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Kinderunterhalt berechnen

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(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich benötige Unterstützung bei der Berechnung/Prüfung des Kindesunterhalts.
Nach 10 Jahren ohne Jugendamt habe ich Post erhalten und sollte meine Einkünfte offenlegen. Das habe ich dann auch gemacht und unten dargelegt was das Jugendamt errechnet hat.

Ausgangslage:

Kind 14 Jahre lebt bei der Kindesmutter
2 weitere Kinder (1+5 Jahre) leben mit mir und meiner jetzigen Frau zusammen
Einfamilienhaus -> ca. Abtrag 1.091,83€
Jahresbrutto: 73.055,77€ (Zeitraum August 2020 - Juli 2021)
Netto: 49.404,69/Jahr 2020 (Zeitraum August 2020 - Juli 2021) -> 4.117,06€/Monat
berufsbedingte Aufwendugen 150€
Freibetrag: 0€
Kinder: 1,5
Fahrtweg einfach: 25KM
Wohngeldvorteil: 73,48€
Sparen Rente: 400€ (spare bei einem Broker. Ist das anrechenbar?)
OLG Celle

Ich soll jetzt 128% des Mindesunterhaltes der jeweiligen Altersstufe zahlen, in diesem Fall 566,50 € (676 KU - 109,50 KG).

Hat das JA richtig gerechnet?

Lieben Gruß und vielen Dank für eure Unterstützung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2021 15:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so richtig verstehe ich Deine Angaben nicht. Was ist ein Wohgeldvorteil? Entweder wohnst Du im Eigentum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung), dann hast Du einen Wohnvorteil, der angerechnet wird (dies sollten aber mehr als ca. 75 Euro sein) oder Du bekommst Wohngeld, was dann Dein Einkommen erhöht.

Weiterhin, auf der einen Seite gibt es berufsbedingte Aufwendungen und dann stehen da km-Fahrtweg. Der Fahrtweg ist aber Bestandteil der berufsbedingten Aufwendungen.
Berufsbedingte Aufwendungen können entweder pauschal als 5% vom Netto oder konkret nachgewiesen berücksichtigt werden, aber nicht beides.

Als Altersvorsorge kannst Du max. 4% vom Brutto abziehen. Die Altersvorsorge muss nachgewiesen werden und bei ca. 6100 Brutto wären es 244 Euro.

Die Eingruppierung in die Stufe 6 (bereinigtes Netto 3501-3900 Euro) wäre aus meiner Sicht nur bei 2 unterhaltsberechtigten Personen gerechtfertigt. So wie es aussieht ist das Einkommen zwar bereinigt worden, aber nicht die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt worden. Die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt und bei mehr unterhaltsberechtigten Personen sollte entsprechend heruntergestuft werden.

Du hast aber 4 unterhaltsberechtigte Personen, nämlich 3 Kinder (14, 5, 1) und die Mutter des jüngsten Kindes, da dieses noch keine 3 Jahre alt ist. Selbst wenn man die Mutter rauslässt sollte es zumindest eine weitere Stufe herunter gehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2021 17:00
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Ich lebe in einem EFH. Mir wurde vom Jugendamt ein Wohnvorteil von 146,96€ angerechnet. Diesen durch 2 geteilt (2 Personen) ergibt 73,48€

Eingruppierung: Lt. Rechnung Jugendamt habe ich ein bereinigtes Netto von 4040,54€. Das wäre Stufe 7 der D.T. bei bis zu 2 unterhaltsberechtigten Kindern. 1 Stufe wurde ich schon runtergestuft.
Meine Frau geht seit letztem Monat wieder arbeiten. Ist das entscheidend (bezüglich unterhaltsberechtigter Personen?)

Noch mal zusammengefasst was das JA errechnet hat:

Monatsnetto:    4.117,06
Wohnvorteil:      +  73,48
Summe:          4.190,54
5% Pauschale:  - 150,00 
Summe:          4.040,54 -> Stufe 7 D.T.

Wo ich noch unsicher bin:

Altersvorsorge: Reicht der Nachweis des Kontoauszuges? Oder darf ich nur bestimmte Produkte verwenden?

Sorry für das Durcheinander. Ich habe versucht so viele Informationen wie möglich aufzuschreiben....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2021 17:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich vermute mal, dass der Wohnvorteil wesentlich höher ist, aber Aufwendungen für das Haus gegengerechnet wurden und dann 146,96 Euro über blieben.
Du kannst diesen Wohnvorteil nicht durch 2 teilen, auch wenn Deine Frau genauso im Grundbuch steht wie Du.

Wenn Deine Frau wieder voll berufstätig ist, dann ist sie zwar prinzipiell unterhaltsberechtigt, aber vermutlich nicht bedürftig und könnte deshalb unberücksichtigt bleiben. Hier würde ich nicht einstreiten.

