Hallo miteinander,
ich habe die bisherigen Beiträge zu diesem Thema bereits gelesen und bin trotzdem noch nicht ganz schlau daraus geworden.
Ich habe bereits verstanden, dass ich weiterhin zu Unterhalt verpflichtet bin, wenn sich mein Kind noch in der Schule oder
in Ausbildung befindet.
Was aber, wenn mein Kind den Schulabschluss nicht schafft, keinen Ausbildungsplatz bekommt und zum Arbeitslosen wird?
Meine Exfrau scheint dem Ganzen ziehmlich gelassen gegenüber zu stehen. Sie hat sowieso noch nie gearbeitet und denkt sich,
dass ich dann weiterhin alleinig für den Unterhalt verantwortlich bin. Sie ist inzwischen übrigens schon mehrere Jahre verheiratet.
Kann, da meine Tochter jetzt schon seit Jahren in dieser ehelichen Gemeinschaft lebt, nicht auch das Einkommen des neuen Mannes
meiner Exfrau zur Berechnung ihrer Unterhaltspflichten herangezogen werden?
Danke für eure Antworten
pappamanne
Moin pappamanne,
"Kindes"unterhalt für Volljährige ist kein Selbstläufer. Die Gesetzgebung schränkt die Berechtigung ein auf "Personen, die ausserstande sind, sich selbst zu unterhalten". Das umfasst den Besuch einer allgemeinbildenden Schule (mit dem Ziel eines Abschlusses, also nicht nur irgendwelche "Kurse" oder dergleichen), eine Ausbildung oder ein Studium.
Für alle anderen Fälle wie Arbeitslosigkeit, keinen Ausbildungsplatz bekommen, Schule geschmissen etc. sind die Eltern nicht verantwortlich; dann muss das "Kind" eben irgendwo putzen gehen oder Fritten braten. Vor allem aber: Es ist selbst für die Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern verantwortlich und muss Dir und seiner Mutter dafür darlegen, warum ein entsprechender Anspruch begründet sein soll.
Der neue Mann Deiner Ex hat mit dem Thema nichts zu tun; da lässt sich bestenfalls ein so genannter "Taschengeldanspruch" konstruieren, der allerdings recht hoch sein müsste, damit da überhaupt Geld für Unterhalt übrigbleibt.
Sag einfach Bescheid, wenn es soweit ist; man kann hier nicht alle Eventualitäten schildern. Und suche hier und beim Gockel mal nach dem Begriff "Volljährigenunterhalt".
Die Befürchtung, dass sich ein junger Erwachsener grundlos und über Jahre von Dir alimentieren lässt, musst Du jedenfalls nicht haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallöchen miteinander,
meine Tochter hat letzten Monat eine Ausbildung begonnen. Sie ist im Moment 17 Jahre alt.
Ich habe beim Jugendamt einen Unterhaltstitel unterzeichnet, welcher bis auf Volljährigkeit begrenzt ist.
Kann ich trotz Titel ihre Ausbildungsvergütung (minus dem anrechnungsfreien Betrag) zur Hälfte vom zu
zahlenden Unterhalt abziehen?
Laut DT bin ich bei Zeile 3 (110%).
Das heißt, es ergibt sich für meinen 14 Jahre alten Sohn und meine 17 Jahre alte Tochter ein Betrag von 938.
Da darf ich ja dann noch das Kindergeld von 184 € abziehen.
Wenn Tochter nun durch ihre Ausbildung 400€ einnimmt, dann müssten diese noch um -90€ gekürzt werden und
könnten dann zur Hälfte von meinem Unterhalt abgezogen werden.
Dann müsste ich für beide Kinder noch 599€ überweisen.
Habe ich das so richtig gerechnet?
