abgetrennt von Kindesunterhalt Neufestsetzung
Hallo, hab mal eine Frage so zwischendrin bezüglich dieser Auskunftspflicht. Wenn erstmals Post vom Jugendamt kommt und die Sachbearbeiterin einen neben der Einkommensauskunft auch noch auffordert einen Fragebogen vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen, ebenso wie selbst einen Fragebogen auszufüllen, ist das dann rechtens? Muss man diese Fragebögen ausfüllen, obwohl aus den einzureichenden Nachweisen alles nötige ersichtlich ist? Meines Achtens kommen in solchen Bögen Fragen vor, die unterhalstechnisch nicht von Bedeutung sind und keinen etwas angehen.
Der Anwalt, wie in diesem Thread, verlangt ja schließlich auch keinen ausgefüllten Fragebogen, warum also das Jugendamt?
Auffordern kann sie dich zu allem.
Inklusive einhändigem Kopfstand auf der Damentoilette.
Machen musst du aber nichts dergleichen.
Du musst lediglich die Auskunft in ordentlicher und lesbarer Form geben.
Formulare musst du nicht ausfüllen und dein Arbeitgeber erst recht nicht.
Du solltest das zum Anlass nehmen dieser SB nichts zu glauben, was sie dir sagt und bevor du da etwas unterschreibst, hier nachfragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für's Verschieben und danke für die Auskunft. So habe ich mir das auch gedacht. Solange ich alles ordnungsgemäß erbringe, unterschreibe ich keine Fragebögen. Was genau gehört denn zu meiner Auskunftspflicht?
Ich habe das so verstanden:
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (bei Nichtselbständigkeit)
- Einkommensteuerbescheid mit Steuererstattung, die in den letzten 12 Monaten zugeflossen ist
- sonst nichts weiter, wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind
Alles andere, wie z.b.:
- berufsbedingte Aufwendungen (Fahrten Wohnung/Arbeit, Dienstreisen, Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, usw.)
- zusätzliche Altersvorsorge
- usw.
...sind doch Dinge, die ich freiwillig erbringe, um mein Nettoeinkommen zu bereinigen. Oder?
Werden denn diese Dinge auch vom Jugendamt berücksichtigt?
Muss ich desweiteren Auskunft über meine Wohnverhältnisse geben, geschweige denn über das Einkommen meiner Partnerin? Darf das Jugendamt solche Auskünfte verlangen?
Das einzige, was noch sinnvoll zu erwähnen wäre, wäre die bevorstehende Geburt eines weiteren unterhaltsberechtigten Kindes im eigenen Haushalt. Erwähne ich so etwas dann einfach in einem Anschreiben gegenüber dem Jugendamt?
Ich möchte die Sachbearbeiterin ja auch keinesfalls verärgern und schon von vornherein gegen mich aufhetzen. Nur leider vertraue ich nicht so Recht auf das, was die da tun, wenn man hier so einige Beiträge liest. Bisher habe ich keine Erfahrung mit Jugendämtern, aber da ein zweites Kind unterwegs ist, wird nun eine "offizielle" Berechnung notwendig, da die erste Kindsmutter sich mit einer anderen Lösung nicht zufrieden gibt.
Mir fällt noch ein, inwieweit muss ich Auskunft über ein Sparguthaben geben? Ab wann beginnt beim Jugendamt Vermögen? Gehört ein simples Sparkonto auch dazu?
Vorab Danke für eure Bemühungen bei der Beantwortung meiner Fragen
Ich möchte die Sachbearbeiterin ja auch keinesfalls verärgern und schon von vornherein gegen mich aufhetzen. Nur leider vertraue ich nicht so Recht auf das, was die da tun, wenn man hier so einige Beiträge liest.
