Kindesunterhalt ab ...
 
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Kindesunterhalt ab 18 ohne Titel

 
(@klingomat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

zunächst mal vielen Dank für die Aufnahme in dieses Forum.

Ich habe leider keine Beiträge gefunden, die explizit auf meine Situation passen.

Zu meiner Situation: Ich, männlich, 45 Jahre alt, demnächst zweifach geschieden. Ich habe 2 Kinder von KM 1 im Alter von nun 18(w) und 13(m) Jahren und einen Jungen im Alter von 7 Jahren von KM 2.

Ich leiste bislang Kindesunterhalt an beide Mütter gemäß den Massgaben der Düsseldorfer Tabelle ohne Titel. Das Verhältnis aller Beteiligten untereinander ist gut.

Worum es nun geht, ist Kind 1, welches gerade volljährig geworden ist und ja nun einen Unterhaltsanspruch an mich und die Mutter hat, bei der sie als Schülerin auch wohnt.

Bislang leistete ich bei einem bereinigten Nettoeinkommen von EUR 2.200,- an KM1 gemäß der DT einen Unterhalt in Höhe von jeweils EUR 400,- für beide Kinder. 

Wir alle sind uns nun nicht sicher, wieviel Unterhalt von nun ab an die 18-jährige Tochter geleistet werden soll.

KM 1 hat ein weiteres Kind im Alter von 3 Jahren und verdient von daher nur EUR 300,- monatlich.

Gemäß meinem Verständnis beträgt daher nun das Gesamteinkommen beider Elternteile EUR 2.500,-, der Tochter stünden somit EUR 568,- zu (Unterhalt 378 + Kindergeld 190).

Nur mit der Verteilung sind wir uns im Unklaren: Wenn man die Selbstbehalte zugrunde legt, bleibt bei der Mutter ja nichts mehr übrig, sodass der Unterhalt von mir allein zu tragen wäre?

Wäre sehr lieb, wenn jemand weiterhelfen könnte, vielen Dank im voraus.

klingomat

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2016 11:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klingomat.

zunächst willkommen im Forum und ein "schön zu hören", daß es recht einvernehmlich bei Euch läuft.

Gemäß meinem Verständnis beträgt daher nun das Gesamteinkommen beider Elternteile EUR 2.500,-, der Tochter stünden somit EUR 568,- zu (Unterhalt 378 + Kindergeld 190).

2.500 EUR wäre Stufe 4 und somit 594 EUR Bedarf.

Wenn man die Selbstbehalte zugrunde legt, bleibt bei der Mutter ja nichts mehr übrig, sodass der Unterhalt von mir allein zu tragen wäre?

Dem ist so. Allerdings wird in einer Kontrollberechnung geprüft, ob Du bei alleiniger Unterhaltspflicht weniger zahlen müsstest.

"Eigentlich" bleibt es somit bei der Einstufung in Stufe 3 (wie heute - Zahlbetrag ab 18 die von Dir genannten 378 EUR).

Allerdings stehst Du bereits seit Geburt des Jüngsten (mindestens) drei Unterhaltsberechtigten gegenüber. Insofern wäre eine Abstufung um eine Stufe (für alle Kinder) legitim.

Ob Du darauf bestehst oder ob es Dir diese vergleichsweise harmonische finanzielle Regelung wert ist, obliegt Deiner Entscheidung.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2016 12:01
(@klingomat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

vielen Dank für die schnelle Hilfe  :winkewinke:

So gesehen würde für mich alles beim Alten bleiben, außer, dass ich nun direkt an die Tochter überweisen würde.
Was mich noch interessieren würde: Meine Tochter hat nun Anspruch auf den Unterhalt und das Kindergeld.
Sie verdient sich ausserdem bisher noch etwa 200 Euro hinzu.
Sie würde somit über EUR 800,- monatlich verfügen. Was ja doch recht stattlich ist. Kann denn Ihre Mutter ihrerseits davon einen Teil beanspruchen, dafür, dass die Tochter bei ihr wohnt?

Vielen Dank!
klingomat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2016 12:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Sie verdient sich ausserdem bisher noch etwa 200 Euro hinzu.

Dieses Einkommen wäre (zumindest anteilig -> Ermessensfrage) ebenfalls anzurechnen.

Kann denn Ihre Mutter ihrerseits davon einen Teil beanspruchen, dafür, dass die Tochter bei ihr wohnt?

Das ist vergleichbar einem Mietverhältnis. Eine finanzielle Beteiligung an "Kost und Logis" ist Verhandlungssache zwischen den beiden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2016 12:30
(@klingomat)
Schon was gesagt Registriert

Ein kleines bisschen stecke ich da schon in einem Dilemma.  Wie gesagt, das Verhältnis zur Mutter ist soweit gut.

Sie wird nun allerdings weniger in der Tasche haben und insofern gilt es zu vermeiden, dass es doch Probleme geben wird. Ich kann mir schon vorstellen, dass, wenn ich das selbst von der Tochter dazu Verdiente nicht anrechnen lasse, die Tochter sich eher moralisch dazu gezwungen sieht, der Mutter mehr abzugeben.

Ich finde es insofern schon ein wenig ungerecht, das ich auf der einen Seite voll arbeiten gehe und andererseits die KM nochmals Mutter geworden ist und somit unter der Bedarfsgrenze liegt und ich den Kindesunterhalt alleine leisten muss.

Allerdings kann ich froh sein, dass Sie nur 300 EUR verdient, denn wären es 1.000 EUR, wäre der Anspruch der Tochter gemäß DT noch höher (661,-) und würde trotzdem nur von mir (und dem Kindergeld) geleistet werden.

Muss ich also positiv sehen...;-)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2016 13:18
(@inselreif)
Moderator

denn wären es 1.000 EUR, wäre der Anspruch der Tochter gemäß DT noch höher (661,-) und würde trotzdem nur von mir (und dem Kindergeld) geleistet werden.

eben nicht, denn

Allerdings wird in einer Kontrollberechnung geprüft, ob Du bei alleiniger Unterhaltspflicht weniger zahlen müsstest.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2016 13:59