vollständiger beschreiben? Denn vielleicht läuft es auf die Anspruchsberechtigung für KG hinaus. Dazu ist der Wohnort des Kindes faktisch ausschlaggebend.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen,
bei uns läuft das so:
Der Elternteil wo die Kinder wohnen, erhält das KG für diese Kinder.
Der andere Elternteil zahlt KU gem "Anhang" zur DDT. Also abzüglich seines KG-Anteils.
Die Ü18 kommt bald aus den USA (AU Pair) zurück und wohnt dann "wieder" bei mir.
Sie geht wieder in ne Ausbildung, ich erhalte dann wieder KG.
Ich einige mich mit ihr darauf Unterhalt gegen Unterkunft/Verpflegung zu verrechnen, DEF müsste Barunterhalt zahlen.
Da DEF nicht das KG bekommt und kaum oder garnicht KU zahlt wird über den Umweg das KG an die Ü18 auszuzahlen,
bei DEF so nix zu holen sein.
Die Ü18 müsste also selber so oder so gegen DEF vorgehen.
Wenn Ü18 einen eigenen Wohnsitz hat, bekäme "grundsätzlich" ja der KG, bei welchem der letzte Wohnsitz war bzw
wer am meisten KU zahlt. Auch so wäre bei DEF nix auf diesem Weg zu holen.
Aber noch ist es nicht so weit. Vielleicht geht/wird ja auch alles zwischen Kind und Mutter gut.
Hab halt nur mal so rum gedacht.
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.