Kindesunterhalt bei...
 
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Kindesunterhalt bei Änderungen des Gehalts (vorschüssig...)

 
(@blade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
irgendwie konnte ich zur folenden Frage keine Antwort finden:

Kindesunterhalt wird ja vorschüssig gezahlt, also jetzt für den Monat Januar 2012.
Muß ich dann zur Berechnung auch mein Januar Gehalt nehmen? (Welches zum Ende Januar kommt.)

Denn mein Gehalt wird im Januar 2012 durch die neue Steuerklasse um ca. 200 Euro weniger werden.
Die Änderung ist mehr als 10%, wenn das wichtig ist. Gezahlt wird nach Düsseldorfer Tabelle ohne irgend einen "Titel" oder ähnliches.
Ich muß nur KU zahlen und das als Mangelfall (bei der Menge an Kindern :wink:) bis 950 Euro Selbstbehalt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Da noch nichts tituliert ist, kannst du den Unterhalt sofort an dein neues Gehalt anpassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 15:16
(@blade)
Schon was gesagt Registriert

ok, ich war (bin) mir nur unsicher weil ich ja jetzt (ende dezember) den geringeren Unterhalt bezahle, aber zur gleichen Zeit das noch "hohe" Gehalt bekomme.

Aber wenn es ja wirklich ein "Vorschuss" für Januar ist. Müsste ja auch mein zukünftiges Januar Einkommen berücksichtig werden.

Wer mag kann wiedersprechen.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 15:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin blade,

solange es keinen Titel gibt, sind Deine Zahlungen im juristischen Sinne "freiwillig"; man könnte also weder den alten noch den neuen Betrag bei Dir pfänden.

Allerdings könnte Deine Ex auf die Idee kommen, angesichts des "falschen" Unterhaltsbetrags jetzt einen Titel zu verlangen; sie würde ihn auch bekommen. Aus diesem Titel könnte in Zukunft auch gepfändet werden. Insofern musst Du selbst wissen, ob Du wegen eines Betrages von vermutlich etwa 20 EUR pro Kind in diesem einen Monat diesen schlafenden Hund wecken möchtest.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 15:48
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

ich wirderspreche nicht, sondern stimme zu.
Du bezahlst jetzt für den Januar und legst als Berrechnungsgrundlage Dein Einkommen vom Januar zugrunde.
Da gibt`s nicts dran auszusetzen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 15:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Allerdings könnte Deine Ex auf die Idee kommen, angesichts des "falschen" Unterhaltsbetrags jetzt einen Titel zu verlangen; sie würde ihn auch bekommen.

Der Unterhaltsbetrag ist aber nicht falsch.
Anfang Januar wird der Unterhalt für Januar fällig und dieser ist aus dem Januargehalt zu begleichen.
Blade müsste im Klagefalle sicher darlegen, warum das Einkommen von 2011 nicht als Indiz! für das Einkommen in 2012 herangezogen werden kann aber das sollte ihm gelingen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 15:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

deshalb habe ich "falsch" ja auch in Anführungszeichen geschrieben. Wegen 20 EUR wird man vermutlich gar nicht verklagt; wegen eines fehlenden Titels dagegen durchaus. Und dann hat man 20 EUR gespart; dafür einen Titel und die Verfahrenskosten am Hals. Deshalb mein Hinweis.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 16:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

den Titel wird sie haben wollen, egal ob er jetzt ab Januar oder Februar weniger KU bezahlt. Sehe ich auch kein Problem drin, so wie er das Recht hat, den KU an die Realität anzupassen, so hat sie das Recht auf den Titel.

Wenn Du einen unterschreibst, achte bitte UNBEDINGT auf die Begrenzung bis zum 18. Geburtstag.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 16:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wegen 20 EUR wird man vermutlich gar nicht verklagt; wegen eines fehlenden Titels dagegen durchaus.

Es scheint hier aber nicht nur um 20,-€ zu gehen sondern, theoretisch um 200,-€, da er Mangelfall ist.
Wenn seine KU-Zahlung bisher schon durch den SB von 950,- begrenzt war, würde der KU nun in Summe um die ganzen 200,-€ sinken.
Andererseits hat die KM bisher keinen Titel gefordert sodass man vielleicht von einem nicht ganz schlechten Verhältnis ausgehen kann.

Vielleicht macht es vor diesem Hintergrund sogar Sinn, den vollen Mindestunterhalt titulieren zu lassen und dann den fehlenden Rest von der Arge aufstocken zu lassen.
Damit ließe sich das Verhältnis zu Mutter und Kindern noch ein wenig pflegen.
Blade, gib doch mal ein paar mehr Zahlen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 16:56
(@blade)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank schon mal für die Beteiligung.  :thumbup:

Mehr Zahlen:
3 Kinder, netto Einkommen dürfte bei mir dann ab Januar ca. 1470 Euro sein.
Die Frau arbeitet auch, mind. ca. 1000 Euro netto im Monat.

Titel:
Mit "Titeln" habe ich mich noch nicht beschäftigt, wir hatten noch einen Scheidungsfolgenvertrag unterschrieben in dem wir auf Ehegaten Unterhalt verzichtet hatten und den KU nach "gesetzlichen Vorschriften" abwickeln.
Im Scheidungsantrag steht drin das der Ehegate KU nach Tabelle zahlt. Wird denn bei der einvernehmlichen Scheidung immer ein Titel erstellt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 17:08




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, bei 3 Kindern müsstest du, je nach Alter ja irgendwas zwischen 700,- und 1.000,- € bezahlen.
Wenn ich mal von 800,- ausgehe bleiben dir 670,- übrig und du könntest unter Ausnutzung der Freibeträge für Aufstocker und der Zuschläge für Wohnung und Umgangskosten wohl noch einen Schluck ALG2 bekommen.

Ein Titel ist nur nötig, wenn er verlangt wird. Wenn nicht, nicht, nur erkennt die Arge nur titulierte Unterhaltszahlungen an.
Insofern solltest über einen Mindest-KU-Titel bis 18 mal nachdenken.

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 17:43
(@blade)
Schon was gesagt Registriert

Achso, auf mich war das bezogen. Ich vermutete Arge für die Frau.
Ich dachte ich muss nur bis 950 zahlen, das war mir neu das ich auch mehr zahlen "kann" und dann von der Arge was hole. 🙂
Bei mir kommt leider erschwerend dazu das ich ein Wohnhaus besitze und noch etwas Erspartes.
Ich habe immer Sorge das es dann an diese Dinge geht. Unterhaltsforderungen gehen wohl nicht direkt an das "Schonvermögen", die Arge macht das aber wohl eher, denke ich. Das der Selbstbehalt wegen Wohnvorteil nach unten korrigiert werden kann weiß ich, dies würde aber wohl nicht so einfach gemacht.(?) Hieß es mal irgendwo.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 18:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das der Selbstbehalt wegen Wohnvorteil nach unten korrigiert werden kann weiß ich, dies würde aber wohl nicht so einfach gemacht.(?) Hieß es mal irgendwo.

Doch das wird sogar mit wachsender Begeisterung gemacht.
Dein SB von 950,- ist eigentlich nichts anderes als ein billiger Propagandatrick der Justiz denn sobald der Mindest-KU nicht bezahlt werden kann, füllt die Justiz solange mit fiktivem Einkommen auf, bis es doch wieder langt.

Und solange du noch etwas besitzt, was man dir noch wegnehmen kann, wird das auch gemacht.
Insofern versuchst du dich am Besten doch mit deiner Ex vernünftig zu einigen.

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 18:15