Hallo zusammen,
wir streiten uns gerade mit der KM um die Höhe des Kindesunterhaltes.
Folgendes steht im Urteil bezüglich des Kindesunterhaltes:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin XXX, geboren am XX.XX.XXXX, zu Händen der Kindesmutter XXX ab dem 01.08.2014 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von 115% des jeweiligen Mindestunterhalts gemäß§ 1612 a Abs. 1 BGB der jeweiligen Altersstufe, derzeit erste Altersstufe, gemindert um das hälftige Kindergeld für ein erstes Kind, derzeit 92,00 €, damit derzeit 273,00 €, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit zu bezahlen.
Aufgrund dieser Basis haben wir das hälftige Kindergeld in Höhe von 94,00 € abgezogen und nicht den Zahlbetrag aus der DDT genommen. Aber die KM besteht auf den Betrag der DDT unter berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes von 92,00€.
Was ist denn eurer Meinung nach richtig?
Vielen Dank im Voraus
Althea
Hallo,
das "derzeit" benennt einerseits den zum Zeitpunkt der Titelerstellung korrekten Betrag. Im Übrigen regelt der Titel pauschal "Unterhalt 115% der DDT" der (derzeit) ersten Altersstufe unter grundsätzlicher Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes.
Wenn sie die Änderung des "derzeitigen" Kindergeldes nicht akzeptiert, würde ich sie fragen, wie sie es finden würde, wenn er die "derzeitige" Altersstufe nicht beim 6. Geburtstag anpassen will.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Althea,
Was ist denn eurer Meinung nach richtig?
Zu zahlen ist das, was im Titel steht. Das ist ja gerade der Sinn eines Titels, dass da eindeutig drin steht, wie viel zu zahlen ist. Hier also: 115% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, abzüglich halbes Kindergeld.
Wenn das, was im Titel steht, weniger ist als das, was die KM laut der aktuellen Düsseldorfer Tabelle bekommen könnte, dann kann sie deswegen natürlich vor Gericht ziehen, um den Titel entsprechend anpassen zu lassen.
Ich wünsche ihr jetzt schon viel Vergnügen bei der Suche nach einem Anwalt, der bei dieser Zwei-Euro-pro-Monat-Aktion mitmacht ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.