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Kindergeldnummer Herausgabe verweigert

 
 Kuli
(@kuli)
Schon was gesagt Registriert

Mein Sohn ist seit kurzem 18 und in der Ausbildung. Da er selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, brauche ich nicht mehr für ihn zahlen. Seit der Unterhalt nicht mehr "fließt" zickt meine Ex nur noch rum. Für meinen Arbeitgeber benötige ich schnellstmöglich die Kindergeldnummer meines Sohnes. Meine Ex verweigert mir nun die Herausgabe der Nummer. "Ich habe meine Kontoauszüge gerade weggeworfen und krieg erst in 3 Monaten neue!". Die Familienkasse beruft sich auf Datenschutz und weigert sich, die Nummer herauszugeben. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, an die KG-Nummer zu kommen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2006 12:12
 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Für was brauchst Du die kindergeldnummer, wenn Du gar nicht mehr unterhaltspflichtig bist... Versteh ich nicht.. Du kannst dich doch ganz entspannt zurück lehnen !!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2006 14:01
 wesa
(@wesa)
Schon was gesagt Registriert

Du könntest dich, wenns so wichtig ist auch an deine Bank wenden, ist zwar kostenpflichtig, aber diese können das was Du brauchst ( sofern dies auf dem Kontoauszug steht "Kindergeldnummer") heraussuchen... Die paar Euros kannst Du einsetzen, da Du ja jetzt keinen Unterhalt mehr zahlen musst...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2006 14:12
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Also bei uns hat sich die KDG Nummer mit 18 nicht geändert... aber so rein interessenshalber: wofür braucht man die????

LG
Nena

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2006 14:23
 Kuli
(@kuli)
Schon was gesagt Registriert

doch doch, ich bin Beamter, und solange mein Sohn noch in der Ausbildung ist, steht mir ein kindergeldbezogener Ortszuschlag zu. Ist natürlich nie jemand drüber gestolpert. Und da ich schon seit 1997 geschieden bin und meine Ex das Kindergeld bekommt, hab ich die Nummer natürlich nicht mehr. Ich bekomme den Zuschlag über mehrere Jahre rückwirkend nachgezahlt. Nur besteht das Personalamt auf die Kindergeld-Nr...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2006 22:04
(@phili)
Rege dabei Registriert

Hallo Kuli,

falsch!

Bevor Du das nachher wieder zurückzahlen musst, mach Dich bitte erst mal schlau.

Der kinderbezogene Teil im Ortszuschlag bekommst Du nur, wenn Du auch das Kindergeld erhälst und die Kinder bei Dir leben.

Wenn Deine Ex-Frau jetzt z. B. in den öffentlichen Dienst wechselt und somit ebenfalls Anspruch hätte, würde sie den kinderbezogenen Teil im Ortszuschlag bekommen, wenn die Kinder bei ihr leben. Es kann sogar passieren, dass, wenn sie wieder heiratet und der neue Mann im ÖD ist, ihm der Ortszuschlag "gutgeschrieben" wird. (Bei Bedarf kann ich Dir das Urteil vom BVerwG raussuchen)

Das alles steht aber auch so im BAT drin.

Und nicht zu vergessen, dass in Deinem Fall die Ausschlussfrist greift. Somit wird nur ein halbes Jahr rückwirkend gezahlt. Es sei denn, Du hast bereits vorher schon schriftlich dagegen "protestiert".

Gruß
Phili

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2006 22:17