Das ist genau das Thema - das JA erbringt letztlich eine Serviceleistung für den Unterhaltsberechtigten, hier also die KM die den KU für das Kind vereinnahmt. Die Berechnung des JA ist letztlich nur eine Gegenrechnung, ob der Unterhalt, der von Dir bezahlt wird und vermutlich tituliert ist/ werden soll (hierauf hat das Kind/ die KM einen Anspruch) korrekt ist. Und dazu braucht die KM bzw. das JA eben Unterlagen (die musst Du liefern) sowie einen plausiblen Rechenweg/ Belege was die Bereinigungen betrifft.
Also wie vorgehen?
Die genannten Unterlagen zusammenstellen und das unbereinigte Netto pro Monat inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattung errechnen. Sowie die Bereinigungen vornehmen (s.a. UnterhaltsRL des zuständigen OLG bzw. frage ergänzend hier) und ggf belegen. Dann in der DDT nachschauen, welcher Zahlbetrag sich ergibt. Dabei würde ich gleich mal die neuen Unterhaltsberechtigten (neues Kind sowie dessen KM(!)) berücksichtigen (ggf. Zeit schinden, es liest sich so, dass hier die Gegenseite Zeitdruck macht, um die Berechnung noch ohne den weiteren Nachwuchs durchzudrücken... und eine spätere Reduzierung ist immer schwierig...)
Wohnverhältnisse sind dann interessant, wenn Du im Eigentum wohnst (Stichwort Wohnvorteil!). Einkommensverhältnisse der Partnerin haben mE nichts hier zu suchen.
Sparguthaben (oder andere Vermögenswerte) sind dann von Interesse, wenn Du hieraus einen Ertrag (zB Zinsen) generierst, der Dein Einkommen erhöht. Ich vermute mal, dass JA fragt das ab, um mittels Dreisatz die Relevanz für das lfde Einkommen zu ermitteln. Wenn Du da nichts (nennenswertes) hast, würde ich das genau so pauschal angeben.
Gruss, Toto
PS: wenn Du Zahlen lieferst, können die Cracks hier auch eine kontrollrechnung für Dich machen.
Ich wollte mich mit Zahlen zurückhalten, weil ich immer befürchte, die KM könnte mitlesen. Ich bin da etwas paranoid. Aber im Endeffekt lege ich ihr gegenüber ja eh alles offen was ich habe. Also hier mal in Kurzfassung etwas zu meinem Fall:
Ich komme mir ehrlich gesagt ziemlich doof vor, denn bei meiner Rechnung ist das Ergebnis ein totaler Mangelfall. Diese Rechnung habe ich vorab durch einen Anwalt prüfen lassen. Mir ist aber durchaus bewusst, dass andere Parteien auch anders rechnen könnten. Für mich sind die Unterhaltsleitlinien des OLG Rostock entscheidend. Diese habe ich mir zu Gemüte gezogen.
Monatliches Netto inkl. Steuererstattung 1.300,00 Euro
Fahrten Wohnung Arbeit einfach 25 km ergibt bei monatlich 20 Tagen 300,00 Euro
Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich 90,00 Euro
Berufsunfallversicherung monatlich 10,00 Euro
Arbeitskleidung und Reinigung monatlich 23,00 Euro
...hier mache ich mal Schluss, obwohl ich weitere berufsbedingte Aufwendungen wie z.b. Dienstreisen und Verpflegungsmehraufwand habe, bei deren Absetztbarkeit ich jedoch nicht sicher bin.
Zusätzliche Altersvorsorge100,00 Euro monatlich aber max. 4% vom Brutto ca. 65,00 Euro
Ergebnis bereinigtes Einkommen 812,00 Euro
Da bei mir Spesen nur in geringem Umfang anfallen, habe ich diese nicht gekürzt, sondern voll im Netto erfasst, ebenso wie Überstunden, die monatlich etwa im Umfang von 20-30 Stunden anfallen und auch bezahlt werden. Dennoch kommt es bei dieser Bereinigung ja schon zu einer massiven Unterschreitung des Selbstbehaltes von 1.000,00 Euro.
