Kindesunterhalt, an...
 
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Kindesunterhalt, anrechenbares Nettoeinkommen, Einkommen Kindmutter

 
(@ermano)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin seit 4 Jahren geschieden, 2 Buben im Alter von 13 und 15 Jahren, meine Ex seit 2 Jahren wieder verheiratet, daher nur Kindesunterhalt verpflichtet,
seitdem zahle ich regelmäßig 800 Euro Kindesunterhalt. Nun möchte ich diesen Betrag überprüfen. Mein Nettoeinkommen beträgt 3300 Euro.

Meine Fragen an Euch:

1. Was kann zur Angabe des Nettoeinkommens für die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt werden ?
Nur die 5 % berufsbedingter Aufwendungen (min. 50, max 150 Euro) ?

2. Mindern die Mieteinnahmen meiner Ex aus einer Immobilie (Einkommen Kindmutter) meine Kindesunterhalts-Verpflichtungen, oder sind derartige Einnahmen nur relevant bei Ehegattenunterhalt, der ja nicht vorliegt ?

3. Für die private Krankenversicherung zahle ich monatlich für mich 173 Euro, für jedes der beiden Kinder 40 Euro. Mindern diese Zahlungen das zu Grunde liegende Nettoeinkommen ?

4. Vor 2 Jahren habe ich mir eine eigene Immobilie gekauft. Kann ich die Tilgungsraten in Ansatz bringen, wenn ja wo ? Ich las etwas von Altersvorsorge in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens.

5. Eine Riesterrente habe ich nicht abgeschlossen, macht es Sinn, dadurch meine Belastungen zu reduzieren ?

Freue mich über Eure Antworten

lG
Ermano

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2011 17:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ermano,

bei Deinem Netto ergibt sich laut Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Zahlbetrag von 454 EUR pro Kind, also etwa 100 EUR mehr als Du aktuell zahlst. Selbst wenn Du durch irgendwelche zusätzlichen Abzugspositionen eine Einkommensgruppe tiefer kommst, sind es noch immer 420 pro Nase. Erst bei einem Netto von 2.700 EUR (oder weniger) im Monat ergibt sich der KU-Betrag, den Du aktuell bezahlst.

Private KV kommt jeweils oben drauf (sofern die Kids nicht in der GKV der Mutter mitversichert werden können, was durchaus möglich wäre). Das Einkommen der Ex hat mit Deinem KU nichts zu tun. Und die 4% für die Altersvorsorge gelten insgesamt; Riester PLUS Immobile bringt vermutlich keine weiteren Vorteile als die Immobilie allein.

Mein Rat daher: Keine schlafenden Hunde wecken, sondern alles einfach lassen wie es ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2011 18:29
(@ermano)
Schon was gesagt Registriert

DANKE ! Martin ...
ich komme auf exakt den gleichen Kindesunterhaltsbetrag

3333 Euro Nettoeinkommen
minus 185,84 Euro (4 % Altersvorsorge von 4646 Brutto)
minus 265,37 Euro private Krankenversicherung für mich und die beiden Söhne
minus 150,00 Euro

ergibt 2731,79 Euro
laut Düsseldorfer Tabelle für zwei Kinder mit 13 und 15 Jahren
512,00 Euro je Kind
minus 92,00 Euro hälftiges Kindergeld

ergibt Kindesunterhalt 420,00 Euro

Gruss Ermano

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 19:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ermano

In Ergänzung:
Wenn Du über Wohneigentum verfügst, kann/wird Dir ein Wohnvorteil angerechnet werden. Dieser bemisst sich nach der vor Ort geltenden Kaltmiete für das Wohnobjekt (z.B. durch Vermietung erzielbar). Dieser Wohnvorteil gilt als zusätzliches Einkommen. Nur so als Info.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 20:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Wenn Du über Wohneigentum verfügst, kann/wird Dir ein Wohnvorteil angerechnet werden.

Hierbei aber unbedingt darauf achten, die zu zahlenden Darlehenszinsen gegenzurechnen. Ebenso jene Kosten eines Eigentümers, die ein Mieter normalerweise nicht mit den Nebenkosten an die Backe geklebt bekommt. Gerade in den ersten Jahren, wenn die Schulden noch recht hoch sind, bleibt da häufig wenig oder kein zu berücksichtigender Wohnvorteil übrig.

Eine Sache noch, weil diese Frage m.E. irgendwie untergegangen ist:

1. Was kann zur Angabe des Nettoeinkommens für die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt werden ?
Nur die 5 % berufsbedingter Aufwendungen (min. 50, max 150 Euro) ?

Wenn die berufsbedingten Kosten in Wirklichkeit höher sind, kann auch mehr angesetzt werden als die pauschalen 150 Euro. Musst du halt belegen können. Um den Klassiker zu nennen: Wenn du mit dem Auto zur Arbeit fährst, dann bist du bei einer Fahrtstrecke von 15 Kilometer (einfache Entfernung) bereits jenseits der Pauschale.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2011 20:21
(@hobbes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

der Beitrag zur PKV scheint mir mit 265 Euro sehr niedrig für 3 Personen. Daher die Frage ist im Netto EK der Arbeitgeberanteilzuschuss enthalten? Sind die 265 Euro der Gesamtbeitrag oder nur Gesamtbeitrag abzgl. Arbeitgeberanteil?
Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung ? Diese könntest Du auch noch in Abzug bringen.

Viele Grüße

Hobbes

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 16:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Beitrag zur PKV scheint mir mit 265 Euro sehr niedrig für 3 Personen.

bei den Angaben gehe ich davon aus, dass der TO bei zwei Kindern zu 70% beihilfeberechtigt ist und die Kinder zu je 80%. Das erklärt die niedrigen PKV-Beiträge.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2011 22:34