Hallo zusammen,
habe in den letzten Tagen hier schon mitgelesen - allerdings keine 100%ige Antwort auf meine Fragen gefunden.
KV zahlt nach Einigung im gerichtlichen Vergleich (Juni 2007) KU in Höhe von 150 % für ein Kind aus erster Ehe. Das Nettoeinkommen liegt eigentlich in Stufe 142 - aber da kein nachehelicher Unterhalt mehr gezahlt werden muss, rutscht er eine Stufe höher. Kindergeld wird hälftig angerechnet. Laut Vergleichsbeschluss darf sie im Januar 2008 nochmal Einkommensnachweise für 2007 anfordern (hat sie aber bisher nicht gemacht, würde aber auch nichts anderes bei rum kommen).
Die KM meldet sich nun und möchte monatlich 16,00 EUR mehr haben - sie beruft sich auf die neue DDT.
In der neuen DDT würde der KV laut Nettogehalt im Prozentsatz 115 angesiedelt sein - rutscht er dann auch hier eine Stufe nach oben? So begründet sie die 16 EUR.
Wir bekommen bald unser erstes gemeinsames Baby und ich werde erstmal in Elternzeit gehen. Was geschieht dann? Dürfen wir die Unterhaltszahlung nach der Geburt wieder auf den Prozentsatz 115 anpassen? Was geschieht, wenn wir im Sommer heiraten? Wann passen wir die Unterhaltszahlung an - mit dem Lohnsteuerjahresausgleich, oder wie funktioniert das?
Wäre schön, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
viele Grüße,
Deern
Hallo Deern,
wenn ihr einen gerichtlichen Vergleich aus 2007 habt, dann ändert sich mit der neuen DDT erst einmal gar nichts. So wurde es jedenfalls in einem anderen Thread zum neuen Unterhaltsgesetz von Deep erklärt.
Wenn euer Baby da ist, müsstet dann IHR auf Abänderung des Vergleichs klagen. Dann werden wohl auch die neuen Tabellen zugrundegelegt. Allerdings sind die Kinder dann im ersten Rang und nur wenn dann noch etwas "übrig" bleibt, würdest Du mit berücksichtigt werden bei der Verteilung des Unterhaltskuchens.
Einfach anpassen könnt ihr die Unterhaltszahlung nicht, weil der Vergleich vom Prinzip die gleiche Wirkung hat wie der Titel.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
wenn ihr einen gerichtlichen Vergleich aus 2007 habt, dann ändert sich mit der neuen DDT erst einmal gar nichts.
Du übersiehst die Regelung im Vergleich, dass die Ex zum 01.01.2008 neuerliche Auskunft verlangen darf und dies nun auch macht.
Sollte es nun zu einer Anpassung kommen (müssen), so werden die Karten völlig neu gemischt. Es wird also nicht der Prozentsatz aus vor 2008 und der KU ab 2008 genommen. Wenn, dann wird die neue DT vollständig angewendet.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Heißt "Auskunft verlangen" aber auch gleichzeitig, dass sie nach neuer Tabelle anpassen darf? Dann müßte doch der Vergleich auch befristet sein, oder?
Außerdem haben sich doch die Verhältnisse gar nicht geändert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM, hallo Deep,
lieben Dank, dass ihr so schnell antwortet!
Kann man denn die neue Anwendung auch ohne Anwalt machen?
Sprich:
Können wir ihr jetzt "einfach" monatlich die 16 EUR KU mehr überweisen und dann, wenn das Baby da ist, den Zahlbetrag auf Stufe 115 anpassen? Oder ist das nicht zulässig bzw. sollten wir uns da über einen Anwalt absichern?
Hach ist das alles kompliziert... Vor allem: wenn wir heiraten ändert sich ja wieder alles... Oder gilt hier dann die 2-Jahres Regelung?
Hallo Deern,
anpassen nach oben könnt ihr ohne weiteres. Die Anpassung nach unten wegen des Nachwuchses geht nur über eine Abänderung, denn im Vergleich ist sicher auch enthalten das gepfändet werden kann ,wenn der Titel nicht oder nicht vollständig bedient wird.
na ja die 2 Jahresregelng gilt, aber außerhalb dieser Regelng kann Auskunftverlangt oder Abänderung verlangt werden ,wenn sich die Einkommensverhältnisse um mehr als 10 % ändern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
oh weh... Da kehrt ja erstmal doch keine Ruhe ein... Wie schade.
vielen Dank für Eure Antworten, ihr habt uns sehr geholfen.
viele Grüße!