Kindesunterhalt für...
 
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Kindesunterhalt für 18jährigen mit Job

 
(@tom64)
Schon was gesagt Registriert

hallo zusammen,
ein kolege hat mir das forum empfohlen und ist sehr zufrieden mit euch.
nun habe ich auch mal eine kleine frage an euch spezialisten :=)

fakten :

2 kinder 14+ fast 18 jahre
es gibt keinen titel für die unterhaltszahlungen
ku wird z.zt. nach ddt gezahlt

meine frage :
mein sohn wird im dez 18, ist schüler und hat einen nebenjob wo er ca 300 € im mon verdient.
wie wird dann die unterhaltszahlung berechnet ?

würde mich über eine schnelle antwort freuen.

mfg
tom64

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2010 13:04
 elwu
(@elwu)

mein sohn wird im dez 18, ist schüler und hat einen nebenjob wo er ca 300 € im mon verdient.
wie wird dann die unterhaltszahlung berechnet ?

Hallo,

ich gehe davon aus, er lebt bei seiner Mutter. Wie ist denn euer Verhältnis? Wenn ihr miteinander reden könnt, worauf die Abwesenheit eines Titels hindeutet, verhandelt das halt untereinander. Es ist ja wohl auch heute noch üblich, dass Kinder, die ein regelmäßiges Einkommen haben und bei den Eltern leben, einen Teil abgeben, um zum Lebensunterhalt beizutragen. Wenn er z.B. 100€ seiner Mutter abgibt, sollte es fair sein, dass du den Unterhalt um diesen Betrag kürzen kannst.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 13:15
(@tom64)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

das verhältniss ist gut zu meinen kindern.
abgeben tut er soweit ich weiß nichts.

da er ja jetzt sozusagen den ku bekommt, wird dann sein verdienst auf den unterhalt angerechnet ?
oder kann man ihn anrechnen?

mfg
tom64

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2010 13:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, bei Volljährigen richtet sich der Bedarf nach der 4. Spalte der DT.
Vor allem kann man das ganze KG vom Bedarf abziehen und der Rest wird, je nach Einkommen, zwischen beiden Eltern gequotelt.

Eigentlich müsste auch sein ganzes Einkommen minus 90,-€ abgezogen werden, nur solltet ihr davon, meiner Meinung nach, mehr als das lassen, sonst lernt er auch gleich fürs Leben, dass sich das Arbeiten nicht lohnt.
Die Erkenntnis wäre zwar nicht falsch aber dennoch nicht gut für seine Entwicklung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 14:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

Deine Kinder wachsen in eine Leistungsgesellschaft hinein, in der gilt, dass Leistung sich lohnt. Sinngemäss: Wer mehr tut als andere kriegt auch mehr Kohle als andere.

Das hat er mit seinem Job bereits verinnerlicht. Deshalb wäre es kontraproduktiv, nun zu sagen "jeden Euro, den Du selbst verdienst, ziehe ich Dir vom Unterhalt ab." Ansonsten macht sich bei ihm möglicherweise das Prinzip "Einkommensmaximierung bei möglichst geringem Aufwand" breit, das auch viele Bezieher von Sozialleistungen verinnerlicht haben: "Warum soll ich mich selbst anstrengen, wenn ich mein eigenes Einkommen am Ende wieder von den Fremdleistungen abgezogen bekomme?"

Wenn Du aber schon schreibst, dass Euer Verhältnis gut ist und keine Titel zu bedienen sind: Warum setzt Ihr Euch nicht einfach zusammen, besprecht das Ganze unter Männern und einigt Euch auf einen Unterhaltsbetrag?

Das väterliche Signal "ich bezahle nur so viel wie ich unbedingt muss" wäre jedenfalls das falsche.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 14:14
(@tom64)
Schon was gesagt Registriert

hi zusammen,

danke für die antworten. ich werde dann mal ein gespräch suchen und das was er
bekommt sozusagen aushandeln.

