Ich möchte hier zu dem Thema mal den Thread aufmachen, da mir die Problematik nun häufiger vorgekommen ist.
Fall 1. ein Volljähriges Kind ist in Ausbildung. Das Kindergeld bezieht der Elternteil im gleichen Haushalt weiter. Der andere Elterteil bezahlt Unterhalt. Der Elternteil welches das Kindergeld erhält, ist nicht Leisungsfähig um Unterhalt zu zahlen.
Fall 2. im anderen Fall zieht das Kind aus, wobei das Kindergeld weiterhin an den ehemaligen betreuenden Elternteil gezahlt wird. Der Unterhaltspflichtige bezahlt Unterhalt. Der Kindergeld beziehende Elterteil nicht, da nicht Leistungsfähig.
Ist es eigentlich falsch wie hier der Kindergeldbezug ist? Müsste nicht der Unterhaltszahler das Kindergeld erhalten?
oder müsste das Kind einen Abzweigungsantrag stellen.
Moin,
in beiden Fällen steht das Kindergeld dem Kind zu .
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Das Kindergeld steht rechnerisch dem Kind zu.
Gegenüber der KG-Stelle ist es so:
Lebt das Kind in einem Haushalt des Elternteils, wird es an diesen Elternteil gezahlt. Der Unterhaltspflichtige kompensiert das indem er den vollen KG-Beitrag vom geschuldeten Unterhalt abzieht (Spalte 4 der DDT).
Lebt das Kind außerhalb der elterlichen Haushalte, erhält der Elternteil das KG, der die (höhere) Unterhaltsleistung erbringt. Das Kind hat dann einen Anspruch auf 860 Euro Unterhalt inkl. KG.
Im 1. geschilderten Fall läuft es richtig, im 2. geschilderten Fall falsch. Wer nachlesen mag: § 64 EStG.
LG LBM.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@lausebackesmama ja danke für die Antwort. Mir war das auch so in Erinnerung.