...für mich liest sich das Ganze so, als sei die Mutter (oder wer auch immer) erst jetzt auf den Gedanken gekommen, den kinderbezogenen FMZ zu beanspruchen...
...für mich liest sich das Ganze so, als sei die Mutter (oder wer auch immer) erst jetzt auf den Gedanken gekommen, den kinderbezogenen FMZ zu beanspruchen...
Nein, sie bekommt den Familienzuschlag Stufe 1. Also deutlich mehr.
Es obliegt ja der BVA wem sie was auszahlt. Die wissen ja auch das es eine Mutter zum Kind gibt.
...nochmal: FMZ 1 ist der "Verheiratetenzuschlag" , den sie aufgrund ihres Familienstandes bekommt...sie ist doch verheiratet...das hat nichts mit eurem gemeinsamen Kind zu tun...den FMZ 1 bekämst du auch, wenn du (wieder) verheiratet wärst...
https://www.frag-einen-anwalt.de/Familienzuschlag-bei-Soldaten--f300439.html
...hier kannst du es auch nachlesen...
...nochmal: FMZ 1 ist der "Verheiratetenzuschlag" , den sie aufgrund ihres Familienstandes bekommt...sie ist doch verheiratet...das hat nichts mit eurem gemeinsamen Kind zu tun...den FMZ 1 bekämst du auch, wenn du (wieder) verheiratet wärst...
Nein. FZ Stufe 1 bekommst du auch wenn das Kind wofür du Kindergeld bekommst auch bei dir lebt. Aktuell ist es so bei meiner zweiten Tochter die bei mir gemeldet ist und bei mir wohnt. Für Sie bekomme ich die Stufe 1.
Es gibt mehrere Voraussetzungen. Nicht nur eine
...du bist also neu verheiratet?
...du bist also ebenfalls neu verheiratet und aus dieser beziehung ist eine weiteres Kind entstanden?...oder ist diese Tochter ebeenfalls aus der ersten Beziehung?
...du bist also ebenfalls neu verheiratet und aus dieser beziehung ist eine weiteres Kind entstanden?...oder ist diese Tochter ebeenfalls aus der ersten Beziehung?
Ich bin nicht neu verheiratet. Ich bin geschieden. Aber da meine jüngste bei mir lebt und gemeldet ist, bekomme ich den Familienzuschlag der Stufe 1.
Und die Tochter bei der es um die Kindergeldnummer geht, bei der geht es in den Familienzuschlag der Stufe 2 kindergeldbezogener Anteil.