Ich habe einen 7 jährigen Sohn aus vergangener Beziehung und erwarte in 2 Wochen einen Sohn mit meiner jetzigen Partnerin, der in meinem Haushalt leben wird.
Das wären die Angaben, die ich beim Jugendamt machen würde. Was meint ihr macht die Sachbearbeiterin dann aus meinem Fall? Kann sie hier was schön rechnen? Kommentar meines Anwaltes war: Aus solch einem Mangelfall kann man keine Schönrechnung machen.
Nun noch etwas mehr Angaben zum Verständnis für euch:
Mein Sohn ist 7 Jahre alt und die KM bekam von mir bisher immer freiwillig den Mindestunterhalt lt. DDT in Höhe von 272,00 Euro. Umgang mit meinem Sohn besteht, wenn auch durch meine Arbeitszeiten seltener als mir lieb ist. Die Unterhaltszahlungen beruhten bisher auf mündlichen Absprachen, die KM gab sich damit auch zufrieden, da sie eigentlich wusste, dass ich wegen Mangelfall freiwillig zu viel zahle. Das ist unter den gegeben Umständen jetzt nicht mehr möglich, sodass ich eine Lösung finden wollte, mit der wir beide leben können und mein Sohn trotzdem, wenn auch in geringerem Umfang, Unterhalt von mir bekommen kann. Das sah die KM nicht ein und ging zum Jugendamt, welches jetzt innerhalb von 2 Wochen Auskunft von mir verlangt und mich per Juli in Verzug setzt. So viel dazu, dass man mich zeitlich unter Druck setzt, völlig richtig erkannt. Ein Titel oder ähnliches bestand insofern bisher noch nie, weil alles auf freiwilliger Basis lief, ohne Dritteinwirkung.
Ich arbeite 3/4 des Jahres von Montags bis Sonntags, den Rest des Jahres von Montag bis Freitag. Ich bin als gelernte Kraft seit 25 Jahren in meinem Beruf tätig, mache jährlich Weiterbildungen und erziele trotz Gehaltserhöhungen in den letzten Jahren kein höheres Einkommen, als das oben angegebene. Für meine Branche und unsere Region ist das völlig normal, mehr ist nirgendwo anders (in unserer Region) zu erziehlen. Überstunden mache ich wie schon gesagt monatlich im Umfang 20-30 Stunden.
Ich lebe mit meiner Partnerin in ihrer Eigentumswohnung und bezahle per Mietvertrag Miete an sie. Ich selbst verfüge also über kein Vermögen. Wir führen einen gemeinsamen Haushalt, sind jedoch nicht verheiratet und meine Partnerin wird nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und danach wieder arbeiten gehen. Sie verdient in ihrem Beruf in etwa so viel wie ich.
Ich überlege aber mehr fällt mir gerade nicht ein, das müsste alles Nennenswerte gewesen sein.
Ich müsste mich nicht rechtfertigen und auch kein schlechtes Gewissen haben, sagte man mir. Mangelfälle seien bei uns Gang und Gebe und man tut ja was man kann. Dennoch oder grade weil die KM so uneinsichtig ist, und desweiteren auch diverse andere Differenzen bestehen, kann und will ich ihr jetzt keine Zugeständnisse mehr machen. Mir bleibt also nichts anderes übrig als alles aufzuführen, was mein Einkommen bereinigt, um mich dann mit dem auseinanderzusetzten was die Sachbearbeiterin daraus macht. Ich hoffe ihr versteht mich und könnt mir etwas helfen.
Insbesondere fallen mir da so Stichworte wie gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Kürzung Selbstbehalt wegen Lebensgemeinschaft ein. An die Nichtanerkennung von Fahrtkosten möchte ich gar nicht denken. Wie würdet ihr meinen Fall diesbezüglich beurteilen?
Sommerliche Grüße
Moin.
Ich bin nicht der Unterhalts-Experte. Das Rechnen, insb. bei Mangelfällen, überlasse ich anderen hier. insb. da Deine Fallkonstellation mit abermaligen Nachwuchs, ETw der Partnerin nicht unkomplex ist.
