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Kindesmutter verweigert Informationen bezüglich Kindergeldnummer

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(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich bitte euch um Hilfe. Ich bin Soldat und Vater unter anderem einer Tochter. Diese lebt bei der Kindesmutter die auch Soldatin ist. Sie hat das alleinige Sorgerecht.

Kontakt habe ich zu meiner Tochter seit 2 Jahren nicht mehr da die Kindesmutter es boykottiert und das Kind unter den Kontaktversuchen meinerseits leidet, da die Kindesmutter sie manipuliert. Also habe ich auf Kontakt um des Kindeswohls verzichtet. Zuvor war der Kontakt auch schon über mehrere Jahre gebrochen. Darum geht es mir heute aber nicht.

Nun fragt mein Arbeitgeber nach den aktuellen Daten der Kindesmutter, ihres neuen Ehemannes und der neuen Kindergeldnummer, die es jetzt für Soldaten seit 2019 gibt.

Die Kindesmutter reagiert nicht auf meinen Brief der vor 4 Tagen bei ihr eingegangen ist mit der Bitte in einer Mail die Daten zu übersenden.

Wie sollte ich jetzt verfahren. Wenn ich die Daten nicht angeben kann wird mir der Familienzuschlag gestrichen und ich erhalte somit weniger Gehalt.

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2020 15:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du Namen und Geburtsdaten von Ex und Tochter hast, müsste es für deinen Dienstherrn doch möglich sein, das selbst abzufragen? So wie es klingt, hast du die Anfage per Einschreiben geschickt? Weise dem Dienstherrn nach, dass du es geschickt hast und dass du darauf keine Antwort bekommen hast.

Bitte die doch, das intern zu ermitteln und dir
a) zu sagen, falls das nicht geht und warum und
b) was du tun sollst, um an die Daten zu kommen.

Alternativ wende dich an die Stelle, die das Kindergeld auszahlt und bitte unter Vorlage der Geburtsurkunde um Mitteilung der KG-Nummer.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2020 15:12
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Der Arbeitgeber schreibt vor das wenn der Kontakt zur Kindesmutter oder den Kinder nicht mehr vorhanden ist, der Familienzuschlag nicht mehr ausgezahlt wird.

Mit dieser Abfrage die alle 2 Jahre kommt überprufen sie eben den Sachverhalt. Nun kann ich zwar einiges angeben aus der Vergangenheit, aber eben nichts aktuelles mehr.

Eine Geburtsurkunde habe ich nicht.

Den Brief habe ich persönlich eingeworfen... Was nun?

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2020 15:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Geburtsurkunde kannst du beim Standesamt anfordern, kostet ein paar Euro.

Der Zuschlag ist vom Kontakt abhängig? Nicht eher von der Unterhaltsverpflichtung?
Wenn deine Variante stimmt, hättest du ja keinen Anspruch mehr.

Versuche, sie selber aufzufordern. Hast du eine Emailadresse von ihr? Dann Mail an sie und cc an die Stelle, die die Info haben will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2020 15:25
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe mal nach Familienzuschlag gegoogelt und für Hessen auch ein entsprechendes Formular gefunden.

In diesem Formular werden auch Daten des neuen Ehepartners und eben die Kindergeldnummer abgefragt.
Ob diese Angaben wirklich erforderlich sind kann ich nicht sagen.

Aus meiner Sicht solltest Du aber eine Kopie des Formulars der KM zukommen lassen mit der Bitte die entsprechenden, von Dir gekennzeichneten Stellen, auszufüllen und an Dich (im von Dir mitgeschickten Rückumschlag) zu senden.

Daran sieht die KM, dass Du nicht einfach neugierig bist und Du die Angaben tatsächlich benötigst.

Wenn Sie die Angaben nicht macht, dann solltest Du Dich mit Deinem Arbeitgeber bzw. der Stelle, die das Formular bekommen soll in Verbindung setzen und fragen, was Du machen sollst/musst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2020 15:41
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Ja genau so ist es.

Die möchten alles mögliche wissen. Ob die Kindesmutter verheiratet ist. Wann sie geheiratet hat. Was ihr Ehemann für einen Beruf hat etc.

Ich finde das irgendwie befremdlich, aber das sind halt die Voraussetzungen.

Nun hat sie mir bis jetzt immer geantwortet. Jetzt nicht mehr. Sie arbeitet beim selben Arbeitgeber wie ich. Selbe Dienststelle.

Ich habe mit ihr vor ca. 5 Jahren schon mal so ein Problem gehabt und dann meinen Sachbearbeiter angerufen und gefragt was ich da machen kann.

Damals sagte er mir, wenn ich nicht an die Daten komme, habe ich halt Pech gehabt. Gibt einige Väter die das so erleben.

