Hallo Herbst34,
und willkommen im Forum. Wegen der Fahrtkosten, da müsstest du bitte zunächst einmal sagen, welches Oberlandesgericht am Wohnort der Kinder zuständig ist.
In den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes findet sich nämlich i.d.R. eine Aussage über "Spesen und Reisekosten", typischerweise unter Punkt 1.4, aber diese Leitlinien sind halt nicht bundesweit einheitlich.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
das wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht im Hamm, fallen diese Fahrtkosten unter Spesen ?
Hallo Herbst34,
das wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht im Hamm
Also dieses hier: https://www.vatersein.de/unterhaltsrechtliche-leitlinien-olg-hamm-stand-01-01-2024/
1.4 Über die Anrechenbarkeit von Auslösungen und Spesen ist nach Maßgabe des Einzelfalls zu entscheiden. Im Zweifel kann davon ausgegangen werden, dass eine Ersparnis eintritt, die mit einem Drittel der Nettobeträge zu bewerten und insoweit dem anrechenbaren Einkommen zuzurechnen ist.
Über Fahrtkosten im von dir genannten Sinne scheinen die Hammer genau gar nichts auszusagen, und auch sonst heißt es hier "nach Maßgabe des Einzelfalls". Platt gesagt, OLG Hamm hat sich dafür entschieden, in seinen Leitlinien zu diesem Thema nahezu gar nichts zu entscheiden, die einzig greifbare Regelung lautet: ""Wenn dem Richter rein gar nichts anderes einfällt, dann kann er's ja erst mal mit einem Drittel als Einkommen versuchen".
Andere Leitlinien sind da zumindest etwas klarer. Hier mal das, was in den Süddeutschen Leitlinien steht (aber die sind halt für deinen Fall nicht anwendbar):
1.4 Ersatz für Spesen und Reisekosten sowie Auslösungen gelten in der Regel als Einkommen. Damit zusammenhängende Aufwendungen, vermindert um häusliche Ersparnis, sind jedoch abzuziehen. Bei Aufwendungspauschalen (außer Kilometergeld) kann 1/3 als Einkommen angesetzt werden.
Was beim OLG Hamm hinsichtlich solch einer Kilometerpauschale als Aufwandsersatz für deine betrieblichen Fahrten mit deinem eigenen PKW gilt, darüber treffen die für dich einschlägigen Leitlinien also leider keinerlei Aussage. Die Süddeutschen Leitlinien sagen nach meinem Verständnis hingegen, dass man dem Unterhaltszahler beim Kilometergeld eben nicht pauschal ein Drittel davon als Einkommen unterjubeln darf, wie es dort bei anderen Aufwandspauschalen vorgesehen ist, sondern dass das Kilometergeld wenn schon, dann mit den tatsächlichen Kosten verglichen werden müsse.
Was ich für einen durchaus vernünftigen Ansatz halte, den man durchaus auch dann versuchen kann, wenn man es mit einer anderen OLG-Gerichtsbarkeit zu tun hat.
Wenn dir also jemand sagt, dass diese 30 Cent pro Kilometer teilweise als Einkommen zu werten sind (und du dann durch dieses erhöhte Einkommen mehr Unterhalt zahlen müsstest), dann würde ich zunächst einmal darauf verweisen, dass das OLG Hamm in seinen Leitlinien für die Fahrten zur Arbeit (ja, das ist eigentlich eine völlig andere Baustelle, aber dort werden die Leitlinien halt mal deutlich konkreter) sogar eine Kilometerpauschale von 42 Cent pro Kilometer anerkennt, zumindest für die ersten dreißig Kilometer (für darüber hinaus gehende Strecken dann noch 28 Cent pro Kilometer).
Daraus lässt sich m.E. relativ klar folgern, dass die 30 Cent, die dein Arbeitgeber zahlt, im unterhaltsrechtlichen Sinne nicht mal ausreichen, um deine tatsächlich anfallenden Kosten für die Fahrerei abzudecken, und folglich kein zusätzliches Einkommen sein können.
Interessehalber: Hat dir schon jemand diese Kilometererstattung mit Blick auf zu erhöhende Unterhaltszahlungen vorgehalten, oder fragst du eher vorsorglich?
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die Infos. Ich frage, da ich überlege diese Kosten für die Unterhaltsberechnung bei der Monatsabbrechnung zu schwärzen. Ich mache gerade eine Aufstellenung für das Jugendamt.
Hallo Herbst34,
Ich frage, da ich überlege diese Kosten für die Unterhaltsberechnung bei der Monatsabbrechnung zu schwärzen.
Da bin ich überfragt, was hier die bessere Vorgehensweise ist - möglicherweise führen ja gerade geschwärzte Anteile dazu, dass das Jugendamt auf die Idee kommt, hier ganz besonders genau hinschauen zu müssen.
Du wirst vermutlich neben den Lohnzetteln sowieso eine tabellarische Übersicht mitliefern, welche Einnahmen du in welchem Monat hattest, und welche Jahressumme sich daraus ergibt. Ein Mittelweg wäre, die Kopien der Lohnabrechnungen ungeschwärzt abzugeben, aber in der Übersicht kommentarlos nur das tatsächliche Netto ohne die Fahrtkostenerstattung anzugeben. Ich hoffe, dieser Betrag ist in der Lohnabrechnung irgendwo als Zwischensumme ausdrücklich angegeben, sodass das Jugendamt die Angabe aus deiner tabellarischen Übersicht problemlos auf den Kopien wiederfindet.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Bei mir war es im letzten Jahr so, dass die 30 Cent Kilometergeld voll als Einkommen angerechnet wurden, im Gegenzug aber 42 Cent pro gefahrenem Kilometer wieder abgezogen wurden. Also mein Einkommen trotz Fahrgeld sogar verringert wurde.
War auch im Einzugsgebiet des OLG Hamm.