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Kindesunterhalt an die Stadt zurückzahlen

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(@jogi67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter,

ich bin seit 09/2001 geschieden.
Damals wurde bei der Scheidungsverhandlung der Nacheheunterhalt (Ehegatten und Kindesunterhalt) entschieden.
Ich zahlte beides bis zum August 2003. Da ich im Juli 2003 arbeitslos geworden war meldete meine Exfrau sich beim Sozialamt.
Die hatten dann alle Daten über Vermögen (=0) Einkommen (Arbeitslosengeld) und Kosten (Nebenkosten u.s.w.) von mir bekommen.
Daraufhin hatten sie für meinen Sohn Unterhalt gezahlt.
Alle paar Monate wollte sie die Daten erneut und zahlten weiter.

Ich bin dann im Juni 2004 wieder angefangen zu arbeiten und habe die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn wieder aufgenommen.

Jetzt 1 Jahr und 11 Monate später will das Amt b.z.w. die Stadt 1968Euro Unterhaltsvorschuß von mir zurück. Fällig sofort!
Ist das Rechtens????

Viele Grüße
Jürgen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 16:51
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Jogi,

erstmal: herzlich willkommen bei Vatersein.

Zu deinem Thema:
Ja, das ist meines Wissens nach rechtens.

Denn: Unterhaltsvorschuss ist so eine Art Darlehen, welches DIR gewährt wird und du zurückzahlen musst (kanns jetzt nicht besser ausdrücken, bin auch kein RA).

Aber: du kannst mit dem Amt reden, vielleicht lassen die sich auf eine Ratenzahlung ein.

Herzliche Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 17:17
 elwu
(@elwu)

Jetzt 1 Jahr und 11 Monate später will das Amt b.z.w. die Stadt 1968Euro Unterhaltsvorschuß von mir zurück. Fällig sofort!
Ist das Rechtens????

Hi,

1) Dass der Unterhaltsvorschuß zurückgefordert werden muss, ergibt sich ja schon aus der Bezeichnung. Vorschuß, nicht Geschenk. Außerdem wirst du doch wohl hoffentlich nicht erwerten, dass die Gesellschaft den Unterhalt für dein Kind trägt, sofern du in der lage bist, das selbst zu leisten.

2) Das mit dem 'sofort' dagegen ist normalerweise nicht sooo hart zu sehen. Klar fordern die das erst mal. Aber dann geht man hin und verhandelt mit denen eine tragbare Ratenzahlung, auf die sie sich gewöhnlich auch einlassen.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 17:29
(@jogi67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wolfsfrau,
danke für die Begrüßung!

Das Amt hat doch festellen müssen das nach dem Unterhaltsvorschußgesetz nicht leistungfähig war. Sie haben ja keinerlei Forderung gestellt. Oder ähnliches.
Es gab nur zweimaligen Schriftverkehr wo ich meine Einkünfte offenlegen mußte. Dann meldete ich das ich ab dem Juni2004 die für meinen Sohn Zahlungen wieder aufnehme. Bis heute Mittag hab ich von der Stadt nichts mehr gehört oder gelesen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 17:57
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hi Jogi,

ja, so sans die Ämter. Erst wochen- und monatelang nix von sich hören lassen und dann musste springen...

Ich versuch auch meinen Finanzamt dauernd zu erklären, dass ich nicht an deren Spiel teilnehmen möchte.  :rofl2:

Fakt ist:
Unterhaltsvorschuss musst du zurückzahlen, ob du willst oder nicht. Du bist jetzt wieder leistungsfähig und damit kommt das Amt auf dich zu und fordert zurück, was sie dir als Darlehen ohne Zinsen (das fällt denen bestimmt als nächstes ein) gezahlt haben.
Du kommst nicht drum rum...

Aber das hat elwu auch schon geschrieben ...

Herzliche Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 18:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nur am Rande: Könntest du deinen Spam-Filter bitte so einstellen, dass ich nicht mit Ablehn-Mails zugemüllt werde. Danke.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 21:33
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

@Deep,

hab dir ne zweite Mailadresse geschickt... und auch ins Profil geschrieben, wobei ich grad geprüft hab, meine alte Mailadresse stimmt und ich kann mir die Ablehn-Mails nicht erklären, sorry.

