Nunmehr empfehle ich folgende Vorgehensweise:
User Base07 lässt eine bis zur Volljährigkeit des Kindes befristete Urkunde erstellen und plant für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung von Anfang an den Rechtsweg bis bis zur letzten Instanz ein, also bis hin zum BGH. Ein "Zurück" ist ausgeschlossen.
Bedingungen:
1. Der User Kasper (der hier zum wiederholten Male Falschangaben zur Anzahl von Gerichtsentscheidungen zur Befristung macht) bürgt vorab für alle dem User Base07 evtl. entstehenden Kosten der 1. Instanz (Anwälte und Gericht)
2. Prahlemann SLAM (DT-Stufe 10) bürgt vorab sowohl für das Beschwerdeverfahren am OLG als auch für die Rechtsbeschwerde am BGH (sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten)
Nach der BGH-Entscheidung besteht Rechtssicherheit hinsichtlich der Befristung. Und es herrscht endlich Ruhe diesbezüglich in den Foren.
Ich sehe das ganz genauso wie SLAM. Am Ende zählt nur das worauf sich Anwalt + Richter/in verständigen. Meine Ex hat auch einen befristeten Titel für beide Kids und unser Verhältnis ist wirklich = 0. Alles andere macht für mich auch gar keinen Sinn.
Lieber Base07, ich würde immer wieder 'befristen' auf die Gefahr hin das geklagt wird kann man vorab immer noch einen unbefristeten Titel nachreichen. Worauf ich gar keine Lust hätte, und da könne viele Monate ins Land gehen, dass wenn du den Titel aufgrund von Abänderung zurückforderst die Ex den Titel als Druckmittel nutzt. Beim gar nicht rausrücken des Titels seitens der Ex mußt du auch vor Gerich, aber bis zum Urteil darfst du schön weiter zahlen bzw. kannst sogar unrechtmäßig gepfändet werden.
Beim gar nicht rausrücken des Titels seitens der Ex mußt du auch vor Gerich, aber bis zum Urteil darfst du schön weiter zahlen bzw. kannst sogar unrechtmäßig gepfändet werden.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...
Hallo,
als erstes sollte ein befristeter Titel bei einem gewogenen JA erstellt werden. Wenn dann die KM bzw. die Beistandschaft das nicht akzeptieren, dann kann man handeln. In diesem Fall sehe ich allerdings wenig Spielraum vor Gericht einen befristeten Titel zu erhalten.
VG Susi
Ein unbefristeter Titel ist risikoarm, wenn das Kind 16 ist und man mit diesem schon klären kann, dass man sich in 2 Jahren dann nochmal unterhalten muss, weil sich die Spielregeln ändern. Das Kind versteht das in diesem Alter.
Bei Jungen Kindern besteht einfach die Gefahr, dass sich das Verhältnis verschlechtert und das Kind dann einseitig durch die Mutter "beraten" wird, wenn es 18 wird. Das Kind leiert dann ggf. Pfändungen an, blockiert bzgl. Abänderung, holt keine Auskünfte der Mutter ein,...
Klar kann man sich dagegen juristisch wehren: man bietet den titulierten Unterhalt als Darlehn an, droht mit Pfändungsabwehrklage,... Aber das alles kostet Geld sowie Nerven und häufig auch das Kind, wenn es vor Gericht keinen Welpenschutz erhält.
Von daher ist in den meisten Fällen, insbesondere wenn der Unterhalt beim Jugendamt anerkannt wurde, der unbefristete Titel für Mutter und Kind die bessere Lösung. Denn wieso sollte der Vater plötzlich nicht zahlen, wenn das Kind 18 wird, wenn er vorher doch schon an die Mutter gezahlt hat.
Hallo,
als erstes sollte ein befristeter Titel bei einem gewogenen JA erstellt werden. Wenn dann die KM bzw. die Beistandschaft das nicht akzeptieren, dann kann man handeln. In diesem Fall sehe ich allerdings wenig Spielraum vor Gericht einen befristeten Titel zu erhalten.
VG Susi
Hallo Susi,
was du vorschlägst war mein erster Gedanke gewesen.
Damit ich es richtig verstehe: Ich habe heute einen Termin beim JA um den Unterhalt titulieren zu lassen. Werde dies dort mit Befristung titulieren.
Sollte ich danach Post erhalten, weil JA oder Kindersmutter die Titulierung nicht akzeptieren, kann ich einfach einen neuen Titel (unbefristet) erstellen lassen und es kommt nicht zu einem gerichtlichen Termin?
