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Kindergeldaufteilung beim Wechselmodell

 
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Servus zusammen,

meine Madame hat mich darauf „hingewiesen”, daß ich ihr zu wenig Kindergeld überwiesen habe - aktuell ist das die Hälfte vom Stand 2018 - und ich das doch bitte nachzahlen möge. Ich hab das jetzt an meinen Anwalt weitergegeben, weil eh noch ein Verfahren ansteht. Nichtsdestotrotz bilde ich mich noch online weiter.

Mein letzter Stand war, daß im ersten Schritt die Hälfte des Kindergeldes jeweils hälftig an beide Elternteile verteilt wird. Im zweiten Schritt wird die zweite Hälfte nach dem gezahlten Barunterhalt aufgeteilt/gequotelt.

In meinem Fall würden mir also 75% des Kindergeldes zustehen, da sie keinen Cent Unterhalt zu leisten hat.

Wir haben das damals im Scheidungsverfahren nicht vertieft, weil die Kosten für die Klärung - wäre garantiert wieder ein neues Verfahren geworden - mich das Zehnfache des erstrittenen Kindergeldes kosten würde.

Jetzt lese ich was von neuer Rechtsprechung, nachdem dem nicht leistungsfähigen Elternteil alles zustehen würde.

Insbesondere weil die KM bei uns absolut null zu seinen Barausgaben beiträgt (Sport, Musik usw.) aber im Gegenzug sogar aus neuen Hausschuhen ein Riesendrama macht, möchte ich das nun doch im nächsten Verfahren klären.

 

Gibt es eigentlich zu diesem Thema etwas Neues, also zu Ausgaben für das Kind und dementsprechende Berücksichtigung beim Unterhalt?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2023 10:49