Ich habe 2 Töchter, für die ich Unterhalt bezahle. Die ältere ist bald volljährig, hat die mittlere Reife, hat die Schule abgebrochen und
tut zur Zeit nichts, so dass für sie - wohl vorübergehend - der Unterhalt entfällt.
Steht der Jüngeren (15) mehr Unterhalt zu, solange die Ältere keinen bezieht?
Hallo noricus,
vorab ein paar Bitten:
1) Die Verwendung von Höflichkeitsbezeugungen, wie Hallo, Bitte und Tschüss (o.ä.) wird hier gerne gesehen und erhöht auch die Bereichtschaft der User zu antworten.
2) Ein schließen des Threads macht es den Usern unmöglich zu antworten, selbst wenn sie dazu bereit wären.
3) Vor dem posten bitte nachsehen, in welchem Unterforum die Frage am besten passt. Reine Unterhaltsfragen passen nicht so gut ins Forum für Umgangsfragen 😉
Nun zu deiner Frage: Der Unterhalt für die ältere wird erst dann entfallen ,wenn sie 18 ist, vorher nicht, da Minderjährige immer bedürftig sind. Einstellen kannst du ihn aber nur dann, wenn kein Titel besteht. Gibt es diesen kann aus dem erstmal vollstreckt werden und du mußt mühsam nachweisen, das keine Bedürftigkeit besteht. Also das Kind am besten um die Herausgabe bitten ggf. klagen.
Ob sich der KU für die jüngere erhöht? Evtl. ja. Eine Hochstufung um 1 Tabellenstufe bei Wegfall eines Unterhaltsberechtigten ist durchaus möglich, muß abe nicht gemacht werden. Auch hiersit die Frage, ob ein Titel besteht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Liebe Tina,
es war keineswegs meine Absicht und es ist auch nicht meine Art jemand unhöflich zu behandeln; ich dachte lediglich,
dies sei ein Forum zum möglichst kurzen und transparenten Austausch von Infos und keine Kennenlernbörse für einsame,
empfindliche Herzen. Bereits bei meiner ersten Anfrage habe ich mich bei meinen Informanten persönlich für ihre Auskünfte
bedankt - herzlchen Dank auch für deine Auskünfte!
Dass man das Thema schlichtweg nicht abschließen soll, habe ich nicht gewusst - was mache ich nun, um hilfsbereiten
Leuten den Zugang zu ermöglichen?
Zur Sache: Für beide meiner Töchter gibt es je einen Unterhaltstitel, die - zusammen mit dem Unterhalt für meine Ex -
seit Jahren von der Stadt Nürnberg gepfändet werden. Grund für meine Anfrage war, dass mir die Stadt Nürnberg mitteilte,
dass die Pfändung für meine ältere Tochter, die am 21.02. volljährig wird, eingestellt wird, bis für sie eine eigene Anwältin erfolgreich tätig wird. Da sie die Schule im Januar abgebrochen und momentan arbeitslos gemeldet ist, dürfte für sie ohnehin
kein Unterhalt zustehen, bis sie sich für eine Lehre oder für eine andere Schulausbildung entschieden hat.
Dies scheint auch für die Rechtsanwältin meiner Ex-Frau, die bisher auch die Belange beider Kinder vertreten hat, klar zu sein, da sie ausdrücklich die Anhebung des Unterhaltes meiner jüngeren Tochter bei Entfallen des Untehaltes der
jüngeren Tochter in Aussicht gestellt hat. Hast du eine Ahnung, in welcher Größenordnung der von dir gemutmaßter
Tabellensprung erfolgen könnte - bisher habe ich für beide Kinder je 382€ Unterhalt bezahlt!
Viele Grüße und Dank von Noricus
Hi noricus,
keine Angst es ist hier keine Kontaktbörse für einsame Herzen, aber du gesht ja auch nicht zu nem Anwalt oder deinem Arzt und platzt gleich mit deinem Problem heraus. 😉
Ich sehe leider grade nicht welcher Stufe die 382 € entsprechen. Das müßtest du mal auf deinen Titeln nachgucken, dann eine Stufe hoch.
Wenn ich jetzt mal Stufe 5 mit 371€ annehmen würde, würdest du durch den Wegfall dcer großen Tochter in Stufe 6 wiederfinden, das wären dann 401 € (bei beiden Beträgen wurde schon das hälftige KG abgezogen.
Mag ja sein das das JA nun für die Große nicht mehr tätig wird, allerdings ist immer noch die Frage, obn der Titel befristet ist. Wenn nicht wird er nämlich dem Kind mit dem 18. ausgehändigt und sie kann dann pfänden lassen w,enn sie lsutig ist.
Ich glaub du soltlest mal ein paar Baustellen sortieren und dann gezielt bearbeiten. Mir stellt sich dier Frage, warum du für deine Ex noch Unterhalt zahlen mußt und wie lange dieser Zustand noch anhalten soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Liebe Tina,
herzlichen Dank für deine prompte Antwort!
Die vom Jugendamt 2001 ausgestellten Urkunden sind nicht befristet und auf 160% festgeschrieben, was allerdings in keiner
Weise meinem momentanen, bereinigten Netto-Gehalt entspricht. Wie nun die RAin der Gegenseite auf die genannte Summe kommt, ist mir selbst ein Rätsel.
Frage: Kann meine nun ab 21.02.09 erwachsene Tochter ohne Einschaltung einer Rechtsvertretung von ihrem Titel aus
pfänden? Soweit ich sie kenne, wird sie das nicht tun, es sei, sie wird von der Mutter dazu genötigt.
Zu deiner letzten Frage: Seit März betreibe ich die Aufhebung des Ehegatten-Unterhaltes an meine Ex, da ihr nach dem neuen
Unterhaltsrecht keinerlei Unterhalt mehr zusteht: Die 1990 geschlossene Ehe wurde 1999 geschieden; 1998 bis 2000 zahlte
ich Trennungsunterhalt, seit 2000 nachehelichen Unterhalt. Bei der Güteverhandlung im Dezember 08 verfügte der Richter,
dass ich bis Juni (!) 2010 300€ Aufstockungsunterhalt an die Ex zu zahlen habe, was ich brüsk zurückgwies.
Weil ich Differenzen mit meiner eigenen RAin hatte, kündigte diese meine Vertretung, so dass ich seit Ende Januar einen
neuen RA habe, der sich jetzt aber erst gründlich in die Materie einarbeiten muss.
Danke für deine Lesegeduld, Gruß Noricus
Also, mit dem Titel kann sie einfach zu nem GV und die Pfändung beantragen. Dazu brauchts keinen Anwalt.
Wie gut verstehst du dich denn mit deiner Tochtger? Kannst du ein Erwachsenengespräch mit ihr führen? Dann hättest du evtl. die Chance, das sie dir den Titel freiwillig gibt.
Für dich ware es an der Zeit, das du, wenn sich deine Einkommensverhältnisse geändert haben und die Titel ja uralt sind, eine völlige Neuberechnung fällig wäre. Die würde ich mit dem neuen RA anstreben.
Ich nehme bei deinem nick mal an das du aus der Nürnberger Gegend kommst. Schreib mir doch mal per PN bei welchem Anwalt du warst udn wer diczh nun vertritt. Vielleicht hab ich noch nen Tipp für dich.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen