Hallo,
befinde mich seit kurzer Zeit mit meiner Frau in der Trennung (innerhalb der gemeinsamen Wohnung).
Wir sind verheiratet und haben eine fast 4-jährige Tochter.
Die Betreuung leisten wir beide aktuell zu gleichen Teilen. Wir müssen aber regeln, wie wir die Aufteilung machen, wenn ich irgendwann aus der Wohnung ausziehe.
Meine Frau arbeitet derzeit 20 Stunden pro Woche ich 37,5 Stunden.
Bisher hat sich meine Frau gegen ein Wechselmodell ausgesprochen (ich denke, weil sie gefühlsmäßig die Oberhand in der Kinderbetreuung haben möchte).
Nun hat sie mir den "Vorschlag" gemacht, dass ich unsere Tochter jedes Wochenende von Freitag Mittag bis Montag Früh betreuen könne.
Ich könnte mir evtl. noch dazu vorstellen, dass ich unsere Tochter noch 2x vom Kindergarten abhole, um meine Frau den Rücken für eine Arbeitszeiterhöhung auf 30 Stunden zu ermöglichen.
Unsere Tochter ist von Mo-Do jeweils von 8-16 Uhr und Freitag von 8-14 Uhr im Kindergarten.
Wenn ich die Kindergartenzeit (deren Kosten ich alleine trage) als relevante Betreuungszeit ausser Acht lasse, so würde ich unsere Tochter stundenmäßig deutlich mehr betreuen als meine Frau.
Dazu kommt noch dass meine Frau immer wieder 3-4 tägige Kurse hat, bei denen ich einspringen muss.
Auch bin ich derjenige, der in Krankheitsfällen der Tochter zuhause bleiben kann, weil Telearbeit möglich ist.
Nun zur Frage:
Sollte ich mir da evtl. Gedanken über die Höhe des Kinderunterhalts machen?
Oder meint Ihr, dass ich lieber kein bösses Blut riskieren soll und das Thema nicht ansprechen soll?
Ich will unbedingt weiterhin viel Kontakt mit meiner Tochter haben. Ich suche mir eine Wohnung "um die Ecke" damit der Austausch des Kindes gut gelingen kann.
Wenn Infos fehlen, bitte nachfragen
Koala1
Hallo koala,
die Kiga-zeit kann nicht aus der Betreuung herausgerechnet werden. Sie wird dem Elternteil "zugerechnet" der das Knd an dem jeweiligen Morgen in den Kiga bringt.
Erst bei einer wirklichen 50/50-Betreuung kann der KU "entfallen" bez. sich eben aufheben.
schon bei 49,5/50,5 KV/KM wird der vollständige KU fällig.
Bei einem echten WM entfällt der KU auch nicht, sondern der Bedarf wird aus dem Einkommen der Eltern errechnet. Das bedeutet, das der besser verdienende Elternteil dem anderen nicht den vollen KU schuldet, aber eben das, was dieder Elternteil duch seinen geringeren Verdienst nicht leisten kann.
Den Kiga müßtest ihr euch nach der Trennung so odre so teilen, da sie von dir einen Teil der Zahlung verlangen kann, wenn sie arbeiten geht.
Ich würde derzeit erstmal das Thema KU nicht anrühren. Sonst läufst du sehr schnell Gefahr, das Kind eben nicht mehr jedes WE zu haben (Mama will ja schließlich auch Spaßzeit und nich nur Pflichten mit dem Kind), das sie dich bei Kursen nicht mehr fragt, ob du einspringst, sondern nach anderen Lösungn sucht u.s.w., nur damit auch wirklich sicher ist, das sie weiterhin den vollständigen KU erhält. Oder ihr fällt ein, das euer Kind sehr unter der Trennung leidet und mehr Mamazeit benötigt und sie somit nicht mehr arbeiten kann. Dann ist auch noch EU fällig.
Eine Kürzung nach Betreuungzeiten ist eh nicht vorgesehen und ein WM habt ihr nicht. Richte dein Augenmerk eher darauf, das du das jetztige System afrecht erhälst und evtl. auf Dauer ausbauen kannst. Dann kannst du bei echtem 50/50 das Thema KU nochmal angehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
ich dachte mir das schon so in der Richtung.
Bevor ich etwas riskiere, werde ich evtl. erstmal so anfangen, wie von meiner Frau vorgeschlagen.
Evtl. würde ich noch den Vorschlag machen, ob man die zeitliche Aufteilung auch so hinbekommen könnte, dass ich auch einen Tag vom Wochenende für mich habe.
