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Kindesunterhalt Abfindung nach Kündigung???

 
(@in5omnia)
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Hallo liebes Forum,

hab da mal eine Frage, ich suche schon eeeewig im Netz und komme auf keinen Nenner,
Hab einen unehelichen Sohn 6 Jahre, bin getrenntlebend und zahle ein wenig (meinen Umständen entsprechend) Unterhalt der vom JA aufgestockt wird.
Die Kindesmutter bezieht also Unterhaltsvorschuß.

folgendes Szenario:

Arbeitgeber Kündigt ordentlich
darauf: Erheben einer Kündigungsschutzklage
demnächst Termin zur gütlichen Einigung.

Im Falle eines Abfindungsangebotes seitens des Arbeitgebers, darf ich mir davon einen PKW anschaffen da ich keinen besitze und einen neuen Job annehmen müsste den ich nur mit PKW erreichen kann? (ExArbeitgeber befand sich um die Ecke)
Kann das JA Forderungen stellen?zb. PKW verkaufen
Kann die Kindesmutter Forderungen stellen, wie zb. PKW verkaufen? sollte ich ein Abfindungsangebot seitens des Arbeitgebers besser verneinen und auf Weiterbeschäftigung Klagen, wenn mir von der potentiellen Abfindung eh nichts bleibt...?

Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich die Abfindung im Falle von Arbeitslosigkeit zum Aufstocken meines ALG verwenden, sollte ich allerdings einen neuen Job finden muss ich die Abfindung nach und nach als Unterhalt abtreten. Das ergibt allerdings einen Konflikt,

weil: ohne Abfindung kein PKW, ohne PKW kein neuer Job, ohne neuen Job kein weiterer Unterhalt...

Bin etwas Ratlos.  :knockout:

Danke vorab für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2016 22:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die erste Frage wäre ob es einen Titel gibt bzw. ob Unterhaltsschulden exisitieren. In diesem Fall kann nämlich die Abfindung direkt einkassiert werden.
Ist dem nicht so, dann sind Abfindungen Geldeinnahmen und

"1.2 Soweit Leistungen nicht monatlich anfallen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld), werden sie auf ein Jahr umgelegt.  Einmalige  Zahlungen  (z.B.  Abfindungen)  sind  auf  einen  angemessenen  Zeitraum  (in  der  Regel mehrere Jahre) zu verteilen. "
(Unterhaltsleitlinien der OLG, hier OLG Bamberg)

Damit steigt Dein Einkommen und auch der zu zahlende Unterhaltsbetrag, es ist aber nicht so, dass Dir nichts von der Abfindung bleibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2016 11:14
(@in5omnia)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die Antwort,

der Titel war zeitlich begrenzt und ist abgelaufen. Ich zahle den Betrag trotzdem nach wie vor.
Es hat sich eine dreistellige Summe UV Schulden aufgebaut,die ich aktuell in Raten abtrage. Diese würde ich natürlich von dem Geld begleichen.

Ich müsste mir allerdings von dem Rest einen PKW anschaffen, um einen neuen Job zu finden.. Das ist mein Hauptproblem.
Es würde sich geschätzt um eine Abfindungshöhe von ca. 5000 netto handeln, also gerade genug für ein günstiges Auto und um die UV Schulden zu tilgen.

Möchte keinen weiteren Schulden beim JA aufbauen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2016 16:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn man die Summe auf  3 Jahre umlegt, dann steigt Dein Einkommen um ca. 150 Euro. Die Unterhaltsvorschusskasse wird natürlich prüfen inwieweit Du davon KU (zumindest in Höhe des UHV) zahlen kannst. Es ist schwer zu sagen ob die Summe dann noch für ein Auto reicht. Trotzdem ist es sicher besser ein Auto und Arbeit zu haben, selbst wenn dann die UV-Schulden nicht abgetragen werden konnten. Ist zumindest meine Meinung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2016 20:00
(@in5omnia)
Schon was gesagt Registriert

Die Raten würde ich schon weiter bedienen, ist ja nicht so viel was sich da aufgebaut hat.

Ich möchte nur vermeiden, das ich nach kauf von PKW plötzlich 4 oder 5k Schulden beim JA oder bei der Kindesmutter habe
nur weil ich mir ein Auto anschaffe um meinen neuen Job zu erreichen. Dann kann ichs auch lassen und einen auf Arbeitslos machen bis die Abfindung aufgezehrt ist....traurig aber wahr...
Da bemüht man sich und schaut wie es auf dem Arbeitsmarkt weitergeht und zum Dank muss man damit rechnen das einem das Auto, was benötigt wird um die Arbeit zu erreichen gepfändet wird oder der Kaufbetrag anderweitig in Schulden aufläuft... ganz toll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2016 22:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Betrachte es doch mal aus der Sicht der Gläubiger. Du bist ein ständiger Schuldner, welcher wegen bestimmter Umstände einen größeren Geldbetrag erhält. Diesen nun will er für sich behalten und sich eine Anschaffung leisten. Seine Verpflichtungen, seine Schulden, sind ihm egal bzw. nachrangig. Wie würdest Du als Gläubiger reagieren, dem seit Jahren dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht?