Hinsichtlich der Altersvorsorge bist Du frei, es können Sparguthaben oder sonstige rein vermögensbildende Anlagen, wie z.B. Immobilien, Wertpapiere oder Fonds, sein. Entscheidend ist, dass die Aufwendung auch tatsächlich erbracht werden, d.h. nur fiktive Aufwendungen sind nicht berücksichtigungsfähig.
Der Überweisungsbeleg ist notwendig, um die konkrete Zahlung nachzuweisen, Du solltest aber auch erwähnen worin die Anlage gesteht.
Wenn Dein bereinigtes Einkommen, ohne Altersvorsorge 4040 Euro ist, dann könnte Dich die Altersvorsorge, die Du leistest, eine Stufe runter bringen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2021 19:25
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe den Wohnvorteil nicht durch 2 geteilt, das war das Jugendamt. Die Rechnung stammt vom Jugendamt.

Vielen Dank Susi

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2021 10:52
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Ich habe den Wohnvorteil nicht durch 2 geteilt, das war das Jugendamt. Die Rechnung stammt vom Jugendamt.

Das ist doch gut. Aber stimmt die Berechnung des Wohnvorteils insgesamt? Hat das Jugendamt Zinsen und Tilgung in voller Höhe berücksichtigt?

Bei den berufsbedingten Aufwendungen versucht es das Jugendamt mit der 5%-Pauschale. Aber die Fahrtkosten allein (50 km täglich) liegen schon darüber. Das sollte reklamiert werden. Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Celle herunterladen und die gesamten berufsbedingten Aufwendungen angeben und belegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2021 12:46
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin zu blöd die Zitat Funktion zu nutzen....

Zinsen und Tilgung wurde komplett berücksichtigt.

Fahrtkosten kann man Hin- und Rückweg verwenden? Dann werde ich das auch noch mal anbringen.
Das aber aktuell durch Corona überwiegend von zu Hause gearbeitet wird ist hier nicht erwähnenswert?

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2021 13:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei den berufsbedingten Aufwendungen wird der gesamte Fahrtweg berücksichtigt und das OLF Celle sagt, dass 0,3 Euro pro Kilometer veranschlagt werden (erst ab dem31. Kilometer einfache Strecke, bei Dir sind es aber nur 25km, wären es nur noch 0,2 Euro).
Deshalb 0,3*50 = 15 Euro für 220 Arbeitstage = 15*220 = 3300 Euro durch 12 = 275 Euro.
Einfach dem JA schreiben, dass Du festgestellt hast, dass die Pauschale für Dich zu gering ist und Du deshalb die Fahrkosten konkret nachweisen willst. Nachweis der Entfernung (z.B. google) + Rechnung.

Corona ändert hier natürlich einiges, aber wenn das JA nicht konkret nachfragt, dann musst Du dazu auch nichts sagen, außerdem hoffen wir doch alle, dass es bald wieder normal wird und die Berechnung ist ja für die Zukunft.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2021 13:21
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Ok, super.

Aber trotzdem. Sollte das JA nachfragen und meine aktuelle Situation wäre das ich komplett von zu Hause arbeite, wir nur mit der Pauschale gerechnet? Auch wenn nach Corona alles wieder zurück geht?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2021 13:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi,

der Wohnvorteil wird halbiert, wenn einem nur das halbe Haus gehört, das habe ich auch schon in irgendeinem Urteil gelesen.

Du kannst noch ggf. durch Altersvorsorge runter kommen, die Frage ist nur, wie viel von deinen 4% wurden bei der Ermittlung des Wohnvorteils bereits verbraucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2021 14:00




(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Letzendlich mußt du plausibel erklären warum du was ansetzt und dich mit dem JA einigen. Zwingen kann dich das JA nicht, sondern nur der Richter. Aber eine Einigung mit dem JA ohne Gericht wäre von Vorteil.

Ich empfehle dir, so habe ich es gemacht, alles maximal anzusetzen d.h. echter Fahrtweg anstatt Pauschale, maximale Altersvorsorge (wenn deinerseits möglich). Wäre dein Brutto über 85.200€ dann könntest du für alles was darüber ist nochmal 23% für Altersvorsorge berücksichtigen.

Laut BGH kannst du alle möglichen Formen der Altersvorsorge wählne d.h. auch Fonds und Aktien. Da gibt es keinerlei Einschränkungen.

Wurdest du auch aufgefordert einen Titel mit dem neuen Zahlbetrag erstellen zu lassen?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2021 15:07
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Ja...mir wurde ca. 1 Monat eingeräumt mich darum zu kümmern. Hier gibt es doch eine Vorlage mit der ich zum Notar kann oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2021 15:36
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja...mir wurde ca. 1 Monat eingeräumt mich darum zu kümmern. Hier gibt es doch eine Vorlage mit der ich zum Notar kann oder?