Herzliche Grüße
Wolfsfrau

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 23:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*öhm* Das war bnicht für dich gedacht, Wolfsfrau, sondern für Jogi  🙂

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 23:36
(@jogi67)
Schon was gesagt Registriert

Ups....  :redhead:
Hab eine andere eingetragen, wußte nichts von Filtern!

Grüße
Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2006 00:49
(@medusalem)
Zeigt sich öfters Registriert

Fakt ist:
Unterhaltsvorschuss musst du zurückzahlen, ob du willst oder nicht. Du bist jetzt wieder leistungsfähig und damit kommt das Amt auf dich zu und fordert zurück, was sie dir als Darlehen ohne Zinsen (das fällt denen bestimmt als nächstes ein) gezahlt haben.
Du kommst nicht drum rum...

Herzliche Grüße
Wolfsfrau

Soweit richtig, ausser man hat Glück und bekommt nach Einstellung UVG (12. LJ erreicht), einen Brief der UVG-Kasse, in dem steht, dass die UV-Zahlungen eingestellt wurden und seitens des JA und des Bundeslandes keine weiteren Forderungen mehr bestehen.  😉 So wie bei uns der Fall.

Aber dem ist ja hier leider nicht so.

[red]Selig sind die geistig Armen[red]

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2006 17:49




(@nachtigall)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,

eine ergänzung:

der unterhaltsvorschuss ist kein darlehn und nicht immer ein vorschuss im eigentlichen sinne.

hinsichtlich des unterhaltspflichtigen gehen unterhaltsansprüche, OHNE überleitungsanzeige, an die öffentliche hand über. sind keine, mangels leistungsfähigkeit da, geht auch nix über. selbst wenn der uh-pflichtige anschliessend im lotto gewinnt.

im vorliegenden fall, bei vorhandenem titel, hätte die leistungsfähigkeit bestritten werden müssen. wäre nichtleistungsfähigkeit festgestellt worden, so hätte die öffentliche hand auch nix zu fordern.

sofern kein titel vorliegt hat die öffentliche hand ebenso den privatklageweg zu beschreiten wie jeder andere unterhaltsempfänger auch. der bescheid hat insofern keine rechtskraft.

greetz,
nachtigall

"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2006 16:56
(@jogi67)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Antwort!
Also es steht dort "Privatrechtliche Aufforderung zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen."
Ich denke mal ich gehe zum RA, was solls...

Grüße
Jürgen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2006 18:09
(@hallgrim)
Rege dabei Registriert

Hallo Jürgen,

mein LG hat gerade das Selbe "Problem".
Unterhaltsvorschuss an 2 Kinder, insgesamt 13.000 Euro und an ein Kind 1.900 Euro.
Nun zahlt er direkt und das auf Selbstbehalt von 890 Euro.
Nun kommt das Landratsamt und fordert 1.900 Euro. Sofort!  :rofl2: Oder eine Urkunde über den Betrag, der dann monatlich gezahlt werden muss oder gepfändet wird.

Da mein LG aber bereits unter der Selbstbehaltgrenze lebt (Zahlt freiwillig etwas mehr als den Kindern laut Verdienst zusteht), haben wir einen Beratungshilfeschien vom Amtsgericht geodert UND auch erhalten und werden uns nun über den Anwalt an das LA wenden.

Ja, so ist das.
Wenn es um Geld geht.... da ist ein Anwalt immer die beste Lösung. (Ausnahmen bestätigen die Regel...  :knockout:)

Liebe Grüße, Hallgrim

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 11:39
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wolfsfrau,
danke für die Begrüßung!

Das Amt hat doch festellen müssen das nach dem Unterhaltsvorschußgesetz nicht leistungfähig war. Sie haben ja keinerlei Forderung gestellt. Oder ähnliches.
Es gab nur zweimaligen Schriftverkehr wo ich meine Einkünfte offenlegen mußte. Dann meldete ich das ich ab dem Juni2004 die für meinen Sohn Zahlungen wieder aufnehme. Bis heute Mittag hab ich von der Stadt nichts mehr gehört oder gelesen!