?zwischenfrage?.....wird der unterhalt vom nettoverdienst berechnet oder gibt es eine bereinigung wovon dann ausgegangen wird ?

also..wenn ich das richtig verstehe müßte folgende rechnung rechtens sein :

dt 513 euros - kg 184 euros = 329 € - eigenverdienst(300-90) = 119 / 2 = 59,50 euronen

oder

dt 513 euros - kg 184euros / 2 = 164,50 euronen

wenns dem so ist habe ich eine ausgangsbasis.

mfg
tom

ps.: wenn so was keine grauen haare gibt, dann weiß ich nicht wovon 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2010 16:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei volljährigen wird die Stufe der DDT durch das Addieren der ber. Nettoeinkommen beider Elternteile bestimmt.

Von diesem Betrag wird dann das volle KG mit 184 € ab gezogen.

Der Restbetrag wird gequotelt. D.h. jeder Elternteil zahlt nach seinen Einkommensverhältnissen.

Z.B: Gesamteinkommen x --> Zahlbetrag y, Vater 3/4 x, KM 1/4 x --> Zahlbetrag KV 3/4 y, KM 1/4 y

Halbe halbe wird nur gemacht, wenn beide Elternteile annährend gleich verdienen.

Allerdings zahlt jeder Elternteil auch nur socviel, wie er bei alleiniger Unterhaltspflicht auch zahlen müßte.

Trotzdem nochmal der Hinweis: Solange Sohnemann Schüler ist muß er nicht arbeiten. Ich könnte ihn verstehen ,wenn er dann sich einzig und allein auf die Schule konzentriert und den Job aufgibt, wenn er eh nix davon übrigbehält.

Bei der Anrechnung wäre ich mir auch nicht so sicher, ob diese wirklich abzgl. der 90 € ganz gemacht wird. Es könnte auch sein , da er priveligiert ist, das die Anrechnungsummer nur (Einkommen -90)/2 beträgt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 17:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der Anrechnung wäre ich mir auch nicht so sicher, ob diese wirklich abzgl. der 90 € ganz gemacht wird. Es könnte auch sein , da er priveligiert ist, das die Anrechnungsummer nur (Einkommen -90)/2 beträgt.

Die Halbierung wird aber bei Minderjährigen nicht gemacht, damit dem Kind mehr bleibt, sondern weil der betreuende Elternteil auch was von der Beute abbekommen soll.

Bei privilegierten Volljährigen gibt es aber keine Betreuung mehr.

Insofern denke ich, wird nicht halbiert, bzw. auch nach Quote zwischen Eltern aufgeteilt.

Was nichts daran ändert, dass Sohni aus meiner Sicht mehr als 90,-€ bleiben sollten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 17:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt Beppo,

den Grund für die Halbierung hatee ich nicht bedacht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 17:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kenne diese 90 EUR als Ersatz für ausbildungsbedingte Kosten (Fahrkarte, Schulbühcher etc.) bei Azubi's, die in der Regel eine Ausbildungsvergütung bekommen . im Gegensatz zu einem Schüler, der die Kohle nicht für seine Haupttätigkeit kriegt, sondern zusätzlich erwirtschaftet.

Wäre ich persönlich dieser Sohn und würde mir mein Vater eine Rechnung präsentieren, die seine Unterhaltspflichten centgenau ("59,50 €") auflistet und gegen meinen Fleiss aufrechnet - ja, dann käme mir vermutlich auch ein Satz über die Lippen wie "weisst Du, Alter, wenn ich vom selbstverdienten Geld nix haben soll, dann setz ich mich nachmittags lieber vor die Playstation und am Wochenende schlafe ich mich aus."

Grüssles
Martin
(der seinem Sohn gerne jeden selbstverdienten Euro gelassen hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 18:09




(@tom64)
Schon was gesagt Registriert

hi zusammen,

also muß ich jetzt erst mal die einkommensverhältnisse meiner ex erfahren.
dann über die oben genannte rechnung mal ausrechnen wieviel ihm zusteht.
(ohne sein selbstverdientes, da ich weiß das er einige große wünsche hat)
theoretisch müßte ich ja dann weniger bezahlen wie jetzt oder ?

