Ursprünglich handelte der Faden vom Unterhalt meiner Tochter.
Ich habe den Faden bezüglich des Unterhalt für meinen Sohnemann weitergeführt. Und der wird im Dezember erst 15 Jahre
alt.
Ich wollte eher darauf hinaus, dass 484-92=392 ergibt. So zeigt es zumindest mein Taschenrechner an.
Das JA scheint da einen anderen Rechner zu verwenden. :knockout:
Oder bin ich da etwa zu kleinlich? :redhead:
Hallo,
offensichtliche Rechenfehler können ohne Begründung korrigiert werden. Da die Rechnung sowieso vorläufig ist, ist es letzlich egal.
Menschen machen Fehler und solange Deine Steuernummer nicht Deine Steuerschuld ist, ist das Problem doch überschaubar.
VG Susi
gibt es eine Steuererstattung? Hast Du das Einkommenbereinigt, also wie ist es mit berufsbedingten Aufwendungen und Altervorsorge?
Mist, ja die Steuererstattung hatte ich ganz vergessen: 1234,03€
Altersvorsorge mache ich bis jetzt noch keine. Weiß im Moment nicht wirklich wie ich für´s Alter vorsorgen soll, ohne dass Vaterstaat
wieder mit irgendwelchen Steuern zulangt.
Kann ich für Berufsbedingte Aufwendungen einfach eine Pauschale anrechnen oder muss ich diese durch Belege beweisen?
Grüßle
Das macht dann 2761€. Dann wären wir ja jetzt bei Stufe 5. Naja , werde es überleben. Bin ja zum Glück kein Mangelfall.
Hallo,
die Sache ist so, dass das genaue Vorgehen in den Unterhaltsleilinien des zuständigen OLG (wo das Kind lebt) geregelt ist.
Im Allgemeinen ist es so, dass wenn Du keine berufsbedingten Aufwendungen hast, dann kannst Du auch keine geltend machen. Hast Du welche und willst es nicht konkret auflisten, dann können pauschal 5% des Nettoeinkommens, höchstens aber 150,00 EUR angesetzt werden (OLG Dresden). Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen.
Insbesondere für den Arbeitsweg gibt es Kilometerpauschalen, 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer (bei langem Weg kann die Pauschale dann auch wieder reduziert werden).
Die genauen Regelungen findest Du auch im Internet.
VG Susi
Hallo pappamanne,
Das macht dann 2761€. Dann wären wir ja jetzt bei Stufe 5. Naja , werde es überleben. Bin ja zum Glück kein Mangelfall.
Wie Susi schon geschrieben hat - schau mal in den Unterhaltrechtlichen Leitlinien jenes Oberlandesgerichtes, das am Wohnort des Kindes zuständig ist, was dort an berufsbedingten Aufwendungen geht. Wenn z.B. die 5%-Pauschale gilt, bist du doch wieder in Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle.
Sodele, da meine Ex ab nächsten Monat für Töchterchen, da 18, keinen Unterhalt mehr bekommt (...)
Nur um sicher zu gehen: Die Tochter bekommt aber weiterhin Unterhalt von dir, das Geld fließt "nur" nicht mehr zu Mamas Händen? Denn wenn du nur noch für den Sohn unterhaltspflichtig wärest, käme ggf. zu deinen Lasten eine Hochstufung um eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle in Frage (siehe Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo pappamanne,
Wie Susi schon geschrieben hat - schau mal in den Unterhaltrechtlichen Leitlinien jenes Oberlandesgerichtes, das am Wohnort des Kindes zuständig ist, was dort an berufsbedingten Aufwendungen geht. Wenn z.B. die 5%-Pauschale gilt, bist du doch wieder in Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle.
Nur um sicher zu gehen: Die Tochter bekommt aber weiterhin Unterhalt von dir, das Geld fließt "nur" nicht mehr zu Mamas Händen? Denn wenn du nur noch für den Sohn unterhaltspflichtig wärest, käme ggf. zu deinen Lasten eine Hochstufung um eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle in Frage (siehe Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Danke für die Hinweise. Für uns ist das OLG Stuttgart zuständig. Hier ein Auszug aus den Leitlinien:
10. Bereinigung des Einkommens
10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächliche Vorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, bei Elternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen).
Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, Realsplitting für unstreitigen oder titulierten Unterhalt).
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).
Also gelten für mich ebenso die 5%.
Ja so wie es aussieht ist das Einkommen meiner Tochter so hoch, wobei ich bis jetzt nur eine mündlichen Aussage habe, der schriftliche Ausbildungvertrag ist mir bis jetzt noch nicht ausgehändigt worden, dass ich ihr keinen Unterhalt mehr zahlen muss.
Ich habe mir die Anmerkung in der Düsseldorfer Tabelle auch nochmal angeschaut. Dann rutsche ich für meinen Sohn tatsächlich nochmal eine Stufe nach oben. Das heißt wiederum wenn ich jetzt die 5% in Abzug bringe, bleibe ich bei Stufe 5. Sonst würde es ja sogar Stufe 6 werden. Dann wird es langsam schon teuer.
Was mache ich eigentlich, wenn ich einen Titel unterschreibe und sich im Nachhinein doch noch herausstellen würde, dass Töchterchen Unterhalt bekommt? Dann wäre ich ja für Sohnemann zu hoch eingestuft worden. Gibt es dann nochmal die Möglichkeit den Titel zu korrigieren?
Obwohl ich meine Unterlagen fristgerecht eingereicht habe, muss ich jetzt noch so einen komischen
Fragebogen ausfüllen. Das war bei meiner ersten Unterhaltsauskunft noch nicht notwendig:
Ist das eurer Meinung nach OK?
Mist weiß nicht wie ich das Dokument hier reinstellen kann. :redhead:
Moin Pappamanne,
es geht jetzt um Sohnemann, richtig ?
Eine Einkommensauskunft sollte "vollständig und übersichtlich" sein.
Einen Anspruch auf die Ausfüllung "komischer Formulare" hat das Jugendamt dabei nicht.
Da in diesen Formularen mitunter abgefragt werden, die im Einzelfall irrelevant sind, bin auch ich kein Freund davon.
Wenn Du das Formular nutzen möchtest, kannst Du die irrelevanten Fragen einfach unbeantwortet lassen, z.B.:
- Miete: Kann relevant sein, wenn diese oberhalb der im SB enthaltenen Miete liegt (einige Jugendämter erhöhen den Selbstbehalt) - sollte bei Dir irrelevant sein
- Vermögen: Nur im Mangelfall relevant
- Gemeinsames Wohnen mit Partnerin: Nur im Mangelfall relevant
- Versicherungen: Nur Altersvorsorge relevant (es sei denn: Hausbesitz)
- Kredite: Nur relevant, wenn Deiner Meinung nach berücksichtigungsfähig
Bis dato bin ich bei "meiner" Beistandschaft mit tabellarischer Aufstellung und Belegen (Einkommen und Abzugspositionen) aufgeschlagen, habe der Mitarbeiterin gesagt, "Stufe x akzeptiere ich, für x +1 müsst Ihr klagen ...".
Die Dame hat bei einigen Ermessenspositionen ein wenig geschluckt, aber dann KM angerufen und sie von der Richtigkeit überzeugt (wäre mir nie und nimmer gelungen).
Anschließend hat sie sich für die Arbeitserleichterung bedankt, mir nen Kaffee angeboten und ich habe die Titelabänderung unterschrieben.
Die Formulare sind im Kamin gelandet (und haben somit zur Wärmeerzeugung ihren bestimmungsgemäßen Beitrag geleistet).
Gruß
United