Ich könnte höchstens mal beim Jugendamt fragen. Aber nach der neuen Datenschutzverordnung zeigen die mir doch den Vogel.

Ich werde Morgen trotzdem beim Jugendamt, Bundesfamilienkasse und Sachbearbeiter anrufen.

Eigentlich müsste es ja in ihrem Interesse sein. Denn wenn ich mehr Gehalt bekomme, bekommt sie auch mehr Unterhalt.

Ich verstehe es nicht. Vielleicht ist sie auch in Urlaub? Ich habe keine Ahnung. Per SMS habe ich ebenfalls keine Reaktion. Eine Email Adresse habe ich auch nicht mehr.

Danke euch schon mal für die Unterstützung. Mometan muss ich nämlich irgendwie das Geld sammeln...Und das ist belastend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2020 16:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du bist Soldat. Sie ist Soldat? Und ihr seid in der gleichen Dienststelle?

Erstens habt ihr die gleiche Personalstelle, auch das WBGA ist das gleiche. Die Datensätze sind verknüpft.

Im übrigen, nach §12 SGVo würde ich ein Verfahren wagen, dass sie dir den Kontakt zum Kind verweigert, auch die nicht Weitergabe von Daten, die dir schaden, wenn du sie nicht bekommst, unterliegen dem. Ich würde einen Vorstoß über den Disziplinarvorgesetzen vagen und da auch nicht locker lassen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2020 16:58
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

Die Personalstelle ist natürlich in der Dienststelle die selbe. Aber die Bundesfamilienkasse ist meist die, in dem Bundesland wo du deine Grundausbildung gemacht hast.

Zum Beispiel kann es sein das dein bezügebearbeitende Stelle in Bayer ist und du in NRW stationiert bist.
Alles sehr umständlich.

Seit 2019 wurde das System neu aufgesetzt. Nun gibt es neue Kindergeldnummern und neue Zuständigkeiten. Ich weiß nur nicht ob das für alle gilt. Ist bei mir persönlich jetzt so. Hab eine weitere Tochter für die ich Kindergeld bekommen. Daher weiß ich das.

§12 SG ist natürlich eine Option. Allerdings ist die KM und mein Disziplanvorgesetzter sehr eng miteinander. Rein rechtlich eine Option, aber hinter den Kulissen kann das für mich auch in die Hose gehen.

Ich finde es sehr anstrengend das man so angewiesen ist auf die Mitarbeit der KM. Das schafft doch immer eine angespannte Situation bzw. Abhängigkeit.

Zudem kann ich auch Null Druck ausüben. Hab einen Titel den ich bedienen muss. Zahle schon mehr als ich eigentlich müsste. Und nun sowas.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2020 19:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa.
Zunächst: Innerhalb von 4 Tagen eine schriftliche Rückantwort zu erwarten ist schon sportlich. Auch wenn Dein Verdacht aufgrund der Historie naheliegend ist, würde ich durchaus noch gute 10 Tage warten, bevor Du dies der KM öffentlich unterstellst. Ob Du vorher auf eigene Faust aktiv wirst (mit dem Hinweis „die KM hätte NOCH nicht geantwortet“) bleibt natürlich Dir überlassen.

Hat KM den Vorteile, wenn Du den Kinderzuschuss nicht ausbezahlt bekommst?
Ist es tats. an den „Kontakt“ und nicht die „Unterhaltspflicht“ geknüpft?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2020 20:28
(@inselreif)
Moderator

auch das WBGA ist das gleiche.

Au weia, Kasper, WBGAs gibt's schon um die 10 Jahre nicht mehr. Das ist seit Du Soldat warst alles von hinten auf vorn gekrempelt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2020 20:50




(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Moin Papa.
Zunächst: Innerhalb von 4 Tagen eine schriftliche Rückantwort zu erwarten ist schon sportlich. Auch wenn Dein Verdacht aufgrund der Historie naheliegend ist, würde ich durchaus noch gute 10 Tage warten, bevor Du dies der KM öffentlich unterstellst. Ob Du vorher auf eigene Faust aktiv wirst (mit dem Hinweis „die KM hätte NOCH nicht geantwortet“) bleibt natürlich Dir überlassen.

Hat KM den Vorteile, wenn Du den Kinderzuschuss nicht ausbezahlt bekommst?
Ist es tats. an den „Kontakt“ und nicht die „Unterhaltspflicht“ geknüpft?

Gruß, toto

Du hast sicher Recht mit dem zeitlichen Rahmen.

Aber die Vergangenheit spricht Bände. Ich werde wohl noch ein paar Tage warten müssen. Ich selbst habe damit ja kein Problem. Nur das Bundesverwaltungsamt erwartet meine Antwort bzw. den ausgefüllten Fragebogen.