Aber kurz ein genereller Eindruck: Da solltest weit davon entfernt sein, Dir ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen von der KM. Du hast wahrsch in den verg, Jahren freiwillig zu viel bezahlt, deshalb hat Exe auch immer brav still gehalten. Nun, mit dem neuen Nachwuchs ,wird das nicht mehr in dem Umfang drin sein. naja, und wenn Muddi das was Du nun freiwillig anbietest, nicht mehr genug ist, dann muss sie ggf. damit auskommen, was überhaupt möglich ist, auch wenn das weniger ist. Da hat sie sich halt verzockt! :phantom: Solltest Du was übrig haben, dann steht es Dir immer frei, das für den Großen zurück zu legen und so zu verwenden, wie Du es für richtig hältst.
Gruss. Toto
Mangelfallberechnung ist immer Spökenkiekerei, da dann oft versucht wird, das Einkommen künstlich schön zu rechnen.
Wenn man die ganzen Nebenaspekte weg ließe, blieben 300,- die unter beiden Kindern aufzuteilen wären.
Also 150,- für Ex.
Über die Anerkennung deiner Abzugspositionen kann man folgendes sagen:
1. Bei manchen OLG's gibt es ab dem 10. oder 20. Km nur noch 20 Cent.
Wie es bei dir ist, weiß ich nicht.
Man wird aber sicher versuchen, dich auf den Bus oder das Fahrrad zu zwingen.
Dagegen brauchst du dann Argumente.
2. Die Versicherungen werden zwar im Normalfall oft anerkannt aber im Mangelfall eher zweifelhaft.
3. Arbeitskleidung sehe ich auch wenig Chancen.
Es sei denn, du kannst die außergewöhnliche Notwendigkeit nachweisen.
4. Altersvorsorge kannst du auch knicken.
Die wird dir gestrichen.
Aber auch so landest du ja schon bei 1.000,-€ und damit 0,- € Unterhalt.
man wird vielleicht auch versuchen, deinen SB wegen Zusammenlebens zu kürzen, was du aber vehement ablehnen musst, da deine Ex ja selbst durch die Geburt daran gehindert ist, zu arbeiten.
Es gibt also keine Ersparnis.
Aber egal wie es es ausgeht, wenn deine Ex nicht schon im Wochenbett anfängt Socken zu stricken und Marmelade zu kochen um euer Familieneinkommen zu steigern, seid ihr ja in jedem Falle von Hartz4 abhängig.
In diesem Falle gehen titulierte Unterhaltszahlungen von deinem Einkommen und werden vom JC wieder aufgefüllt.
Zusätzlich zum Regelsatz und dem Freibetrag für Erwerbstätige in Höhe von, in deinem Fall 330,-€.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Gang zum Jugendamt war für die Ex anscheinend bequemer, ich könnte ja zwischenzeitlich zu Vermögen gekommen sein also warum sollte man mir glauben. Die Exen unterstellen in den meisten Fällen ja das Schlimmste. Ich versuche auch so zu denken, mir kein schlechtes Gewissen machen zu lassen, ich gebe meinem Sohn natürlich weiterhin gerne wenn ich kann. Es versteht sich von selbst, dass ich das ihr gegenüber nicht laut ausspreche, womöglich wird es mir sonst sogar noch als Nachteil ausgelegt, dass ich bisher freiwillig zu viel gezahlt habe. Ganz nach dem Motto, es ging doch bisher, warum jetzt nicht mehr.
Bezüglich der Fahrtkosten wurde mir anwaltlich bestätigt, dass eine Kürzung auf 0,20 Euro erst ab dem 30 km (einfache Entfernung) in Betracht kommt. Busfahren kommt für mich leider nicht in Betracht, sowohl aufgrund meiner Arbeitszeit (manchmal schon 5 Uhr morgens, bis 23 Uhr abends), da fahren in ländlicher Gegend keine Busse, als auch der Tatsache, dass ich vom Arbeitsplatz aus oft weiter fahren muss zum Kunden. Genügt das als Begründung? Meine Fahrtkosten werden vom Finanzamt anerkannt, desweiteren habe ich eine Bestätigung meines Arbeitgebers über den Anfahrtsweg und die Tatsache, dass ich vor dem Aufsuchen von Kunden aus organisatorischen Gründen jeweils erst den Arbeitsplatz aufsuche.
