Kindesunterhalt ber...
 
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Kindesunterhalt berechnen

 
(@hisairness)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage.
Ich habe seit Jahren ein abkommen mit meiner Ex-Frau was den Unterhalt meiner Kinder (Zwillinge 16 Jahre) betrifft.
Nun habe ich das Gefühl das ich bald Post bekomme wegen dem Unterhalt.
Wie kann ich das anhand der Düsseldorfer Tabelle genau errechnen?
Bei mir würde es die Stufe 2 betreffen mit zwei Kindern, die beide 16 Jahre alt werden dieses Jahr.
Ich bekomme kein Kindergeld angerechnet, dass fließt alles direkt an meine Ex-Frau.

Was muss ich laut Düsseldorfer Tabelle eigentlich meiner Ex-Frau überweisen?
Und was ist der Bedarfkontrollbetrag? Was heißt das für mich?

Für hilfe wäre ich sehr dankbar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 21:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Hisairness,

vielleicht schreibst Du hier auch mal hin, was Du netto verdienst, welche Abzugspositionen es gibt (Weg zur Arbeit, private Altersvorsorge), wieviel UH Du pro Kind bisher bezahlst, ob Du noch weiteren Personen zum Unterhalt verpflichtet bist und ob es einen Unterhaltstitel oder ein Gerichtsurteil über den Kindesunterhalt gibt. Ohne diese Infos kann man Deine Fragen kaum beantworten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 21:19
(@hisairness)
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also mein Nettoverdienst ist zur Zeit 1820€, keine Altersvorsorge, habe dazu noch einen Firmenwagen und muss 3km versteuern.
Ansonstenhabe ich keine weitere Person wo ich unterhaltspflichtig bin.
Es gab mal einen Titel und dem gehe ich seitdem nach.

Hilft das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 21:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es gab mal einen Titel und dem gehe ich seitdem nach.

"Gab" es den nur mal oder gilt er noch? Und wenn ja: Warum schreibst Du nicht, was drinsteht bzw. was Du bisher bezahlst?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 21:49
(@hisairness)
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Naja ich denke der ist gültig solange er nicht neu berechnet wird!?!
Naja, der Satz den ich gerade zähle hat ja nichts mit meiner Frage zu tun! Oder? 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 21:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bist Du immer so kompliziert? Willst Du Ratespielchen spielen? Ist

Nun habe ich das Gefühl das ich bald Post bekomme wegen dem Unterhalt.

für irgendwen ein Grund, in irgendeiner Form aktiv zu werden?

Fragen über Fragen - aber Antworten willst Du ja offensichtlich keine...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 22:16
(@hisairness)
Schon was gesagt Registriert

?
Ich dachte ich bekomme hier eine Antwort auf meine Frage.
Wie sich den Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle in meinem Fall sich errechnet.
Muss ich wohl doch woanders nach einer Antwort suchen 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 22:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie sich den Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle in meinem Fall sich errechnet.

So:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-2060.html

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 22:22
(@hisairness)
Schon was gesagt Registriert

und genau mit dem ganzen komm ich nicht klar. 🙁
Bitte um Hilfe!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 22:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was verstehst du denn daran nicht?

Es ist etwas viel verlangt, zu erwarten, wir würden dir jetzt das ganze Familienrecht in allen Facetten und Eventualitäten, leicht verständlich erläutern.

Stell eine konkrete Frage oder nenne uns deine konkreten Zahlen, dann können wir dir auch eine Antwort liefern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 22:28




(@hisairness)
Schon was gesagt Registriert

naja ihr habt doch das was ihr braucht! Oder?
Was braucht ihr denn noch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2014 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zwei 15 bzw. 16 jährige Kinder haben in Zeile 2 Anspruch auf je 356,-€ pro Monat.

Ist das das was du wissen wolltest?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 22:35
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach

1820,- Netto bedeutet 448,- minus hälftiges Kg= 356,- mal zwei Kinder = 712,- Ku für beide.
Der Sb bleibt mit 1108,- Euro sichergestellt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2014 22:42
(@hisairness)
Schon was gesagt Registriert

Danke wedi
Dass wollte ich doch nur wissen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2014 01:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hisairness,

1820,- Netto bedeutet 448,- minus hälftiges Kg= 356,- mal zwei Kinder = 712,- Ku für beide.
Der Sb bleibt mit 1108,- Euro sichergestellt.

Korrekt, aber bitte trotzdem aufpassen: Der Selbstbehalt (1.000 Euro) ist locker gewahrt; der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile der DT ist zwar auch noch nicht unterschritten, aber der beträgt 1.100 Euro und an dem bist du somit schon verdammt nahe dran.

Deine 1.820 Euro sind offenbar noch nicht bereinigt, allerdings weiß ich nicht so recht, wie die Sache mit dem Firmenwagen einzusortieren ist, und ob es sonst noch unterhaltsrelevante Dinge gibt - aber, wenn dein Einkommen nach Bereinigung auch nur um 9 Euro niedriger ausfällt, dann bist du bereits unterhalb des Bedarfskontrollbetrags, und das würde hier bedeuten: Runter in die nächstniedrigere Zeile der DT (vgl. Anmerkung 6 in der DT). Also statt 356 Euro pro Kind "nur" noch 334 Euro pro Kind. Und bei 44 Euro pro Monat weniger lohnt es sich ggf. schon, hier mal mit dem spitzen Bleistift zu rechnen.

Ich schlage vor, wenn besagte Post wg. Unterhalt bei dir ankommt, dann meldest du dich hier nochmal, und dann können wir die Berechnung der Gegenseite mal auf Herz und Nieren überprüfen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2014 00:13