Wenn man unter der Woche schon Überstunden fahren muss, damit man auch Holen/Bringen unterbekommt und dann noch von Freitag Mittag bis Montag Morgen betreut, so bleibt einem selbst keine echte Freizeit. Meine Frau hingegen hat jedes Wochenende zur Disposition.
Wenn man die Übergabe am Mittwoch machen würde (also ich hole unser Kind am Mittwoch Nachmittag vom Kindergarten ab) und dann wieder am Samstag Abend, so hätte ich zumindest den Sonntag frei.
Aber da muss ich mal die Sensoren aktivieren, wie das ankommt.
mfg
koala1 (Christian)
Hallo Koala,
Da Dir viel daran liegt, dein Kind so oft wie möglich zu sehen, empfehle ich Dir, es so oft zu nehmen, wie Du es einvernehmlich von der KM bekommst. Also auch jedes WE. Einfach dasein für`s Kind. Vielleicht findet KM ja Gefallen an der gewonnenen Freiheit. Klar büßt Du Freiheiten ein, aber am Ende bleibst DU der Erzieher.
Bei mir war es jedenfalls so. Mein Sohn war zum Trennungstermin gerade 3 geworden. Aus anfangs jeden Dienstag nachmittag und jeden Donnerstag vom Kindergarten bis Sonntag abend, bin ich mittlerweile alleinerziehender Papa. Und Mama fragt mich, wann Sie Junior holen kann! Die genießt ihre Freiheit sosehr, daß sie den Lütten in den vergangenen 12 Monaten z.B. nur 4 x über Nacht behalten hat. Sie holt ihn 2-4 x pro Woche am Nachmittag. Auch ich arbeite 40h /Woche aber mir kam nie in den Sinn, Mama zu fragen, ob ich mal nen kinderfreien Sonntag krieg.
Der Spaß den ich mit meinem Kind hab wiegt viel mehr als die Freizeit ohne ihn.
Also wie gesagt, geh jedem sinnlosen Streit aus dem Weg und verfolge mit Beharrlichkeit Dein Ziel. Wie Tina schon schrieb, bringe Mama nie zu Entscheidungen, die sie veranlassen könnten, Deine Betreung zu verkürzen. Du kannst ja anscheinend die Betreuung gut mit Deinem Job vereinbaren. Ich würde Dir auch empfehlen, ein Tagebuch zu führen, so kannst Du später, falls es notwendig wird Deine Betreuungszeiten nachweisen.
Mir sagte damals jedenfalls die Tante vom JA, an die ich mich vorsorglich wandte sinngemäß: Also wenn das Kind so oft und jedes WE bei Ihnen ist, dann hat es seinen Lebensmittelpunkt bei Ihnen. Und darauf kommt es an.
KU hab ich die ersten Monate übrigens bezahlt und das Kindergeld hatte Mama. Das hab ich erst später in einem günstigen Moment mit Mama zu meinen Gunsten geregelt. Heut bekomme ich das Kindergeld und Mama zahlt den Kindergarten 😉
Viele Grüße
Vaterundsohn
Hallo koala (Christian),
mir fehlt da schon noch eine Info. Willst du wirklich das Wechselmodell oder suchst du nur nach einer Möglichkeit, dich vor dem KU zu drücken?
Wenn ich die Kindergartenzeit (deren Kosten ich alleine trage) als relevante Betreuungszeit ausser Acht lasse, so würde ich unsere Tochter stundenmäßig deutlich mehr betreuen als meine Frau.
Dazu kommt noch dass meine Frau immer wieder 3-4 tägige Kurse hat, bei denen ich einspringen muss.
Auch bin ich derjenige, der in Krankheitsfällen der Tochter zuhause bleiben kann, weil Telearbeit möglich ist.
Sollte ich mir da evtl. Gedanken über die Höhe des Kinderunterhalts machen?
Evtl. würde ich noch den Vorschlag machen, ob man die zeitliche Aufteilung auch so hinbekommen könnte, dass ich auch einen Tag vom Wochenende für mich habe.
Wenn man unter der Woche schon Überstunden fahren muss, damit man auch Holen/Bringen unterbekommt und dann noch von Freitag Mittag bis Montag Morgen betreut, so bleibt einem selbst keine echte Freizeit. Meine Frau hingegen hat jedes Wochenende zur Disposition.
Überzeugt mich (noch) nicht richtig wirklich :puzz:.
Gruß pk
Hallo pk,
ich wäre sofort für ein Wechselmodell zu haben. Ich habe dazu auch schon Vorschläge gemacht.
Aktuell sprechen die Fakten eher dagegen:
- traditionelles Rollenbild bei der Frau
- noch zu viel Streitigkeiten (z.B. unrealistische Forderungen beim Ehegattenunterhalt).