Danke und herzliche Grüße ins Forum
Pappamanne
Moin pappamanne,
ganz so einfach ist es nicht. Was Du aktuell abziehen "kannst", hängt bei Deiner Konstellation vor allem von der Kommunikation mit der Mutter Deiner Kinder ab. Wenn diese sagt "klar, kein Problem", kannst Du beim UH Deiner Tochter die bekannten 90 € sowie die Hälfte des verbleibenden Rests der Ausbildungsvergütung sowie das halbe Kindergeld vom Unterhaltsbedarf abziehen. Wenn sie das nicht sagt oder gar nicht mit sich reden lässt, gilt - zumindest theoretisch - der Unterhaltstitel unverändert weiter bis zum 18. Geburtstag. Einen Automatismus von wegen "sobald das Kind eigenes Einkommen hat, kann ich was abziehen" gibt es nicht; es sei denn, das wurde im Titel so vermerkt.
Du kannst es dann drauf ankommen lassen und die vorgenannten Abzüge trotzdem machen. Ob Deine Ex dann den Gerichtsvollzieher schickt, wirst Du sehen. Oder Du kannst eine Abänderungsklage starten. Grundsätzlich gelten Titel aber so, wie sie verfasst wurden.
Ganz grundsätzlich solltest Du beide Kinder unterhaltstechnisch auch getrennt betrachten. Im Idealfall hast Du für jedes einen eigenen Titel; sinnvollerweise macht Du jeden Monat auch zwei getrennte Überweisungen.
Also: Erster Schritt: Rede mit Deiner Ex oder schreib ihr eine Mail mit einem Berechnungsvorschlag.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
danke für die schnelle Antwort.
Dann ist das Ganze also doch nicht so einfach wie ich dachte.
Wird denn der Verdienst der Unterhaltsberechtigten nicht auch bei der DT angesprochen?
Ich dachte eben, weil sich der Unterhaltstitel auf die DT bezieht wäre dass somit auch geregelt.
Zum Glück habe ich den Titel auf 18 Jahre begrenzen lassen. Sonst würde ich jetzt ganz schön in der
Tinte sitzen. Habe mich wohl damals zu sehr auf meinen Anwalt verlassen. Dachte der müsste einen
auf solche Stolperfallen aufmerksam machen.
Mit der Ex brauche ich bezüglich einer Unterhaltskürzung nicht zu verhandeln. Sie nimmt was ihr, ich meinte den Kindern, zusteht.
Grüße
pappamanne
Moin pappamanne,
Wird denn der Verdienst der Unterhaltsberechtigten nicht auch bei der DT angesprochen?
Ich dachte eben, weil sich der Unterhaltstitel auf die DT bezieht wäre dass somit auch geregelt.
ja, auf dieser Grundlage ist er berechnet worden; dazu dient die DT. Würde heute - zum Beispiel im Rahmen einer Abänderungsklage - eine neuerliche Unterhaltsberechnung gemacht, würde wieder die DT herangezogen.
Aktuell wird aber nichts berechnet, denn es gibt ja einen Titel, und der gilt, solange die Voraussetzungen für seine Gültigkeit gegeben sind. Vorliegend also bis zum 18. Geburtstag (sofern das drinsteht). Hättest Du ihn auf den Beginn einer Ausbildung und den damit zusammenhängenden Bezug einer Ausbildungsvergütung begrenzen wollen, hättest Du das ebenfalls reinschreiben müssen.
Titel sind ja gerade dafür gedacht, Rechtssicherheit zu schaffen und Diskussionen wie "ich bin gerade arbeitslos geworden", "meine Geschäfte laufen nicht so gut", "das Kind hat doch 1.000 EUR geerbt" oder "mein Auto ist kaputtgegangen und ich brauche Geld für die Reparatur" zu vermeiden. Ansonsten würden manche Leute die Höhe des Unterhalts jeden Monat diskutieren wollen.
Habe mich wohl damals zu sehr auf meinen Anwalt verlassen. Dachte der müsste einen
auf solche Stolperfallen aufmerksam machen.
da wird immer wieder darüber gestritten. Üblicherweise ist ein Anwalt aber keine Full-Service-Firma, die automatisiert alles tut, was den Unterhalt für Zahler maximal vermindert und für Bezieher maximal erhöht, sondern ein Dienstleister, der die Ideen seiner Mandanten auf juristische Machbarkeit prüft und bei der Umsetzung hilft.
Mit der Ex brauche ich bezüglich einer Unterhaltskürzung nicht zu verhandeln. Sie nimmt was ihr, ich meinte den Kindern, zusteht.
naja, "zustehen" tut den Kindern im Zweifelsfall das, was bei einer Abänderungsklage herauskommt. Oder das, was Du überweist und wo Deine Ex nicht widerspricht und keinen GV in Marsch setzt. Was das im Detail ist, kann hier niemand beantworten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Da steht ja dann in einem Jahr noch das Thema im Raum wie es mit Volljährigkeit meiner Tochter mit dem Unterhalt weitergeht.
Meine Ex hat es nach wie vor nicht nötig einen Finger krumm zu machen.
Da der Unterhalt bei Volljährigkeit zwischen den Eltern nach Einkommen aufgeteilt wird, wird es wohl darauf rauslaufen,
dass ich zukünftig nach wie vor allein für den Unterhalt meiner Tochter aufkommen muss.
Jetzt ist es ja so, dass wie ich unten bereits geschrieben habe ich im Normalfall die halben Einkünfte meiner Tochter vom
Unterhalt abziehen darf (und das Kindergeld auch noch).
Wie sieht es aber aus, wenn ich den Unterhalt allein stemmen muss? Wäre es dann nicht rechtens, wenn ich die vollen Einkünfte
zum Abzug bringe. Die KM kann ja von ihren Null-Einkünften nicht noch was abziehen.
Ab 18 wird das volle Einkommen des Kindes abzgl. einer Pauschale, ebenso wie das komplette KG vom Bedarf abgezogen.
Bei dir wäre das wohl Stufe 3 Ein Bedarfvon 537 € abzgl. KG bleiben 353 €
Wenn die 400 € ihrem Neto entsprechen, dann wäre um 90 € zu bereinigen, bleiben 310 €.
Damit wäre dein Zahlbetrag bei 43 €. Und die gehen natürlichan die Tochter und nicht die KM. Du solltest übrigens auch jetzt schon immer schön seperat nach Kind und Monat überweisen.
Bei Titel wäre dieser aber natürlich abzuändern.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Pappamanne,
Da steht ja dann in einem Jahr noch das Thema im Raum wie es mit Volljährigkeit meiner Tochter mit dem Unterhalt weitergeht.
Neben dieser Frage (auf die Du eine zutreffende Antwort erhalten hast), stellt sich ja die Frage, wie es aktuell weitergeht.
Insofern:
Hast Du Madame denn bereits mitgeteilt, dass resultierend aus der Ausbildungsvergütung eine Unterhaltsreduzierung stattfindet ?
Das solltest Du explizit (und nachweislich) tun und gleichzeitig um schriftlichen (anteiligen) Vollstreckungsverzicht bitten.
Bei ausbleibender Reaktion schickst Du noch ein Einschreiben hinterher, indem Du ihr mitteilst, dass sie der Aufforderung bitte nachkommen möge,
da sie sicherlich kein Interesse hat, Dir Deinen Anwalt zu bezahlen ...
Diesen Weg solltest Du durchaus schon jetzt gehen, weil es durchaus der Eingewöhnung dient.
Gruß
United
@midnightwish
Wow, das ist ja ganz schön wenig. Hab gerade in Erfahrung gebracht (und zusätzlich noch die Kopien des Ausbildungsvertrages angefordert) dass meine Tochter mit Fahrgeld über 600€ ausbezahlt bekommt. Das heißt, dass ich ihr mit Volljährigkeit Garnichts mehr zu zahlen brauche.
Was aber wenn ich Tochter noch währen der Ausbildung finanziell unterstützen möchte? Besteht da die Gefahr, dass es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht gibt? Also mal angenommen ich würde ihr jeden Monat freiwillig 150€ zukommen lassen - kann das dann später auch so eingeklagt werden?
@United
So wie ich das (aus vorherigen) Posts rausgelesen habe, soll ich trotz Titel versuchen der KM die Kürzung des Unterhaltes mitzuteilen?
Ich ich bedenke was eine Änderungsklage wieder kostet, das spare ich bezüglich des Unterhalts im Leben nicht mehr ein. Also das
eine Jahr würde ich schon auch noch so aushalten. Besonders weil KM jedes Mal die Kinder voll gegen mich aufhetzt wenn ich sie als böser Papa sie mal wieder "stresse".
Vor allem wie hoch sind eigentlich die Aussichten auf solche Änderungsklagen?
@all
Habe den Unterhalt bisher immer als Gesammtbetrag überwiesen. Ist ein Dauerauftrag mit dem Titel "Unterhalt Kinder". Was kann mir diesbezüglich denn jetzt wieder passieren? Kann die Ex jetzt behaupten dass ich für eine Kind viel zu viel und für das 2. keinen Unterhalt bezahlt habe?
Hallo,
sicher kann Deine Ex behaupten was sie will. Aber auf den Überweisungen steht die Summe des Unterhalts beider Titel, daran ist nicht zu rütteln. Kürzt Du aber den Unterhalt, dann sollte klar sein für welches Kind.
United hat durchaus recht. Auch wenn der Unterhalt tituliert ist und damit Deine Ex den Gerichtsvollzieher losschicken kann, hat sie keinen Anspruch auf unrechtmässigen Unterhalt. Deshalb solltest Du auf Deine Kulanz durchaus hinweisen.
VG Susi
Moin pappamanne,
Was aber wenn ich Tochter noch währen der Ausbildung finanziell unterstützen möchte? Besteht da die Gefahr, dass es so etwas wie ein Gewohnheitsrecht gibt? Also mal angenommen ich würde ihr jeden Monat freiwillig 150€ zukommen lassen - kann das dann später auch so eingeklagt werden?
nein, eingeklagt werden kann das nicht. Aber natürlich gewöhnen Menschen sich gerne an Geschenke und halten sie dann für selbstverständlich oder sogar für "ihr Recht". Hatte ich vor zwei Jahren bei meinem Filius: Ich habe ihm zusätzlich zum Unterhalt immer gerne auch die Hälfte seines Semesterbeitrages überwiesen (der eigentlich mit dem UH abgegolten wäre). Von anderen Extras gar nicht zu reden. Nach ein paar Semestern war er allerdings der Ansicht, ich hätte gefälligst den gesamten Semesterbeitrag zu überweisen; seine Mutter habe kein Geld. Seither spricht er nicht mehr mit mir...
Vorliegend solltest Du mit solchen Geldgeschenken trotzdem zurückhaltend sein; zumindest, wenn Du keinen Einfluss auf die Verwendung hast. Von Geld, das Deine Ex einfach vereinnahmt, hat Deine Tochter nichts. Leg die Kohle lieber beiseite (nein, kein Konto auf Namen der Tochter, für das Du die Unterschrift der Mutter brauchst; ein Briefumschlag im Kleiderschrank genügt) und überreiche sie ihr bei passender Gelegenheit für Führerschein, erste eigene Wohnung o. ä. Dann landet die Kohle punktgenau dort, wo Du sie haben willst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Pappamanne,
@United
So wie ich das (aus vorherigen) Posts rausgelesen habe, soll ich trotz Titel versuchen der KM die Kürzung des Unterhaltes mitzuteilen?
Ich habe aus den vorherigen Posts nicht herausgelesen, dass Du auf eine Abänderung der Zahlpflicht verzichten sollst.
Eigenes Einkommen stellt unbestreitbar eine Abänderungsgrundlage dar.
Was aber wenn ich Tochter noch währen der Ausbildung finanziell unterstützen möchte?
Dann solltest Du genau das (schon während der Minderjährigkeit) anbieten.
Liebe KM,
habe mal nachgerechnet und komme zum Ergebnis x, zahle aber gerne weiterhin x plus y, so Du mir den Titel aushändigst.
Auf Anwalt und Gericht hast Du sicherlich genau so wenig Lust wie ich.
Gruß
Pappamanne
Gruß
United
Sodele, da meine Ex ab nächsten Monat für Töchterchen, da 18, keinen Unterhalt mehr bekommt lässt sie nun über das Jugendamt überprüfen,
was ja auch ihr gutes Recht ist, ob sie für Sohnemann noch etwas mehr rausholen kann.
Bisher zahle ich 392€. Ich denke aber dass ich durch die Lohnanpassung der letzten Jahre, in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle rutschen werde. Also wird
es ein bisschen mehr werden.
