Hallo,
am 23. Oktober wird mein Kind 18 Jahre und somit Volljährig.
Nun meine Frage
ist der KU nach der Düsseldorfer Tabelle für 18 jährige zu zahlen ab dem 23. Oktober oder schon am 1.Oktober ?
Ab dem Monatsbeginn, in dem er volljährig wird, also 1. Oktober (Normalfall). Splittung des KU ab dem Stichtag (also 23. Oktober) ist aber auch nicht gesetzeswidrig.
Hallo,
eigentlich gibt es dazu keine klare Angabe. Geregelt ist in §1612a BGB, dass der Unterhalt Minderjähriger ab dem Monat in der neuen Alterstufe zu zahlen ist in dem das Kind Geburtstag hat. Also zum 1. des Monats.
Das gilt damit erst einmal nicht für Volljährige. Die Volljährigkeit tritt mit dem Geburtstag ein. Ansonsten ist Unterhalt gemäß §1612 (3) BGB ein Geldrente und ist monatlich im Voraus zu bezahlen.
Aus dieser Sicht müsste gequotelt werden. Im Prinzip würde das dann auch für die Überweisung gelten, Monat bis Geburtstag an die KM, danach an das Kind.
Wichtig ist, dass ab dem 18. Geburtstag beide Eltern barunterhaltspflichtig sind. Das kann die Unterhaltszahlung verändern und auch die Frage ob das Kind priveligiert ist oder nicht.
Aus meiner Sicht machst Du nichts falsch, wenn Du für diesen einen Monat den höheren Betrag zahlst, wenn der Unterhalt ab 18 ordnungsgemäß berechnet ist.
VG Susi
Es gibt dazu ein BGH-Urteil, welche beinhaltet, dass der Unterhalt ab dem Geburtstag anteilsmäßig gezahlt werden kann.
Moin
Und es gibt einen Paragraphen im BGB der besagt, das ab dem erstem des Monats, wo die Änderung/das Ereignis stattfindet, dies wirksam wird. Viel Spaß im dt. Gesetzes- und Rechtssprechungsdschungel.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ja, da hat man dann seine "Freude" dran. Vielleicht kannst Du Dich aber auch ganz unbürokratisch mit KM und Kind einigen, was für diesen Monat wie gezahlt wird. Denn wo kein Kläger, da ist auch kein Richter und letzlich ist es die Summe auch nicht Wert darüber zu streiten.
VG Susi
ist schon klar, ob und wieviel Unterhalt ab Volljährigkeit gezahlt werden muss?
Grundlagen der Berechnung des Volljährigenunterhalts bekannt?
Existiert ein Titel? Muss evtl. abgeändert werden?
Hallo an Alle,
erst mal Danke für die Antworten!
Ja, Titel gibt es, ist namentlich auf das Kind ausgestellt wobei ein Titel nicht nötig gewesen wäre da ich für Kind sowieso das zahle was im zusteht,
ich möchte nicht das mein Kind darunter leiden muss wegen der Scheidung.
Naja die KM ist fremd gegangen und ist aber der Meinung ich wäre daran Schuld da ich mit ihr am Wochenende zu wenig weggehen würde.
Hintergrund ist aber, ich arbeite Schicht und kann nicht mehr so Party machen.
Da ich aber wie geschrieben daran Schuld bin das sie mich betrogen hat, ist das Verhältnis zu ihr eher schwierig (ist eigentlich nicht wirklich logisch).
Kind war ja auch 4 Jahre bei mir da es KM im Wege war.
Jetzt wo Kind älter ist hat sie es zu sich geholt:
A) weil Tochter bei mir nicht alles machen durfte ( Rechte wahrnehmen aber die üblichen Pflichten nicht erfüllen. Grenzen setzen was Sie in ihrem Alter darf, wie eben abgesprochen Zeiten einhalten und all diese Dinge). Da hat Kind wohl gedacht gehst wieder zu Mama da darfst du mehr aber egal ich liebe mein Kind trotz dem.
B) Geldgier der KM ( Kind ist älter kann auch mal alleine bleiben)
Soweit so Gut.
Wenn ab 1 des Monats in dem das Kind 18 wird das Geld fällig ist, wer bekommt dann das Geld, KM oder Kind ?
Gruß
Dein Junior hat ein Girokonto. Schick's ihm dahin. Da er noch bei der KM wohnt, würde ich diese durch ein kurzes Schreiben in Kenntnis setzen, dass du das ab dem 1.11.2015 so beibehalten wirst. Da der Zaster von dir kommt, bist du dann auch Juniors erster Ansprechpartner, wenn's darum geht.