Kindesunterhalt bei...
 
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Kindesunterhalt bei "neuen" Kindern

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(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo, zusammen
erst mal SORRY wenn ich etwas falsch mache, bin neu hier.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe insgesamt drei Kinder. Zwei davon leben bei mir und meiner Ehefrau (eheliche Kinder). Alles ok so weit. Das dritte Kind (älter als die ehelichen) ist unehelich und ich zahle Unterhalt. Mit der Mutter war ich nicht verheiratet. Ich zahle nach Düsseldorfer Tabelle 247 €. Die Mutter des unehelichen Kindes lebt seit kurz nach der Geburt mit einem anderen Mann zusammen. Auch ok.
Da ich nicht super viel verdiene (siehe Höhe des Unterhaltes) bleibt meiner "neuen Familie" nicht sonderlich viel zum leben. Im Gegenteil, wir sind ziemlich früh im Monat pleite 🙁 . Meine Ehefrau ist arbeitslos und hat seit Januar durch Hartz IV kein eigenes Einkommen mehr. Nun zu meiner Frage:
Hat die Tatsache, dass auch meine Ehefrau und die beiden ehelichen Kinder nur von meinem Einkommen leben, einen Einfluss auf die Höhe des Unterhaltes ? Ich habe hier jetzt auch schon mal über "Mangelfall" und "Mindestselbstbehalt" und so weiter gelesen. Ich will mich gar nicht um den Unterhalt drücken, aber wenn ich höre, dass meine uneheliche Tochter (die Mutter ist eine Freundin meiner Schwester) jetzt Reitstunden kriegt und jedes Jahr in den Urlaub fährt, krieg ich nen Hals. Ich gönne es ihr ja, aber warum muss ich denn ihren Halbgeschwistern (also den ehelichen Kindern) immer sagen, "geht jetzt nicht, wir müssen sparen" "Urlaub ist nicht drin" "eine Karussellfahrt reicht auch" ???!!! Eine Anpassung des Unterhaltes bei Geburt der ehelichen Kinder ist übrigens nicht erfolgt.
Ich hoffe, hier kann ich eine Auskunft bekommen.

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2005 00:59
(@Melly)

Wurden denn die beiden ehelichen Kinder schon bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Wenn ja, sieht es schlecht aus.
Kinder gehen normalerweise immer vor dem Ehegattenunterhalt.
Ihr müßt also versuchen, mit Deinem Gehalt und dem Kindergeld klar zu kommen und evtl Posten abspecken.
Wenn es so knapp zugeht, versucht doch mal Wohngeld zu bekommen.
Wäre ne Möglichkeit, evtl mehr Geld in der Tasche zu haben.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2005 04:06
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hey, danke.
Nun zum Thema:
Die beiden ehelichen Kinder sind nicht berücksichtigt, sie sind später geboren. Als ich geheiratet habe (meine jetzige Frau) und die "neuen" Kinder (die Zwillinge, macht es einfacher) geboren wurden, hatte ich die uneheliche Tochter schon. Seit der Geburt der Zwillinge (die ehelichen, du erninnerst dich?) hat sich am Unterhalt für die uneheliche Tochter ausser der normalen Steigerungen nix geändert.
Spielt es denn auch eine Rolle, dass meine Ehefrau von mir abhängig ist (finanziell) ? Somit hätte ich ja insgesamt 4 abhängige (Ehefaru, Zwillinge und uneheliche). Wir sind echt verzweifelt, sparen ist schon kaum noch möglich. Ich will mich ja echt nicht vor dem Unterhalt drücken, aber die Zwillinge haben halt auch Ansprüche.............

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2005 04:16
(@Melly)

Ich würde mir an Deiner Stelle schnell nen Anwalt nehmen und Abänderungsklage starten.
Die Zwillinge sind wie das erste Kind genauso in der Unterhaltsberechnung aufzunehmen .
Kann leicht möglich sein, daß dann ein Mangelfall eintritt, aber das kann man halt ohne Zahlen nicht sagen.
Mich wundert, daß Ihr nicht schon früher dran gedacht habt, einen Anwalt aufzusuchen.
Geh zum Anwalt, der soll PKH beantragen, viel Geld werdet Ihr ja nicht haben, somit wird das wohl genemigt werden.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2005 04:20
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

🙂 🙂 🙂 🙂 🙂
WOW endlich mal ne gute Nachricht, aber noch eine Frage, kann mir da nicht auch das Jugendamt weiter helfen ??? Bis jetzt ging auch alles ohne Anwalt.