Lg
Hallo,
prinzipiell würde ich davon ausgehen, dass der befristete Titel geschluckt wird. Wenn nicht dann gibt es 2 Möglichkeiten. Die erste ist schmerzlos, es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Titel doch unbefristet sein soll. Dann kannst Du reagieren. Es ist aber leider auch möglich, dass Du sofort verklagt wirst, Du hast den geforderten Titel ja nicht erstellt sondern nur einen befristeten. Ob dann Kosten entstehen (ich würde sagen ja) und wie hoch diese sind kann ich leider nicht sagen.
VG Susi
Falsch. Meine Ex hat einen befristeten Titel für den Kindsunterhalt in der Hand. Und das fanden meine Anwältin, ihr Anwalt und die Richterin völlig normal. Das sind dann immerhin drei Juristen, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben. Zu dem Punkt gabs genau Null Diskussion.
Von daher, Hobbyfamilienrechtler sollten sich mit solchen absoluten Aussagen zurückhalten.
Isser wieder weg?
Er hat bis heute nicht verstanden, warum drei Juristen über seine Befristung nicht diskutiert haben. Nämlich deshalb:
ScheidungsfolgenVEREINBARUNG
Und ja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Auszug aus dem oben verlinkten Beschluss des OLG Bamberg
Da Unterhaltstitel grundsätzlich unbefristet zu erstellen sind und der Unterhaltsberechtigte gerade nicht gezwungen sein soll, sich seine Ansprüche immer wieder neu erstreiten zu müssen, ...
Hallo zusammen,
ich habe jetzt einen unbefristeten Titel unterschrieben.
Wenn man dort sitzt und "nett" darauf hingewiesen wir das das Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel hat.....bin mit keinem so guten Gefühl da raus.
Umstimmen lassen habe ich mich weil folgende Aussage getätigt wurde: Der Titel bleibt bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres beim JA und wird dann dem Kind zugestellt.
Vielen Dank euch allen für die Unterstützung.
Lg
Wenn man dort sitzt und "nett" darauf hingewiesen wir das das Kind einen Anspruch auf einen unbefristeten Titel hat.....bin mit keinem so guten Gefühl da raus.
Halt ein Jugendamt im Bezirk des OLG Celle. Die kennen dessen Rechtsprechung!
Aber du hast etwas geschafft, nämlich dir Ruhe verschafft. Niemand wird dich zur Nachbesserung auffordern, niemand wird dich vor Gericht zerren. Keine unnötigen Kosten. Auch die Mutter hat nichts zu meckern. Wer weiß, was sie dem Kind bei einer Befristung eingetrichtert hätte...
Umstimmen lassen habe ich mich weil folgende Aussage getätigt wurde: Der Titel bleibt bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres beim JA und wird dann dem Kind zugestellt.
Die ganze Wahrheit ist das nicht. Wenn nämlich die Mutter die Beistandschaft vorzeitig beendet, hat das Jugendamt die Urkunde sofort an die Mutter herauszurücken. Aber auch das bereitet dir keinerlei Probleme, wenn du immer korrekt zahlst. Und ab Volljährigkeit des Kindes kann die Mutter mit der Urkunde ohnehin nichts mehr anfangen.
Und jetzt schließe das Thema ab und genieße die Zeit mit deiner gesamten Familie. Ich wünsche euch alles Gute.
So ca. 3-4 Monate vor dem 18. Geburtstag bitte wieder im Forum melden. Es sind immer welche da, die dir dann helfen. Wahrscheinlich läuft das bei dir viel einfacher, als so manch einer glaubt. Die Mehrzahl solcher Fälle läuft "rund", die tauchen nie in Foren auf. Aber einige landen leider vor Gericht. Deiner wohl eher nicht.
Ich würde eher 6 Monate anpeilen. Denn wenn es nicht rund läuft, sind im Zweifel 3 Monate zu wenig.
Hallo zusammen,
ich benötige wieder mal eure Unterstützung.
Meine Tochter wird am 01.09.23 eine Ausbildung beginnen.
Verdienst im 1.Jahr 1092€ Brutto.
Aktuell habe ich einen unbefristeten Titel und zahle 128% (628€) des Minderstunterhalts.
Wie weiter vorgehen? Der Zahlbetrag sollte sich doch verringern oder? Muss ich mich beim Jugendamt melden um diesen anpassen zu lassen?
Schon mal danke für eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Leider auch falsch. Die 628 Euro haben mich in die Irre geführt. Es wird ja mehr als der Mindestunterhalt gezahlt.