Weiterhin meinte das JA, dass sich ab 01.01.16 nochmals eine gesetzliche Änderung ergeben wird und sie dann den Unterhalt gleich wieder anpassen werden.
Was hat es mit der gemeinten Änderung auf sich, weiß da jemand was Näheres? Die Tabelle ist doch erst im August angepasst worden.
So hier mal ein paar Zahlen, mit denen man rechnen kann:
mein monatliches Netto beträgt 2.334,96€, Urlaubsgeld 1368,84, Weihnachtsgeld 992,64 und Prämie variabel nach Ergebnis 1527,09. Kann auch mal sein dass
es gar keine Prämie gibt.
Wenn ich diese Zahlen nehme, komme ich auf ein Netto von 2659€. Das wäre Stufe 4.
Das wären dann 506€-92€ halbes Kindergeld=414€ Unterhalt.
Kann man das so stehen lassen? Wenn ja, würde ich den Zahlbetrag gleich anpassen.
Danke für eure Gegenrechnung Manne
Jetzt habe ich noch so einen Satz gelesen der da lautet:
Wir werden anhand Ihrer Unterlagen die Höhe Ihrer Unterhaltsverpflichtung rückwirkend ab dem ersten Tag dieses Monats ermitteln und Sie anschließend auffordern, die Unterhaltspflicht urkundlich anzuerkennen.
Also ich verstehe das so, dass mit dem ersten Tag dieses Monats der 01.09. gemeint ist und dass die jetzt 12 Monate zurück rechnen (Schluck). Da kommt dann aber doch ein ganz schöner
Betrag auf mich zu.
Weiter habe ich herausgelesen, dass es einen neuen Titel gibt. Da muss ich ja dann erneut darauf achten, dass dieser auf Volljährigkeit begrenzt ist.
Habe ich das so richtig verstanden?
Nee, damit meinen sie, sie haben Dich im September 15 in Verzug gesetzt und auch wenn die Berechnung jetzt 2 Monate dauert, musst Du ab September 15 diesen dann errechneten Betrag zahlen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
LBM danke für die Info. Schon wieder etwas beruhigt.
Noch jemand einen Kommentar zu meiner Rechnung? Könnte das so passen.
Soll ich dann die Überweisung gleich entsprechend anpassen oder erst mal
ruhig abwarten was das JA so ermittelt?
Hallo,
gibt es eine Steuererstattung? Hast Du das Einkommenbereinigt, also wie ist es mit berufsbedingten Aufwendungen und Altervorsorge?
Du hast das halbe Kindergeld = 92 Euro abgezogen, ab 1.1.2016 beträgt das halbe Kindergeld 95 Euro.
Ich würde das JA erst einmal rechnen lassen und mir dann die Rechnng genau anschauen ob sie auch richtig ist.
Selbstverstänldich zahlst Du erst einmal den bisherigen Unterhalt weiter. Vermutlich wird dann eine Nachzahlung fällig, aber für 2-3 Monate ist die Summe doch überschaubar.
Wenn Du jetzt zuviel zahlst bekommst Du das Geld nicht wieder (Unterhalt gilt als verbraucht).
VG Susi
Danke Susi,
werde ich machen.
Hallo,
Du hast das halbe Kindergeld = 92 Euro abgezogen, ab 1.1.2016 beträgt das halbe Kindergeld 95 Euro.
Das JA hat den vorläufigen (bis ich meine Lohnunterlagen eingeschickt habe) Unterhalt so festgesetzt:
Grundbetrag: 440
Prozentsatz: 110%
Unterhaltsanspruch: 484€
Kindergeldabzug: -92€
Zahlbetrag (auf volle Euro aufgerundet): 393€ ???
Da hat wohl jemand nicht auf volle Euro sondern einfach auf den nächsten Euro gerundet. :thumbdown:
Kann das Dokument auch gerne mal hier reinstellen falls ihrs nicht glaubt.
Oder mache ich da einen Denkfehler?
Ja. Abe dem 18. Geburtstag ist dann das komplette Kindergeld auf den Bedarf anzurechnen. Diese Rechnung stimmt dann also nur noch für den September. Im Oktober müsste man taggenau rechnen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."