Die Kosten für Arbeitskleidung ergeben sich bei mir zum einen aus der Anschaffung für z.b. Sicherheitsschuhe und andere Arbeitskleidung. Würde ich mir z.b. keine ordentlichen Schuhe kaufen, könnte ich diesen Beruf wahrscheinlich nicht mehr ausführen. Ich will nicht jammern aber man wird immer älter und die Gelenke spielen irgendwann nicht mehr mit. Da ist gutes Schuhwerk für mich wichtig, aber gut, das schaffe ich mir freiwillig an. Für die Reinigung der Arbeitskleidung werden mir jedoch monatlich 8,00 Euro vom Netto abgezogen, worauf ich keinen Einfluss habe. Dafür besteht doch dann zumindest außergewöhnliche Notwendigkeit oder?
Dass der Selbstbehalt während der Elternzeit meiner Partnerin nicht gekürzt werden dürfte, habe ich mir schon gedacht. Das heißt also, ich weise das Jugendamt am besten auch daraufhin, dass die KM meines zweiten Sohnes in Elternzeit gehen wird, (unabhängig davon, ob wir zusammen leben oder nicht).
Was passiert aber nach diesem Jahr, dann wird es schwer die sogenannten Synergieeffekte abzuwehren. Mit einer Kürzung des Selbstbehaltes müsste ich dann also rechnen. Nun kam mir dazu aber ein Gedanke:
Kann mir ein Fahrtweg zur Arbeit verwehrt werden und gleichzeitig der Selbstbehalt gekürzt werden? Würde sich das nicht widersprechen? Ich soll einerseits Kosten für Fahrten Wohnung/Arbeit minimieren indem ich zum Arbeitsort ziehe, würde dann aber am Arbeitsort keine Synergieeffekte mehr haben, da meine Partnerin mit Kind ja nicht mit umziehen würde. Ich hätte dann zwar keine Fahrtkosten mehr aber dafür einen eigenen Hausstand und zwar allein. Kann man das so begründen, dass das Jugendamt diesbezüglich nicht in beiderlei Hinsicht negativ für mich entscheiden kann?
Ein Gang zum Jobcenter wäre mir im Traum nicht eingefallen. Ich arbeite ja schließlich und verdiene selbst mein Geld. Mit Freibeträgen oder Grenzen kenne ich mich gar nicht aus. Ich hoffe, dass es so weit nicht kommt. Und selbst dann wäre ich wahrscheinlich zu doof, das in Anspruch zu nehmen, was mir zusteht. Andere machen es ja auch....aber wie gesagt, der Gedanke kam mir bisher noch gar nicht.
Meine Ex macht mir jetzt übrigens noch zusätzlich Stress, jetzt ist sie nämlich wütend, weil sie erfahren hat, dass sie keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommt, weil sie seit 3 Jahren verheiratet ist. Wo soll das nur enden...
Moin NZL,
Die Entscheidungen von Familiengerichten werden oft falsch eingeschätzt: Ein solches Gericht sagt nicht "Du musst mit dem Bus zur Arbeit fahren / an Deinen Arbeitsort ziehen / Dein Auto verkaufen"; es verweigert höchstens die Anerkennung entsprechender Abzugspositionen bei der Bereinigung des Nettoeinkommens. Vor allem, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt geleistet wird, reagieren einige Gerichte - nicht ganz zu Unrecht - recht schmallippig. Und natürlich könnte Dir dort auch die Frage gestellt werden, warum Du angesichts derart enger Finanzen weiteren Nachwuchs auf Kiel legst. Die Eigentumswohnung Deiner Freundin ist jedenfalls kein Argument für oder gegen irgendwas. Es gibt keinen Zwang, selbst darin zu wohnen.