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2005 04:22
(@Melly)

Naja...hier im Forum wirst Du viele User finden, die schlicht schlechte ERfahrungen mit dem Jugendamt gemacht haben.
Die bummeln zu sehr.
Ich würds übern Anwalt machen, sonst zahlst bis zum St.Nimmerleinstag den selben Unterhalt.
Ein anwalt kann Dir dann auch besser Auskunft geben, ob die Ehefrau nun auch mit in die Berechnung darf.
Richter haben da nämlich oft ganz andere Ansichten.
Gruß
Melly
*diejetztinsbetthüpft*

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2005 04:26
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi,
ich habe jetzt wirklich mal versucht, Hilfe vom Jugendamt zu bekommen, leider, wie vermutet, vergeblich ;( . Ein "netter" Mitarbeiter hat mir nur gesagt, er sei ja wohl keine Rechtsbera-tungsstelle ?! Ich solle mich doch an die Verbraucherzentrale wenden ??? Die wüssten dann schon Bescheid. Ich habe dann lieber den Tipp mit dem RA wahr genommen, Freitag ist Bera-tungstermin 🙂 . Ich habe natürlich erst mal gefragt, wie es mit den Kosten aussieht, die Kanz-lei hat mich dann ans Amtsgericht verwiesen, dort bekomme ich nun morgen einen "Bera-tungsschein". Ich bin ja mal gespannt, was dabei rum kommt. Noch eine Frage: Falls ich wirk-lich seit der Geburt der Zwillinge zu viel KU zahle, kann ich den dann zurückfordern ? Die Zwil-linge sind schon 5 ! Rückfordern wird wohl, wenn’s denn geht, schwierig, ich hab immer direkt an die KM gezahlt. Vielleicht kann man zu viel bezahlte Beträge ja verrechnen und solange den KU kürzen ?

Bis bald
Michael

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2005 14:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael!

Nein, das kannst Du nicht. Beim KU gilt der Satz "Wer zuviel zahlt ist selber schuld!" Ist uns ebenso passiert, wir haben für die Große meines Mannes 223 Euro bezahlt, obwohl er bei einem Einkommen von 1250/1300 Euro netto mit der Unterhaltspflicht für sie, unseren Sohn und mich schon längst ein Mangelfall war, und das nur, weil wir der blöden *muh* vom JA geglaubt haben.

Toll, ne?

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2005 15:00
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo Lausebackesmama,
das sind ja tolle Aussichten, ich frage mich schon, ob ich nicht sofort den Dauerauftrag für den KU (ihr mit euren Abkürzungen 🙂 ) stoppen soll. Ich zahl nämlich direkt an die Mutter. Gut, so Reitstunden wollen schließlich auch bezahlt werden... 😉
Nun zum guten, ich war eben beim Amtsgericht, ich hab den Beratungsschein. Lt. AG kriegen wir in diesem Fall wohl auch PKH, wenns denn der Anwalt befürwortet. Freitag ist Termin beim Anwalt, ich bin echt mal gespannt. Ich melde mich, was dabei rum gekommen ist, vielleicht kann ich damit ja anderen Mut machen......

Bis dann

Michael

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2005 12:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael!

Nee, bevor der Unterhaltstitel nicht geändert ist, lass das mal lieber! Mach sowas nur in Rücksprache mit dem Anwalt, so wie er es Dir rät.
Wenn die KM einen Titel hat, kann sie pfänden lassen.

Der Anwalt wird Dir eine Mangelfallberechnung machen und dann wohl Abänderungsklage einleiten.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2005 12:32




(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi Lausebackesmama (toller Nick 😉 )
den Dauerauftrag habe ich natürlich nicht gestoppt. Aber es hat doch in den Fingerspitzen gekribbelt.
Ich war eben beim Anwalt. Endlich mal gute Nachrichten. Meine Anwältin hat die Unterlagen überflogen und dann gemeint, "ich zahle wohl deutlich zuviel" 🙂 ! Genaues kann sie natürlich erst nach einer genauen Prüfung und Durchrechnung sagen. Wenn es stimmt, wird sie versuchen, die KM auch davon zu überzeugen, da bin ich aber eher pessimistisch 🙁 . Wird dann wohl auf eine Abänderungsklage hinaus laufen. Aber immerhin, es gibt Hoffnung.
Nun zu was anderem:
Ich muss jetzt mal ein riesen großes Lob aussprechen. SUPER TOLLE SEITE hier !!!!!!!!
:thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Ohne die Infos, die ich hier gefunden habe, würde ich wohl auch noch in 20 Jahren dasselbe zahlen.
VIELEN VIELEN DANK für die tollen Ratschläge und Hilfen 🙂 .
Noch eine Frage, kann man hier eigentlich auch Anwälte empfehlen ? Ich habe da so was gelesen. Oder wäre das unerlaubte Werbung ?