Die KM hat erstmal den Nachteil das ich weniger verdiene. Ob sie dann daruch einen Vorteil hat kann ich nicht beantworten. Dazu kenne ich mich damit nicht genug aus.

Das was wohl wichtig ist, ist auszuschließen dass ihr neuer Ehemann im öffentlichen Dienst arbeitet und ebenfalls diese Zulagen beanspruchen würde. Deswegen die Fragen nach dem Beruf des neuen Ehemanns.

Dieser ist aber selbstständig.

Ich setze mal den Link zum passenden Gesetz. Das ist das Bundesbesoldungsgesetz.

Bei mir geht es hier um den Familienzuschlag der Stufe 2 kindergeldbezogener Anteil. Da mir ja Kindergeld zusteht, steht mir wohl auch dieser Zuschlag zu.

Hier das Gesetz: https://www.buzer.de/gesetz/1599/b4536.htm

Aber ich blick da nicht durch.... umso länger ich das lese um so verrückter macht mich das ganze.

Liegt wohl auch an meiner akutellen unentspannten Lage.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2020 21:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa.

Naja, auch das Verwaltungsamt kann ja nicht ungebührlich drängeln.  Und sonst gibst Du den Antrag ab, mit dem Hinweis auf Unvollständigkeit, da Dir Info von KM noch fehlt. (brauchst ja nicht sagen, dass Du sie erst vor 4 Tagen aufgefordert hast,,,)

Mit allem Vorbehalt, da ich den Link nur grob quergelesen habe: Die Zulage steht Dir zu unabhängig davon ob Du Kontakt hast. Genauso meine ich zu lesen, wenn man Kindergeld berechtigt ist. Aber dazu sollte doch die Personalstelle (oder wie auch immer das bei Euch heißt) Dich beraten/ aufschlauen können. Vielleicht einfach mal freundlich anfragen.

Wenn es Dir zusteht, dann wird es mE nicht daran scheitern können, dass KM meint, dir die Kindergeldnummer nicht mitteilen zu wollen. Kann ggf nur etwas aufwändiger werden. Aber gehe da immer mit Optimismus und Engagement und einem Schuss Pragmatismus dran. Da ihr beiden im selben Laden arbeitet, kann das eigentlich kein großes Problem darstellen. Und das neues BDSG hat sicher gar nichts damit zu tun.

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2020 22:24
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die aufmunternden Worte  :thumbup:

Werde versuchen das etwas entspannter anzugehen in der Hoffnung das es so klappt.

Lieben Gruß

________
Edit: bitte keine Vollzitate, einfach "antworten" klicken. Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2020 09:47
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...ich kenne es nur so, dass der FMZ nur einmal pro Kind gezahlt wird und an die Zahlung des KG gebunden ist und KG wird an den Elternteil ausgezahlt, bei wem das Kind wohnt (bin allerdings Landesbeamter)...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2020 16:37
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

...ich kenne es nur so, dass der FMZ nur einmal pro Kind gezahlt wird und an die Zahlung des KG gebunden ist und KG wird an den Elternteil ausgezahlt, bei wem das Kind wohnt (bin allerdings Landesbeamter)...

Es geht um den Kindergeldbezogenen Anteil des Familienzuschlags der Stufe 2.

Stufe 1 wird an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind wohnt.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2020 16:48
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...Stufe 1 ist der Verheiratetenzuschlag...und Stufe 2 (kinderbezogene Zuschlag) bekommt nur der Elternteil, bei dem das Kind wohnt...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2020 16:50
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

kinderbezogenen Familienzuschlag:

Sie erhalten den kinderbezogenen Familienzuschlag, wenn Sie

- das Kindergeld erhalten

oder

- grundsätzlich Anspruch auf die Zahlung des Kindergeldes haben, jedoch eine andere Person, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, das Kindergeld erhält bzw. eine dem Kindergeld vergleichbare Leistung gewährt wird.

Der kinderbezogene Familienzuschlag wird für jedes Kind insgesamt nur einmal gewährt

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2020 16:55
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_famz.pdf

...ich kann mir nicht vorstellen, dass dass beim Bund anders geregelt ist....

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2020 16:57
(@papam)
Schon was gesagt Registriert

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_famz.pdf

...ich kann mir nicht vorstellen, dass dass beim Bund anders geregelt ist....

Ich habe doch Anspruch auf das Kindergeld. Ist doch meine Tochter. Und das KG wird doch auch beim Unterhalt angerechnet.

Wenn es nicht so sein sollte, habe ich wohl die letzten 12 Jahre den Familienzuschlag rechtswidrig bezogen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2020 17:00
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert

...wer erhält denn das KG?...Du oder die Mutter?

...beim Unterhalt wird dein Anteil am KG herausgerechnet...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2020 17:10




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