! es geht nicht darum das ich die zahlungen verweigern oder auf ein minimum reduzieren will !
! aber wenn ein kind mehr geld im monat zur verfügung hat wie ein elternteil macht man sich schon gedanken !

mfg
tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2010 18:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

also muß ich jetzt erst mal die einkommensverhältnisse meiner ex erfahren.
dann über die oben genannte rechnung mal ausrechnen wieviel ihm zusteht.

ja, diese Zahl muss Sohnemann beibringen (und seiner Mutter im Gegenzug Deine Einkommenszahlen vorlegen). Erst dann kann gerechnet und gequotelt werden. Zur Festlegung dieser Quote wird allerdings nur der Teil Eurer Einkommen herangezogen, der oberhalb von 1.100 EUR liegt - siehe beispielsweise >>>HIER<<<.

theoretisch müßte ich ja dann weniger bezahlen wie jetzt oder ?

ja. Schon allein, weil jetzt das gesamte Kindergeld bedarfsmindernd angerechnet wird.

! aber wenn ein kind mehr geld im monat zur verfügung hat wie ein elternteil macht man sich schon gedanken !

das kann man nicht notwendigerweise dem Kind vorwerfen. Wenn sich Deine Unterhaltszahlungen nach der DDT bemessen, ist es auch nicht wirklich vorstellbar. Aber wie gesagt: Redet als Erwachsene miteinander und rechnet gemeinsam. Zwischen "Du kannst jeden Cent Deines selbstverdienten Geldes behalten" und "ich darf (und will) Dein Selbstverdientes komplett auf meine Zahlungen anrechnen" ist ja auch noch eine Menge Luft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 18:43
(@tom64)
Schon was gesagt Registriert

hi zusammen

vielen dank für die infos.
werde jetzt mal versuchen den rauch aus meinem kopf zu bändigen 🙂
für einen der lieber nen schraubenschlüssel wie kugelchreiber in der hand hat ist das alles
ein bischen schwer zu verarbeiten 🙂

Wenn sich Deine Unterhaltszahlungen nach der DDT bemessen, ist es auch nicht wirklich vorstellbar.

ist vorstellbar 🙂 irgendwann mal neu geheiratet (ne superfrau mit kind)
gehen zwar beide arbeiten aber nach abzug von miete, ku, versicherungen, fahrkosten usw bleibt ned mehr viel über...und ku/ kindergeld bekommen wir auch nicht für das kind 🙁 das bekommt das jugendamt wg förderung des kindes.

naja...nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird 🙂

mfg

tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2010 19:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

ist vorstellbar 🙂 irgendwann mal neu geheiratet (ne superfrau mit kind)
gehen zwar beide arbeiten aber nach abzug von miete, ku, versicherungen, fahrkosten usw bleibt ned mehr viel über...

nun, das sind Verpflichtungen, die Du freiwillig und sehenden Auges eingegangen bist. Rein wirtschaftlich hast Du Dich damit möglicherweise in eine ähnliche Lage gebracht wie mit der Finanzierung einer (zu) teuren Immobilie oder eines schicken Sportwagens. Aber dafür können die Kinder aus Deiner ersten Ehe nichts.

und ku/ kindergeld bekommen wir auch nicht für das kind 🙁 das bekommt das jugendamt wg förderung des kindes.

das kann ich mir so jetzt irgendwie gar nicht vorstellen; schon von der Rechtsgrundlage her nicht. Was muss bei diesem Kind denn in einem Umfang gefördert werden, dass kein Geld mehr für Essen und Kleidung übrig bleibt bzw. gar nicht erst bei seiner Mutter ankommt?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2010 20:09
(@tom64)
Schon was gesagt Registriert

hi martin,

wenn man kinder in die welt setzt muß man damit rechnen das der monat länger ist wie das geld 🙂
aber wer rechnet denn in jungen jahren damit das man sich mal trennt ?
das haus, das auto usw...alles die ex 🙁 aber ich habe meine freiheit und zufriedenheit wiederbekommen.
das die kinder nicht darunter leiden sollen, war eine absprache zwischen uns und ich habe/nehme sehr viel auf mich um es ihnen gut gehen zu lassen.

die kleine ist unter der woche in einer internatsschule für adhs kinder. dies wird vom jugendamt bezahlt ( ca 6.000 €) und unser beitrag is der ku und kg.
trotzdem müssen wir noch für einige sachen die das kind betreffen aufkommen da sie ja auch bei uns ist.
is ne laaaange geschichte....
im schnitt haben wir zu dritt gerade soviel das wir ned zum amt müssen.
haben das auch schon hinter uns und sind froh aus diesere mühle herausgekommen zu sein.
hoffe die antwort reicht dir 🙂

mfg
tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2010 20:40