Hallo Forum-Mitglieder!
Ich habe eine Rechtsfrage bezüglich Kinderunterhaltspflicht als Bürgergeldempfänger und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
Seit dem 1. Dezember 2022 bin ich leider auf Hartz4 bzw. dann ab 2023 auf Bürgergeld angewiesen. Die Mitarbeiterin vom zuständigen Jugendamt (Beistandschaft) hat mir mittgeteilt, dass der festgelegte Kinderunterhalt für meine zwei Kinder, in dem Zeitraum meiner Arbeitslosigkeit gestundet wird. Diesem habe ich jedoch widersprochen.
Zitat von meinem Schreiben:
"Unterhalt bei Hartz IV (Bürgergeld) zu zahlen, ist in meinem Fall nicht möglich. Das bestätigt auch Paragraf 1603 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Zuerst muss der eigene Lebensunterhalt gesichert sein, ehe man für andere Personen Unterhalt zahlen muss. Ein Elternteil, das Hartz IV bezieht und über kein weiteres Einkommen verfügt, kann demnach nicht zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden. Da jedoch der Nachwuchs dennoch auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, sollte hier der Unterhaltsvorschuss als entsprechende Sozialleistung der Bundesrepublik Deutschland greifen."
Zitat der Rückantwort vom Jugendamt:
"Vorübergehende Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen führen nicht zu einer Änderung der Unterhaltsverpflichtung. Als vorübergehend werden von der Rechtsprechung Zeiträume bis zu sechs Monaten angesehen. Sofern daher der Zeitraum von sechs Monaten überschritten wird, erfolgt rückwirkend eine Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung."
Nun zur meinen Fragen:
Stimmt es, dass Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach 6 Monaten anerkannt werden? Wenn ich dann zum Beispiel genau 6 Monate arbeitslos bin, dann müsste ich ja in meinem Fall, über 4.000,- an das Jugendamt zurückzahlen.
Ist die Aussage von dem Jugendamt so rechtens?
Kann ich etwas vortragen bzw. vorlegen, damit ich vorübergehend von der Kinderunterhaltspflicht befreit werde? Vielleicht, dass ich kein Vermögen besitze? Dass ich an meiner Arbeitslosigkeit nicht schuld (betriebsbedingte Kündigung) bin und dass ich mich mehr als angemessen um einen Job bemühe, habe ich dem Jugendamt bereits mittgeteilt und nachgewiesen.
Habt ihr vielleicht sonstige Ratschläge für mich?
Danke schonmal im Voraus!
Und ich hoffe, dass ihr mich nicht falsch versteht. Ich will gerne für den Unterhalt meiner Kinder aufkommen. Jedoch ist meine aktuelle finanzielle Situation mehr als bescheiden.