Benachrichtigungen
Alles löschen
Hallo
Habe mal ne Frage, kann man mehr Kindesunterhalt verlangen, wenn das Kind eine Behinderung aufweist und dadurch spezielle Sachen angeschafft und sie auf eine bestimmte Schule muß, die Kostenpflichtig ist?
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2004 11:43
Hallo Sanny,
der KU ist dadurch nicht betroffen, das läuft über den sog. Sonderbedarf (siehe hier). Ferner kann dem Betreuungselternteil je nach Art und Grad der Behinderung erschwert eine Erwerbstätigkeit auferlegt werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 13.02.2004 12:44