Eine Vorlage habe ich hier noch nicht gesehen. Wichtig ist, dass du den Titel beim Notar bis zum 18. Lebensjahr befristest und dann hoffst das da niemand auf die Idee kommt beim JA doch einen unbefristeten zu verlangen. Die Kosten beim Notar beschränken sich lediglich auf die Schreibkosten, da laut Notarkostengesetz umsonst. Nochmal darauf hinweisen, wenn er mit horrend hoher rechnung daherkommt. Ich habe für meine beiden Titel ca. 20€ gezahlt und diese auch direkt vom Notar an die KM schicken lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2021 15:47
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Eine Vorlage habe ich hier noch nicht gesehen. Wichtig ist, dass du den Titel beim Notar bis zum 18. Lebensjahr befristest und dann hoffst das da niemand auf die Idee kommt beim JA doch einen unbefristeten zu verlangen. Die Kosten beim Notar beschränken sich lediglich auf die Schreibkosten, da laut Notarkostengesetz umsonst. Nochmal darauf hinweisen, wenn er mit horrend hoher rechnung daherkommt. Ich habe für meine beiden Titel ca. 20€ gezahlt und diese auch direkt vom Notar an die KM schicken lassen.

Hallo noch mal.

Ich habe das Jugendamt angeschrieben bezügl. eines Termins zur Beurkundung mit Hinweis das der Unterhalt befristet werden soll. Antwort vom Jugendamt:

"Eine Befristung bis zum 18. Geburtstag möchte ich nicht mit Ihnen beurkunden. Es gibt einige Urteile- auch höchstrichterliche Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof, wonach das Kind einen Anspruch auf einen unbegrenzten Unterhaltstitel hat."

Wenn das Jugendamt die Titulierung begrenzen möchte, würde ich es beim Notar machen lassen. Muss das Jugendamt das dann akzeptieren? Wenn nicht, wie geht es weiter? Welche Nachteile können mir entstehen?

Viele Fragen...sorry.

Lieben Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2021 12:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Wenn die notarielle Urkunde nur in der Befristung abweicht: lass den Titel beim Notar erstellen...soll  die Gegenseite dann einen RA suchen und finden, der wegen der Befristung klagt  😉 ... ich würde es darauf ankommen lassen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2021 12:57
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Servus!
Wenn die notarielle Urkunde nur in der Befristung abweicht: lass den Titel beim Notar erstellen...soll  die Gegenseite dann einen RA suchen und finden, der wegen der Befristung klagt  😉 ... ich würde es darauf ankommen lassen.

Grüßung
Marco

Damit ich es verstehe: Ich sage den Termin beim JA ab und mache einen beim Notar. Dieser erstellt einen Titel mit Befristung. Das JA, welches jetzt die Beistandschaft für meine Tochter ausübt, informiert die Kindesmutter und berät sie hier. Die Kindesmutter muss dann entscheiden ob sie sich damit zufrieden gibt oder vor Gericht geht?

Welche Nachteile habe ich, wenn die Befristung nicht vorgenommen wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2021 13:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du müsstest das Kind dann auffordern den Titel heraus zu geben, weil du sonst in voller Höhe weiter zahlen musst, obwohl sich die Berechnungsgrundlagen ändern UND die Mutter ebenfalls zu Barunterhalt verpflichtet ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2021 13:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Zu Deiner ersten Frage: ja, so in etwa würde es ablaufen.

Welche Nachteile habe ich, wenn die Befristung nicht vorgenommen wird?

Ab Volljährigkeit ändern sich die die Voraussetzungen für KU, da KM nun auch barunterhaltpflichtig wird. Die KU-Anteile werden anhand der Einkommen beider Eltern gequotelt.
Wenn der unbefristete Titel nicht freiwillig geändert oder herausgegeben wird, müsstest Du entsprechend klagen...bis zu einem etwaigen Beschluss bliebe der unbefristete vollumfänglich gültig (womöglich im Sinn des Kindes aber wahrscheinlich zu Deinen Lasten).

Grüßung
Marco, LBM war schneller  :redhead:

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2021 13:22
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Damit ich es verstehe: Ich sage den Termin beim JA ab und mache einen beim Notar. Dieser erstellt einen Titel mit Befristung. Das JA, welches jetzt die Beistandschaft für meine Tochter ausübt, informiert die Kindesmutter und berät sie hier. Die Kindesmutter muss dann entscheiden ob sie sich damit zufrieden gibt oder vor Gericht geht?

Welche Nachteile habe ich, wenn die Befristung nicht vorgenommen wird?

Das hört sich so an als wenn nicht jeder Anwalt diesbezüglich etwas unternehmen würde???
Vor Gericht kann sie nur mit Anwalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2021 13:34
(@base07)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch...

Was für ein blödes Thema.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2021 13:38




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