Drei Jahre sind bei knapper Kasse m.W. ein guter Anhaltspunkt, worüber eine Abfindung zum Einkommen herangezogen wird. Freilich kannst Du Dir ein Auto kaufen, nur wird dann so getan, als ob dies nicht stattgefunden hat und entsprechend gerechnet. Es sei denn, Du kannst stichhaltige Gründe liefern, warum ein Autokauf zwingend notwendig ist. Sind eigentlich Schulden wegen dem Unterhaltsvorschuss aufgelaufen, oder wurde Deine Zahlungsunfähigkeit eindeutig festgestellt - z.B. schriftl. Dir vorliegend? Denn hier lauert sonst das nächste Übel.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 02:21
(@in5omnia)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab brav alle Einkommensnachweise stets erbracht. Da das JA aber einen Zeitraum von einem Jahr nachprüfte und nicht wie üblich halbjährlich ergab sich bei mir ein Mehrverdienst bezüglich UV, der nun nachgezahlt wird. Also soweit hat das alles seine Richtigkeit.
Es liegt ein Mangelfall vor.

Zum Thema Gläubiger, Schuldner.... sollte der Gläubiger nicht auch darauf bedacht sein, das der Schuldner in Zukunft seinen Pflichten nachkommen kann???
(PKW)

Ich denke doch, das es durchaus Sinn macht so zu argumentieren

Im Übrigen reden wir hier über ein Beispielsweise 10 Jahre altes Gefährt, da die Abfindung für mehr garnicht ausreichen würde...
Ich will mich hier nicht Bereichern wie es dein Tenor vermuten lässt, sondern meine potentielle neue Arbeitsstelle erreichen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2016 02:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zum Thema Gläubiger, Schuldner.... sollte der Gläubiger nicht auch darauf bedacht sein, das der Schuldner in Zukunft seinen Pflichten nachkommen kann???
(PKW)

Ich denke doch, das es durchaus Sinn macht so zu argumentieren

Dagegen ist nichts einzuwenden. Nur - kannst Du dies auch stichhaltig und mit arbeitsbezogener Erfolgsaussicht darlegen? Oder benennst Du nur eine allgemeine Anschauung? Danach wird geschaut werden, wenn es hart auf hart kommt. Das befindest nicht Du, nicht ich. Das machen andere. Als allg. Statement würde ich dies jedenfalls als Entscheider absolut schwach für eine Agrumentation wahrnehmen. Da müsste schon was an Substanz rüber kommen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 02:57
(@in5omnia)
Schon was gesagt Registriert

Sicher lässt sich Anhand der Adressen (alter, neuer Arbeitgeber) der Entfernungsunterschied nachweisen. Zudem wird in Schichten gearbeitet, sodas teils keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können. Davon abgesehen hält in der Gegend des potentiellen neuen AG kein öffentliches Verkehrsmittel.

Ich möchte nicht so verstanden werden, als will ich mich vor den Unterhaltszahlungen drücken. Im Gegenteil, ich bin auf der suche nach einem neuen Job!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2016 03:05
(@in5omnia)
Schon was gesagt Registriert

Ist es unter diesen Vorraussetzungen ggf. möglich das die Anschaffung (PKW) da nachweislich nötig, folgenlos berücksichtigt wird/werden kann?

Die aufgelaufenen Schulden beim JA, würde ich natürlich umgehend begleichen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2016 03:32




(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist es unter diesen Vorraussetzungen ggf. möglich das die Anschaffung (PKW) da nachweislich nötig, folgenlos berücksichtigt wird/werden kann?

Die aufgelaufenen Schulden beim JA, würde ich natürlich umgehend begleichen.

das kommt eben darauf an, du kannst eben nur deine Argumente darlegen, die Entscheidung trifft ein anderer und du kannst schlecht sagen, aber bei 'Vater sein' wurde mir gesagt dass.....

Suche Dir ein paar schlagende Argumente und lass es darauf ankommen, nach deinen Ausführungen hast Du ja eh keine andere Möglichkeit

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2016 12:48
(@in5omnia)
Schon was gesagt Registriert

Sicher gibt es andere Möglichkeiten wie zb. sich mit dem alten AG anderweitig einigen.

Klage auf Verlegung des Termins der Kündigung zu Zeitpunkt X mit unwiederruflicher Freistellung Beispielsweise. Würde dann bedeuten, Gehalt bleibt bis Datum X gleich, Arbeitsverhältnis läuft unverändert weiter bis zum angesetzten Termin, ob das Sinn machen würde ist eine andere Frage.

In der Arbeitslosigkeit könnte man auch verharren und das Geld benutzen um das ALG Aufzustocken. Ich bin aber kein großer Fan von Arbeitslosigkeit, ausserdem möchte ich mich um nichts drücken.

Klage kann auch zurückgenommen werden und somit gibts auch nichts zu berechnen vom JA. In der Hoffnung, das dennoch ein paar Hunderter hängen bleiben, würde ich dies aber wahrscheinlich nicht tun.

Man könnte auch auf Weiterbeschäftigung gehen, hier liegen sehr gute Prozessaussichten vor, aber ob das ein angenehmes Arbeitsklima geben wird wenn man seine "EX"Stelle wieder antritt? Fraglich....

Ist schon wirklich ne verkorkste Situation.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2016 15:22