In diesem Fall ist zunächst das Netto zu bestimmen: 1092 --> ca. 871 Euro, davon sind 100 Euro berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen = 771 Euro. Davon wird die Hälfte auf Deinen Zahlbetrag angerechnet:
628 - 385,5 = 243 Euro (auf volle Euro gerundet).
Schreibe der Beistandschaft den Sachverhalt und lege Deine Rechnung bei und bitte um Berücksichtigung. Dann kann die Beistandschaft entweder den Titel abändern oder einen Forderungsverzicht erklären. Das sollte nicht vom goodwill abhängen, weil es gesetzlich so geregelt ist.
VG Susi
Hallo Susi, Du hast oben geschrieben, das das Kind von Brave 18 Jahre wird oder ist. Wird dann nicht gerechnet, Netto - 100€ Pauschale + volles Kindergeld? Das wären dann laut Brutto - Netto Rechner ca. 910 € Netto - 100 € Pauschale + 250 € Kindergeld. Damit wäre Brave doch garnicht mehr zu Unterhalt verpflichtet, oder hat sich da was geändert?
LG der Frosch
@der-frosch Ich hatte gedacht, dass das Kind volljährig ist, da die 628 Euro der Zahlbetrag in Stufe 1 ab 18 sind. Wenn aber 128% vom Mindestunterhalt gezahlt wird, dann kann das nicht die Stufe 1 sein und deshalb muss das Kind minderjährig sein. Zumindest war das, was ich mir gedacht habe. Obige Rechnung gilt für den Fall der Minderjährigkeit des Kindes.
Ist das Kind nicht mehr minderjährig, dann wird anders gerechnet, das ist richtig. In diesem Fall würde sich der Unterhaltsbedarf des Kindes aus dem addierten (bereinigten) Einkommen der Eltern ergeben, anschliessend wären das volle Kindergeld und das um 100 Euro (berufsbedingte Aufwendungen) gekürzte Netto-Einkommen des Kindes abzuziehen und der verbleibende Betrag gemäß dem Einkommen der Eltern zu quoteln. Dabei muss keiner mehr zahlen als er alleine zahlen muss. Wenn also das volle Kindergeld + Netto-Einkommen des Kindes minus 100 Euro den Unterhalt, den Brave zu zahlen hat, übersteigt, dann muss er nichts mehr zahlen.
Prinzipiell müsste sich dann Brave mit dem Kind darauf einigen, dass der Titel herausgegeben oder abgeändert wird oder das Kind einen Vollstreckungsverzicht erklärt. Die Beistandschaft ist in diesem Fall raus. Sie kann das volljährige Kind nur noch beraten und ggf. die Unterlagen der Eltern anfordern und für das Kind rechnen.
VG Susi
Prinzipiell müsste sich dann Brave mit dem Kind darauf einigen, dass der Titel herausgegeben oder abgeändert wird oder das Kind einen Vollstreckungsverzicht erklärt. Die Beistandschaft ist in diesem Fall raus. Sie kann das volljährige Kind nur noch beraten und ggf. die Unterlagen der Eltern anfordern und für das Kind rechnen.
Zum Glück endet mein Titel mit Vollendung des 18. Lebensjahres d.h. war vorab befristet ausgestellt.
Anmerkung Moderation:
Ich kann nicht erkennen, was das Kind von Brave mit dem Thread von Base07 zu tun hat (ausser dass Brave sich hier einbringt), daher bitte diesen Faden hier nicht verwässern.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@susi64 dann sende ich jetzt den Ausbildungsvertrag (oder geht es auch ohne? Muss mal gucken ob ich den erhalte) + die Rechnung an die Beistandschaft. Bitte um Berücksichtigung und hoffe auf Zustimmung.
Euch allen schon mal vielen Dank für eure Unterstützung.
dann sende ich jetzt den Ausbildungsvertrag (oder geht es auch ohne? Muss mal gucken ob ich den erhalte) + die Rechnung an die Beistandschaft.
Bis zum 1.9.2023 sind es noch mehr als 4 Monate.
Der Beistand ist geschult und weiß daher ziemlich genau, was er wann zu tun hat und was nicht!
Wenn ich als Vater den Ausbildungsvertrag mangels Sorgerecht nicht unterzeichnet hätte, würde ich einfach noch ne Weile abwarten, ob der Beistand unaufgefordert und rechtzeitig tätig wird. Und dann weiß ich, woran ich bin...