- Angst, die Tochter "zu verlieren", da die Tochter ohnehin ein Papakind ist
Darum macht es derzeit wenig Sinn in diese Richtung weiter zu denken. Evtl. dann, wenn sich die Emotionen wieder etwas beruhigt haben.
Noch sind wir gemeinsam in der Wohnung und der Zustand kann sich auch noch einige Monate hinziehen.
mfg
koala1
Hallo Tina,
nochmal nachgefragt, um es auch zu verstehen:
die Kiga-zeit kann nicht aus der Betreuung herausgerechnet werden. Sie wird dem Elternteil "zugerechnet" der das Knd an dem jeweiligen Morgen in den Kiga bringt.
Erst bei einer wirklichen 50/50-Betreuung kann der KU "entfallen" bez. sich eben aufheben.
Ich habe von den Urteilen gelesen (Aktenzeichen: XII ZR 161/04), wonach ein Wechselmodell dann nicht vorliegt, wenn die Betreuung deutlich bei einem Partner liegt. Ich habe gerade die Formulierung nicht im Kopf - es stand dort aber nicht 50:50.
Die praktischen Fälle zu diesem Thema waren Fälle, in denen eine nahezu 1/3 - 2/3 - Betreuung gelebt wurde.
Kennst Du auch ein Beispiel mit einer Aufteilung von 45/55 , wo das Urteil angewandt wurde ?
Dann würde mich noch interessieren, ob es eine Stelle zum Nachlesen gibt, dass derjenige, der das Kind zum Kindergarten bringt, sich auch die gesamte Kindergartenbetreuungszeit anrechnen lassen kann.
Aus welchem Grund ?
Ich mache das wie gesagt seit Monaten. Hätte also insgesamt ein Großteil der Betreuung, da meine Frau eigentlich die Tochter wirklich nur von 16 - 19 alleine betreuen muss und danach entweder ich oder beide (da wir ja noch in der gemeinsamen Wohnung sind).
Trotzdem zahle ich vollen KU. Ich denke, es wird wohl auch so bleiben (um meinen guten Willen zu zeigen :wink:).
mfg
koala1
Moin Koala,
wir haben immer Mittwochmorgen und Samstagabend gewechselt, dadurch blieb uns Beiden (ganz egoistisch) jeweils einer der Wochenendabende für Solounternehmungen... so etwas in der Art kannst Du Deiner Frau ja mal vorschlagen.
Geld in Form von Unterhalt ist bei uns nicht geflossen, da wir beide Vollzeit arbeiten gehen konnten mit der Regelung. Das Kindergeld habe ich bekommen und damit ihre PKV bezahlt.
In Deiner Situation würde ich den KU betreffend erst mal die Füße stillhalten.
VG WH
Moin koala,
ich komme - in Ergänzung zu meinen Vorschreibern - nochmal auf diese Äusserung zurück:
Wir müssen aber regeln, wie wir die Aufteilung machen, wenn ich irgendwann aus der Wohnung ausziehe.
Wenn Du ausziehst, hat sich die Diskussion über den Lebensmittelpunkt Eures Kindes erledigt; der liegt dann bei Deiner Frau. Angesichts dieser "Eindeutigkeit" wird sich niemand mit irgendwelchen Betreuungszeiten befassen wollen - bzw. diese einfach bestreiten.
Deshalb der unbedingte Rat: Kein Auszug bis zu einer definitiven Klärung. Und nicht vergessen: Volle Unterhaltszahlungen Deinerseits kann man auch als Eingeständnis Deinerseits dafür auslegen, dass Deine Frau den Hauptteil der Betreuung erbringt. Auch wenn Du nur "um des lieben Friedens willen" bezahlst. Bei einer strittigen Klärung dieser Fragen durch aussenstehende Dritte sieht so etwas ganz schnell ganz anders aus als von Dir gedacht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
ich weiss nicht so recht, wohin diese Argumentation hinführt.
ich komme - in Ergänzung zu meinen Vorschreibern - nochmal auf diese Äusserung zurück:Wenn Du ausziehst, hat sich die Diskussion über den Lebensmittelpunkt Eures Kindes erledigt; der liegt dann bei Deiner Frau. Angesichts dieser "Eindeutigkeit" wird sich niemand mit irgendwelchen Betreuungszeiten befassen wollen - bzw. diese einfach bestreiten.
Aktuell habe ich mehr von der Kinderbetreuung als meine Frau. Erst recht wenn die Aussage von Tina (midnightwish) zutreffen sollte, weil ich auch täglich den Morgendienst habe und somit die Kindergartenzeit dazurechnen kann.