Kam in dem einen Jahr und 11 Monaten wirklich nichts vom Amt? Wenn nicht, so kannst Du Dich auf die zeitnahe Umsetzung der Unterhaltszahlungen berufen. Zeitnah bedeutet, das sie innerhalb eines Jahres fordern müssen. Haben sie aber demnach nicht und somit ist die Forderung verjährt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 14:12
(@magenta21)
Schon was gesagt Registriert

du solltest dich auf die sogenannte "verwirkung" berufen, allerdings nur wenn du wirklich nie irgendwas bekommen hast.

übergegangene unterhaltsansprüche verjähren regelmäßig erst nach 3 jahren, insofern ist die verjährung noch nicht eingetreten.

die verjährung von unterhaltsansprüchen des kindes sind während der minderjährigkeit sogar komplett gehemmt, heißt: die verjährung tritt gar nicht ein.

du hast mit sicherheit die möglichkeit (falls noch nicht verwirkt) mit dem jugendamt eine stundung zu vereinbaren. geht mit raten oder auch ohne, je nach deinen einküften und laufenden unterhaltsverpflichtungen.
wichtig ist nur dass du reagierst, mal sehen was sie sagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 16:00
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein. Bitte meinen Beitrag lesen. Weiteres wenn notwendig via PM. Der Unterhaltspflicht ist ja die Stadt/das Amt nachgekommen, - insofern  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 19:39
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo zusammen,

@surfing_d

Doch. Weil das nix mit Verjährung zu tun hat. Jogi67 kann sich höchstens auf das Verwirkungsmoment berufen, wenn nicht zeitnah versucht wurde den Unterhalt durchzusetzen.

Es gibt eben einen Unterschied zwischen Verjährung und Verwirkung. Bei UVG: siehe weiter oben, wurde alles erklärt.

Verjährung: Allgemeine Frist (gem. § 195 BGB): 3 Jahre

Verwirkung: Die Verwirkung wird als rechtsvernichtende Einwendung nach § 242 BGB angesehen. Sie besteht unabhängig von der Verjährung und unterliegt keinen Fristen. Voraussetzungen sind:
Zeitablauf (je länger die Verjährung, um so eher kann Verwirkung eintreten), Untätigkeit des Gläubigers, Vertrauenstatbestand, der den Schuldner in Sicherheit wog, die Forderung werde nicht mehr geltend gemacht.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 20:41
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt einen Joker, aber den schreibe ich hier nicht rein. Tut mir leid, aber oft wird hier mit Gesetzen durch die Gegend gewirbelt - ungeachtet dessen, das es auch ganz andere Referenzen gibt, Sky  🙂

Was Du als Verjährung siehst sind §§ laut BGB etc. Hast Du Urteile? Ich schon, Du verweist auf Deine Meinung und auf Deine Schlussfolgerungen . die Realität KANN anders aussehen - in dem Fall würd sie anders aussehen, so man sich denn nicht einschüchtern liesse.

Möchte Dich nicht angreifen, aber Recht ist nicht das, was im Gesetz steht, sondern das was gesprochen und geurteilt wird.

Dazu ists dann wieder mal zu interessant wie sich Deutsche Gerichte in manchen Dingen aufgrund ihrer Überheblichkeit - ergo Urteilssprechung selbst abschiessen.

Suchen und finden.

Gruss 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 20:51
 sky
(@sky)
Registriert

Nochmal: Deine Angaben hinsichtlich der Verjährung sind schlichtweg falsch. Im Übrigen verweise ich nicht auf meine Meinung, sondern zitiere die Gesetze und die gängige Rechtsprechung. Urteile sind in der Datenbank vorhanden.

Wir sind immer an weiteren Urteilen zu diesem Thema interessiert. Wenn Du Dich allerdings auf ein Urteil berufst, solltest Du es auch nennen können. Spitzfindigkeiten und Geheimniskrämerei helfen niemanden weiter.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 21:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin suffering,

ich schliesse mich sky an: Wenn auch andere User die Methode "Ich weiss was, aber ich sag's nicht" anwenden würden, könnte man das Forum schliessen.

Im konkreten Fall gehe ich auch davon aus, dass Du keine persönlichen Nachteile hättest, wenn Du hier Ross und Reiter nennst in Form Deines "Jokers" - warum also diese Geheimniskrämerei?

Ratlose Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2006 21:15




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