Das alles muss nicht, aber kann passieren. Ein Selbstläufer ist es jedenfalls nicht, und ein vorhersehbares Ergebnis gibt's auch nicht (sonst bräuchte man ja keine Gerichtsverhandlung, sondern nur ein Formular). Insofern: Was wirklich Sache ist, weisst Du erst nach der Verhandlung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich halte deine Argumente für ausreichend.
Natürlich kann der Richter versuchen, alles andersrum zu drehen und dich in einen schädlichen Vergleich erpressen.
Dem solltest du aber stand halten.
Auch das Argument, "dann hätten Sie eben kein Kind mehr in die Welt setzen dürfen" ist Unsinn und wird von keinem Richter in einen Beschluss geschrieben werden.
Und wenn doch, wäre das eine 1A Steilvorlage für das OLG.
Die werden das dann in der Luft zerreißen.
Auf solche absurden Ideen kommt noch nicht mal das OLG-Hamm, welches sonst Vorreiter für jeden Blödsinn ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich verstehe schon, dass Gerichte im Prinzip alles machen können. Und ich verstehe auch, dass deren Erwartungen an mich nur theoretischer Natur sind, um ihre etwaigen Entscheidungen über ein Abzugsverbot von Aufwendungen zu rechtfertigen. Dennoch kann man, so denke ich, doch keine widersprüchlichen Kürzungen vornehmen. Ich meine, genauso gut könnte ich doch wirklich an meinen Arbeitsort ziehen und mir damit Fahrtkosten ersparen, dann kann aber kein Gericht der Welt behaupten ich bräuchte dort einen geringeren Selbstbehalt zum Leben. Und für mich steht nicht das Argument der Eigentumswohnung meiner Partnerin im Vordergrund sondern vielmehr die Tatsache, dass ich dort dann in Kürze mit meinem zweiten Kind leben werde, um das ich mich ja auch kümmere. Mein erster Sohn lebt zudem auch nur 5 min von mir entfernt. Dass man als verlassener Mann mit Kind von der Ex keine neue Beziehung mit neuer Partnerin und "neuem" Kind haben darf, halte ich ebenfalls für sehr überspitzt und wenig als Argument geeignet. Es ist sehr traurig, dass zum Unterhalt verpflichtete Väter aber genau so behandelt werden. Man hat kein Recht auf ein eigenes Leben solange nicht der Mindestunterhalt gezahlt wird. Die Ex hat dieses Recht aber alle mal und es tut nichts zur Sache. Im Gegenteil, wenn ich mir eine reiche Partie angele, darf die noch indirekt für mich sorgen, damit ich mehr Unterhalt zahlen kann. Wozu gibt es die DDT, wozu gibt es die Unterhaltsleitlinien der jeweiligen OLG wenn sich im Endeffekt niemand daran hält?
Nichtsdestotrotz ist es interessant zu hören, dass man sich nicht alles gefallen lassen kann und es anscheinend durchaus Sinn macht sich zu wehren. Für zahlreiche Tipps im Umgang mit dem Jugendamt bin ich deshalb sehr dankbar, weil ich, wie schon gesagt, ja bereit bin zu zahlen. Nicht umsonst habe ich meiner Ex einen Kompromiss angeboten. Aber was nützt es wenn ich nicht angehört werde und sie lieber zum Jugendamt geht, in der Hoffnung mehr zu bekommen. Das nenne ich Gier, denn sie kennt meine Einkommensverhältnisse. Und auf mein zweites Kind nimmt in diesem Moment ja auch niemand Rücksicht. Also bin ich nicht bereit ihr jetzt Zugeständnisse zu machen, wenn ich dann eh schöner gerechnet werde, als es in Wirklichkeit aussieht.