Es gäbe natürlich auch die Möglichkeit, dass ich versuche, selbst in der Wohnung zu bleiben und den Lebensmittelpunkt der Tochter bei mir hätte.
Das würde ja aber dazu führen, dass die Sache beim Gericht geklärt werden müsste. Ich war inzwischen schon drei Mal beim JA und habe mit der zuständigen Bearbeiterin gesprochen, weil meine Frau (gegen das Wohl vom Kind aus persönlichen Gründen den Kindergarten wechseln möchte).
Der Ausgang vor Gericht wäre völlig offen (auch wenn ich glaube, die geprüften Prinzipien - wie z.B. Förderung des Umgangs - besser zu erfüllen).
Zumal ich nicht nur einmal gehört habe, dass das Nürnberger Familiengericht recht konservativ für die Frau entscheidet.
Für das Kind ist diese Auseinandersetzung (mit Befragung durch das JA) bestimmt auch nicht lustig und meine Noch-Frau wäre für keine gemeinsame Lösungen mehr zu haben, weil sie sehr nachtragend ist.
Somit habe ich mich innerlich irgendwie bereits damit abgefunden, dass der Lebensmittelpunkt wohl bei meiner Frau ist - ich aber (hoffentlich) einen über das übliche Maß hinaus gehendes Umgangsrecht habe.
Gleichwohl ist mir auch klar, dass es hier wohl keine "Verbindlichkeit" gibt und meine Frau Änderungen herbeiführen könnte, wenn ihr was nicht passt.
Wie also gut dagegen absichern ?
Oder meinst Du, das mein Ansatz hier nicht der richtige ist ? Also den Konflikt nicht scheuen sollte ?
Unter Umständen wird mir dann noch vorgeworfen, mein Aufenthalt in der gemeinsamen Eigentumswohnung geht gegen das Wohl des Kindes und man versucht, das alleinige Nutzungsrecht auf die Frau zu übertragen.
mfg
koala1
(Christian)
Wenn du schon weißt, dass Nürnberg stark pro Mama agiert und Mama auch nicht kooperativ ist, warum willst du dann den einzigen Trumpf den du hast, leichtfertig abwerfen, statt ihn strategisch richtig zu setzen?
Sobald du ausziehst hast du definitiv verloren.
Deine Ex kann dir die Kinder locker vorenthalten und wird vor Gericht immer Recht bekommen.
Die begründen ihre Entscheidungen nicht mit "Mütter sind generell besser als Väter" sondern mit irgendetwas Anderem, was nicht ganz so offensichtlich im Widerspruch zum Grundgesetz steht.
Und da liegt das Kontinuitätstprinzip nun mal ganz oben im Ausredenkasten und ist vom ständigen Gebrauch schon etwas abgenutzt.
Dann wirst du Umgang im, von der Mutter tolerierten Umfang genießen und der wird sich irgendwo zwischen 0% und 49,9% einpegeln. Ganz so wie es den finanziellen und zeitlichen Begehrlichkeiten der Mutter am besten entspricht.
Innerhalb dieser Spanne hast du 100% des Unterhalts zu leisten.
Wenn du hingegen so etwas wie ein Mitspracherecht in diesem Spiel haben möchtest, solltest du solange im Haus bleiben, bis die Mutter geht.
Und wenn sie geht, solltest du dafür sorgen, dass sie die Kinder nicht mit nimmt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus Koala1!
Was Beppo gerade beschrieben hat, heisst Fakten schaffen.
Wer zuerst Fakten schafft, hat meist Oberwasser in deutschen Familiengerichten...
Grüßung
Marco
*Edit: Teppfihler
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin koala,
nicht böse sein, aber genau Deine Naivität führt dazu, dass Väter entsorgt und zu Zahlonkeln degradiert werden. Wieviel Betreuung Du tatsächlich geleistet hast, wirst Du erfahren, wenn es hart auf hart geht: Ggf. steht schwarz auf weiss auf Papier, dass Du meistens mit Deinen Kumpeln um die Häuser gezogen bist und Dich höchstens mal sonntags für Deine Väteraufgaben interessiert hast. Und Du wirst keine Gelegenheit haben, das Gegenteil zu beweisen.
Falls das Kind überhaupt vor Gericht befragt werden sollte, ist das weniger belastend und aufregend als ein Arztbesuch. Das passiert sehr kindgerecht und wird höchstens von Leuten dramatisiert, die das Ergebnis einer solchen Befragung fürchten.
Also: Bleib, wo Du bist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.