Kindesunterhalt Bei...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kindesunterhalt Beistand durch JA und Titulierung

 
(@andreasdd)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

einige kennen mich wohl noch  😉

Ich grüße euch und ja ich Lebe noch. Mittlerweile bin ich in einem normalen Anstellungsberhältnis und fühle mich da sauwohl.

Nun hat die Mutter meiner Kinder wieder einmal eine kleine Bombe legen wollen. Zwei Monate bevor mein großer in die Ausbildung geht, hat Sie das JA als Beistand für meine beiden Kids bestellt.  :gunman:

Ich habe immer meinen Kindesunterhalt gezahlt. Auch wo ich es mir eigentlich nicht hätte Leisten können. Ihr geht es um die Erhöhung. Den Ausbildungsvertrag hat Sie wohl erst ein wenig verschwiegen.  :exclam:

Nun zu meinen beiden Fragen.

1. Das Ja schreibt: " Die Einkünfte meines Sohnes sind erst ab dem Tag zu berücksichtigen an dem sie tatsächlich gezahlt werden. Auf den beginn der erwerbstätigkeit bzw. der Ausbildung kommt es bei nachschüssiger Zahlweise der vergütung nicht an. (Wendl/Staudigl. "Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis", 7. Auflage, §2, Rn.86)

Stimmt das?

2. Kann mich das Ja zu Titulierung zwingen? Wenn ja dann will ich ausdrücklich auf eine Befristung von 12 Monaten bestehen, denn Söhni bekommt ja dann mehr.

3. Wenn zu 1 das stimmt, kann ich das gleiche bei meiner Zahlung in Ansatz bringen? Denn ich Arbeite erst seid dem 15.05 bei der Firma und bekam meine erste zahlung zum 31.07.2010. Davor hatte ich so gut wie gar nichts.

Ein Grund warum ich die Selbstständigkeit verlassen habe.

Das Ja hat es sich einfach gemacht und meine Zahlen vor dem Anstellungsverhältnis erst gar nicht in die Berechnung mit einbezogen.

Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir kurzfristig Antworten würdet, ich ahbe nähmlich am Montag einen Termin beim JA.

Viele Grüße

Andreas

Warum müssen Menschen Ihren Hass aufeinander immer über die Schwächsten in der kette austragen. Sollte meine Ex mal den Weg hier hin finden, dann lese bitte das: Ich geb nicht auf!!! Zum Wohle unserer Kinder !!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 21:13
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Andreas,

wie alt sind denn die Kinder?

Um die Titulierung kommst du nicht herum. Was du jedoch genau titulierst, kannst du selbst bestimmen. Wenn es dem Jugendamt nicht passt, kann danach geklagt werden - titulierst du nicht, verlierst du eine Klage zu 100%.

Du kannst den Titel selbstverständlich auf 12 Monate befristen. Das Jugendamt mag das zwar nicht, da so nach einem Jahr evtl. ein neuer Titel ausgestellt werden muss (und das Jugendamt erneut prüfen muss), aber wenn der titulierte Betrag stimmt, würde auch eine Klage innerhalb der 12 Monate ins Leere laufen.

Ob du für den ersten Monat der Ausbildung noch den bisherigen Unterhalt zahlen musst, weiß ich nicht. Es handelt sich dabei ja um max. einen Monat - du musst selbst entscheiden, ob es sich lohnt, darum zu streiten. Ich würde aber an deiner Stelle die Argumentation bzgl. deiner Einkünfte genau wie dargestellt nutzen - klar zahlst du den Unterhalt, aber erst ab 31.07.2010 - denn "auf den Beginn der Erwerbstätigkeit kommt es bei nachschüssiger Zahlweise der Vergütung nicht an (Wendl/Staudigl. "Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis", 7. Auflage, §2, Rn.86)" - und davor warst du nicht leistungsfähig  :wink:.

Schreibe dem JA mal etwas entsprechendes - mich würde die Reaktion interessieren...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2010 00:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andreas,

liefer uns mal Zahlen, also was Du vor der Anstellung und jetzt verdienst. Dann wird hier sicher jemand rechnen können. Hast Du den Arbeitsvertrag von C. vorliegen? Lass ihn Dir von ihm geben, so dass der Bedarf berechnet werden kann.

Für die Titulierung würde ich Dir raten, dass Du diese nicht beim JA sondern beim Notar vornimmst. Im Idealfall so, dass Stufe 1 (Mindestunterhalt) bei rauskommt und dass die Veränderungen gleich mit einberechnet werden. Also bei C. von x bis y xxx Euro, von a bis b yyy Euro. Befristet auf den 18. Geburtstag.

Die notarielle Urkunde kostet zwar (minimal) Geld, dafür steht dann drin, was Du drin haben willst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2010 01:04
(@andreasdd)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für eure Antworten,

die errechneten Summen sind ok. Ich hatte ja schon im Vorfeld mit meinem Anwalt gesprochen, nur was mich ein wenig nervt ist die Tatsache das ich sofort zahlen muss und die Anrechnung von C seiner Ausbildungsvergütung erst zum Zahlungszeitpunkt erfolgen soll. Mir geht es da nicht um den einem Monat. Aber so scheint es ja in unserem Rechtssystem zu sein, muss man zahlen wird alles eingerechnet, Reduzierungsmöglichkeiten werden heraus gezögert wie es geht.

Ich werde mit denen am Montag über die Befristung und die Stufen sprechen. C wird ja im Januar 2012, 18. Bis dahin lass ich mich auf eine Befristung unter beachtung seiner Ausbildungsvergütungen ein. Danach muss eben neu berechnet werden. Zumal M dann auch bald in eine Ausbildung gehen wird, wenn Sie nicht weiter zur Schule geht. Aber das werden wir dann sehen.

Viele Grüße Andreas

Warum müssen Menschen Ihren Hass aufeinander immer über die Schwächsten in der kette austragen. Sollte meine Ex mal den Weg hier hin finden, dann lese bitte das: Ich geb nicht auf!!! Zum Wohle unserer Kinder !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2010 14:01