Klar könnt ihr mir den Ausgang meiner Situation nicht voraussagen, aber ihr könnt mir eure Erfahrungen schildern, damit ich weiß was auf mich zukommt. Was ist typisch, was sollte man lassen? Macht es Sinn sich beim Jugendamt auf einen Betrag X zu einigen oder versucht man dann erst Recht das doppelt und dreifache daraus zu machen? Was machen denn Jugendämter allgemein mit solch einem Mangelfall? Was vor Gericht passieren kann, habe ich ja jetzt verinnerlicht. Aber so weit muss es doch nicht kommen. Wer entscheidet denn darüber, ermutigen die Jugendämter die Mütter in solch einem Fall vor Gericht zu gehen?
Ehrlich gesagt habe ich einfach keine Lust auf Stress, wahrscheinlich habe ich deshalb in der Vergangenheit auch immer schön brav freiwillig gezahlt. Und so wird es einem gedankt.
Also der wichtigste Tipp für den Umgang mit dem Jugendamt ist, dass die dir überhaupt nichts zu sagen haben.
D. h. nicht, dass sie es nicht versuchen und dich dabei von Herzen belügen, betrügen und bedrohen.
Das tun zwar nicht alle aber erschreckend viele.
Scheint verdammt oft zu funktionieren.
Ich würde bei denen gar nichts titulieren oder höchstens 10,- €.
Und auch die nur befristet bis zum vorraussichtlichen Geburtstag eurer Tochter.
Du bist einfach nicht leistungsfähig und du hast überhaupt keinen Grund so zu tun, als ob du es wärst.
Und wenn jemand die Entscheidung trifft, dass du doch leistungsfähig bist, so ist das niemals das JA sondern nur ein Gericht.
Und selbst das Gericht das tut, kannst du immer noch zum OLG und hast da in deiner Konstellation durchaus gute Chancen, solange du an keiner Stelle des Prozesses einknickst.
Und selbst wenn diese Brandmauer auch noch fällt, kannst du immer noch zum Jobcenter gehen und dir den Unterhalt wieder holen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich war leider etwas verhindert, da zwischenzeitlich unser Sohn geboren wurde :redhead: Alles sehr aufregend aber wunderschön :thumbup:
Die Unterlagen liegen zwischenzeitlich ebenfalls beim Jugendamt. Nun warte ich auf eine Reaktion der Sachbearbeiterin. Was meint ihr wie lange die für sowas brauchen?
Ich habe mich nochmal durch aktuelle Beiträge hier gelesen und stoße immer wieder auf eure Hinweise bezüglich der Abänderung der JA-Titel insbesondere im Bezug auf die Begrenzung bis zum 18. Geburtstag.
Meine Fragen diesbezüglich wären, sollte es eben doch zu einer Einigung auf einen Betrag X kommen, was ich dann bei einem Titel beachten muss?
Speziell fällt mir zu allererst die Tatsache ein, dass ich als Mangelfall keinen dynamischen Titel annehmen möchte, da sich dann ja die Beträge erhöhen würden bei Anpassungen oder Erreichen eines bestimmten Alters. Akzeptieren die Jugendämter aber statische Titel überhaupt?
Dann wäre ja noch zu beachten, dass spätestens wenn mein zweiter Sohn 6 wird (bzw. auch schon wenn der erste 12 wird) die Aufteilung eines eventuell verbleibenden Betrages X zwischen den Kindern sich ändert. Wäre es dann sinnvoll eine Begrenzung des Titels bis zu diesen Geburtstagen anzustreben? Und wird sowas akzeptiert?
Allgemein fände ich es sehr verwirrend beide Kinder in einem Titel zu erfassen, ich habe gelesen, dass es durchaus Sinn macht in so einem Fall zwei Titel zu erstellen. Jedoch haben wir ja für unseren jetzt geborenen Sohn keine Beistandschaft beim JA beantragt und dies auch nicht vor, weil wir ja in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Wie wird denn das Jugendamt dann meinen zweiten Sohn mit berücksichtigen?