Bis bald

Michael

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2005 13:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Na, lern mal meinen Sohn kennen, dann weißte, warum ich den Nick hab *lach*

Da gibts doch ein extra-Forum hier für Anwaltsempfehlungen, ist mir so...

Geh mal auf "Foren" und scroll mal ein bissi!

GLG Conny

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2005 13:54
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hi Luasebackesmama,
lach lach lach.
wenn du wegen deinem Sohn so heisst, wie müsste ich mich denn dann nennen ?? Einpaar Vorschläge:
Doppelchaotenpapa
JackAsVater (der von MTV)
Nervziegenvati (nicht ernst gemeint !)
Zwillingsopfer

Das Forum mit den Anwälten werde ich mal suchen, danke

Gruß
Michael

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Themenstarter Geschrieben : 22.07.2005 14:12
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ich habe Bescheid von der Anwältin :question: !
GUTE NACHRICHTEN !!! :thumbup: 🙂
Ich muss nach der Berechnung nun nur noch 175,47 Euronen zahlen. Bisher waren es 247 € nach DT. Endlich mal gute Nachrichten.
Nun habe ich aber noch eine Frage hierzu:
Ich habe ja hier gelernt, dass Unterhalt, der einmal gezahlt wurde, "weg" ist. 🙁 Das sind bei mir ins gesamt ca. 4500 € !!! Nun frage ich mich, hätte das JA mich nicht mal auf so was hinweisen müssen. Ich war nach der Geburt der Zwillinge auch mal da, habe aber nichts dazu von denen gehört. Kann man da vielleicht das JA irgendwie haftbar machen ? Hat hierzu jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ???

Naja, immerhin hat das finden dieser tollen HP :thumbup: sich jetzt schon mal gelohnt. Ohne euch würde ich wohl bis zum Sanktnimmerleinstag zu viel zahlen. Vielen Dank für die Tipps.

Gruß
Michael

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 14:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Luhnitoon,

nee, ich glaube, da sieht es schlecht aus, wenn Du nicht hieb- und stichfest beweisen kannst, dass die Dich bewußt besch***en haben.
Wie gesagt, uns ging es ähnlich, mein Mann sagte: 1300 netto, Kind 8, Kind frisch und Ehefrau. Nööööö da ändert sich nix.
Und dann beschweren die sich doch glatt, dass mein Mann zum Anwalt gegangen ist 😡

Traue keinem JA, *grr*

LG Lausebackesmama

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 15:06
(@Melly)

Hallo Michael,

na das ist doch schonmal was!
Immerhin zahlst weniger. :thumbup:
Das gezahlte Geld wirst nie wieder sehen....schreibs ab und jetzt weißt Du ja wie es geht 🙂

LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 17:35
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,
ich habe lange nix gesagt hier, doch es gibt neues ! ;( Ich habe Post vom RA ! Meine Ex hat das JA :phantom: :phantom: :phantom: eingeschaltet, und die waren tätig :thumbdown: . Lt. deren Schreiben soll ich jetzt 229 EURONEN zahlen, zwar weniger als zuvor, aber ca. 55 € mehr als meine RA meint !? Typisch JA ?????????
Noch mal zur Erklärung, ich will mich nicht drücken, aber irgendwo muss mal Schluss sein !!!!! Meine Ex hat die Sache dem JA über geben, da sie im Urlaub ist (3 Wochen Mittelmeer !). Die "neuen" Kinder können gerade ab und zu ins Freibad und Madame macht mal schön Urlaub........... :mad2: DA KRIEG ICH NEN HALS...............

MACHT ES BESSER

Michael

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2005 03:39
(@Melly)

Mal nicht Panik schieben.
Das Ja ist auch nur nen Amt 😀
Geh mit dem Schreiben zum Anwalt und der soll mal gucken wie das Amt da gerechnet hat.
Freitags öffnet man auch solch Post nicht.
Versaust Dir nur das WE.
LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2005 11:55
(@Aniram)

Freitags öffnet man auch solch Post nicht.

Diesen Satz hab ich jetzt, ich weiss nicht wie oft gelesen.

Also mich würde das Nichtwissen noch viel mehr beunruhigen
und ich würde mir wahrscheinlich noch Schlimmeres ausmalen,
als dann tatsächlich drinnen steht.

Ich könnte die Finger nicht von dem Schreiben lassen und
bewundere daher jeden für diese Selbstbeherrschung.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2005 12:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da gibts nen Trick!

Einfach Freitags nicht mehr an den Briefkasten gehen!!! 😀

GLG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2005 16:24




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