Kindesunterhalt bei...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt bei Kurzarbeit

 
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, meine Firma hat seid Januar Kurzarbeit angemeldet erstmal bis Juni.
Ich zahle zur Zeit ca. 600 Unterhalt für meine beiden Kinder bei einem augerechneten Nettoeinkommen von 2200 €.
Nun arbeite ich aber nur 10 Tage im Monat und der rest ist Kurzarbeit und komme auf ca. 1650 € brutto.
Wie verhält sich das jetzt kann ich den Unterhalt neu berchnen lassen wenn ja wo muss ich das beantragen ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 16:59
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pepe,
hast du einen Titel?

Bei meinem letzten Gerichtstermin haben sich die Anwälte und der Richter, in lockerer Runde, genau über das Thema unterhalten.

Sie waren sich einig das die Regelung zum Thema kurzarbeit nicht eindeutig sind.

Eigentlich gilt als relevantes Einkommen der Gehalt der letzten 10 Monate. Wenn die Kurzarbeit befristet ist bis Juni kann es sein das du

den vollen Betrag weiterhin zahlen musst.

Ohne Titel würde ich den KU, in Absprache mit der KM, anpassen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2009 18:18
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Mit der Mutter einigen das kannste vergessen  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 18:22
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Dann kannst du die Kürzung auch vergessen.
Selbst eine komplette Arbeitslosigkeit gilt, bis zu einer Dauer von 6 Monaten, als "vorübergehendes Ereignis" und ist unterhaltsrechtlich nicht relevant.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2009 21:15
 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich gehe am Montag mal zum Anwalt, mir würde dann ja noch nicht mal der Selbsterhalt bleiben und meine neue Frau verdient auch nichts.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 11:03
(@bigdaddy84)
Schon was gesagt Registriert

😡 wenn ich sowas schon lese! wo leben wir überhaupt? man muss doch noch irgendwie über die runden kommen.......

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 12:15
(@keithw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...

Also ich habe diese Frage vor kurzem auch dem Jugendamt Potsdam schriftlich stellen müssen und folgende Antwort bekommen:

"Auf Ihren Antrag hin kann für die Zeit vorübergehender,unverschuldeter Einkommensänderung Ihre Unterhaltsleistung vermindert werden. Zu beachten ist dabei aber, dass der Differenzbetrag zur titulierten Unterhaltsleistung als Schuldenbetrag aufläuft und bei Wiedererlangen der vollen Leistungsfähigkeit von Ihnen nachgezahlt werden muß!"

Das ist also nur Verhandlungssache mit dem Jugendamt. Also biete Ihnen an, zumindest den Unterhaltssatz für 1650Euro netto  zu zahlen (das sollte bei deinem Einkommen ja noch möglich sein) und den Rest dann umgehend nachzuzahlen sobald Du wieder voll verdienst. Damit sollte das Jugendamt bestimmt einverstanden sein. Und immer schön freundlich bleiben  😉 ...

Gruß Christian

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 17:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@KeithW

"Auf Ihren Antrag hin kann für die Zeit vorübergehender,unverschuldeter Einkommensänderung Ihre Unterhaltsleistung vermindert werden. Zu beachten ist dabei aber, dass der Differenzbetrag zur titulierten Unterhaltsleistung als Schuldenbetrag aufläuft und bei Wiedererlangen der vollen Leistungsfähigkeit von Ihnen nachgezahlt werden muß!"

Für einen Zeitraum von 6 Monaten so zu tun, als ob alles beim Alten bleibt, finde ich schon eine Unverschämtheit. Bei einer funktionierenden Elternschaft wäre das Geld auch unmittelbar nicht mehr vorhanden und alle müssten sich beschränken. Doch beim UH-Zahler kann man es ja holen - dann nimmt der halt einen Kredit auf. Welche Familie würde so handeln?
Ausserdem widerspricht dies der Gesetzgebung (entsprechend der Leistungsfähigkeit) - doch die Rechtssprechung hat hier ihre eigenen Regeln geschaffen. Die Orientierung des Unterhaltsbedarfs eines Kindes am EK der Eltern ist m.M.n. sowieso menschenverachtend. Entweder hat ein Kind einen Bedarf, welcher zum Leben benötigt wird, oder es erleidet "Mangel" - oder "Luxus".
Und bitte nicht verwechseln: pepe sprach von 1650€ Brutto - nicht Netto.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2009 18:23
(@keithw)
Schon was gesagt Registriert

Und bitte nicht verwechseln: pepe sprach von 1650€ Brutto - nicht Netto.

Hallo...

Ich denke er meinte 1650Euro Netto. Weil bei 2200netto vorher und 10Tagen Kurzarbeit bleiben zzgl. 67% Kurzabeitergeld etwa 1650Euro netto übrig. Und Kurzarbeitergeld wird ebenfalls voll auf den Unterhalt angerechnet. (Wie solls auch ander sein  :wink:) .

Ergo... Der Zahlbetrag würde sich von 2200Netto zu 1650Netto von 333Euro zu 314Euro je Kind reduzieren. Wenn Pepe`s Kinder jetzt 10und14Jahre sind, falls ich richtig gerechnet habe aus seinen alten Postings.   :yltype:

Nun wage ich zu bezweifeln das es sich lohnt wegen 38Euro weniger Unterhalt im Monat den Stress mit der Kindesmutter anzutun...  :phantom: Ich hab das nämlich auch grad durch. Bei mir sieht die Lage ähnlich aus. Nur das ich zur Zeit 100% Kurzabreit habe pro Monat und das Einkommen sich auf volle 67% verringert hat  ;(

Gruß Christian

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 16:13
(@orlando)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

bei vorher 2200 Netto und 50% KU wird ca. 1900 Netto herauskommen.

Auch wenn der Unterhalt jetzt nicht gekürzt werden kann, so ist doch das relevante Einkommen für nächstes Jahr weniger, wenn er jetzt weniger verdient, oder?
Insofern muss man das Geld ja "nur" vorstrecken...
Gruß
Orlando

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2009 22:25




 pepe
(@pepe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, netto sind es ca. 1200 - 1300 € , mein Anwalt sagte mir müsse der Mindessatz bleiben also alles was über 900 € ist kann Sie ja haben, die Kurzabeit urde jetzt aud Dezember verlängert und es werden auch schon Leute entlassen sieht nicht gut aus.
Bin jetzt 24 Jahre da und hoffe das ich die 25 noch voll bekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2009 18:52